Machtmissbrauch bezeichnet auf globaler, gesellschaftlicher und individueller Ebene – und dort in je verschiedenen Zusammenhängen – ein Verhalten, das auf einem illegitimen Gebrauch von Macht beruht. Der Begriff benennt einen Vorwurf, der nicht selten in Kombination mit anderen Begriffen wie Korruption, Willkür, Gier oder Geltungsdrang verwendet wird, die teils auf die möglicherweise zugrundeliegenden Motive verweisen. Mit den ggf. sehr verschiedenen Folgen von Machtmissbrauch befassen sich diverse wissenschaftliche Disziplinen, bevorzugt politik- und sozialwissenschaftliche, aber auch viele andere wie die Wirtschafts- oder auch die Sexualwissenschaft, kontextabhängig ggf. auch Kriminologie oder Polizeiwissenschaft. In der Regel kommt es jedoch weder in wissenschaftlichem noch anderem Kontext zu einer Begriffsdefinition.
Der Begriff Der Begriff Machtmissbrauch ist ein Kompositum, das aus den beiden Wörtern Macht und Missbrauch zusammengesetzt ist. Anders als für seine beiden Grundwörter findet sich keine allgemein akzeptierte Definition, die insofern schwierig ist, als der Begriff in seiner Mehrdeutigkeit und je nach Verwendungszusammenhang unterschiedliche Implikationen hat. Der Begriff der Macht hat eine lange Begriffsgeschichte, die das Kompositum des Machtmissbrauchs vermissen lässt. Wann der Begriff aufkam, lässt sich nicht rekonstruieren. Eine Definition des Wortes Machtmissbrauch findet sich in bekannten Wörterbüchern oder Nachschlagewerken nicht. Die promovierte Philosophin Karin Rasmussen sagte 2021 in einem Interview, ihres Wissens gebe es nicht einmal eine „allgemein anerkannte wissenschaftliche Definition von Macht“. Die Grenze zwischen Machtausübung und Machtmissbrauch sei fließend und werde sichtbar, „wenn Schuld und/oder Scham in Konflikten spürbar werden – egal, auf welcher Seite“.
In der Regel wird unter Machtmissbrauch ein schädlicher oder unrechtmäßiger Gebrauch von Macht verstanden, doch wird ohne weitere Erläuterung nicht immer kenntlich, ob ein grundsätzlich anerkanntes Recht zum Gebrauch von Macht als missbräuchlich bewertet oder der Machtausübung von vornherein die Legitimität abgesprochen wird.
Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) schreibt dem Begriff eine begrenzte Bedeutung zu: „Missbrauch, den ein Herrschender o. Ä. mit der ihm übertragenen Macht […] treibt“ und bietet sogenannte Kollokationen – gehäuftes Auftreten benachbarter Wörter unabhängig vom Grund des gemeinsamen Auftretens – und Beispiele für die Begriffsverwendung an – sämtlich verschiedenen Zeitungen unterschiedlicher Jahrgänge entnommen. Überdies findet sich eine Karte von Deutschland, welche die geografische Häufigkeitsverteilung der Begriffsverwendung darstellt. Der gleichen Synonymgruppe werden die Begriffe Amtsmissbrauch und Autoritätsmissbrauch zugeordnet. Die im DWDS bereitgestellte Verlaufskurve für die Verwendungshäufigkeit des Begriffs mit alter und neuer Rechtschreibung in Zeitungen beginnt im Jahr 1946 und zeigt einen wechselhaften Wortgebrauch mit einem starken Anstieg ab etwa 1980 und einem Gipfel im Jahr 1992. Danach fällt die Verlaufskurve (fachsprachlich: Funktionsgraph), um seit 2007 wieder anzusteigen.
Das Wortschatz-Portal der Universität Leipzig stellt statistische Angaben, Beispielsätze und Links zu verwandten Wörtern zur Verfügung. Der Begriff Machtmissbrauch wird den beiden Sachgebieten Allgemeines und Politische Theorie zugeordnet, eine Definition findet sich nicht. In einem Schaubild wird die sogenannte Kookkurrenz – das gemeinsame Auftreten mit anderen Begriffen – dargestellt.
