mini|Parchim im Mittelalter und Franziskanerklosters Das Parchimer Franziskanerkloster wurde um 1260 als Konvent des Franziskanerordens zwischen der Alt- und Neustadt zu Parchim, zwischen St.-Georgen- und St.-Marien-Kirchspiel gegründet und im Zuge der Reformation 1552/1553 säkularisiert.

Geschichte Der 1210 gegründete Bettelorden der Franziskaner (auch Minderbrüder, lat. fratres minores genannt) breitete sich ab 1221 auch in Deutschland aus und war bereits um 1230 in den wichtigsten Regionen des Reiches bis zur Ostsee präsent. Das Kloster in Parchim gehörte zur Kustodie Lübeck der Sächsischen Franziskanerprovinz vom hl. Kreuz (Saxonia). Gründung Aufgrund des spärlichen Quellenbefundes ist eine präzise Datierung der Anfänge und Beurteilung der Gründungsumstände der Parchimer Franziskanerniederlassung nicht möglich. Auch ein Patrozinium ist nicht nachweisbar.Ingo Ulpts-Stöckmann: Parchim. Kloster (Ordo Fratrum Minorum / Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 645–649, hier S. 646. Die ersten drei in Parchim namentlich genannten Franziskanerbrüder Wernerus, Reynerus und Marsilius konnten für das Jahr 1246 nachgewiesen werden. Am 1. November 1246 wurden sie aus Anlass einer geistlichen Stiftung des Schweriner Grafen Gunzelin und seiner franziskanerfreundlichen Mutter AudaciaMJB 27 (1862) Friedrich Lisch: Audacia, Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin. Schwerin 1862, S. 131–162. erwähnt; der Konvent zu Schwerin gehörte zur selben Ordensprovinz.Ursula Creutz: Bibliographie der ehemaligen Klöster und Stifte im Bereich des Bistums Berlin, des Bischöflichen Amtes Schwerin und angrenzender Gebiete. Leipzig 1988, S. 411. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass es bereits einen ständigen Konvent in Parchim gab, da sie sich möglicherweise nur vorübergehend – im Gefolge der Gräfin Audacia – in Parchim aufhielten. Schriftliche Hinweise auf die Gründungsumstände und den Ausbau von Konventsgebäuden fehlen.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 44f.

Zwischen 1256 und 1265MUB I. (1863) Nr. 312: 1240-1260; Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 45: 1256-1265. vidimierte „Bruder Wernerus, Guardian der Minderbrüder in Parchim“ (frater Wernerus Ghardianus fratrum minorum in Parchem) – möglicherweise identisch mit dem 1246 erwähnten Bruder Wernerus – im Namen des Franziskanerkonvents die Stadtrechtsbewidmung für die Stadt Parchim. Dies kann als Anhaltspunkt dafür gelten, dass um diese Zeit ein Konvent unter Leitung eines Guardians in Parchim bestand.Ingo Ulpts: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 45f.48. Als Franziskaner wurde 1265 der Bruder Kristian erwähnt.Friedrich Johann Christoph Cleemann: Chronik und Urkunden der Mecklenburg-Schwerinschen Vorderstadt Parchim. Parchim 1825, S. 99.204. Fürst Johann I. von Werle, der seit 1281 in Parchim zu finden war und von 1277 bis 1283 den Landesteil Wenden regierte, stellte am 25. Januar 1278 den Franziskanern in Parchim einen Schutzbrief aus.

Baulichkeiten Im Zuge der westlichen Erweiterung Parchims durch die planmäßig angelegte Neustadt um die 1249 erstmals erwähnte Kirche St. Marien herum erhielt der Konvent vom Landesherren Pribislaw I. von Parchim-Richenberg das Grundstück zum Bau des Klosters. Um 1260 bestand eine Konventorganisation totusque conventus fratrum ibidem („der ganze Konvent von Brüdern dort“) mit entsprechenden Baulichkeiten. Der Parchimer Franziskanerkonvent lag westlich der Altstadt am südöstlichen Rand der Neustadt in einer fast inselartigen Lage südlich am Fuße der Burg, auf einem tiefergelegenen, von der Elde und vom Stadtgraben eingefassten Gelände. Der Konvent befand sich in spürbarer Entfernung zu den Märkten in der Stadt und den Hauptverkehrswegen; er war über den Mühlendamm, der heutigen Mühlenstraße und dem Fischerdamm zugänglich. Auf einer Planansicht von H. W. C. Hübbe von 1899 ist das Franziskanerkloster verzeichnet.Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Vorpommern. IV. Band, Schwerin 1901, S. 421.

