mini|Blick über die Münsterbrücke zum Fraumünster mini|Fraumünster in Zürich

Das Fraumünster in Zürich (Kanton Zürich, Schweiz) ist eine der vier reformierten Altstadtkirchen und eines der Wahrzeichen der Stadt. Das ehemalige Kloster Fraumünster war ein Benediktinerinnenstift im Rang einer Fürstabtei.

Gründungslegende

mini|Gründungslegende Nach der überlieferten Gründungslegende seien die zwei Töchter des ostfränkischen Königs Ludwig des Deutschen, Hildegard und Bertha, auf die Burg Baldern auf dem Albis gezogen, um in der Abgeschiedenheit ihr Leben Gott zu widmen. Oft seien sie ins nahe Zürich gewandert, um dort in einer Kapelle zu beten. Gott habe den frommen Schwestern dabei jeweils einen Hirsch mit auf den Weg gegeben, dessen Geweih hell leuchtete und ihnen dadurch den Weg durch den dunklen Wald wies. Der Hirsch habe ihnen eine Stelle bei der Limmat gezeigt, wo sie eine Kirche errichten sollten. König Ludwig habe darauf an dem bezeichneten Ort die Fraumünsterabtei gestiftet, der zuerst Hildegard, nach deren Tod ihre Schwester Bertha vorstand.

Die Gründungslegende wurde von Paul Bodmer für die Ausmalung des Fraumünsterkreuzgangs 1924–34 aufgegriffen. Ein Fresko der Gründungslegende aus der Zeit der Äbtissin Elisabeth von Wetzikon (1270–1298) wurde in der Reformation übertüncht, in der Mitte des 19. Jahrhunderts wiederentdeckt und von Franz Hegi abgezeichnet – danach wurde es wiederum übertüncht und damit unwiederbringlich zerstört. Bei den Renovationsarbeiten in den 2000er Jahren wurde diese kolorierte Bildtafel an die Stelle gesetzt, an der das ursprüngliche Fresko zu finden war (Grabnische der Äbtissinnen). Die Gesellschaft zu Fraumünster, die 1988 gegründet wurde, bezog die Legende in ihr Wappen ein, das einen weissen Hirsch auf blauem Grund mit drei gelben Lichtern im Geweih aufweist.

Geschichte Name Seit dem 9. Jahrhundert wurde das Kloster lateinisch als Monasterium Thuricense resp. «Abtei zu Felix und Regula» bezeichnet. Das deutsche «Münster» erscheint erstmals 1267, «Fraumünster» im ältesten Jahrbuch der Stadt Zürich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Unter der Bezeichnung «Gotshus von Zürich» wird das Kloster im Richtebrief, dem ältesten schriftlichen Stadtrecht von Zürich, erwähnt. Vom 14. Jahrhundert bis 1524 wird die Bezeichnung Gotzhus zu Frowenmünster gebräuchlich.Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 467, Anm. 1.

Gründung mini|Gründungsurkunde der Fraumünsterabtei im Staatsarchiv des Kantons Zürich Das Kloster Fraumünster wurde am 21. Juli 853 von Ludwig dem Deutschen, einem Enkel Karls des Grossen, gegründet, indem er ein bereits bestehendes kleines Kloster an seine älteste Tochter Hildegard überschrieb. Die Schenkung war verbunden mit beträchtlichem Landbesitz im Urnerland, dem Hof Cham, dem Albiswald, dem Sihlwald, Landbesitz in Horgen, Langnau und dem Reppischtal. Zudem erhielt das Kloster eine eigene Gerichtsbarkeit, d. h., es wurde von der gräflichen Gewalt ausgenommen, und den Königshof in Zürich. Nach dem Aussterben der Karolinger wurde ein Reichsvogt zum Schutz des Stiftes und seiner Rechte bestellt. Die Gründungsurkunde, die in der königlichen Kanzlei in Regensburg ausgestellt wurde, ist die älteste schriftliche Urkunde im Staatsarchiv des Kantons Zürich.Signatur: StAZH C II 2 Nr. 1. Vgl. Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 35 und 467, Anm. 2.

Während der gesamten Lebensdauer des Klosters wurden vor allem Frauen aus dem Hochadel gegen Zahlung einer Mitgift ins Kloster aufgenommen, die zwar nach der benediktinischen Ordensregel lebten, aber das Recht hatten auszutreten und zu heiraten. Das Adelsprivileg, dass nur Frauen de Comitum genere procreatae in das Fraumünsterkloster aufgenommen werden dürfen, bestand offenbar lange nur informell, da es erst in einer Bulle von Papst Innozenz VII. vom 6. Februar 1406 aus Viterbo urkundlich festgehalten wurde.Das Privileg wird auch in der Stiftungsurkunde 853 im Britischen Museum festgehalten, ist jedoch eine spätere Interpolation. Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 231.

