300px|Unterschrift des Koalitionsvertrages der 18. Wahlperiode des Bundestages am 16. Dezember 2013 im Paul-Löbe-Haus90px|SPD90px|CDU90px|CSU Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien präsentieren den unterschriebenen Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode. Der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der nach der Bundestagswahl 2013 ausgehandelt (siehe Liste der Teilnehmer an den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD 2013 für die beteiligten Personen) und am 27. November 2013 geschlossen wurde, trägt den Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“.
Am 29. November stimmten der Parteivorstand der CSU und die Mitglieder der CSU-Landesgruppe einstimmig für den Koalitionsvertrag. Die CDU stimmte dem Vertrag am 9. Dezember auf einem kleinen Parteitag des Bundesausschusses zu.Kleiner Parteitag: CDU stimmt Koalitionsvertrag zu. In: Spiegel Online, 9. Dezember 2013, abgerufen am 9. Dezember 2013. In der SPD stimmte die gesamte Parteibasis in einem Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag ab; das Ergebnis des Entscheids wurde am 14. Dezember bekanntgegeben. Mit 75,96 Prozent stimmten die Mitglieder für ein Bündnis mit der Union. Die Zustimmung der zuständigen Parteigremien war Bedingung für das Inkrafttreten des 185 Seiten umfassenden Dokuments. Besonders innerhalb der SPD war der Koalitionsvertrag stark umstritten.Focus: Spitzen-Genosse Gabriel trifft auf skeptische Basis. In: Focus, 28. November 2013, abgerufen am 15. Oktober 2025.
Geschichte mini|Die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU paraphieren am 27. November 2013 den Koalitionsvertrag. mini|Unterzeichnung des Vertrages am 16. Dezember 2013. Nach drei Sondierungsrunden begannen am 23. Oktober 2013, 31 Tage nach der Bundestagswahl, die Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD. Die Verhandlungen spielten sich hauptsächlich in zwölf Arbeitsgruppen und vier Untergruppen ab, letzte strittige Punkte wurden in einer 17-stündigen Sitzung der drei Parteichefs Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) in der Nacht vom 26. zum 27. November 2013 geklärt. Der Vertrag wurde am Mittag des 27. der Öffentlichkeit präsentiert. Am 16. Dezember wurde er von den drei Parteichefs, den drei Fraktionsvorsitzenden und den drei Generalsekretären vor den versammelten Fraktionen dieser Parteien im Paul-Löbe-Haus feierlich unterschrieben.
Kerninhalte Arbeit Arbeitsmarkteingliederung Arbeitssuchender Die Bundesmittel für die Eingliederung von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt sollen um 1,4 Milliarden Euro angehoben werden.Koalitionsvertrag, Seite 89: Deutschlands Zukunft gestalten. Website der CDU, abgerufen am 10. Dezember 2013
Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte Für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden soll es unter anderem eine von zwei auf drei Jahre verlängerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt werden muss.
Entgelttransparenzgesetz Um die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern durchzusetzen, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Betrieben mit 500 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch erhalten, mit dem sie feststellen können, nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Frauenquoten in Unternehmen Börsennotierte Unternehmen, die 2016 ihre Aufsichtsräte neu besetzen, sollen mindestens 30 Prozent Frauen in ihren Aufsichtsräten haben. Ab 2015 sollen die Unternehmen selbst Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, oberster Management-Ebene und den Vorständen festlegen und öffentlich machen.
Leiharbeit Leiharbeit soll auf anderthalb Jahre begrenzt werden; nach spätestens neun Monaten soll ein Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten, wie ihn ein Stammarbeiter erhält. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Managergehälter Die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen künftig über die Vergütung von Vorständen entscheiden. Vorschläge dazu sollen die Aufsichtsräte machen.
Mindestlohn Ein bundesweiter Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde soll 2015 eingeführt werden. Sogenannte „Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner“ erlauben während einer zweijährigen Übergangszeit Ausnahmen. Auch Ausnahmen bestehen für geltende Tarifverträge, die spätestens Ende des Jahres 2016 die Höhe des dann geltenden Mindestlohns erreicht haben. Ab 1. Januar 2017 soll in jedem Falle der Mindestlohn gelten.
Minijobs Geringfügig Beschäftigte sollen besser über ihre Rechte aufgeklärt werden.
Werkverträge Verstärkte Kontrollen und Stärkung der Informationsrechte der Betriebsräte sollen Missbrauch von Werkverträgen verhindern.
TeilzeitWer seine Arbeitszeit aus familiären Gründen befristet reduziert, soll Anspruch darauf haben, später zur vollen Arbeitszeit zurückzukehren.
Digitales De-Mail Die De-Mail soll weiterentwickelt und sicherer gemacht werden.
EU-Datenschutzgrundverordnung Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll „zügig“ weiter verhandelt und verabschiedet werden.
IT-Sicherheitsgesetz Ein IT-Sicherheitsgesetz soll beschlossen werden, das Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ verpflichtet „erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle“ an die Behörden zu melden.
Netzausbau Spätestens im Jahr 2018 soll es bundesweit „eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 MBit pro Sekunde geben“.
Netzneutralität Ein Gesetz zur Sicherstellung der Netzneutralität soll verabschiedet werden.
Quellen-Telekommunikationsüberwachung Die Vorschriften der Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollen „präzisiert“ werden, so dass Staatstrojaner weiterhin eingesetzt werden dürfen.
Schutz von Urheberrechten Internetnutzern soll es einfacher gemacht werden, legale von illegalen Inhalten zu unterscheiden. Diensteanbieter sollen „massenhaften Rechtsverletzungen“ vorbeugen. Beläuft sich ihr Geschäftsmodell primär auf die Verletzung von Urheberrechten, sollen sie nicht mehr vom Haftungsprivileg der Hostprovider profitieren. Die Wissenschaft soll urheberrechtlich Geschütztes leichter nutzen können.
