Der Alte Rat bezeichnete den Rat der Hansestadt Lübeck des Jahres 1408, der während Bürgerunruhen durch den Neuen Rat aus der Stadt vertrieben wurde. Geschichte Vorgeschichte
Mit dem Aufstieg der Hanse hatte Lübeck seine Investitionen in die Verbesserung des Handels vergrößert und beispielsweise den Stecknitzkanal nach Lauenburg bauen lassen. Zur Sicherung des Salzhandelswegs hatte Lübeck Bergedorf, die Vierlande und das Gebiet entlang der Alten Salzstraße bis nach Mölln als Pfandbesitz an sich gebracht. Zudem war die Stadt in viele kostspielige militärische Auseinandersetzungen verwickelt und hatte deshalb viele Schulden aufnehmen müssen. Die Bedienung der Gläubiger machte etwa die Hälfte der jährlichen städtischen Ausgaben aus.Rotz: The Lubeck Uprising of 1408 and the Decline of the Hanseatic League, S. 6.
Im Zusammenhang mit Steuerforderungen gingen die nicht-patrizischen Handwerker ab Ende des 14. Jahrhunderts mehrmals gegen das unbeschränkte Selbstergänzungsrecht des Rates vor und begehrten selbst Teilnahme am Regiment. Ein Beispiel ist der sogenannte Knochenhaueraufstand vom September 1384. Der geplante Sturz des Stadtrats wurde verraten und die Verschwörer, darunter Hinrik Paternostermaker, hingerichtet. Die Handwerker mussten fortan bei Eintritt in das Amt neben dem Bürgereid schwören, nicht gegen den Rat vorgehen zu wollen.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 105.
Unruhen 1403 wollte der Rat neue Steuern erheben, um alte Schulden zu begleichen. Die Ämter forderten im Gegenzug die Abschaffung des 1384 eingeführten Eids. Nachdem der Rat dieser Forderung nachgekommen war, bewilligten die Ämter die eine Abgabe, die jedoch nicht dem Geldbedarf des Rats genügte. Deshalb wiederholte der Rat 1405 die Forderung. Diesmal wählte die Bürgerschaft einen Ausschuss von sechzig Vertretern, der in ihrem Namen mit dem Rat verhandeln sollte. Dieser Ausschuss sammelte die Beschwerden der Bürger und reichte dem Rat eine fast hundert Punkte umfassende Liste ein, darunter die Forderung um Offenlegung der städtischen Finanzen. Der Rat erklärte, dass für die Schulden vor allem frühere Generationen verantwortlich seien. Das stimmte jedoch nicht, denn der Großteil der Schulden war in den vorangegangenen zwölf Jahren angehäuft worden.Rotz: The Lubeck Uprising of 1408 and the Decline of the Hanseatic League, S. 11.
Zu Ostern 1406 wurden den für die Kämmerei, den Schoss, die Wedde und den Weinkeller zuständigen Ratsherren jeweils Bürger zur Mitverwaltung der Ämter beigeordnet. Mit Johann Schotte wählte der Rat ein prominentes Ausschussmitglied als Ersatz für ein verstorbenes Mitglied.
Daraufhin schien sich die Lage zu beruhigen und der Ausschuss billigte neue Steuern. Der Rat beschloss daher im Frühjahr 1407, die Mitverwaltung durch die Bürger nach einem Jahr zu beendigen und auch den 60er-Ausschuss aufzulösen. Gleichzeitig versprach er den Bürger Verbesserungen, u. a. sollten die Stadtbücher nicht mehr auf Latein geführt werden, sondern auf Niederdeutsch. Nur bei der Zusammensetzung des Rats gab es keine Konzessionen.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 106–109.
