mini|Arbeitsmigranten in Doha, 2018 Arbeitsmigranten in Katar sind Menschen, welche nicht die katarische Staatsbürgerschaft besitzen und für einen gewissen Zeitraum im Emirat Katar arbeiten. Nach UN-Angaben hat Katar die höchste Quote an Arbeitsmigranten der Welt. Auf die gesamte Bevölkerung bezogen, sind etwa 88 % der Einwohner (2,2 Millionen Menschen) ausländischer Herkunft. Die überwiegende Mehrheit dieser Ausländer sind Arbeitsmigranten, der Rest sind ihre Angehörigen.
Die Arbeits- und Lebenssituation vieler Gastarbeiter aus Süd- und Südostasien und Afrika ist oft menschenunwürdig und führen häufig zu moderner Sklaverei.
Arbeitsmarkt in Katar Das rohstoffreiche Golfemirat Katar verfügt über zu wenig Arbeitskräfte im Dienstleistungsgewerbe und im Baugewerbe. Von den 230.000 gebürtigen Katarern sind 45.000 Männer und 25.000 Frauen im Arbeitsleben aktiv. Die meisten davon sind beim Katarischen Staat beschäftigt. Im September 2011, während des Arabischen Frühlings, wurde für sämtliche Staatsbeschäftigten das Gehalt um 60 Prozent erhöht. Lehrer beginnen mit einem Einstiegsgehalt von 9000 Euro im Monat (2013).
Manuelle Arbeit ist von den katarischen Einheimischen verpönt. Arbeitsmigranten aus Süd- und Südostasien und Afrika arbeiten meistens im Niedriglohn- und Dienstleistungssektor, sie bauten beispielsweise die Stadien für die Fußballweltmeisterschaft 2022. Arbeitsmigranten aus Europa oder anderen arabischen Ländern arbeiten oft als Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder Buchhalter. Im Dienstleistungssektor sind alle Nationalitäten vertreten.
Arbeitsmigranten aus Süd- und Südostasien und Afrika arbeiten zwar oft im Niedriglohn- und Dienstleistungssektor. Dies ist jedoch nicht immer der Fall und Arbeitsmigranten aus diesen Ländern sind in allen Sektoren in Katar zu finden, auch in Jobs mit mittlerem bis hohem Einkommen. Manchmal leben sie auch mit ihren Familien in Katar.
Herkunftsländer Die meisten Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen kommen aus Bangladesch, Indien, Nepal, Philippinen und Pakistan. Weitere kommen aus Ostafrika, der arabischen Welt und dem Westen. Im Bausektor oder Berufen mit viel körperlicher Arbeit arbeiten fast ausschließlich Männer, als Hausangestellte und im Servicebereich auch viele Frauen in Katar. Die Hausangestellten kommen hauptsächlich aus Südostasien wie den Philippinen, oder aus Südasien und Ostafrika. Arbeitsstellen mit mittlerem bis hohem Einkommen werden öfters von Ausländern mit arabischem oder westlichem Hintergrund angenommen.
Nur etwa 10,5 % der Bevölkerung von Katar (333.000 Personen) ist einheimisch (Stand 2019). Die Mehrheit der Ausländer, etwa 56 % der Bevölkerung, stammt aus Indien, Bangladesch, Nepal, Pakistan oder Sri Lanka. Nichtkatarische Araber machen ebenfalls einen bedeutenden Teil der Bevölkerung aus, darunter 300.000 (9,35 %) Ägypter, 60.000 (1,9 %) Sudanesen, und die syrische, jordanische und libanesische Diaspora haben jeweils etwa 40.000 bis 55.000 Migranten, also zusammen rund 5 % der Bevölkerung. Einwanderer aus Nordamerika und Europa bilden ebenfalls eine bedeutende Minderheit, darunter 40.000 (1,25 %) Amerikaner, 22.000 (0,7 %) Briten und 1.800 Deutsche. Die große Gemeinschaft der Filipinos in Katar umfasst 236.000 Menschen, also 7,35 % der Gesamtbevölkerung. Es wohnen auch etwa 10.000 Türken in Katar. Die restlichen 10 bis 15 % der Bevölkerung kommt aus der ganzen Welt.
Das Klassensystem in Katar wurde von vielen Analysten als diskriminierend und rassistisch beschrieben, da in Katar oft die Nationalität einer Person ihren sozialen Status bestimmt. Katarer, Europäer und Westler bilden normalerweise den wohlhabenden Teil der Gesellschaft, während Süd- und Südostasiaten und Afrikaner in der Regel arm sind und nicht-katarische Araber wie Ägypter normalerweise in der Mitte stehen.
