Die Ganerbschaft Treffurt war eines der kleinsten Territorien des Heiligen Römischen Reiches. Sie wurde wie die zu ihr gehörige Vogtei Dorla von 1333 bis 1802 als Ganerbschaft gemeinschaftlich von der Landgrafschaft Hessen (in deren Rechtsnachfolge der Landgrafschaft Hessen-Kassel), der Landgrafschaft Thüringen (in deren Rechtsnachfolge dem Kurfürstentum Sachsen) und dem Erzbistum Mainz verwaltet.
Bis zur vollständigen Abtretung an das Königreich Westphalen 1807 bildete die Ganerbschaft den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.
Geographische Lage mini|400px|Lage und Ausdehnung der ursprünglichen Herrschaft Treffurt, farbig markierte Gebietsabtretungen (1336) Die Ganerbschaft Treffurt lag zwischen der Landgrafschaft Hessen im Westen, dem zu Kurmainz gehörigen Eichsfeld im Norden, dem zum Kurfürstentum Sachsen gehörenden Amt Langensalza im Osten sowie den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Eisenach (Amt Creuzburg) und Sachsen-Gotha (Exklave Amt Haineck) im Süden.
Die Orte der Ganerbschaft Treffurt lagen nördlich der Stadt Eisenach an der Werra im äußersten Westen des heutigen Freistaats Thüringen. Nördlich von Treffurt beginnt das Eichsfeld. Östlich von Treffurt erstreckt sich der Hainich, westlich der Schlierbachswald und im Süden der Ringgau. Eine bekannte Erhebung im Gebiet ist der Heldrastein mit der Kanzel (503,8 m ü. NN).
Heute gehört der größere Südteil des Gebiets zur Stadt Treffurt im Wartburgkreis. Die nördlichen Orte Schierschwende und Wendehausen gehören gegenwärtig der Gemeinde Südeichsfeld im Unstrut-Hainich-Kreis an. Die Westgrenze der ehemaligen Herrschaft Treffurt ist bis heute die Grenze zum Land Hessen. Zwischen 1945 und 1990 bildete sie die Innerdeutsche Grenze, so dass die Region im Sperrgebiet der DDR lag.
Angrenzende Verwaltungseinheiten Die angegebenen angrenzenden Herrschaften beziehen sich auf die Herrschaft Treffurt ohne die Vogtei Dorla.
Geschichte
Vorgeschichte Die Siedlung Treffurt wurde 1104 erstmals in einer Urkunde des Erzbischofs Ruthard von Mainz erwähnt. Sie lag an der Kreuzung zweier Handelsstraßen. Hier führten einst drei Furten über die Werra, woher sich der Name „Treffurt“ (von „Driefurt“) ableitet. Zum Schutze der Furten wurde bereits im 11. Jahrhundert mit der Anlage der Burg Normannstein begonnen, welche die Treffurter Ritter als Wohnsitz nutzten.
Die Herren von Treffurt Die Herren von Treffurt (Trifurte, Drivordia, Drevurt) traten zuerst 1104 mit Bilgerim (Pilgrim) in einer erzbischöflichen Mainzer Urkunde in Erscheinung. Ihr Besitz umfasste unter anderem die Orte Falken, Großburschla, die Hälfte von Schnellmannshausen, Wendehausen, Kleintöpfer, die Stadt Treffurt und die Stammburg Normannstein. Weiterhin verfügten sie über die hohe Gerichtsbarkeit in der Vogtei Dorla und über die Vogtei über die Stiftskirche in Oberdorla.
Um die Wende zum 14. Jahrhundert wurden die Herren von Treffurt zu Raubrittern und plünderten immer wieder Dörfer in den angrenzenden Landgrafschaften Thüringen und Hessen wie auch in dem zum Kurfürstentum Mainz gehörenden Eichsfeld. 1333 kam es daraufhin zu einer Belagerung von Stadt und Burg Treffurt durch den Landgrafen von Hessen, den wettinischen Landgrafen von Thüringen sowie den Mainzer Erzbischof. Die Ritter mussten ihre Burg verlassen, kehrten aber bald wieder zurück, was zu einer erneuten Belagerung führte, die 1336 mit der endgültigen Vertreibung der Herren von Treffurt endete.
mini|hochkant|Burg Normannstein
Zeit des Ganerbenverhältnisses Im Burgfrieden von 1336 übernahmen die Sieger je zu einem Drittel den gesamten Besitz der Herren von Treffurt. Die Herrschaft Treffurt und die Vogtei Dorla wurden seitdem vom Mainzer Erzbischof und den Landgrafschaften Hessen und Thüringen bzw. deren Rechtsnachfolgern, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und dem Kurfürstentum Sachsen, als Ganerbschaft verwaltet.Alexander Jendorff: Kondominatorische Herrschaftsbeziehungen im Konfessionellen Zeitalter. Die Ganerbschaft Treffurt 1555-1630. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte (ZHG), Band 107 (2002), S. 163–180 (PDF; 73 kB).
