Die Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG) sind eine Aktiengesellschaft im Eigentum der Republik Österreich. Sie bewirtschaften für die Republik Österreich rund 850.000 Hektar Naturflächen, davon etwa 510.000 Hektar Wald – rund ein Zehntel der gesamten Staatsfläche. Für mehr als die Hälfte dieser Flächen gelten naturschutzrechtliche Bestimmungen.
Die Bundesforste haben ihren Sitz in der Pummergasse 10–12 in Purkersdorf. Davor hatte die Generaldirektion der Bundesforste ab 1925 ihren Sitz im vormaligen Amtsgebäude der k.u.k. Marinesektion in der Vordere Zollamtsstraße 9 in Wien.
Geschichte Erste Republik Gegründet wurden die Bundesforste 1925 aus den Besitzungen der Monarchie (Staatswald und der Privatwald des mit dem Habsburgergesetz enteigneten vormals regierenden Hauses Habsburg-Lothringen) mit Sitz in Wien als eigener Wirtschaftskörper unter der Bezeichnung „Österreichische Bundesforste“ (). Bundesgesetz vom 28. Juli 1925, über die Bildung eines Wirtschaftskörpers „Österreichische Bundesforste“, vom 14. August 1925.
Die heutigen Österreichischen Bundesforste stehen in der Rechtsnachfolge des k.k. Forstärars, wie zum Beispiel in einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2005 höchstgerichtlich festgehalten wurde.Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof vom 28. Oktober 2005, GZ 2004/07/0139 (Entscheidung im Rechtsinformationssystem des Bundes). Darin unter anderem: Sowie:
Teil der Reichsforstverwaltung im „Dritten Reich“ Nach dem „Anschluss Österreichs“ im März 1938 an den NS-Staat wurden die Österreichischen Bundesforste aufgelöst und wurden zu einem Teil der deutschen Reichsforstverwaltung. Die Verwaltung des bisher österreichischen Forst- und Jagdwesens wurde dem des reichsdeutschen Systems angepasst. Mit dieser Aufgabe wurde ein Dipl.-Ing. Güde betraut, der im Auftrag von Hermann Göring, dem Reichsforstmeister und Reichsminister unter anderem auch mit Ankäufen von Gütern zur „Mehrung des staatlichen Waldbesitzes“ in Österreich wurde. Angestrebt war eine Verdopplung des Staatsanteils. Die Vermehrung des Staatsanteils wurde erreicht durch die Enteignung der jüdischen Forst- und Jagdbesitzer. Nach zumindest teilweiser Restituierung dieses 1938 bis 1945 „arisierten“ erreichte das im heutigen Bundesforstbesitz befindliche Vermögen 2.860 Hektar, das sind 11 Prozent der insgesamt als Deutsches Eigentum übernommenen Flächen. 1.660 Hektar davon gehören direkt der Republik Österreich, 1.200 Hektar entfallen auf die ÖBf AG.Peter Weinfurter: Chronik 1925–2005: 80 Jahre Bundesforste. Geschichte der Österreichischen Bundesforste. Österreichische Bundesforste AG (Hrsg. und Verleger), Purkersdorf 2008. Kapitel 4: „Okkupation Österreichs und Reichsforstverwaltung“, S. 22–27 (Volltext online (PDF; 12,5 MB; 12. September 2008) auf der Website der ÖBf, abgerufen am 12. Juni 2026).