Stiftung Datenschutz Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden. Offen bleibt, ob dies eine bloße Verwaltungszusammenarbeit, eine Zusammenlegung der beiden Stiftungen oder eine Auflösung der Stiftung Datenschutz meint.
Vorratsdatenspeicherung Die „EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten“ soll umgesetzt werden. Der Abruf der Daten soll einer richterlichen Genehmigung bedürfen, soweit Leib und Leben nicht akut gefährdet sind. Außerdem soll das Abrufen der Daten nur bei schweren Straftaten erlaubt sein. Die Speicherung der Daten soll auf Servern in Deutschland erfolgen. Eine künftige Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die Senkung der Speicherfrist von sechs auf drei Monate einsetzen.
Energie Atomausstieg Am Atomausstieg soll festgehalten werden. Im Jahr 2023 sollen keine Atomkraftwerke in Deutschland mehr am Netz sein. Rückbaukosten sollen von den Betreibern übernommen werden.
Energieeffizienz Ein nationaler Aktionsplan Energieeffizienz soll erarbeitet werden. Die benötigten Mittel sollen durch Umschichtung des Haushaltes verfügbar werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ökostrom Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll bis Ende April 2014 reformiert werden. Nicht betroffen sein sollen Altanlagen. Die Vergütung von an Land produziertem Windstrom soll gekürzt werden. Es soll geprüft werden, ob Ökostromproduzenten einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren können müssen. Ein Ausbaukorridor für den Ökostrom soll gesetzlich festgelegt werden. 2025 sollen der Ökostromanteil bei 40 bis 45 Prozent, 2035 bei 55 bis 60 Prozent liegen.
Fracking Der Fracking-Einsatz zu „Aufsuchen und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten“ wird abgelehnt. Eine Genehmigung von Fracking-Einsätzen soll erst dann möglich sein, wenn mittels hinreichender Datengrundlagen ausgeschlossen werden kann, dass sich Fracking negativ auf Mensch, Natur und Umwelt auswirkt.
Reservekraftwerke Ein Kapazitätsmarkt für Reservekraftwerke soll eingerichtet werden. Er soll Betreiber von grundlastfähigen Kraftwerken fördern, deren Werke die Stromversorgung in Situationen übernehmen können, in denen erneuerbare Energien nur wenig elektrische Energie liefern.
Gesundheit und Pflege Arzttermine Patienten soll bei einer Überweisung zu einem Facharzt nach spätestens vier Wochen ein Termin angeboten werden.
Bestechung im Gesundheitswesen Das Strafgesetzbuch soll um den Straftatbestand „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ erweitert werden.
Bezahlung von Krankenhäusern Krankenhäuser sollen stärker nach Qualitätsmerkmalen bezahlt werden. Zur dementsprechenden Bewertung der Krankenhäuser soll ein Institut geschaffen werden. Für eine Reform der Krankenhausfinanzierung soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende 2014 Eckpunkte vorlegen.
Krankenkassenbeiträge Der Beitragssatz für Krankenkassenbeiträge soll auf 14,6 Prozent festgelegt werden, der Anteil für Arbeitgeber auf 7,3 Prozent. Von Kassen erhobene Zusatzbeiträge sollen einkommensabhängig sein und werden von den Krankenkassenmitgliedern alleine getragen.
Pflege Der Pflegebedürftigkeitsbegriff soll reformiert werden. Die Stellung Demenzkranker soll gestärkt werden. Bestehende Betreuungsleistungen sollen auf alle Pflegebedürftigen ausgebreitet und ausgebaut werden. 45.000 neue Kräfte sollen in stationären Einrichtungen eingestellt werden. Pflegeversicherungsbeiträge sollen bis spätestens 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen, wovon ein Drittel in einen Fonds zur Abfederung künftiger Beitragserhöhungen fließt.
Kindererziehung, Gleichstellung homosexueller Menschen Elterngeld plus Ein „Elterngeld plus“ soll eingeführt werden, das Beziehern von Elterngeld erlaubt, bei Teilzeitarbeit länger Elterngeld zu beziehen. Für allein Erziehende oder zusammen Erziehende 28 Monate lang.
Gleichstellung homosexueller Menschen Die Gleichstellung homosexueller Menschen soll in allen Bereichen durchgesetzt werden. Eine gesetzliche Regelung zur Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften soll beschlossen werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in einem Urteil gerügt hat, die Sukzessivadoption eingetragenen Partnerschaften zu verwehren.Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 9/2013 vom 19. Februar 2013. Urteil vom 19. Februar 2013. Bundesverfassungsgericht. Abgerufen am 1. Dezember 2013.Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner vom 20. Juni 2014, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 26. Juni 2014, S. 786
Ausbau von Kindertagesstätten Sechs Milliarden Euro Bundesmittel sollen die Länder beim Ausbau der Kindertagesstätten entlasten.
Kinderbetreuung Die Qualität der Kinderbetreuung soll verbessert werden. Außerdem soll die Ganztagsbetreuung ausgebaut und ein drittes Investitionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz gestartet werden.
Sexueller Missbrauch Die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener sollen verlängert werden.
Landwirtschaft Agrardiesel Die Steuervergünstigung für Agrardiesel bleibt erhalten.
Nutztierhaltung Eine „flächengebundene Nutztierhaltung“ soll angestrebt werden. „Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand sollen effektiv geahnden werden“ (siehe: Eindringen in Tierzuchtanlagen)
Rente