Das zur Landgrafschaft Thüringen gehörende ganerbliche Drittel ging durch die Leipziger Teilung 1485 je zur Hälfte an das albertinische und das ernestinische Sachsen über. Letzteres gab 1588 im Vertrag von Friedewald seinen Herrschaftsanteil im Tausch an die Landgrafschaft Hessen-Kassel ab.Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-sächsischen Lande. Haug, Leipzig 1788, S. 558 (Google Books) Die Verwaltung des albertinischen Anteils übernahm zunächst der Amtmann von Langensalza, nach 1656/57 das Kreisamt Tennstedt.Das Kreisamt Tennstedt im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt
Die Landgrafschaft Hessen-Kassel war 1567 durch Erbteilung der Landgrafschaft Hessen entstanden und hatte den hessischen Herrschaftsanteil an der Ganerbschaft übernommen. Durch die Übernahme des sächsisch-ernestinischen Sechstels verfügte Hessen-Kassel seitdem über die Hälfte des Eigentumsrechts an der Herrschaft Treffurt. 1591 wurde dem Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen-Kassel auch vertraglich die Hälfte der Ganerbschaft zugesprochen. Seit 1627 gehörte dieser Anteil unter der Landeshoheit von Hessen-Kassel zum teilsouveränen Fürstentum Hessen-Rotenburg, seit 1676 zu Hessen-Wanfried (beide zur Rotenburger Quart gehörig).
1736 vertauschte die Landgrafschaft Hessen-Kassel ihre Hälfte der Ganerbschaft Treffurt an das Kurfürstentum Sachsen, um sich im Gegenzug der kursächsischen Ansprüche auf die Reichslehen der Grafschaft Hanau-Münzenberg zu entledigen, deren Erbschaft Hessen-Kassel anstrebte. Das Kurfürstentum Sachsen verfügte seitdem über zwei Anteilsdrittel an der Herrschaft Treffurt.
1802 bis 1945 mini|Die Ganerbschaft (am unteren Kartenrand) Anfang des 19. Jahrhunderts Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde der kurmainzische Kirchenstaat aufgelöst (Säkularisation) und das gesamte zu ihm gehörige Eichsfeld dem Königreich Preußen als Ersatz für verlorengegangene linksrheinische Gebiete zugesprochen, welches daraus das Mediat-Fürstentum Eichsfeld bildete.
Damit fielen der kurmainzische Ganerbschaftsanteil über die benachbarte Herrschaft Treffurt und alle Ganerbschaftsanteile an der Vogtei Dorla ebenfalls an Preußen. Während die Ganerbschaft Treffurt nun gemeinschaftlich von Kursachsen zu zwei Dritteln und Preußen zu einem Drittel verwaltet wurde, wurde die Vogtei Dorla 1803 dem preußischen Fürstentum Eichsfeld angegliedert.
Im Zuge der Napoleonischen Kriege kam das Fürstentum Eichsfeld 1806/1807 zum Königreich Westphalen unter König Jérôme Bonaparte. Die Vogtei Dorla bildete nun als Kanton Dorla die Südostecke des Distrikts Heiligenstadt im Departement des Harzes des Königreichs Westphalen.
Auch die angrenzende Herrschaft Treffurt kam 1807 unter Abtretung des kursächsischen Anteils an das Königreich Westphalen und wurde nun entlang der Werra geteilt. Die nördlich der Werra gelegenen Orte Treffurt, Wendehausen, Falken und Schierschwende kamen zum Kanton Treffurt im Distrikt Heiligenstadt. Die südlichen Orte Großburschla und die Hälfte von Schnellmannshausen kamen als Teil des Kantons Aue zum Distrikt Eschwege im Departement der Werra.