In Katar gibt es viele Privatschulen, die den Lehrplan der Herkunftsländer der Migranten unterrichten, darunter auch die Deutsche Internationale Schule Doha. Jedoch haben manche Eltern aus armen Entwicklungsländern aufgrund der Schulgebühren Schwierigkeiten, eine angemessene Schule für ihre Kinder zu finden. Laut UN-Sonderberichterstatter Boly Barry konnten rund 4.000 Migrantenkinder die High-School-Gebühren nicht aufbringen und deshalb nicht zur Schule gehen. Auf Privatschulen, die hauptsächlich von Migrantenkindern besucht werden, gehen laut amtlicher Statistik 196.000 Schüler, während 122.000 Kinder im staatlichen Sektor unterrichtet werden.
Arbeitgeber Mit Stand Oktober 2020 arbeiten etwa 173.000 Arbeitsmigrantinnen als Hausangestellte, die Hälfte davon in Privathaushalten.
Viele der männlichen Arbeitsmigranten in Katar arbeiten für eine Reihe von Bau-Konsortien. Durch den Bericht des Guardian 2013 wurde die Lusail Real Estate Development Company bekannt, die im Auftrag des Organisationskomitees der WM „Q22“ Stadien und Infrastrukturen für die Meisterschaft baut. Die Firma dementierte den Guardian-Bericht und gab an, Subunternehmern Anweisungen zum korrekten Umgang mit ihren Arbeitern zu geben.
Der Essener Baukonzern Hochtief ist ein wichtiger Subunternehmer von Qatari Diar und Lusail Real Estate Development Company. Hochtief bezeichnet die Kooperation als „einmalige Möglichkeit ihre Expertise und eine große Bandbreite an Baudienstleistungen […] von der Planung bis zur Ausführung bei den Hauptprojekten der Firmen einzubringen […]“
Vertragsbedingungen, Lohnpolitik und Arbeitsbedingungen
Im August 2020 legte das Emirat Katar einen monatlichen Mindestlohn in Höhe von 1000 Riyal (etwa 230 Euro) für Arbeitsmigranten fest. Vorher verfügte Katar über keinen Mindestlohn für Arbeitsmigranten. Gab es vor der Einrichtung des Mindestlohns keinen Straftatbestand von sittenwidrigen Löhnen, sollen Arbeitgeber, die nach den Reformen im August 2020 den Lohn schuldig bleiben, härter bestraft werden. Außerdem ist es Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen seit der Reform erlaubt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers den Job zu wechseln. Eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Arbeitsmigranten gab es zunächst jedoch nicht. Diese wurde aber Ende 2021 schließlich per Gesetz verabschiedet und soll 6 Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Bis zu den Reformen erlaubte das sogenannte Kafala-System den Firmen, ihren Angestellten den Wechsel des Arbeitgebers oder das Verlassen des Landes zu verbieten. So zogen Arbeitgeber teilweise die Pässe ihrer Angestellten ein und händigten sie erst bei Vertragsende wieder aus. Einheimische Unternehmer reichten Gastarbeiter nach Belieben an andere Firmen weiter und mussten dazu nicht deren Einverständnis einholen. Laut Aussage von Amnesty International aus dem Jahr 2013 erhalten viele Arbeiter „oft monatelang keinen Lohn und werden trotzdem zur Arbeit gezwungen, indem man ihnen mit einem kompletten Lohnausfall oder der Abschiebung droht.“ Ein Wanderarbeiter aus Nepal berichtete dem Guardian, er bekäme 250 US-Dollar Lohn im Monat und man habe ihn mit dem Versprechen auf einen höheren Lohn nach Katar gelockt. Vertragsabschlüsse, Entgeltfortzahlungen und beiderseitige Kündigungen der Arbeitsverhältnisse sind in Katar klar geregelt: Im Falle eines Arbeitsunfalls ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeiter über sechs Monate hinweg voll zu bezahlen, und daraufhin die Hälfte des Lohns bis zur vollständigen Genesung oder der Feststellung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Sämtliche Behandlungskosten müssen ebenso vom Arbeitgeber übernommen werden und wenn eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, muss der Arbeiter dafür entschädigt werden. Doch an diese Regelungen halten sich viele Arbeitgeber nicht. Selbst in medizinischen Notfällen kümmert sich oft niemand um die Arbeiter. Ähnlich sieht es bei Kündigungen aus: Die Gründe dafür vonseiten des Arbeiters erstrecken sich offiziell von der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch den Arbeitgeber bis hin zu arglistig vom Arbeitgeber verschwiegenen, arbeitsplatzspezifischen Gefahren. Es werden kaum Kündigungen eingereicht, denn die Arbeiter fürchten die Ausweisung aus dem Land oder Verhaftung wegen fehlender Ausweispapiere. Zudem könnten sie ausstehende Lohnzahlungen verlieren. Auf internationalen Druck hin richtete Katar zum Jahreswechsel 2017/18 Schlichtungsstellen ein und bestimmte, dass ein staatlicher Unterstützungsfonds einspringen müsse, wenn eine Firma Konkurs anmeldet und daher ausstehende Gehälter nicht auszahlt. Jedoch sind die Stellen (Stand September 2019) personell schwach besetzt und nach erfolgreichen Beschwerden muss das Geld noch auf zivilrechtlichem Weg eingeklagt werden. Nach Auskunft von Amnesty International hatte bis September 2019 noch keiner der 1620 von Amnesty verfolgten Beschwerdeführer Geld von dem Fonds erhalten.