Für den Missbrauch unterschied die Oeconomische Encyclopädie (1773–1858) einen unpassenden, einen seiner Bestimmung zuwider laufenden und einen schädlichen Gebrauch, die Brockhaus Enzyklopädie beschreibt insbesondere juristische Aspekte, doch das Lemma Machtmissbrauch lassen beide Werke vermissen. Hinzu kommt, dass der Begriff des Missbrauchs im Zusammenhang mit verschiedenen Straftatbeständen Eingang in das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) fand, während das StGB das Kompositum des Machtmissbrauchs nicht kennt, obwohl auch dieser Begriff verschiedene Straftatbestände bezeichnen kann.
Christian Bachhiesl gab als Wissenschaftshistoriker gemeinsam mit anderen im Jahr 2019 unter dem Titel Gier, Korruption und Machtmissbrauch in der Antike einen Tagungsband heraus, der die Ergebnisse eines 2017 in Graz abgehaltenen Kongresses zusammenfasst. Das dritte Kapitel ist dem Machtmissbrauch gewidmet, weitere Kapitel befassen sich mit Gier, Korruption und Geltungsdrang. Im einleitenden Überblick heißt es, die Problematik sei „in der Antike ebenso wie heute nur schwer in den Griff zu bekommen“. Es sei schon immer schwierig gewesen, „die strafrechtlichen Tatbestände von Korruptions- und Machtmissbrauchs-Delikten präzise und eindeutig festzumachen“, doch noch schwieriger sei die Beurteilung, ob sich ein Verhalten „gerade noch im Rahmen allgemein üblicher und respektierter Usancen“ bewege oder diesen Rahmen überschreite, denn anders als bei anderen Delikten sei das Verhalten nicht selbst Ziel des Handelns, sondern nur Mittel zum Zweck. Gemeinsam sei den untersuchten Phänomenen eine „Überschreitung von zumindest moralischen Grenzen sowie das Bewusstsein um die grundsätzliche Unzulässigkeit dieser Überschreitung“. Zugleich seien die vier Phänomene „nicht scharf voneinander abgrenzbar“ und würden sich „eher ergänzen als in Konkurrenz zueinander treten“.
Die Gesellschaft für Musikforschung (GfM) versuchte sich unter der Überschrift Was ist „Machtmissbrauch“? an einer Definition, obgleich sie „eine konsensuale Definition dessen, was Machtmissbrauch ausmacht“ zu den „grundlegenden Herausforderungen“ im Bemühen um „Machtmissbrauchs-Prävention“ zählt:
In ihrem offenen Brief an die Bildungsminister von Bund und Ländern sowie die Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz kritisierten Professorinnen und Professoren im April 2023 das deutsche Wissenschaftssystem und forderten Maßnahmen, um Machtmissbrauch an Hochschulen zu verhindern. Universitäre Strukturen des deutschen Wissenschaftssystems „seien eine »Einladung zum Machtmissbrauch«“, Konsequenzen seien „extrem rar“. In dem Brief werde benannt, was unter Machtmissbrauch zu verstehen sei: „ungerechtfertigte Übertragung von Aufgaben an Mitarbeitende, die systematische Überlastung mit Arbeit, die willkürliche Ausübung von Entscheidungsgewalt“, aber auch „Aneignung von geistigem Eigentum, sexuelle Belästigung und Nötigung“.
Die Evangelische Allianz Deutschland (EAD) stellt auf ihrer Website eine Literaturliste zum Thema „religiöser Machtmissbrauch“ zur Verfügung und legte im November 2022 eine „Kurzdefinition“ dessen vor, was unter religiösem Machtmissbrauch zu verstehen sei:
Karin Rasmussen, die auch in der Unternehmensberatung tätig ist und Führungskräfte berät, benennt in der Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht beispielhaft einige Faktoren, die darauf hinweisen können, dass Machtmissbrauch im Spiel sei: wenn „Unruhe im Team, erhöhter und anhaltend hoher Krankenstand, Nervosität, Arbeitszeitverluste, sinkende Leistungen, steigende Fehlerquote, zunehmende Konfliktkosten“ aufträten, „ohne dass auf Nachfrage eine spezifische Ursache benannt werden“ könne, müsse „von Führungsfehlern ausgegangen werden“ und das erlaube die Annahme, Machtmissbrauch sei „die eigentliche Ursache“.
