mini Traktat Me'ila stammt von dem Wort ( „Veruntreuung“, „Vergreifen“ [am Geheiligten]) ab und ist ein Traktat aus der Mischna in der Ordnung Kodaschim (Heilige Dinge).David Hoffmann: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V, Ordnung, Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 411 f. Dieses Mischna-Traktat bezieht sich auf die Thora-Stellen Leviticus 5:15 ff. und Numeri 5:6-8.Dr. Juda Lion Palache: Inleiding in de Talmoed. Haarlem 1954, S. 54. Das Traktat Me'iela enthält nur Gemara (rabbinische Kommentare zur Mischna) im babylonischen Talmud und besteht aus 22 Folia. Im Jerusalemer Talmud ist das Traktat nicht enthalten.Rabbijn mr.drs. R. Evers: Talmoedisch Denken. Amphora Books, Amsterdam 1999, S. 205.

Das Traktat ist in sechs Kapitel unterteilt. Es behandelt u. a. Bestimmungen zur Veruntreuung von Besitz des Tempelheiligtums. So wurde für vorsätzlich begangene Vergehen die Strafe der Geißelung verhängt. Hatte der Täter / die Täterin das Vergehen nicht vorsätzlich begangen, trat an die Stelle der Geißelung ein Tempelopfer. Als Veruntreuung galt jede unrechtmäßige Nutznießung von sakralen Besitz, sobald der Schaden mindestens den Wert der antiken judäischen Münzeinheit Perutah ausmachte.

Literatur Jacob Neusner: The halakhah. An encyclopaedia of the law of Judaism. Vol. 2. Between Israel an God, Part B. Brill, Leiden/Köln 2000, ISBN 90-04-11617-6, books.google.de

Einzelnachweise

Kategorie:Talmud