Der Landratsbezirk Langen war ein Landratsbezirk in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Langen. 1821 gegründet, ging der Landratsbezirk 1832 in den Kreisen Groß-Gerau und Offenbach auf.

Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. Der Landratsbezirk Langen entstand dabei aus: dem Amt Kelsterbach mit Ausnahme von Ginsheim und Nauheim, den Orten Arheilgen, Braunshardt, Erzhausen, Gräfenhausen, Schneppenhausen, Weiterstadt und Wixhausen sowie dem Sensfelder Hof aus dem Amt Darmstadt, dem Ort Dietzenbach aus dem Amt Schaafheim, den Orten Oberroden und Niederroden aus dem Amt Dieburg und den drei ritterschaftlichen Orten Messel (Freifrau von Albini), Eppertshausen (Gräfin von Lerchenfeld-Köfering, geb. Groschlag zu Dieburg) und den Messenhäuser Höfen (Freiherren von Frankenstein).

Das waren 14 „althessische“ (Obergrafschaft Katzenelnbogen), zwei vormals kurmainzische sowie die drei ritterschaftlichen Orte. Außer den drei ritterschaftlichen Orten handelte es sich um Dominiallande, Gebiete, in denen der Staat die Hoheitsrechte ungeteilt ausübte.

Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz, die die nun aufgelösten Ämtern wahrgenommen hatten, wurden dem ebenfalls neu gegründeten Landgericht Langen übertragen.

Weitere Entwicklung Bei Einrichtung des Landratsbezirks bestanden die patrimonialherrlichen Rechte der adeligen Eigentümer noch in vollem Umfang. Da das den staatlichen Anspruch auf das Gewaltmonopol torpedierte, war der Staat bestrebt, sich diese Rechte abtreten zu lassen und schloss entsprechende Verträge 1822 mit den Freiherren von Franckenstein über die Messenhäuser Höfe, der allerdings nur die Rechtsprechung betraf,Die Patrimonial-Jurisdiction über die Messenhäuser Höfe betreffend vom 6. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 16, 29. Mai 1822, S. 191f. ebenfalls 1822 mit Freifrau von Albini zu Dieburg, die ihre Rechte in Messel zwar behielt, sie aber vom Staat in ihrem Namen ausüben ließ,Die Verwaltung von Justiz und Polizei in Ansehung des Ortes Messel betreffend vom 15. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 16, 29. Mai 1822, S. 189. und 1825 mit Gräfin Anna Maria von Lerchenfeld-Köfering (1775–1854), geborene Groschlag zu Dieburg, bezüglich Eppertshausen.Die Abtretung der Gräflich Lerchenfeldischen Gerichtsbarkeit zu Eppertshausen an den Staat betreffend vom 25. Juli 1825. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 33, 26. August 1825, S. 353.

Auflösung In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Langen wurde aufgelöst, die zugehörigen Gemeinden auf die Kreise Offenbach und Großgerau verteilt.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (561 f.).

Interne Organisation Der Landratsbezirk Langen war in 15 Bürgermeistereien eingeteilt, die dem Landrat unterstanden. Dabei wurden häufig mehrere kleinere Ortschaften durch eine Bürgermeisterei verwaltet. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 standen den Gemeinden ein gewählter Ortsvorstand vor, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.

Bürgermeistereien Arheilgen Dietzenbach Egelsbach Eppertshausen Erzhausen Gräfenhausen mit Schneppenhausen Kelsterbach Langen Messel Mörfelden Niederroden Oberroden mit Messenhausen Walldorf Weiterstadt mit Braunshardt Wixhausen

Parallele Fachverwaltungen Finanzen Für die Einnahmen aus Staatseigentum (den sogenannten Domanialen) gab es die Rentämter. Zum Rentamt Darmstadt gehörten die Bürgermeistereien Arheilgen, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Kelsterbach, Langen, Messel, Mörfelden, Walldorf, Weiterstadt und Wixhausen. Zum Rentamt Seligenstadt gehörten die Bürgermeistereien Dietzenbach, Niederroden und Oberroden.

Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Für den Landratsbezirk war der Steuerbezirk Langen zuständig, der alle Orte des Landratsbezirks umfasste und zur Obereinehmerei Darmstadt gehörte. Der Steuerbezirk Langen war wiederum in zwei Distrikteinnehmereien gegliedert, die aus Langen mit Dietzenbach, Egelsbach, Eppertshausen, Messel, Messenhausen, Niederroden und Oberroden und Mörfelden mit Arheilgen, Braunshardt, Erzhausen, Gräfenhausen, Kelsterbach, Schneppenhausen, Walldorf, Weiterstadt und Wixhausen, bestanden.

Der Bezirk gehörte zum Hauptzollamt Neuisenburg und hatte zwei Nebenzollämter in Kelsterbach und Langen.

Forst Die Orte des Landratsbezirks waren drei verschiedenen Forsten zugeteilt. Zum Forst Langen gehörten folgende 5 Forstreviere: 1. Koberstadt; 2. Mitteldick; 3. Mönchhof mit Kelsterbach; 4. Mörfelden mit Braunshardt, Gräfenhausen, Schneppenhausen und Walldorf; 5. Wolfsgarten mit Egelsbach und Langen. Die Orte Arheilgen, Erzhausen, Weiterstadt und Wixhausen gehörten zum Forstrevier Kalkofen, der Ort Messel gehörte zum Forstrevier Messel, beide lagen im Forst Darmstadt. Die Orte Dietzenbach, Eppertshausen, Messenhausen, Niederroden und Oberroden gehören zum Forstrevier Oberroden des Forsts Seligenstadt.

Kirche Die Kirchverwaltung im Bezirk bestand aus dem Inspektorat Langen, dem die lutherischen Pfarreien Arheilgen, Dietzenbach, Egelsbach, Gräfenhausen mit Schneppenhausen, Kelsterbach, Langen, Messel, Mörfelden, Weiterstadt mit Braunshardt, Wixhausen mit Erzhausen und die reformirte Pfarrei Walldorf unterstanden. Die katholischen Orte mit Pfarreien in Eppertshausen, Niederroden mit Messenhausen und Urberach (aus dem Landratsbezirk Offenbach) gehören zum Dieburger Landkapitel.

Historische Beschreibung DieStatistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über den Landratsbezirk Langen:

Lage und Grenzen werden beschrieben als:

Die Natürliche Beschaffenheit als:

Die Bevölkerung als:

Die Naturprodukte als:

Gewerbe und Handel als:

Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7, [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)

Einzelnachweise

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