Beispiele für den Wortgebrauch
Das DWDS listet unter dem einschlägigen Lemma und in seinem Kernkorpus Beispiele aus verschiedenen Jahrzehnten für die Begriffsverwendung im Bereich der Wissenschaft, der Belletristik, der Gebrauchsliteratur und aus Zeitungen auf: Theodor Eschenburg (1956): „Im übrigen ist die Abhängigkeit der politischen Funktionäre in der Diktatur bei gleichzeitiger Möglichkeit des Machtmißbrauches unendlich viel größer als in der Demokratie.“ Erwin Strittmatter (1983): „Das Leben schafft glücklicherweise immer wieder Konstellationen, die jene, die Machtmißbrauch treiben, machtlos machen.“ Willy Brandt (1997): „Wir sollten offen miteinander sprechen über den Machtmißbrauch durch Eliten, den Ausbruch von Fanatismus, das millionenfache Elend von Flüchtlingen.“ Süddeutsche Zeitung (2010): „Es ist noch nicht allzu lange her, dass in Deutschland der körperliche Übergriff von Lehrern auf Schüler nicht als Machtmissbrauch, sondern als legitime Machtausübung galt.“
Bezugsrahmen für den Wortgebrauch Historisch betrachtet ist in verschiedenen Epochen von Machtmissbrauch die Rede – von der Antike bis zur Neuzeit. Gegenwärtig wird der Begriff in den Massenmedien im Zusammenhang mit entsprechenden Vorkommnissen auf globaler, gesellschaftlicher und individueller Ebene erwähnt. Während die Medien selbst immer wieder im Kreuzfeuer von Machtmissbrauchsvorwürfen stehen, wurde andererseits im Jahr 2022 ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) mit dem Datenschutz Medienpreis (DAME) für einen Artikel über Googles Machtmissbrauch mit dem Datenschutz ausgezeichnet.
Globale Ebene Auf globaler Ebene richtet sich der Vorwurf des Machtmissbrauchs nicht selten an Regenten und Staatsoberhäupter. So wurde in jüngster Zeit (Stand: 2023) unter anderem Donald Trump, Wladimir Putin und Erdoğan Machtmissbrauch attestiert.
Überdies unterliegen auch international agierende Organisationen entsprechenden Vorwürfen, wie die Frankfurter Rundschau unter dem Titel Machtmissbrauch ist kein Einzelfall 2018 berichtete. Oxfam, weitere Hilfsorganisationen und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie Ärzte ohne Grenzen sind ebenso involviert wie die Friedenstruppen der Vereinten Nationen oder NATO-Truppen. Beklagt werde ein Schweigekartell, das Täter schütze. Vertuschung sei üblich, insbesondere bei Hilfsorganisationen, denn solche Vorfälle hätten „in der Außenwirkung für NGOs sehr viel größere Konsequenzen als für andere Unternehmen“, nämlich den Verlust von Vertrauen und damit auch von Spendengeldern. Es sei, so die Menschenrechtsaktivistin Inge Bell, „besonders zynisch, wenn die Garanten der Menschenrechte diese mit Füßen treten“.
Gesellschaftliche Ebene Auf gesellschaftlicher Ebene ist kaum eine Institution oder Organisation vom Vorwurf des Machtmissbrauchs ausgenommen. Zu den Institutionen werden gemeinhin Ministerien, nachgeordnete Behörden im sog. öffentlichen Dienst oder auch Gerichte, Universitäten und Schulen gerechnet, zu den Organisationen zählen Einrichtungen wie Vereine, Glaubensgemeinschaften, Unternehmen oder NGOs. Ein Vorwurf richtet sich ggf. gegen die Einrichtung selbst, ihre Träger oder einzelne ihrer Vertreter. Teils sind die dort jeweils Mitarbeitenden mit besonderen Machtbefugnissen qua Amt ausgestattet – wie beispielsweise die Polizei mit ihren hoheitlichen Aufgaben –, teils haben sie – wie bei der Prokura – Vollmacht oder sie haben als Führungskraft Entscheidungsbefugnis auf anderer Grundlage.