Zweite Republik Nachdem mit der Österreichischen Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 die Republik Österreich wiederhergestellt war und die NS-Gesetze und -Verordnungen aufgehoben wurden, betraf dies auch die Verordnungen das Forst- und Jagdwesen. Mit Abs. 1 Behörden-Überleitungsgesetz () Gesetz vom 20. Juli 1945 über die Überleitung der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen des Deutschen Reiches in die Rechtsordnung der Republik Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz – Behörden-ÜG), StF: vom 28. Juli 1945. Hier: „VI. Bereich des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft.“ Aufgehoben durch das „Erste Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 1“. BRBG, vom 19. August 1999. wurde der selbständige Wirtschaftskörper, vormals „Österreichische Bundesforste“, unter der Bezeichnung „Österreichische Staatsforste“ wieder errichtet. Mit Abs. 2 wurde festgeschrieben, dass dieser Wirtschaftskörper auch übernimmt. Gemäß wurden die Landeforstämter (Abs. 1), die Forstämter (Abs. 2) aufgelöst, wobei die behördlichen Aufgaben letzterer nach dem Stand vom 13. März 1938 auf die Bezirksverwaltungsbehörden übergingen. Das Personal der aufgelösten Landesforstämter wurde, ausgehend von den tatsächlichen Verhältnissen, auf die Österreichischen Bundesforste und die Landes- bzw. Bezirksforstinspektionen aufgeteilt. Die Wiederherstellung der Grundbuchverhältnisse fand ab 1946 statt, als neue Eigentümerin wurde die „Republik Österreich (Österreichische Bundesforste)“ (nunmehr wieder in der ursprünglichen Bezeichnung „Bundesforste“ statt Juli 1945: „Staatsforste“) in den Grundbüchern eingetragen. Betreffend die Besitzbereinigungen wird hinsichtlich der zwangsweise zu den Reichsforsten gekommenen Grundstücke (siehe oben, Teil der Reichsforstverwaltung im „Dritten Reich“) wird von Weinfurter (2008) auf sein „Kapitel 4.3 Rückstellungen“ verwiesen.Peter Weinfurter: Chronik 1925–2005: 80 Jahre Bundesforste. Geschichte der Österreichischen Bundesforste. Österreichische Bundesforste AG (Hrsg. und Verleger), Purkersdorf 2008. Kapitel 5: „Wiedererrichtung des Wirtschaftskörpers ‚Österr. Bundesforste‘ (1945)“, S. 28 (Volltext online (PDF; 12,5 MB; 12. September 2008) auf der Website der ÖBf, abgerufen am 12. Juni 2026).
Mit dem Bundesgesetz vom 17. November 1977 über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste“ () wurden nähere Bestimmungen erlassen über Aufgaben, Betriebsführung, Vorstand, Wirtschaftsrat und Gebarung der Bundesforste. Dieses Bundesgesetz trat am 1. Jänner 1978 in Kraft. Gleichzeitig trat – unbeschadet der Bestimmung des § 14 Abs. 1 - das Bundesgesetz (Gründung der Österreichischen Bundesforste als eigenständiger Wirtschaftskörper, siehe oben Erste Republik) außer Kraft.Bundesgesetz vom 17. November 1977 über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste“ in der StF: vom 21. Dezember 1977, aufgehoben mit vom 30. Dezember 1996. im RIS.
Mit 1. Jänner 1997 wurden die Bundesforste aus der öffentlichen Verwaltung und damit aus dem Bundesbudget ausgegliedert und mit Gründungsdatum 30. Dezember 1996„Österreichische Bundesforste AG“ (FN 154148p). In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026. in die Österreichische Bundesforste AG umgewandelt. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Österreichischen Bundesforste sind im Bundesforstegesetz (1996) (), mit dem gleichzeitig das Bundesgesetz vom 17. November 1977 aufgehoben wurde, Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes „Österreichische Bundesforste“ (Bundesforstegesetz 1996) in der StF: Artikel I, Budgetüberschreitungsgesetz (1996) – BÜG 1996, vom 30. Dezember 1996. im RIS. sowie im Forstgesetz (1975) () Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975) in der StF: vom 12. August 1975. im RIS. verankert. Alleinaktionärin des Grundkapitals von 150 Millionen Euro ist die Republik Österreich, vertreten durch das Forstwirtschaftsministerium in der jeweils aktuellen Benennung gemäß Bundesministeriengesetz. 96 Prozent der ÖBf-Flächen stehen im Eigentum der Republik. Das Unternehmen ÖBf AG ist zum Substanzerhalt verpflichtet und arbeitet gewinnbringend, wobei 50 Prozent des Jahresüberschusses als Fruchtgenussentgelt für die wirtschaftliche Nutzung der staatlichen Flächen an die Republik abzuliefern sind.
Unternehmen Geschäftsfelder Das Kerngeschäft ist die Forstwirtschaft. Sie wird naturnah und nach dem Prinzip der forstlichen Nachhaltigkeit betrieben. Produktionszyklen von durchschnittlich mehr als 120 Jahren verlangen Generationen übergreifendes Denken. Versorgt werden Sägeunternehmen, Papier-, Platten- und Zellstoffindustrie sowie Biomasse-Kraftwerke. Wichtigstes Standbein neben dem Kerngeschäft Forst/Holz ist die Bewirtschaftung und Entwicklung von Immobilien – das ist die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ebenso wie Tourismus-Infrastruktur, z. B. Reitwege, Mountainbike-Strecken und Skipisten. Dritter Geschäftsbereich sind Dienstleistungen: Das Angebot reicht von forstlicher Beratung über Bewirtschaftung von Privatwäldern bis hin zu Naturraumplanungen. Mit dem vierten Standbein, dem Bereich Erneuerbare Energie, engagieren sich die Bundesforste für Wind- und Kleinwasserkraft, Waldbiomasse sowie Photovoltaik und tragen damit zur Energiewende bei. Das Unternehmen ist in zwölf Forstbetriebe und zwei Nationalpark-Betriebe unterteilt und hat insgesamt 1.032 Mitarbeiter, davon 666 Angestellte (Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt, Stand per 31. Dezember 2024).
