Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden.
Voraussetzung für die Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung kann formfrei getroffen werden.vgl. Münchener Kommentar zum BGB-Würdinger, 6. Aufl. 2012, § 317 Rn. 33. Weil sie aber Möglichkeit einschränkt, Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten zu erhalten, kann sie im Einzelfall sittenwidrig ( BGB) oder als AGB nach BGB unwirksam sein.Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 317 BGB Rn. 1; § 307 BGB Rn. 130.
Abgrenzung zu anderen Formen der Streitentscheidung Anders als ein Schiedsrichter entscheidet der Schiedsgutachter nicht über einen ganzen Rechtsstreit, sondern nur über einzelne Aspekte. Eine Schiedsvereinbarung liegt daher vor, wenn die Parteien den Weg zu den ordentlichen Gerichten insgesamt ausschließen wollen.OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2008 – 19 U 64/08 –, BeckRS 2008, 24432. Demgegenüber ist ein Schiedsgutachten gewollt, wenn die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nach BGB bestehen soll.Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 317 BGB Rn. 8.
Arten von Schiedsgutachten Die rechtswissenschaftliche Literatur unterscheidet verschiedene Arten von Schiedsgutachten:vgl. Münchener Kommentar zum BGB-Würdinger, 6. Aufl. 2012, § 317 Rn. 29 ff.
Vertragliche Leistungsbestimmung Den Parteien eines Vertrags steht es frei, die vertraglich geschuldete Leistung nicht selbst festzulegen, sondern die Bestimmung einem Dritten zu überlassen. Das kann auch nachträglich der Fall sein: So können sich die Parteien eines Mietvertrags zunächst auf einen Mietpreis einigen und vereinbaren, dass die Miethöhe in bestimmten Abständen von einem neutralen Dritten angemessen angepasst wird.z. B. BGH, Urteil vom 2. Februar 1977 - VIII ZR 155/75, NJW 1977, 801. In beiden Fällen sind unmittelbar die ff. BGB anwendbar.vgl. Münchener Kommentar zum BGB-Würdinger, 6. Aufl. 2012, § 317 Rn. 29, 30.
Rechtsklärendes Gutachten Haben die Parteien die vertraglich geschuldete Leistung zwar festgelegt, können aber den konkreten Leistungsinhalt nicht bestimmen, kann ein Schiedsgutachter herangezogen werden, um den Vertragsinhalt zu bestimmen. Beispiel ist die Bestimmung der „ortsüblichen“ oder „angemessenen“ Miete.BGH, Urteil vom 4. Juni 1975 - VIII ZR 243/72, NJW 1975, 1557. Die ff. BGB sind analog anwendbar.Münchener Kommentar zum BGB-Würdinger, 6. Aufl. 2012, § 317 Rn. 38.
Beweisgutachten Schiedsgutachter können auch als Sachverständige herangezogen werden, um Feststellungen über Tatsachen zu treffen, z. B. über die Höhe des Schadens bei unsachgemäßer Ausführung eines Neubaus, den Zeitwert eines Pkw oder den Wert eines Unternehmens.vgl. Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 317 BGB Rn. 6 mit weiteren Beispielen. Anders als ein gewöhnlicher Sachverständiger, dessen Ergebnisse im Prozess nur als Beweismittel verwendet werden können und dort der freien Beweiswürdigung nach ZPO unterliegen, bindet das Schiedsgutachten die Parteien.BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 100/92, NJW-RR 1994, 1314 Die ff. BGB sind auch hier analog anwendbar.Münchener Kommentar zum BGB-Würdinger, 6. Aufl. 2012, § 317 Rn. 38.
Rechtsmittel gegen Schiedsgutachten Das Schiedsgutachten wird von Gerichten nach Abs. 1 S. 1 BGB nur darauf überprüft, ob es „offenbar unbillig“ ist.
Bei der vertraglichen Leistungsbestimmung durch einen Schiedsgutachter prüft das Gericht in unmittelbarer Anwendung der Norm, ob die Leistungsbestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt.BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 61/90, NJW 1991, 2761 Der Maßstab ist objektiv, der Schiedsgutachter muss die Unbilligkeit also nicht verschuldet haben.Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 319 BGB Rn. 3.
Bei rechtsklärenden und Beweisgutachten hat der Gutachter nicht nach billigem Ermessen, sondern richtig zu entscheiden. Das Schiedsgutachten ist in analoger Anwendung des Abs. 1 S. 1 BGB daher unverbindlich, wenn sich die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter zumindest nach eingehender Prüfung aufdrängt.BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - VIII ZR 235/00, NJW 2001, 3775
Über den unmittelbaren oder entsprechenden Wortlaut des Abs. 1 S. 1 BGB hinaus behandelt die Rechtsprechung Schiedsgutachten auch dann als unverbindlich, wenn die Begründung des Gutachtens stark mangelhaft ist, weil das Bewertungsverfahren ungeeignet oder die Ausführungen nicht nachvollziehbar oder nicht nachprüfbar sind.Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 319 BGB Rn. 5a.
Literatur Stefan Leupertz, Achim Hettler: Der Bausachverständige vor Gericht: Praxisleitfaden. 2. Auflage, Fraunhofer IRB Verlag, 2013, ISBN 978-3816789352.
Weblinks Informationen zu Schiedsgutachten, Schiedsgutachterklausel und Schiedsgutachtervertrag im Schweizer Recht Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren, die schnelle und effektive Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit
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