Ein Klimaschutzgesetz ist ein Rahmengesetz, das Prinzipien und Verpflichtungen zur Klimapolitik in einem Staat oder in einer substaatlichen Einheit festlegt. Klimaschutzgesetze sind innerhalb des Klimaschutzrechts – derjenigen Normen, die das Schutzgut Klima vor Einwirkungen des Menschen schützen sollen – der Kern der Klimaschutzgesetzgebung. Ihre Rahmenvorschriften müssen durch weitere Normen ausgefüllt und mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten der Klimapolitik umgesetzt werden. Wichtige Elemente von Klimaschutzgesetzen sind Klimaziele, insbesondere Emissionsminderungsziele, und Vorschriften zum Monitoring, zur Berichterstattung und Kontrolle.

Klimaschutzgesetze knüpfen meist an internationale Vereinbarungen zum Klimaschutz an – etwa das Kyoto-Protokoll, den Pariser Klimavertrag oder andere internationale Übereinkommen – und übersetzen Verpflichtungen und Ziele aus diesen Vereinbarungen in solche für das Hoheitsgebiet des Gesetzgebers. Oft sind Klimaschutzgesetze in ein Nationales Klimaschutzprogramm eingebunden.

Begriff

Die Politikwissenschaftler Sahrah Luise Nash und Reinhard Steurer definieren Klimaschutzgesetze (Climate Change Acts)Für die Übersetzung von Climate Change Act als Klimaschutzgesetz siehe zum Beispiel: Die Bedeutung ergibt sich hier im Kontext auch aus den von Nash und Steuerer (2019) bzw. von Nash, Torney und Matti (2021) als Climate Change Act bezeichneten Gesetzen. Die englische Bezeichnung Climate Change Act kann auch weitere oder abweichende Bedeutungen haben: Der Rechtswissenschaftler Thomas L. Muinzer fasst auch Rahmengesetze zur Klimaanpassung darunter; mitunter werden ganz anders geartete Gesetze zum Klimawandel als Climate Change Act bezeichnet: als parlamentarisch verabschiedete Rahmengesetze, die die Prinzipien und Verpflichtungen zur Klimapolitik in einem Staat oder in einer substaatlichen Einheit festlegen. Solche Gesetze haben ausdrücklich das Ziel, die Treibhausgasemissionen zu mindern, indem später konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Nach: Klimaschutzgesetze sind übergreifender, genereller Teil der Klimagesetzgebung; sie haben eine langfristige, strategische Ausrichtung. Oft enthalten sie Emissionsminderungsziele und Bestimmungen, wie der Fortschritt hin zu diesen Zielen überwacht werden soll. Die Einrichtung wissenschaftlicher Beratungsgremien oder klimapolitische Pflichten für einzelne Ministerien finden sich ebenfalls in vielen Klimagesetzen (→ Klimarat). Die Verabschiedung in Parlamenten erhöht die Sichtbarkeit des klimapolitischen Rahmens und macht ihn zu einer verlässlicheren Basis in dem oft umstrittenen Politikfeld.

mini|Schweizer Klimaseniorinnen an der Klimademo in Bern 2019 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte formulierte in seiner Entscheidung vom April 2024 über die Klimaklage der Klimaseniorinnen Schweiz Kriterien, die nach seiner Auffassung ein mit der Menschenrechtskonvention konformer Rahmen einer Klimaschutzgesetzgebung erfüllen muss, die also insbesondere in Klimagesetzen zu beachten sind: Staaten müssen einen Zeitrahmen zum Erreichen von Klimaneutralität festlegen und ein CO2-Budget oder etwas Vergleichbares für den Weg dahin definieren, in Übereinstimmung mit nationalen und globalen Klimaschutzverpflichtungen. Sie müssen Zwischenziele definieren, die geeignet sind, das Gesamtziel zu erreichen. Sie müssen nachweisen können, ob sie auf dem Weg sind, die gesteckten Ziele zu erreichen. Sie müssen rechtzeitig, angemessen und konsistent Gesetze zum Erreichen der Ziele verabschieden und entsprechend Maßnahmen ergreifen. Ziele müssen an den Stand der Wissenschaft angepasst werden.

