Als Kreisbrandrat (KBR) bezeichnet man einen besonderen Führungsgrad der Feuerwehr in Bayern.
Es handelt sich gemäß Bayerischem Feuerwehrgesetz um den höchsten feuerwehrtechnischen Grad. Der Kreisbrandrat leitet das Feuerwehrwesen eines Kreises. In Kreisfreien Städten führt der Kommandant den Titel Stadtbrandrat (SBR). Ihm sind Kreis- bzw. Stadtbrandinspektoren und -brandmeister unterstellt. Gemeinsam bilden sie die Kreisbrandinspektion.Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG). Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2013. Az.: ID1-2211.50-162 Bis vor einigen Jahrzehnten gab es noch Bezirksbrandinspektoren, welche allerdings ersatzlos abgeschafft wurden.Bayerisches Feuerwehrgesetz – III. Abschnitt Die Funktion des KBR wird ehrenamtlich ausgeübt, allerdings kann eine entsprechende Aufwandsentschädigung durch den Landkreis erfolgen.§ 13 BayAVFwG (Entschädigung der Kreisbrandräte, der Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister) Kreisbrandräte übernehmen oftmals auch die Funktion des Örtlichen Einsatzleiters im Katastrophenschutz.
Siehe auch Bezirksbrandmeister Landesbranddirektor Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland
Einzelnachweise
Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes Kategorie:Funktionsbezeichnungen in der Feuerwehr !