mini|hochkant=1.8|Grenzübergangsstellen und Verlauf der Berliner Mauer, 1989
Die Grenzübergänge in Berlin sind durch die Teilung Deutschlands entstanden. Ab 1952 gab es an der Außengrenze zwischen West-Berlin und dem DDR-Umland Grenzsicherungsanlagen und Übergänge bzw. Kontrollbahnhöfe. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 kamen Übergänge innerhalb des Stadtgebiets der Viersektorenstadt Berlin, zwischen Ost-Berlin (Sowjetischer Sektor) und West-Berlin (Sektoren der drei Westalliierten) hinzu. Anfangs waren es sehr wenige, im Laufe der Zeit wurde ihre Zahl aber nach zähen Verhandlungen ausgebaut. Die DDR-Bezeichnung für die Übergänge des kontrollierten Grenzverkehrs war Grenzübergangsstelle, GüSt oder GÜSt.
Beim Grenzübertritt gab es keinen Unterschied zwischen Ost-Berlinern und DDR-Bürgern: Ost-Berliner waren nach DDR-Sichtweise DDR-Bürger. Von westlicher Seite wurde der sowjetische Sektor von Groß-Berlin (Ost-Berlin) besatzungsrechtlich nicht als Bestandteil der DDR angesehen, wenngleich Ost-Berlin als Bezirk nach DDR- und sowjetischer Ansicht territorial zur DDR gehörte und deren Hauptstadt war. Aus westlicher Sichtweise gab es lediglich eine einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft für die in der Bundesrepublik, in der DDR, in West-Berlin und in Ost-Berlin lebenden Bürger. Deswegen erhielten auch DDR-Bürger, wenn sie zu Besuch in der Bundesrepublik waren, ohne Probleme einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt.
Kontrollen auf Ost-Berliner Seite mini|Der Grenzübergang „Checkpoint Charlie“ nach der Öffnung der Berliner Mauer, 14. November 1989 mini|Grenzgänger am heute stillgelegten Berliner S-Bahnhof Düppel, 1955 mini|Knesebeckbrücke mit Blick auf Teltow, 1955
Zwischen den beiden Stadthälften und an der Stadtgrenze von West-Berlin zur DDR wurden die Grenz- und Transitübergänge auf der DDR-Seite stark ausgebaut. Es wurde bei der Ein- und Ausreise von den Grenzorganen und dem Zoll äußerst scharf kontrolliert. Die äußere Grenzsicherung und Sicherung der Grenzübergangsstellen übernahmen spezielle Sicherungskompanien der Grenztruppen der DDR (SiK).
Die eigentliche Personen- und Fahrzeugkontrolle wurde von den Passkontrolleinheiten (PKE) vorgenommen. Die PKE unterstanden organisatorisch nicht den Grenztruppen der DDR und damit dem Verteidigungsministerium, sondern dem Ministerium für Staatssicherheit (Hauptabteilung VI/Abteilung 6, Passkontrolle). Die PKE trugen während des Dienstes auf der GÜSt die Uniform der Grenztruppen. Ausschließlich speziell ausgebildete Kräfte wurden für die Personenkontrolle eingesetzt. Die Pässe, Ausweise usw. konnten zuletzt mittels Videosignal von den Kontrollstationen in einen zentralen Fahndungsraum übertragen und bei Bedarf aufgezeichnet werden. Dort erfolgte die Überprüfung der Personalien in den vorhandenen Fahndungsbeständen. Mittels Zahlencodeanzeige konnte ggf. eine Befehlsübermittlung an den Kontrolleur erfolgen, z. B. weiterblättern, zusätzliche Dokumente anfordern, Abfertigung verlangsamen, vordefinierte Fragen stellen. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland (Visaerteilung über die Botschaften) erfolgte die Erteilung von erforderlichen Visa (Transit- und Einreisevisa) zum überwiegenden Teil an den Grenzübergangsstellen der DDR. Damit verbunden war ein erheblicher personeller und organisatorischer Aufwand, der auch die zahlenmäßige Stärke der Passkontrolleinheiten und die räumlichen Dimensionen mancher GÜSt (Transitübergänge) erklärt.
West-Berliner mussten mit ihrem „Behelfsmäßigen Berliner Personalausweis“ (Reisepässe der Bundesrepublik wurden von den DDR-Behörden nicht anerkannt, wenn als Wohnsitz Berlin eingetragen war) vorher einen Berechtigungsschein für ein Tages- oder Mehrfachvisum beantragen. Dafür gab es in den West-Berliner Bezirken fünf Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten, also Ost-Büros im Westteil der Stadt. Es wurde zwischen Verwandten- bzw. Bekanntenbesuchen und touristischen Einreisen unterschieden. Mit einem Visum für Ost-Berlin durfte das Berliner Stadtgebiet nicht verlassen werden. Die Mindestumtauschbeträge (Umtausch von D-Mark in Mark der DDR an der Grenze) waren für Ost-Berlin und die übrige DDR von 1974 bis 1980 unterschiedlich (6,50 DM für Ost-Berlin, 13 DM für die übrige DDR), danach einheitlich 25 DM. Zeitweise gab es das Geld bereits abgezählt in Plastiktüten verpackt – ein Beutel für Ost-Berlin, zwei Beutel für die DDR.
