Der Landratsbezirk Erbach (offiziell: Großherzoglich Hessischer Gräflich Erbach Erbach und Gräflich Erbach Fürstenauischer Landraths-BezirkDie Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199 f. (200).) war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Erbach. 1822 gegründet ging er 1848 im Regierungsbezirk Erbach auf.
Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreformen von 1820 bis 1823 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichten – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. In den Dominiallanden, in denen der Staat weitgehend alle Hoheitsrechte in seiner Hand vereinigte, geschah das flächendeckend 1821. In den „Souveränitätslanden“, in denen die Rechte der Standesherren und der Patrimonialgerichtsherren weiter in den Händen adeliger Familien lag, war das nicht ohne weiteres möglich. Hier schufen erst Vereinbarungen zwischen den adeligen Inhabern dieser Rechte und dem Staat die Grundlage für die Reform. Im Odenwald dominierten diesbezüglich die Grafen von Erbach. Ein entsprechendes Abkommen kam 1822 zustande. Der Kompromiss beinhaltete, dass die Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit ihre Rechte weiter ausübten, die Struktur, in der das geschah, aber der staatlichen angeglichen wurde. Daraufhin wurde der Großherzoglich Hessische Gräflich Erbach Erbach und Gräflich Erbach Fürstenauische Landraths-Bezirk gegründet.Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199f. In dem Landratsbezirk wurden die nachfolgenden Gebiete zusammengeführt: das Amt Erbach, das Amt Reichenberg, das Amt Michelstadt, das Amt Fürstenau, das Amt Freienstein, das Amt Rothenberg und Kirch-Beerfurth, ein Kondominat zwischen den beiden Linien der Fürsten von Löwenstein-Wertheim und den Grafen zu Erbach-Erbach.
Der Landratsbezirk bestand aus 30 Orten der Grafschaft Erbach-Erbach, 38 Orten der Grafschaft Erbach-Fürstenau und dem Kondominat Kirch-Beerfurth, einem Ort, der ursprünglich ein Kondominat zwischen der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und der Kurpfalz gewesen war und nach dem Reichsdeputationshauptschluss ganz zu Hessen-Darmstadt – und damit dem Großherzogtum Hessen – gehörte.Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Oktober 1829, S. 62 ff. () Der Landratsbezirk Erbach war damit einer der umfangreichsten im ganzen Großherzogtum.
Die durch die Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung jetzt erforderlichen Gerichte erster Instanz in dem Bereich, den der Landratsbezirk Erbach abdeckte, waren die ebenfalls neu eingerichteten Landgerichte Beerfelden und Michelstadt.
Weitere Entwicklung Die nächste Gebietsreform im Großherzogtum Hessen fand 1832 statt, wobei jeweils mehrere Landratsbezirke zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Von dieser Reform blieb der Landratsbezirk Erbach unberührt und somit zunächst erhalten.
Ende Erst mit der Märzrevolution 1848 wurden die dem staatlichen Gewalten- und Rechtsprechungsmonopol entgegenstehenden Vorrechte der Standesherren beseitigtGesetz, die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren betreffend vom 7. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 40, 9. August 1848, S. 237–241. und auch die bestehende Gebietsstruktur der Verwaltung zerschlagen, wobei der Landratsbezirk Erbach aufgrund seiner Größe in erheblichem Maß den neu gegründeten Regierungsbezirk Erbach ausmachte. Hinzu kamen weiter der Landratsbezirk Wimpfen und der Landratsbezirk Breuberg.Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 38, 3. August 1848, S. 217–225 ()220. Auch als der Staat in der Reaktionsära 1852 scheinbar die vorrevolutionären Zustände wieder herstellte, achtete er darauf, dass die durch die Revolution an den Staat gelangten vormaligen hoheitlichen Rechte der Standesherren beim Staat verblieben. So wurde auf dem Gebiet des vormaligen Landratsbezirks Erbach der Kreis Erbach – mit marginalen Grenzberichtigungen zum benachbarten Kreis Lindenfels – und analog der Struktur im übrigen Großherzogtum gegründet.Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30, 20. Mai 1852, S. 224–228 (225).