Trotz der Reformen im August 2020: Nach im Jahr 2020 vorgenommenen Befragungen von 105 weiblichen Hausangestellten durch Amnesty International, sind diese häufig Misshandlungen, Erniedrigung und härtesten Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Etwa 85 Prozent der Frauen erklärten, selten oder nie freie Tage zu bekommen, und dass Arbeitgeber ihre Pässe einbehalten würden. Viele erklärten auch, dass sie spät oder gar nicht bezahlt würden. Neben den sehr schlechten Arbeitsbedingungen berichten die Frauen von verbalem oder körperlichem Missbrauch und Erniedrigung. Zwei Dutzend Frauen gaben an, kein angemessenes Essen oder nur Essensreste zu erhalten, auf dem Boden schlafen zu müssen oder dass ihnen medizinische Versorgung verweigert würde. Andere berichteten, geschlagen, sexuell missbraucht oder sogar vergewaltigt worden zu sein. Die katarische Regierung setzt die Reformen nicht stringent um. Zudem herrscht eine „Kultur der Straflosigkeit“: Arbeitgeber müssen keine Konsequenzen für Verstöße fürchten. Dadurch kommt es immer wieder zu Rückschritten hinsichtlich des Arbeitsrechts.
Nachdem 60 Gastarbeiter gegen (bis zu sieben Monaten) ausbleibende Lohnzahlungen protestiert hatten, wurde im August 2022 berichtet, dass diese festgenommen und teils abgeschoben wurden. Die katarische Regierung räumte ein, dass ein Unternehmen (Bandary International) den Gastarbeitern Gehälter nicht zahlte und erklärte, dass das katarische Arbeitsministerium stattdessen „alle verzögerten Gehälter und Leistungen“ zahlen werde und dass der Staat Ermittlungen gegen jenes Unternehmen aufgenommen habe.
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gab es bei den Arbeiterrechten in Katar in den Jahren von 2017 und 2022 „enorme Fortschritte“. Gastarbeiter bräuchten keine Erlaubnis ihres Arbeitgebers mehr, um das Land zu verlassen. Außerdem könnten Gastarbeiter den Arbeitgeber wechseln, ohne auf das Einverständnis des vorherigen Arbeitgebers angewiesen zu sein. ILO verwies darauf, dass sich diese Justizreformen in der Praxis durchgesetzt haben. So haben seit dem Jahr 2020 insgesamt 350.000 Gastarbeiter ihren Job gewechselt. „Arbeiter können nun bessere Bedingungen für sich aushandeln.“ Von der Einführung des monatlichen Mindestlohns von 1000 Qatar Riyal (umgerechnet etwa 270 Euro) hätten nach ILO 270.000 Gastarbeiter, unabhängig von Geschlecht und Berufsgruppe, „profitiert“. Das sei in jener Region der Welt „bislang einzigartig“. Eine Mindestlohnkommission werde laut ILO den Satz „künftig regelmäßig überprüfen“. Nach Angaben von ILO sind die Reformen „im Sinne der nationalen Vision 2030, die Katar ausgerufen hat, um die eigene Wirtschaft zu stärken“. Die katarische Regierung hat die ILO gebeten, ein dauerhaftes Büro in Katar einzurichten.
Arbeitssicherheit und Todesfälle In Katar starben im Jahr 2012 rund 200 Arbeiter aus Nepal, viele an Herzversagen angeblich nach extrem langen Schichten in der sommerlichen Hitze oder durch schwere Arbeitsunfälle. Bei Beschäftigten aus Indien, Bangladesch und Sri Lanka liegen die Zahlen in ähnlicher Höhe. Mehr als 1.000 Arbeiter wurden innerhalb eines Jahres (2012) auf den Baustellen verletzt.