Die Bürgerschaft sah sich getäuscht, verlangte die Beibehaltung des Ausschusses und die Beteiligung an der Nachwahl neuer Ratsmitglieder. Als der Rat dies ablehnte, schlug man vor, dass neben dem alten patrizischen Rat ein zweiter gesetzt werden sollte, dessen 24 Mitglieder von der Bürgerschaft gewählt werden sollten und der die eigentlichen Regierungsgeschäfte übernehmen sollte, während der Alte Rat auf eine beratende Rolle begrenzt sein sollte. Der Rat weigerte sich und einige seiner Mitglieder verließen aus Angst vor Unruhen im Januar 1408 die Stadt und begaben sich nach Mölln, das Lübeck als Pfandbesitz innehatte. In der Stadt kam Angst auf, dass die geflohenen Ratsherren Unterstützung von außen holen könnten, um die Bürger durch militärischen Einsatz zum Aufgeben zu bringen.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 109f.
Im Frühjahr 1408 kam es zum entscheidenden Auftritt: Die verbliebenen Herren wurden auf dem Weg zum Rathaus durch die Ausschussmitglieder vor dem Zorn der Masse geschützt. Als die Menge drohend das Rathaus umtobte und die vom Volk erwählten Ausschussbürger den Rat drangen nachzugeben, kam es zu Jordan Pleskows bekanntem Auftritt: Die Ausschussbürger fragten den Bürgermeister Marquard von Dame, was sie dem Volk bezüglich der Ratswahl sagen sollten und er antwortete: „Sagt, was ihr wollt und ihr verantworten könnt.“ Die Fenster des Rathauses wurden geöffnet und hinausgerufen: „Gy hebben de Kore!“ (Ihr habt die Ratswahl) Das Wort war jetzt nicht mehr rücknehmbar, worauf weitere Ratsmitglieder, unter ihnen die Bürgermeister Westhof, Dame und Pleskow, die Stadt verließen. Insgesamt verließen vierzehn der damals 22 Ratsherren, darunter alle vier Bürgermeister, die Stadt. Die verbliebenen sieben Herren weigerten sich, mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten, und erklärten, ohne die ausgezogenen Herren die Regierungsarbeit nicht fortsetzen zu können.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 111f.
Der Neue Rat Da es nun keine Stadtregierung mehr bestand, wurde ein neuer Rat nach einer neuen Wahlordnung, die auch die Handwerker beteiligte, gewählt. Die Hälfte der neuen Ratsherren musste nun aus den Ämtern kommen. Anders als bisher wurden neue Ratsmitglieder nicht mehr auf Lebenszeit gewählt, sondern jedes Jahr trat die Hälfte der Herren zurück und es musste neu gewählt werden. Zwar wurden etliche Ratsherren nach Ablauf ihrer zweijährigen Amtszeit wiedergewählt, es blieb jedoch eine gewissen Abwechslung in der Zusammensetzung des Rats gewahrt. Auch bei der Besetzung der Ämter im Rat hatten die Wahlbürger, die zu diesem Zweck von der Gemeinde gewählt wurden, Mitspracherecht.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 113. Die ausgewanderten Ratsherren appellierten an den Kaiser. Nachteilig für sie war, dass Lübeck unter der Regierung des Alten Rats bisher versäumt hatte, dem deutschen König Ruprecht zu huldigen und die Reichssteuer seit acht Jahren nicht gezahlt hatte. Der Neue Rat holte dies schleunigst nach und bekam Mitte 1408 die gewünschte kaiserliche Anerkennung.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 115. Aufgrund der Klage des Alten Rats setzte der Kaiser dann aber einen Gerichtstermin in Heidelberg für den 28. Juni 1409 fest, bei dem zwischen Altem und Neuem Rat geschlichtet werden sollte. Dem Alten Rat, vertreten durch Pleskow und Calven, gelang es dabei, die Vertreter der Hansestädte zu seiner Unterstützung zu mobilisieren, so dass sich diese, welche in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten bei dem Vororte der Hanse die feste Hand des Alten Rates vermissten, für denselben verwandten. Das Hofgericht entschied für den Alten Rat. Für den 28. August wurden die Vertreter des Neuen Rats nach Hamburg gefordert, um dort einen Eid abzulegen, dass dem Alten Rat kein Schade zugefügt worden sei.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 118f.