Landräte 1822–1841 Carl Benignus Dosch, zuvor gräflich erbachischer Kanzleirat in MichelstadtSchnur, S. 8. 1841–1848 Johann Baptist Wolf
Gliederung Der Landratsbezirk war in 29 Bürgermeistereien gegliedert, die dem Landrat unterstanden. Dabei wurden mehrere kleinere Ortschaften häufig durch eine Bürgermeisterei verwaltet. Seit 1822 konnten die Hessischen Gemeinden ihre Bürgermeister selbst wählen und es wurden keine Schultheiße mehr eingesetzt. Die Bürgermeistereien des Landratsbezirks waren: Airlenbach mit Olfen Beerfelden Bullau mit dem Weiler Bullauer Eutergrund Erbach (Stadt) Erbach-Dorf mit Ernsbach, Erlenbach (Erbach) und Erbuch Erzbach mit Rohrbach Falkengesäß Gammelsbach Großgumpen mit Klein-Gumpen Günterfürst mit Elsbach, Ebersberg, Haisterbach, Lauerbach, Roßbach und Schönnen Güttersbach mit Hiltersklingen (erbachischer Teil) und Teile von Hüttenthal Hetzbach mit Etzean Kailbach (jenseits; östlich des Itterbachs) mit Galmbach und Hesselbach Kirchbeerfurt mit Bockenrod, Ober- und Untergersprenz Laudenau mit Winterkasten Michelstadt mit Stockheim Oberfinkenbach mit Hinterbach und Raubach Oberkainsbach mit Niederkainsbach Obermossau mit Steinbuch Oberostern mit Unterostern Obersensbach mit Hebstahl und Untersensbach Reichelsheim mit Eberbach und Frohnhofen Rothenberg mit Heimbrunn, Unterfinkenbach und Kortelshütte Schöllenbach mit Hohberg (ein Weiler in der Gemarkung Schöllenbach) und Kailbach (diesseits, westlich des Itterbachs) Steinbach mit Asselbrunn, Rehbach und Teilen von Langenbrombach Untermossau Weitengesäß mit Momart Würzberg mit Eulbach und drei Häusern im Eutergrund, dem Würzberger Eutergrund Zell
Parallele Fachverwaltungen Finanzen Der Bezirk hatte kein Rentamt, da alle Orte aus standesherrlichem Besitz kamen und somit keine Domialorte waren, für deren Einnahmen die Rentämter zuständig waren.
Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Der Landratsbezirk gehörte in Teilen zu den Steuerbezirken Hirschhorn und Michelstadt. Der Steuerbezirk Hirschhorn umfasste die Landratsbezirke Hirschhorn und Wimpfen sowie die Distrikteinnehmerei Beerfelden aus dem Landratsbezirk Erbach und war der Obereinnehmerei Bensheim unterstellt. Der Steuerbezirk Michelstadt bestand aus den beiden Distrikteinnehmereien Michelstadt und Reichelsheim, die der Obereinnehmerei Bensheim unterstanden. Den drei Distrikteinnehmereien des Landratsbezirks Erbach waren wie folgt die Orte zugeordnet. 1. Beerfelden mit Airlenbach, Etzean, Falkengesäß, Galmbach, Gammelsbach, Güntersbach, Hebstahl, Heimbrunn, Hesselbach, Hetzbach, Hiltersklingen, Teile von Hohberg, Hüttenthal, Kailbach, Oberfinkenbach, Obersensbach, Olsen, Raubach, Rothenberg, Schöllenbach, Unterfinkenbach, Untermossau, Untersensbach; 2. Michelstadt mit Bullau, Ebersberg, Erbach-Dorf und Stadt Erbach, Erbuch, Erlenbach, Ernsbach, Eulbach, Eutergrund, Günterfürst, Haisterbach, Langenbrombach, Teile von Lauerbach, Momart, Rohrbach, Roßbach, Schönnen, Steinbach, Stockheim, Weitengesäß, Würzberg und Zell; 3. Reichelsheim mit Bockenrod, Eberbach, Erzbach, Frohnhofen, Großgumpen, Kirchbeerfurt, Kleingumpen, Laudenau, Niederkainsbach, Obergersprenz, Oberkainsbach, Obermossau, Oberostern, Pfaffenbeerfurt (aus dem Landratsbezirk Lindenfels), Rohrbach, Steinbuch, Untergersprenz, Unterostern und Winterkasten.