Entwicklung

Das internationale Klimaschutzrecht, von Ende der 1990er Jahre bis etwa 2010 vor allem das Kyoto-Protokoll, war häufig Ausgangspunkt der nationalen Klimagesetzgebung. Das erste Klimaschutzgesetz trat 2008 in Großbritannien in Kraft, der Climate Change Act 2008. Es enthielt verbindliche CO2-Budgets und Emissionsminderungsziele. Sein Einfluss auf die Klimagesetzgebung in anderen Staaten war beträchtlich. In den Philippinen wurde 2009 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Es folgten unter anderen 2011 Österreich, 2012 Mexiko, 2013 Nigeria und Mikronesien. In den Vereinigten Staaten von Amerika gab es einen Gesetzesentwurf zu einem nationalen Klimaschutzgesetz, dem Clean Energy and Security Act, jedoch scheiterte die Verabschiedung 2009 im Senat.

Im Jahr 2015 einigten sich fast alle Staaten der Welt im Übereinkommen von Paris darauf, die globale Erwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad, jedenfalls deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Sie verpflichteten sich, in national festgelegten Beiträgen nationale Klimaschutzziele auszuarbeiten und vorzulegen. Das Übereinkommen lässt den Staaten viel Freiheit in der Formulierung ihrer Ziele, bei Nichterfüllung gibt es keinen harten Sanktionsmechanismus. Nationalen Klimagesetzen kommt daher eine wichtige Funktion zu, Staaten nach innen zu binden und langfristige, verlässliche Grundlage für die Dekarbonisierung der Gesellschaft zu sein. Nach außen signalisieren sie, mit ernsthaften Klimaschutzanstrengungen das gemeinsame Ziel aus dem Übereinkommen verfolgen und erreichen zu wollen. Mit dem Übereinkommen beschleunigte sich die Entwicklung nationaler Klimagesetze, neben einigen europäischen Staaten kamen beispielsweise Pakistan und Kenia (2016) oder Paraguay (2017) hinzu. Bestehende Gesetze wurden überarbeitet. Deutschland gab sich 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz. Für die Staaten der Europäischen Union ist seit 2021 das Europäische Klimagesetz supra-nationaler Rahmen, der in der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt werden muss.

Bis zum Jahr 2024 hatten sich fast 60 Staaten ein Klimaschutzgesetz gegeben.

Europäische Union

Seit Juli 2021 bildet Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz) zusammen mit Verordnung (EU) 2018/1999 (Governance-Verordnung) den langfristigen Rechtsrahmen zu Erreichung der Klimaneutralität und zu Anpassung an die globale Erwärmung in der Europäischen Union. Das Klimagesetz macht das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verbindlich und legt ein Zwischenziel bis 2030, seit 2026 auch eines für 2040 fest.Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)

Deutschland Bundesebene

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 Entwürfe bzw. Wahlversprechen für ein nationales Klimaschutzgesetz gemacht. Ein deutsches Klimaschutzgesetz wurde von mehreren Umweltorganisationen und Entwicklungsverbänden schon lange als zentraler Beitrag zu den globalen Klimaschutzanstrengungen gesehen, so auch von der Klima-Allianz.Deutsches Klimaschutzgesetz als zentraler internationaler Beitrag, Schwerpunkt: Klimagipfel in Warschau 2013, "Weitblick" Germanwatch 03/2013. Abgerufen am 16. November 2013. Einzelne Entwürfe wie derjenige der Umweltstiftung WWF im Jahr 2017 sahen bereits einen Zielerreichungsplan mit regelmäßiger Berichterstattung (Monitoring) vor, da die selbstgesetzten Klimaziele der Bundesregierungen sonst verfehlt würden: „Zwischen Ziel und Umsetzung klafft eine große Lücke.“Klimaschutz muss Recht bekommen, WWF Deutschland, 2. Januar 2018, abgerufen am 20. Dezember 2018.