Die Ausreise von Bürgern, die mit einem Reisepass der Bundesrepublik eingereist waren, musste bis spätestens 24 Uhr erfolgen und eine erneute Einreise war erst ab 6 Uhr gestattet. Eine Übernachtung in Ost-Berlin war mit einem Tagesvisum somit nicht möglich.
Für West-Berliner mit einem Mehrfachberechtigungsschein galt eine andere Regelung. Hier musste die Ausreise bis 2 Uhr des Folgetages erfolgen und die Einreise konnte ab 0 Uhr geschehen. Es war somit mit einem Mehrfachvisum, welches für zwei oder mehrere aufeinerfolgende Tage ausgestellt war, problemlos möglich, nach Mitternacht auszureisen, in West-Berlin zu Fuß oder mit dem Pkw die Wende zu machen, um wenige Minuten später über die gleiche Grenzübergangsstelle wieder in die DDR einzureisen. Auf diese Weise waren Übernachtungen für West-Berliner in der DDR offiziell durchführbar.
Kontrollen auf West-Berliner Seite Auf West-Berliner Seite hatten die Polizei und der Zoll Posten. Dort gab es in der Regel keine Kontrollen im Personenverkehr. Nach Auffassung der westlichen Politik war es keine Grenzkontrolle, da die Sektorengrenze keine Staatsgrenze war, sondern nur Besatzungssektoren teilte. Berlins äußere Stadtgrenze zur DDR dagegen war auch nach westlicher Auffassung völkerrechtlich bedeutsam, sodass dort Kontrollen möglich waren. Sie wurden jedoch nur gelegentlich im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen durchgeführt. An den Transitübergängen wurden die Reisenden statistisch erfasst (Befragung nach dem Ziel), gelegentlich bei entsprechendem Anlass zur Strafverfolgung auch kontrolliert (Ringfahndung). In den ersten Jahren wurde auch nach Personen- und Fahrzeugpapieren gefragt, um die Reisenden vor Schwierigkeiten bei den Kontrollorganen der SBZ/DDR zu bewahren. Die Identität wurde jedoch nur überprüft, wenn es einen begründeten Verdacht gab. Der Gütertransport unterlag im Auslandsverkehr der Zollabfertigung. Im Verkehr mit der Bundesrepublik wurden nur statistische Erhebungen gemacht und ggf. die Ladung plombiert. Am Checkpoint Bravo (Dreilinden) und Checkpoint Charlie (Friedrichstraße) hatten die alliierten Besatzungsmächte Kontrollpunkte eingerichtet, die jedoch für den normalen Reise- und Besuchsverkehr ohne Bedeutung waren. Sie dienten der Abfertigung militärischer Einheiten und zur politischen Demonstration. Die ihnen zustehenden Befugnisse zu weitergehenden Kontrollen haben sie nur äußerst selten wahrgenommen. Mithilfe von Schildern auf westdeutscher Seite wurden Transitreisende aufgefordert, verdächtige Ereignisse während des Transitverkehrs durch die DDR zu melden – damit sollten beispielsweise Informationen über die Festnahmen von Bundesbürgern erlangt werden.