Der Bezirk gehört zum Hauptzollamt Heppenheim und hatte Grenzzollämter II. Classe in Gammelsbach und Eulbach.
Forst Eine großherzogliche Forstverwaltung wurde in diesem Bezirk nicht etabliert. Die bestehenden standesherrlichen Forstreviere Bullau, Erbach, Eulbach, Falkengesäß, Gammelsbach, Hetzbach, Hohberg, Hüttenthal, Rehbach, Reichenberg und Zell blieben bestehen.
Kirche Die Kirchverwaltung im Bezirk bestand aus den beiden lutherischen Inspektoraten Brensbach und Michelstadt. Daneben bestanden weiter das standesherrliche Kirchenregiment der Erbacher Fürstenfamilie. Zum lutherischen Inspektorat Brensbach gehören mit ihren jeweiligen Filialen: 1. die Pfarrei Brensbach (aus dem Bezirk Reinheim) mit Niederkainsbach; 2. die Pfarrei Erbach mit Ebersberg, Elsbach, Erbach-Dorf, Erbuch, Erlenbach, Ernsbach, Günterfürst, Haisterbach, Lauerbach, Roßbach und Schönnen; 3. die Pfarrei Reichelsheim mit Bockenrod, Eberbach, Teilen von Erzbach, Frohnhofen, Großgumpen, Obergersprenz, Oberkainsbach, Oberostern, Pfaffenbeerfurt (aus dem Landratsbezirk Lindenfels), Rohrbach, Untergersprenz und Unterostern; 4. die zur Pfarrei Neunkirchen gehörenden Filialorte Kleingumpen, Laudenau und Winterkasten. Zum lutherischen Inspektorat Michelstadt gehörten: 1. die Pfarrei Beerfelden mit Airlenbach, Etzean, Falkengesäß, Gammelsbach, Hebstahl, Hetzbach, Hinterbach, Hohberg, Kailbach diesseits, Oberfinkenbach, Obersensbach, Raubach, Schollenbach und Untersensbach; 2. die Pfarrei Güttersbach mit Hiltersklingen, Hüttenthal, Olfen und Untermossau; 3. die Pfarrei Michelstadt mit Asselbrunn, Bullau, Eulbach, Eutergrund, Langenbrombach, Momart, Obermossau, Rehebach, Steinbach, Steinbuch, Stockheim, Weitengesäß, Würzberg und Zell; 4. die Pfarrei Rothenberg mit Heimbrunn und Unterfinkenbach. Der Ort Kirchbeerfurt gehörte zur Pfarrei Fränkisch-Crumbach des Inspektorats Reinheim. Die Ortschaft Unterhebstahl gehörte zur badischen, evangelisch protestantischen Pfarrei (Wald-)Katzenbach. Die katholische Pfarrei Hesselbach mit ihren Filialen Galmbach, Kailbach (jenseits), war keinem Landkapitel zugeordnet.
Die Consistorien des standesherrliche Kirchenregiment waren 1. das Consistorium zu Erbach der Grafen von Erbach-Erbach für die gräflichen Pfarreien Brensbach, Erbach, Reichelsheim und dem Inspektorat Brensbach; 2. das Consistorium zu Michelstadt der Grafen von Erbach-Fürstenau mit den gräflichen Pfarreien Beerfelden, Güttersbach, Michelstadt, Rothenberg und dem Inspektorat Michelstadt.
Historische Beschreibung Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829 über den Landratsbezirk Reinheim: Lage und Grenzen werden beschrieben als: Die Natürliche Beschaffenheit als: Die Bevölkerung als: Die Naturprodukte als: Gewerbe und Handel als:
Literatur Horst Schnur: 181 Jahre Odenwaldkreis. In: Kreisausschuss des Odenwaldkreises (Hg.): 100 Jahre Kreisamt zu Erbach. Erbach 2003. Ohne ISBN, S. 7–11.
Einzelnachweise
Erbach (Odenwald) Kategorie:Geschichte (Odenwaldkreis) Kategorie:Erbach (Odenwald) Erbach Kategorie:Aufgelöst 1848