Das Königreich Westphalen löste sich nach der Völkerschlacht bei Leipzig im Jahr 1813 auf. Ende Oktober 1813 übernahm ein preußisches Militärgouvernement die Verwaltung der ehemaligen preußischen Besitzungen. Somit kamen Ende des Jahres 1813 die Orte der ehemaligen Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla wieder zu Preußen und wurden nach der territorialen Neugliederung Preußens im Jahr 1816 dem Landkreis Mühlhausen i. Th. im Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen angegliedert, zu dem sie bis 1945 gehörten. Der Landrat des Landkreises Mühlhausen hatte seinen Sitz im Mainzer Hof in Treffurt, während sich das Landratsamt in Mühlhausen befand. 1945 wurde der Landkreis Mühlhausen i. Th. dem Land Thüringen zugeordnet. 1946 erfolgte durch Beschluss des Thüringer Landtags die Vereinigung der beiden Ortsteile von Schnellmannshausen, wodurch der Ort insgesamt zum Landkreis Eisenach kam.
1945 bis zur Gegenwart In den Jahren 1950 bis 1952 wurde im Rahmen der Kreisreformen in der DDR der Landkreis Mühlhausen i. Th. aufgelöst und ein verkleinerter Kreis Mühlhausen neu gebildet, welcher 1952 dem Bezirk Erfurt zugeordnet wurde. Bei der Kreisreform 1950 wechselten die Stadt Treffurt, die Orte Falken, Großburschla und Kleintöpfer in den Landkreis Eisenach, welcher ab 1952 mit neuen Grenzen als Kreis Eisenach ebenfalls zum Bezirk Erfurt gehörte.1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950
Hemmend wirkte sich in der Folgezeit die deutsche Teilung auf die Orte der ehemaligen Ganerbschaft Treffurt aus, da sie nun direkt an der innerdeutschen Grenze lagen. Der Ort Großburschla, der territorial zu etwa 90 % von hessischem Gebiet umschlossen ist, war somit praktisch vollständig isoliert. Im Jahre 1964 mussten infolge der verschärften Grenzsicherung der DDR die isoliert liegenden Orte Kleintöpfer und Karnberg als grenznahe Kleinsiedlungen aufgegeben werden. Beide wurden in diesem Jahr kurz vor ihrem Abriss von Treffurt (Kreis Eisenach) nach Wendehausen (Kreis Mühlhausen) umgegliedert.
Bei der Kreisreform im Freistaat Thüringen im Jahr 1994 ging der Kreis Mühlhausen mit Wendehausen, Schierschwende, Oberdorla, Niederdorla und Langula im Unstrut-Hainich-Kreis auf. Treffurt, Falken, Großburschla und Schnellmannshausen kamen mit dem restlichen Landkreis Eisenach zum neu gegründeten Wartburgkreis.
Verwaltung der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla Administrative Verwaltung mini|200px|Wappentafel der Ganerben am Treffurter Rathaus (1549) Gemäß dem Burgfrieden von 1333/36 wurde die Herrschaft Treffurt gemeinschaftlich auf der Basis des Dreiteilungsprinzips regiert (Ganerbschaft), unabhängig von den jeweiligen Herrschaftsanteilen der Ganerben. Die landesherrliche Hoheit, welche Regalien, kriminal- und vogteiliche Obrigkeit, Huldigung, Zoll, Steuer sowie militärische Belange beinhaltete, wurden den drei Herren gleichberechtigt zugestanden. Klagen wurden nach sächsischem Recht behandelt.
In den zur Herrschaft Treffurt zählenden Orten bestanden in Einzelfällen abweichende, die Situation komplizierende Rechtsverhältnisse. So gehörte z. B. Kleintöpfer zum hessischen Anteil, Schierschwende zum sächsischen Anteil, Wendehausen und die Vogtei Dorla zum kurmainzischen Anteil, Falken und Großburschla waren dreigeteilt. Jeder Kondominus stellte einen Amtmann bzw. Vogt, welcher auch außerhalb der Ganerbschaft sein Amtsgebiet hatte. Dies waren der kurmainzische Oberamtmann des Eichsfelds, der kursächsische Amtmann von Salza (ab 1656/57 das Kreiskommissariat Tennstedt) und der hessische Landvogt an der Werra (zeitweise zum Teilfürstentum Hessen-Rotenburg gehörig). Zeitweise hatten auch die ernestinischen Wettiner einen eigenen Amtmann. Gemeinsam wurden von allen drei Ganerben bzw. ihren Vögten die Torwachen, der Amtsschultheiß und der Amtsschreiber (ab 1501), der Fronbote (nach 1577) und die beiden Holzförster ernannt, die auf alle drei Herren vereidigt wurden. Um 1600 wurde für diese Ernennung ein Turnus festgelegt. Im ausgehenden Mittelalter verließen die Amtsleute die unnütz gewordene Burg Normannstein und verwalteten die Besitztümer fortan aus dem Hessischen, dem Sächsischen und dem Mainzer Hof in Treffurt.