Im Februar 2018 brachte die Linksfraktion einen Antrag für ein Klimaschutzgesetz mit Klimazielen und Zwischenzielen bis zum Jahr 2050 in den Bundestag ein. Auch der Ausstieg aus der Kohle und dessen sozial- und strukturpolitische Absicherung und gesetzliche Verankerung wurden von den Fraktionen mit weiteren Anträgen zum Klimaschutz im Plenum debattiert.Anträge zum Klimaschutz kontrovers erörtert, Deutscher Bundestag, 1. Lesung, 22. Februar 2018.

Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode des Bundestages wurde 2018 ein „Gesetz zur Einhaltung der Klimaziele 2030“ vereinbart.Koalitionsvertrag im Bundestag unterzeichnet, bundestag.de, 12. März 2018 In der Regierungserklärung versprach die neue Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, ein Klimaschutzgesetz für 2019. Mit dem Gesetz sollen die Leitlinien für das Klimaschutzziel 2030 rechtlich verankert werden.

Nach der Klimakonferenz in Katowice kündigte die Bundesregierung an, Anfang 2019 einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Bundestag einzubringen, der auf dem 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 aufbaut.Regierungspressekonferenz vom 17. Dezember 2018, Bundespressekonferenz, abgerufen am 19. Dezember 2018.

Am 18. Februar 2019 legte das Umweltministerium einen Referentenentwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vor – ohne Zustimmung des Bundeskanzleramts.Referentenentwurf Bundes-Klimaschutzgesetz, Februar 2019 Nach den Beschlüssen des Klimakabinetts wurde der Gesetzentwurf vom 19. Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde am 17. Dezember 2019 vom 12. Dezember 2019 (, PDF) und die zugehörigen steuerlichen Entlastungen am 30. Dezember 2019 vom 21. Dezember 2019 (, PDF) verkündet.

Mit Beschluss vom 24. März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 (Zulässige Jahresemissionsmengen) mit den Grundrechten für unvereinbar, soweit eine Regelung über die Fortschreibung der nationalen Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 fehlt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele für diese Zeiträume zu regeln. § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 bleiben jedoch anwendbar.

Bundesländer Obwohl die wesentliche klimapolitische Gesetzgebungskompetenz im föderalen Deutschland auf der Bundesebene liegt, sind auch die Bundesländer innerhalb ihres Gestaltungsspielraums aktiv geworden und haben Klimaschutzgesetze als Teil ihres Landesrechts verabschiedet. Wichtiger Bestandteile dieser Gesetze sind in der Regel landesweite Emissionsminderungsziele und Vorschriften zum Monitoring und zur Berichterstattung. Wie auch auf Bundesebene, sehen die Gesetze zumeist keine konkreten Instrumente und Maßnahmen vor; diese müssen durch die Exekutive erarbeitet werden. Einzelne Landes-Klimaschutzgesetze enthalten auch Rahmenvorschriften zur Klimaanpassung, diese sind aber dem Klimaschutz nachgeordnet.

Landesplanungs- und Kommunalrecht sind die maßgeblich für den Klimaschutz relevanten Rechtsgebiete der Länder. Der Klimaschutz in Kommunen spielt aber, Stand 2021, in den Gesetzen eine untergeordnete Rolle. Die Landes-Klimaschutzgesetze hatten zudem bis 2021 kaum zu Änderungen im Planungsrecht der Länder geführt, sie ließen den Entscheidern viel Raum. Insgesamt hatten die Landes-Klimaschutzgesetze im öffentlichen Recht nur eine begrenzte Steuerungswirkung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Januar 2022 mehrere gegen die Klimaschutzgesetzgebung der Bundesländer gerichtete Verfassungsbeschwerden verworfen. Die Beschwerdeführer bemängelten, dass in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Klimaschutzgesetze fehlten und dass in vorhandenen Klimaschutzgesetzen anderer Länder keine Emissionsminderungs-Pfade und -Instrumente enthalten seien, die das Einhalten eines verbleibenden CO2-Budgets sicherstellen würden. Das Gericht nahm die Beschwerden nicht an, die Bundesländer seien nicht verpflichtet eigene Reduktionspfade festzulegen. Siehe auch:

Nordrhein-Westfalen