Die Anlageverordnung ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen für Versicherungsunternehmen definiert. Sie konkretisiert damit den des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie besteht aus sieben Paragraphen sowie der Ein- und Schlussformel.
Am 26. Februar 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novellierung verabschiedet,https://www.cash-online.de/versicherungen/2015/anlageverordnung/236431 die am 22. April 2016 in Kraft trat.
Siehe auch Kapitalanlagerestriktion#Spezielle Kapitalanlagevorschriften
Weblinks Text der Text der bis 2016 geltenden
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