Tochtergesellschaften und Beteiligungen Die Anteile der ÖBf-Tochtergesellschaften und ÖBf-Beteiligungen werden über die in Vollkonsolidierung konsolidierungspflichtige 100-Prozent-Tochter ÖBf Beteiligungs GmbH (Gründungsdatum: 16. Mai 2000) gehalten.„ÖBf Beteiligungs GmbH“ (FN 195498y). In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026. Der Konzernabschluss der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG) umfasst folgende Unternehmen (Stand 31. Dezember 2024; jeweils mit Anteil der ÖBf am Kapital).
Konsolidierungspflichtige Tochterunternehmen - Vollkonsolidierung: Windpark Pretul GmbH, Purkersdorf, 100,00 % ÖBf Wasserkraft GesmbH, Purkersdorf, 100 % Wasserkraftwerk Forstaubach Gleiming GmbH, Purkersdorf, 60,00 % Wasserkraftwerk Taurach GmbH, Purkersdorf, 60,00 % Hallstatt Wasserkraft GmbH, Purkersdorf, 51,00 %
Angeschlossene (assoziierte) Unternehmen mit Konzernzugehörigkeit seit: KW Elsbethen GmbH, Hopfgarten im Brixental, 40,00 %, 18. Oktober 2023 Kraftwerk Dientenbach GmbH, Salzburg, 33,33 %, 16. Dezember 2009 WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH, Wien, 33,33 %, 19. Mai 2004 (WIEN ENERGIE GmbH, 66,67 %)„WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH“ (FN 248417w). Firma gegründet am 12. Mai 2004. Tätigkeitsbeschreibung: . In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026. Kommanditistin der WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH & Co KG, Wien, 33,33 %, 20. Mai 2004„WIEN ENERGIE Bundesforste Biomasse Kraftwerk GmbH & Co KG“ (FN 248418x). Firma gegründet am 12. Mai 2004. Tätigkeitsbeschreibung: . In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026.
Nicht wesentliche Beteiligung: Hauserberg Mautstraße GesnbR, MayrhofenAus dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024:
(Noch) nicht im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 enthalten: ÖBf Beteiligungs GmbH als Aktionärin: Dachstein Tourismus AG, 2,53% gegründet am 6. Dezember 2024: Windpark Kobernaußerwald FlexCo, 45,00 %Windpark Kobernaußerwald FlexCo (642850v). Neueintragung der Firma im Firmenbuch am 6. Februar 2025 mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Dezember 2024 mit Nachtrag vom 20. Jänner 2025. In: evi.gv.at, abgerufen am 12. Juni 2026.„Windpark Kobernaußerwald FlexCo“ (FN 642850v). In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026. gegründet am 2. April 2026: Windpark Rosskogel GmbH, 37,45 %Windpark Rosskogel GmbH (677825b). Neueintragung der Firma im Firmenbuch am 30. April 2026 mit Gesellschaftsvertrag vom 2. April 2026. In: evi.gv.at, abgerufen am 12. Juni 2026.„Windpark Rosskogel GmbH“ (FN 677825b). In: firmenabc.at, abgerufen am 12. Juni 2026.
Die frühere 25-prozentige Beteiligung an der Mayr-Melnhof Holz Holding AG wurde 2014 aufgegeben.. In: Wirtschaftsblatt, 6. Juni 2011.. Gemeinsame Presseaussendung der Österreichischen Bundesforste AG und der Mayr-Melnhof Holz Holding AG vom 30. April 2014.
Nachhaltigkeit Die Bundesforste orientieren ihre gesamte Arbeit am Prinzip der Nachhaltigkeit. Das heißt, aus der Natur wird nur so viel Rohstoff entnommen, wie auch wieder nachwachsen kann. Der wirtschaftliche Gewinn steht laut Angaben des Unternehmens gleichwertig neben dem Ziel, die Natur und ihre Artenvielfalt zu erhalten. Dazu betreiben die Bundesforste gemeinsam mit Naturschutzorganisationen wie dem WWF oder Birdlife verschiedenste Artenschutzprojekte, etwa zur Rettung der Gelbbauchunke und des Schwarzstorchs oder zur Wiederansiedlung des Braunbären in Österreich.
Seen und Kulturgüter