Blütezeit mini|Vierzipfeliger Pfennig der Frauenabtei Zürich, 14. Jahrhundert, Äbtissinkopf darüber ZVRICH, HMZ 1-627 mini|Kratzquartier, Fraumünster und Münsterhof auf den Altarbildern von Hans Leu dem Älteren mini|Die Fraumünsterabtei und der Markt auf dem Münsterhof, Murerplan von 1576 mini|Fraumünster um 1700, Darstellung von Gerold Escher mini|Blick vom Grossmünsterturm auf das Fraumünster mit den alten Abteigebäuden um 1757: Situation vor den grossen Umgestaltungen des 19. Jahrhunderts auf einem Aquarell von Franz Schmid, 1830 Die Reichsvogtei über das Fraumünster lag nach 1097 bei den Herzögen von Zähringen, ging dann um 1153 an die Grafen von Lenzburg, um nach deren Aussterben 1173 an die Herzöge von Zähringen zurückzufallen. Die Äbtissin erhielt von Kaiser Heinrich III. das Zoll-, Markt- und Münzrecht und wurde somit die eigentliche Stadtherrin von Zürich.Fraumünster 1528–1875. Stadt Zürich, Stadtarchiv, abgerufen am 19. Februar 2024. Die salischen Könige weilten wiederholt in Zürich und besuchten dabei auch das Fraumünster. An Weihnachten 1055 feierte König Heinrich IV. in der Fraumünsterkirche seine Verlobung mit Bertha von Savoyen. Im 13. Jahrhundert erreichte das Kloster den Höhepunkt seiner Macht und Bedeutung: 1218 übernahm der spätere Kaiser Friedrich II. die Reichsvogtei über das Fraumünster wieder selber, das Fraumünster wurde reichsunmittelbar. Anstelle eines mächtigen Adelsgeschlechts wie dasjenige der Zähringer übernahmen nun Bürger von Zürich das Amt des Reichsvogtes jeweils für zwei Jahre, was der Abtei bedeutend mehr Spielraum liess. König Heinrich (VII.), Statthalter von Kaiser Friedrich II., erhob schliesslich Äbtissin Judenta von Hagenbuch vor 1234 in den Reichsfürstenstand.Das Diplom ist verloren, erstmals wird die Äbtissin in einer Urkunde vom 6. Oktober 1234 vom König als Fürstin angesprochen. Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 130. Als Fürstäbtissinnen nahmen die Klostervorsteherinnen beträchtlichen politischen Einfluss auf die Stadt und die Umgebung Zürichs. Wenig später erkämpfte sich die Stadt Zürich während des Interregnums 1262 jedoch Autonomie gegenüber dem Kloster. Eine bedeutende Gestalt unter den Fürstäbtissinnen jener Jahre war Elisabeth von Wetzikon, Äbtissin von 1270 bis 1298.

In den Umwälzungen von 1336 unter Rudolf Brun verlor das Kloster Fraumünster das Recht zur Ernennung des Schultheissen und die niedere Gerichtsbarkeit, behielt aber das Begnadigungsrecht, durch das sie die Gerichtsurteile der Stadtgerichtsbarkeit aufheben konnte. 1400 erwarb die Stadt Zürich endgültig die Reichsvogtei.

Besitz und Herrschaftsgebiet In der Gründungsurkunde ist die ursprüngliche Ausstattung der Fraumünsterabtei durch Ludwig den Deutschen folgendermassen festgehalten: «...unsern Hof Zürich, gelegen im Herzogtum Alemannien im Lande Thurgau, mit allem, was bei demselben liegt oder dazugehört oder anderswo davon abhängt, das heisst das Ländchen Uri, mit Kirchen, Häusern und adern draufstehenden Gebäuden, mit Eigenen jeden Geschlechtes und Alters, mit gebautem und unangebautem Lande, mit Wäldern, Wiesen und Weiden, mit stehenden und fliessenden Gewässern, Wegen, Ausgängen und Eingängen, mit Erworbenem oder zu Erwerbendem, mit allen Zinsen und den verschiedenen Gefällen, überdies auch unsern Forst, Albis genannt, und alles, was an jenen Orten unseres Rechtes und Besitzes Eigen ist und gegenwärtig zu unsern Handen gehörig erscheint, ganz und vollständig übergeben unserem Kloster...».Deutsche Übersetzung nach Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 37. In späterer Zeit wurde anlässlich von Gerichtsfällen das Gut genauer umrissen. Der Hof Zürich (Der Hof St. Peter mit dem Gebiet zwischen Limmat und Sihl und der Stadelhof mit dem Gebiet zwischen dem rechten Seeufer bis ins Glatttal sowie die Unterhöfe Aeugst, Illingen, Fällanden, Hofstetten, Meilen), Besitz in Maur, Rümlang, Wipkingen, Boswil, Zins vom Zürichberg, der Hof Cham, der Albis sowie die ehemaligen königlichen Güter in Uri, insbesondere sämtliche Kirchensätze mit den damit verbundenen Kirchenzehnten. Durch Schenkungen kam später noch umfangreicher Grundbesitz in Birmensdorf, Riesbach, Hüttikon, Ludretikon, Wiedikon sowie Höfe im Haslital und im Elsass (Altheim, Ammersweyer (Ammerschweier), Kiensheim (Kientzheim), Karsbach, Schlettstadt). Damit war die Fraumünsterabtei – was den Besitz anging – das bedeutendste Kloster auf dem Gebiet der heutigen Schweiz und übertraf sogar St. Gallen und Reichenau.Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 107 f.