Der Neue Rat erklärte zwar, dass dieser Eid nicht notwendig sei, da niemand den alten Herren geschadet habe, gleichzeitig erklärte er die ausgewanderten Ratsherren für friedlos und zog ihre Güter ein. Der Neue Rat leistete weiteren Einladungen des Königs zu Verhandlungen keine Folge. Die Hansestädte versuchten weiterhin zu schlichten. Da der Neue Rat und die Bürgerschaft kein Entgegenkommen zeigten, verweigerten die wendischen Städte Lübeck die militärische Unterstützung gegen Erich IV. von Sachsen-Lauenburg, der Mölln zurückgewinnen wollte. Den Lübeckern gelang es jedoch mit Hilfe von Söldnern, den Herzog zum Friedensschluss am 14. Januar 1410 zu zwingen. Eine Woche später wurde über Lübeck am 21. Januar 1410 die Reichsacht verhängt.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 120f. Allerdings wurde nach dem Tod des Kaisers wenige Wochen später und dem folgenden Nachfolgestreit die Angelegenheit von Reichsseite zunächst nicht weiter verfolgt.
Dem Neuen Rat gelang es zwar – wenn auch manchmal auf fragwürdige Weise, die die Einnahmen zu vergrößern und die Schuldenlast der Stadt zu verringern, außenpolitisch fehlte ihm jedoch die Erfahrung der alten Ratsherren und auch der Rückhalt bei den anderen Hansestädten – nur Rostock und Wismar, wo es angestoßen von der Lübecker Ratsumbildung zu ähnlichen Unruhen gekommen war, standen auf seiner Seite.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 125–130. Insgesamt verlor Hanse durch den außenpolitischen fast völligen Ausfall Lübecks in den Jahren zwischen 1408 und 1416 an Zusammenhalt und dadurch auch an Durchsetzungskraft gegenüber dem Ausland.Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse. Hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. 1901. Mit einem Vorwort von Horst Wernicke herausgegeben. De Gruyter 2001, 1. Buch, S. 165–169. Rückkehr des Alten Rats
Als Sigismunds Stellung als deutscher König Mitte 1411 gefestigt war, wandte sich der Alte Rat an ihn mit einem Schreiben, das die unterlassenen Huldigung an Ruprecht als Treue seinerseits gegenüber Wenzel und Margarethe I., der Herrscherin der in der Kalmarer Union vereinten skandinavischen Reiche, darstellte und behauptete, die Unruhen in Lübeck hätten sich allein daran entzündet. Sigismund lud zu einer neuen Vermittlung ein, zu der der Neue Rat jedoch niemanden entsandte, woraufhin der König den Alten Rat als rechtmäßig anerkannte, was jedoch zunächst ohne Konsequenzen blieb.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 133f. Auf die königliche Einladung zum Konzil von Konstanz, bei dem auch staatliche Fragen geklärt wurden, entsandte der Neue Rat zunächst nur zwei Sekretäre, die in Konstanz auf Vertreter des Alten Rats trafen. Erst Mitte 1415 beschloss der 60er-Ausschuss, auch die Ratsherren Hinrich Schönenberg, Marquard Schutte, Johann Growe und Elert Stange nach Konstanz zu senden, die dort 6000 Gulden für die Erneuerung der Stadtprivilegien zahlen sollte. Dieser Betrag war Sigismund zu gering. Er hob zwar die Acht auf und verfügte, dass der Alte Rat der Stadt fernzubleiben habe, jedoch für seine Güter und sonstigen Unbillen zu entschädigen sei, dies würde jedoch erst am 26. April 1416 in Kraft treten und das auch nur, wenn die Stadt bis zum Allerheiligentag 1405 durch die Zahlung von weiteren 16.000 Gulden die königliche Forderung von 24.000 Gulden erfüllen würden. Die Neuen Herren durften die Urkunden zwar mitnehmen, waren jedoch zu Stillschweigen über ihren Inhalt verpflichtet.Wehrmann: Der Aufstand in Lübeck bis zur Rückkehr des Alten Raths 1408–1416, S. 135–137.