Das Kloster der Minderbrüder lag wegen der Hochwassergefahr auf weniger wertvollem Gelände, zudem in Nachbarschaft zu sozial schwächeren Schichten wie den Fischern und MüllernIngo Ulpts: Das Terminiersystem der mecklenburgischen Mendikantenkonvente. In: Ders.: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 49., wie es dem Ordensideal entsprach. Für 1379 wird in der Nähe der Minderbrüder das Armenhaus des Hermann Robelmann genannt, 1386 ein Kornspeicher apud monachos („bei den Ordensleuten“), 1389 und 1891 verpfändet die Witwe eines Kleinhändlers Häuser in der Nachbarschaft des Konvents. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wird ein Elendenhaus auf dem Fischerdamm genannt, und 1518 stiftete Hans Wellings Witwe auch ein Armenhaus, welches dem Klosterhof gegenüberlag.MUB XIX (1899) Nr. 11219, MUB XX (1900) Nr. 11623.Ingo Ulpts-Stöckmann: Parchim. Kloster (Ordo Fratrum Minorum / Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 645–649, hier S. 646, teils wörtlich.

Stiftungs- und Klostergeschichte mit Wirtschaftsordnung 1312 lässt sich eine erste bürgerliche Messstiftung im Franziskanerkonvent belegen, eine der ältesten Seelmessstiftungen an einem mecklenburgischen Bettelordenskonvent überhaupt.Ingo Ulpts: Stiftungswesen und wirtschaftliche Situation. In: Ders.: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 288. Die Stiftung weist alle typischen Merkmale einer solchen Vereinbarung auf. Ein Parchimer Bürger setzte aus seinem Erbe den Brüdern eine regelmäßige Rente aus, für die der Rat der Stadt Parchim berufen wurde. Hiervon wurde der Gesang für Vigilien und Seelenmessen im Franziskanerkloster sowie ein ewiges sonntägliches Gedenken an den Stifter durch die Brüder in der sonntäglichen Messfeier finanziert.MUB V. (1869) Nr. 3524.

1331 verfügten die Parchimer Franziskaner über ein Terminierhaus im etwa 40 Kilometer vom Kloster entfernten Malchow. In dem vom Schmied Borchard erworbenen Haus lebte der franziskanische terminarius Johannes, der wohl zum Parchimer Konvent gehörte, mit einem Knecht. Ein anderer Bürger verkaufte diesem Johannes einen Acker, von anderer Seite erwarb er noch einen weiteren Ackeranteil. Die Termineien waren kleine, weniger aufwändige Niederlassungen als die Konvente und erlaubten den Franziskanern, mittels solcher Stützpunkte auch im Umland präsent zu sein, dort seelsorgerlich zu wirken – etwa mit einem Tragaltar auf Außenposten die heilige Messe zu feiern –, Almosen zu sammeln und dort sogar Grundstücke mit Häusern zu erwerben sowie auf Reisen zu übernachten.Ingo Ulpts: Das Terminiersystem der mecklenburgischen Mendikantenkonvente. In: Ders.: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 308.312; Ingo Ulpts-Stöckmann: Parchim, Kloster (Ordo Fratrum Minorum/Franziskaner). In: Wolfgang Huschner, Ernst Münch, Cornelia Neustadt, Wolfgang Eric Wagner: Mecklenburgisches Klosterbuch. Band I., Rostock 2016, S. 647. 1343 wurde dem Malchower Magdalenerinnenkloster ein Haus verkauft, dass bey der Scholen undt der Minioritenbrüdern von Parchim Behausung lag.MUB XXV. A (1936) Nr. 14623. Während andere Konvente auch mehrere Termineien haben konnten, sind weitere Termineien der Parchimer Franziskaner nicht belegt.Ingo Ulpts: Das Terminiersystem der mecklenburgischen Mendikantenkonvente. In: Ders.: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 314.

