Werner Pätsch (* 1926) ist ein deutscher Whistleblower und ehemaliger Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Er deckte 1963 eine Abhöraffäre auf.Malte Herwig: Das Gewissen, Süddeutsche Zeitung, 9. November 2013, S. V2 9.
Leben Pätsch war Sohn eines Polizeibeamten, er besuchte die Volks- und Mittelschule und machte eine Ausbildung zum Anwaltsgehilfen.
Er trat in das Bundesamt für Verfassungsschutz ein und war dort seit 1956 Fallführer (Sachbearbeiter) in der Gruppe Beschaffung in der für Spionageabwehr zuständigen Abteilung IV. Als Bundesbeamter bekleidete er das Amt eines Regierungsinspektors. Pätsch verließ nach der Abhöraffäre 1963 den öffentlichen Dienst und arbeitete seither als Programmierer in der Privatwirtschaft.
Abhöraffäre Ablauf Für das Verfassungsschutzpersonal war nach 1949 eine große Anzahl ehemaliger Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes rekrutiert worden, ein Gruppenleiter in der Abteilung IV war der ehemalige SS-Hauptsturmführer Regierungsrat Erich Wenger, der sich seiner NS-Vergangenheit brüstete.Alias-Name des Wenger: Wolters; Mitglied der Leibstandarte SS Adolf Hitler; SS-Mann; 1944 Kampf gegen französische Résistance-Leute in den Vogesen; Wenger wurde beim Bundesamt "Gruppenleiter" in der Abt. "Spionageabwehr". Quelle: taz, 30. Januar 2015.
Pätsch war an der Ausspähung von Bundesbürgern beteiligt. Der Verfassungsschutz arbeitete hierbei mit dem britischen und amerikanischen Geheimdienst in Deutschland zusammen und ließ von diesen Informationen unter Bruch des grundgesetzlich garantierten Brief- und Fernmeldegeheimnisses beschaffen. Grundlage für die Zusammenarbeit war der Deutschlandvertrag von 1955, in dem die westlichen Siegermächte der Bundesrepublik eine weitgehende, aber teilweise eingeschränkte Souveränität gewährten.
Pätsch hatte persönlich Zweifel an seinem kriminellen Tun und offenbarte sich im Sommer 1963 dem Rechtsanwalt Josef Augstein und teilte ihm auch mit, dass das Verfassungsschutzamt viele ehemalige Nationalsozialisten und SS-Angehörige beschäftige. Die Wochenzeitung Die Zeit berichtete Anfang September 1963 erstmals über die verfassungswidrigen Abhörpraktiken. Peter Stähle: Der Fall Pätsch, Die Zeit, 20. August 1965. Am 19. September 1963 verließ Pätsch seine Dienststelle in Köln und tauchte mit Hilfe Augsteins unter.
Augstein ging mit den Erkenntnissen über die Überwachungspraktiken und mit Informationen über die Nazi-Seilschaften an die Presse. In seinem Versteck gab Pätsch dem Fernsehmagazin Panorama ein Interview, dessen Ausstrahlung von der Bundesanwaltschaft verhindert wurde. Wesentliche Inhalte des Fernseh-Interviews druckte die Illustrierte Stern unter der Überschrift P. hört nicht mehr mit im Oktober 1963.
Die Bundesregierung spielte die Abhöraffäre herunter und Innenminister Hermann Höcherl erklärte, dass Beamte „nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen“ könnten. Die Zeit replizierte: „Unter diesen Verfassungsschützern aber sind Leute, die den ganzen Tag zwar nicht mit dem Grundgesetz, wohl aber mit der SS-Blutgruppen-Tätowierung unterm Arm umherlaufen.“Theo Sommer: Nur Abhör-Amtshilfe? Die Zeit vom 13. September 1963; Dominik Rigoll: Staatsschutz in Westdeutschland: Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr, Göttingen 2013, S. 179f.
Der pensionierte Richter und NS-Opfer Max Silberstein wurde von Bundeskanzler Ludwig Erhard mit einer Überprüfung der Vorwürfe beauftragt.Kabinettsprotokoll vom 2. Oktober 1963, bei Bundesarchiv.
Verfassungsschutz-Präsident Hubert Schrübbers kündigte seinem Angestellten am 15. Oktober 1963 fristlos. Pätsch klagte gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht in Köln. Nachdem Pätsch sich der Bundesanwaltschaft gestellt hatte, wurde er nicht in Untersuchungshaft genommen. Im Januar 1964 wurde er vor einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages geladen. Als Pätsch erläuterte, wie die alliierten Geheimdienstler die Telefonleitungen „anlöteten“, wurde die Sitzung zu einer nichtöffentlichen Sitzung bestimmt.
Juristische Auseinandersetzung 1965 wurde Pätsch ein dreiwöchiger Prozess vor dem Bundesgerichtshof gemacht. Die Anklage warf Pätsch vor, im Jahr 1963 Unbefugten, darunter Journalisten, geheime Einzelheiten über Organisation und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und über bestimmte Einzelfälle mitgeteilt zu haben. Pätsch habe Amts- und Staatsgeheimnisse vorsätzlich preisgegeben und damit das Wohl der Bundesrepublik fahrlässig verletzt. Der Bundesanwalt Walter Wagner argumentierte:
Die Richter hatten zu entscheiden, ob Staatsgeheimnisse auch dann zu schützen sind, wenn sie verfassungswidrige Praktiken beinhalten. In der bundesrepublikanischen Rechtslehre hielten die Strafjuristen Edmund Mezger und Theodor Kleinknecht die Preisgabe eines Staatsgeheimnisses stets für strafbar, selbst wenn dieses Staatsgeheimnis verfassungswidrig ist. Der Jurist Adolf Arndt postulierte dagegen:
Dem schlossen sich die Richter des 3. Strafsenates in ihrem Urteil vom 8. November 1965 in einem Kernsatz an:
Insofern seien deutsche Staatsdiener aufgerufen, illegale Praktiken aufzudecken. Pätsch wurde lediglich, weil er sich nicht an den Dienstweg gehalten habe, wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr Gefängnis gefordert. Das Urteil des Bundesgerichtshofes gilt als „Bruch mit der staatsautoritären Tradition“.David Johst: Geheime Dienste unter Freunden. Verfassungsschutz lauscht mit: Die Abhör-Affäre um den Whistleblower Werner Pätsch 1963 veränderte die Rechtsprechung in der Bundesrepublik. In: Die Zeit, 7. November 2013, S. 20.
Weitere Entwicklung Der Deutsche Bundestag beschloss 1968 die Notstandsgesetze und schränkte den Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein. Die G-10-Gesetze erlauben seither die Ausspähung zum „Schutze der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Auch den alliierten Geheimdiensten ist eine Ausspähung erlaubt, wenn sie diese beim Verfassungsschutz oder beim Bundesnachrichtendienst anmelden.
Für die Akten des Pätsch-Verfahrens wurde der Geheimschutz 2013 von fünfzig auf sechzig Jahre ausgedehnt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Jahr 2011 ein Projekt zu seiner Organisationsgeschichte aufgesetzt, „unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase“, bei BfV. mit dem der Historiker Constantin Goschler beauftragt wurde.
Einzelnachweise
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