Grenzübergänge bis 1990
Straßen- und Fußgängerübergänge
West-Berlin – Ost-Berlin mini|Grenzübergang Oberbaumbrücke, 1986 mini|Grenzübergang Oberbaumbrücke am 11. November 1989
Zwischen West- und Ost-Berlin gab es folgende Grenzübergänge (Straße): für West-Berliner, Bundesbürger, DDR-Bürger und Diplomaten Bornholmer Straße über die Bösebrücke zwischen den Bezirken Wedding und Prenzlauer Berg (geöffnet 7–24 Uhr, Einlassabfertigung bis 20 Uhr) für Bundesbürger, DDR-Bürger und Diplomaten Heinrich-Heine-Straße zwischen den Bezirken Kreuzberg und Mitte (geöffnet 7–24 Uhr, Einlassabfertigung bis 20 Uhr) für West-Berliner und DDR-Bürger Chausseestraße zwischen den Bezirken Wedding und Mitte Invalidenstraße über die Sandkrugbrücke zwischen den Bezirken Tiergarten und Mitte Oberbaumbrücke zwischen den Bezirken Kreuzberg und Friedrichshain (nur für Fußgänger) Sonnenallee zwischen den Bezirken Neukölln und Treptow für alliierte Militärangehörige, Ausländer, Diplomaten und DDR-Bürger Checkpoint Charlie: Friedrichstraße zwischen den Bezirken Kreuzberg und Mitte mini|„Tränenpalast“, Abfertigungsgebäude des Bahnhofs Friedrichstraße, 1962 für West-Berliner, Bundesbürger, Ausländer, Diplomaten, Transitreisende und DDR-Bürger (ganz in Ost-Berlin gelegen, aus dem Westteil mit S-Bahn, U-Bahn oder Fernbahn erreichbar) Bahnhof Friedrichstraße (geöffnet 6–24 Uhr, Einlassabfertigung bis 20 Uhr)
West-Berlin – äußere Stadtgrenze zur DDR Glienicker Brücke über die Havel von Berlin-Wannsee nach Potsdam: Bis 1952 für den allgemeinen Verkehr freigegeben; diente ab 1952 nur der Zufahrt der westalliierten Militärverbindungsmissionen (MVM) und deren ziviler Versorgung von West-Berlin aus. Zivilpersonen mit Sondergenehmigung durften die Brücke vorerst zu Fuß passieren; ab 3. Juli 1953 wurde die Brücke als einer der letzten Verbindungswege von Berlin ins Umland für den zivilen Personenverkehr gesperrt, danach regulärer Übergang nur noch für Angehörige und Versorger der alliierten Militärverbindungsmissionen. Bekannt wurde er insbesondere durch drei Austauschaktionen von festgenommenen Agenten zwischen den Großmächten USA und Sowjetunion. Rudow/Großziethen (Juli 1973 – Dezember 1977), nur Müllfahrzeuge der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und Pkw-Dienstfahrten von West-Berlin zur Deponie in Großziethen (Kreis Königs Wusterhausen). Auf dem von West-Berlin 1988 erworbenen „Neukölln-Mittenwalder-Dreieck“ (22.400 m²) befanden sich die Fahrspuren für den Grenzübertritt der Müllfahrzeuge Lichtenrade/Mahlow (B 96), nur Müllfahrzeuge der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und Pkw-Dienstfahrten von West-Berlin zur Deponie in Schöneiche (Kreis Zossen) (siehe Kirchhainer Damm) Waltersdorfer Chaussee (B 179), eröffnet 1963,Neues Deutschland vom 15. Juni 1963, S. 8 war neben seiner Aufgabe für den Transit vom/zum Flughafen Berlin-Schönefeld auch für die Einreise von West-Berlinern in die DDR geöffnet. Der Übergang war eher unbekannt, weil er in Reiseführern lediglich in seiner Transitfunktion erwähnt wurde. Kohlhasenbrück, für den Zugang zur Exklave Steinstücken, nur für deren Bewohner benutzbar. Der Übergang verschwand nach dem 1972 in Kraft getretenen Gebietsaustausch, als Steinstücken einen unkontrollierten Gebietsanschluss an West-Berlin erhielt. Bürgerablage, für den Zugang zu den Exklaven Erlengrund und Fichtewiese, nur für die dortigen Kleingärtner benutzbar. Der Übergang verschwand nach dem Gebietsaustausch 1988, als die beiden Exklaven unkontrollierten Gebietsanschluss an West-Berlin erhielten.
sowie die im folgenden Abschnitt genannten Transitübergänge, die auch für den Verkehr in die und aus der DDR zugelassen waren.
Übergänge für den Transitverkehr
Straßenübergänge mini|Sichtvermerk des Grenzübergangs Drewitz vom August 1980 (rechter Stempel) mini|Grenzübergangsstelle Drewitz, 1986 mini|Grenzübergang Dreilinden, Blickrichtung stadteinwärts mini|hochkant|Warenbegleitschein DDR Transit
Diese Übergänge konnten für den Transitverkehr auf den vorgeschriebenen Transitstrecken und den Reiseverkehr in die DDR genutzt werden.
Autobahnübergang Kontrollpunkt Dreilinden (Checkpoint Bravo)/Grenzübergangsstelle (GÜSt) Drewitz für Reisen und Güterverkehr. Auch nach Neubau des Autobahnteilstücks (siehe Kontrollpunkt Dreilinden/Teltowkanalbrücke) und Verlegung der Grenzübergangsstelle am 15. Oktober 1969 wurden die Namen beibehalten. Korrekter wäre Zehlendorf/Kleinmachnow gewesen. Ab 1972 verkehrte über diesen Übergang die erste grenzüberschreitende Buslinie der BVG seit 20 Jahren. Die Linie E (später: 99) verband den S-Bahnhof Wannsee mit Potsdam-Babelsberg (Autobahnabfahrt). Zum Einsatz kamen bis November 1989 allerdings nur Eindeck-Fahrzeuge ohne Außenwerbung; danach wegen des gestiegenen Verkehrsaufkommens auch Doppeldeckerbusse und auch mit Werbung. in die Bundesrepublik