Das Kloster wurde in Stadturkunden selten erwähnt, war aber auffallend häufig in städtischen Rechtsgeschäften tätig. Bis 1375 lassen sich urkundlich Beziehungen zum Stadtrat nachweisen und wie der Guardian Johann von Radim des Parchimer Konvents die Stadtprivilegien transsumierten.MUB I. (1863) Nr. 311, 312, 313, 319. Aber auch als Bischof Rudolf von Schwerin 1391 eine Vikarie in der Parchimer St.-Marien-Kirche bestätigte, trat der Lektor Johann Zachtelevent (Sachtleben) aus dem Konvent als Zeuge an erster Stelle der Zeugenreihe auf, noch vor dem Magister Johann Redekin. Dieser war immerhin Schweriner Kanzler und Magdeburger Domherr.MUB XXII. (1907) Nr. 12352. Die Nennung von zwei Lektoren deutet auf die Existenz eines Hausstudiums für den Ordensnachwuchs im 14. Jahrhundert in Parchim hin.

Im Zuge der Vergabe von päpstlichen Privilegien zugunsten der Bettelorden kam es 1347 auch bei den Franziskanern in Parchim zu zeitlich befristeten Konflikten zwischen den Ordensleuten und dem Pfarrklerus über das Recht, Beichte zu hören.MUB X (1877) Nr. 6807. So hatte am 18. März 1347 Pfarrer Gerhard öffentlich von der Kanzel in der Marienkirche der Parchimer Neustadt verkündet, dass nunmehr kraft seiner Autorität die Beichttätigkeit innerhalb seines Pfarrbezirkes vollständig unter seiner Kontrolle stehe. Ohne seine ausdrückliche Erlaubnis durfte keiner außerhalb seines Kirchspiels zur Beichte gehen. Betroffen waren davon das benachbarte Franziskanerkloster und die Georgenkirche in der Parchimer Altstadt.Ingo Ulpts: Politisch-gesellschaftliche Wirksamkeit und Konfliktsituationen. In: Ders.: Die Bettelorden in Mecklenburg. Werl 1995, S. 295–303. Bedingt durch immer weniger Einnahmen verbot Pfarrer Gerhard auch, dass die Gläubigen außerhalb der Parochie intendens de dictis fratribus („wobei er die besagten Brüder meinte“) ohne seine oder seiner Kapläne Erlaubnis das Sakrament der Eucharistie empfingen. Diese unerlaubten Zwangsmaßnahmen des Pfarrers wurden nicht ohne Widerspruch der Franziskaner hingenommen. Nach Zunahme der Konflikte wandten sich die Franziskaner an den Heiligen Stuhl, um ihre Rechte gegenüber dem Pfarrherrn in der Parchimer Neustadt einzufordern. Von Rom aus wurde der Konservator des Franziskanerordens in Deutschland, der Magdeburger Domdekan Arnold, mit der Überprüfung der Konfliktsituation beauftragt. Dieser subdelegierte am 17. Dezember 1347MUB X (1877) Nr. 6807. den Parchimer Pfarrer Gottfried in der Georgenkirche für die Anhörung der Zeugen, die vom Konvent der Franziskaner in Parchim benannt worden waren. Die Untersuchungen ergaben, dass Pfarrer Gerhard die Beichtprivilegien der Franziskaner in Abrede gestellt hatte, die Kompetenz der Brüder mit Hilfe von Falschaussagen anzweifelte und durch seine unwillige Verhaltensweise grauitate et amaritudine mentis sue („durch die Bitterkeit und Strenge seines Geistes“) die Ausgabe von Erlaubnisscheinen nicht verleugnen konnte.

Von weiteren Konflikten zwischen Weltklerus und Franziskanern ist in den Zeiten bis zur lutherischen Reformation nichts bekannt. Die Quellenlage zum Parchimer Konvent im 14. bis 16. Jahrhundert ist insgesamt dürftig. Nach Ausweis der wenigen erhaltenen Dokumente unterhielten die Franziskaner ein gutes Verhältnis zu Bürgern, Weltgeistlichen und Landesherren, Letztere teilten dem Konvent wiederholt Schutzbriefe aus.

Über die Beziehungen der Minderbrüder zu den mecklenburgischen Landesfürsten ist wenig bekannt. Die Tatsache, dass sich 1402 die Herzogin Mechthild von Werle-Goldberg, Tochter von Nikolaus IV., in Parchim bestatten ließ, kann immerhin als besonders herausragendes Ereignis in der Konventsgeschichte vermerkt werden.MJB 50 (1885) Friedrich Wigger: Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Mecklenburg. S. 249. Als gutes Verhältnis kann auch die am 11. November 1480 durch Herzog Albrecht VI. von Mecklenburg vorgenommene Bestätigung des umfangreichen Schutzbriefes zugunsten der Franziskaner gewertet werden.LHAS Acta betr. Franciscaner-Mönchs-Kloster Parchim, ungedruckt, Siegel ab.