In der heutigen Stadt Zürich besass das Fraumünster auf beiden Seiten der Limmat zahlreiche Häuser, Hofstätten und Gärten. Insbesondere gehörten alle Mühlen an der Sihl und in der Limmat der Abtei sowie der Boden, auf dem die Türme der Ministerialengeschlechter Mülner, Manesse, Biber usw. entstanden. Weitere Einkünfte erzielte die Abtei vom Markt-, Münz- und Zollrecht in Zürich. König Heinrich III. überliess diese Rechte mit allen Regalien der Abtei zwischen 1045 und 1096, Heinrich V. bestätigte diese Schenkung 1114 explizit. Wegen dieser umfangreichen Machtposition in Zürich wird die Äbtissin heute auch zu Recht als mittelalterliche «Stadtherrin» von Zürich bezeichnet. Tatsächlich regierte sie die Stadt über die von ihr geschaffenen und ursprünglich mit ihren Ministerialen besetzten Ämter des Schultheissen, Amtmanns, Münzmeisters und Zollherrn. Später entstand aus diesen Ämtern der Stadtrat. Die ältesten erhaltenen Münzen der Abtei stammen aus der Zeit um 1100. Der Münzkreis, in dem diese Münzen exklusiv galten, beinhaltete den Thurgau, den Zürichgau und den Aargau bis zum Hauenstein, ausgenommen Gebiete am Bodensee. Das Münzrecht wurde bald an verschiedene Personen und Institutionen verpachtet und ging schliesslich an die Stadt über, wenn es auch rechtlich bis zur Aufhebung bei der Abtei blieb.Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 118 f. und 133.

Säkularisation Nach einer längeren Phase des inneren Niedergangs hatten sich die wenigen im Kloster verbliebenen Konventualinnen – zeitweise waren es noch drei – fast völlig von der Benediktinerregel emanzipiert. Die Frauen lebten jede in einer eigenen Wohnung und betrieben einen Haushalt mit Dienerschaft. Sie trugen weltliche Kleidung, die aus Stoffen in den Farben weiss, grau, schwarz und rot bestehen durfte. Weiter galt das Privileg, dass die Konventualinnen aus dem Kloster austreten und heiraten durften. Dieser Zustand wurde von Papst Innozenz VII. in seiner Bulle von 1406 ausdrücklich bestätigt. Das Kloster wurde vom Papst denn auch als saecularis ecclesia – weltliche Kirche – und nicht als Kloster bezeichnet. Als einzige klösterliche Pflicht mussten die Frauen weiterhin das Chorgebet verrichten.Vogelsanger: Zürich und sein Fraumünster. 1994, S. 231 f. Der Rat von Zürich zeigte sich des Öfteren über die schlechten Zustände im Konvent besorgt und bemühte sich um Reformen.

Die letzte Äbtissin, Katharina von Zimmern, hob im Zuge der Reformation unter Ulrich Zwingli am 30. November 1524 den Konvent auf und übergab alle Rechte und Besitzungen dem Rat von Zürich. Die Stadt verwaltete die Besitzungen durch das Fraumünsteramt und liess die Einkünfte der Stadtkasse zufliessen. Katharina wurde Bürgerin der Stadt Zürich und heiratete 1525 den Ritter Eberhard von Rischach (eigentlich von Reischach).

Kirche

Die Kirche des Fraumünsters wurde ab Mitte des 9. Jahrhunderts erbaut und 874 eingeweiht. Aus dem Grab von Felix und Regula im Grossmünster wurden Reliquien in die neue Kirche überführt. Zusammen mit der Wasserkirche und dem Grossmünster bildete die Fraumünster-Kirche bis zur Reformation eine Prozessionsachse in Bezug auf die Heiligen Felix und Regula.

1150 und 1250 wurde je ein Turm erbaut, von denen der südliche 1728 abgerissen, der nördliche dafür 1732 erhöht wurde.