miniatur|Deutscher Meisterbrief eines Kürschners von 1979 als Nachweis seiner bestandenen Meisterprüfung im Kürschnerhandwerk Der Handwerksmeister ist der höchste klassische Berufsabschluss im Handwerk einschließlich des Kunsthandwerks und verfügt über eine jahrhundertelange Tradition. Handwerksmeister sind zur selbständigen Führung eines Handwerksbetriebs und zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.
Die Tätigkeit als Handwerksmeister setzt die Aufstiegsweiterbildung als Geselle mit erfolgreich absolvierter Meisterprüfung voraus. Die Urkunde über die bestandene Meisterprüfung ist der Meisterbrief, mit ihm wird der gesetzlich geschützte Meistertitel verliehen. Er bescheinigt dem Inhaber umfassende fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse im betreffenden Handwerk sowie kaufmännisch-betriebswirtschaftliche und berufspädagogische Kenntnisse.Strukturierte Weiterbildung im Handwerk (PDF; 196 kB)
Geschichte und Aufgaben des Handwerksmeisters
Geschichte Die Entwicklungsgeschichte des modernen Handwerksmeisters nimmt ihren Anfang in der Ständegesellschaft des Heiligen Römischen Reichs im Mittelalter. Die Zünfte als Zusammenschlüsse der Handwerker vor allem in den Städten, aber auch in den zahlreichen Grafschaften und Fürstentümern des Reichs, bildeten eine eigene soziale Gruppe mit festgelegten Rechten und Pflichten. Um Zugang zum Stand des „zünftigen Handwerkers“ zu erlangen, waren drei Entwicklungsstufen vorgesehen: die des Lehrlings, die des Gesellen und schließlich nach der Anfertigung eines „Meisterstücks“ und gehöriger Prüfung die Aufnahme als Meister in die Zunft. Allein dem Meister standen die vollen Zunft- und Bürgerrechte zu. Er war im Rahmen der zugewiesenen Befugnisse seines Standes selbständig tätig, beschäftigte Gesellen, bildete selbst Lehrlinge aus, und beteiligte sich – in herausragender Weise in den Freien Städten – an der Verwaltung des Gemeinwesens. Trotz stetiger Anpassung an die Bedürfnisse der modernen Wirtschaftsweise im beruflichen Alltag haben sich bis heute zahlreiche Traditionen aus der frühen Zeit im Brauchtum des Handwerks erhalten.
Die formale Ausbildung als Lehrling, die berufliche Qualifikation der Gesellen und die Aufstiegsausbildung zum selbständig tätigen und lehrbefugten „ehrbaren“ Meister als fachlichem Spezialisten zeichnen noch heute das Handwerk als einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige aus. Es ist damit historisches Vorbild für das sich später entwickelnde Ausbildungswesen in der Industrie und anderen Wirtschaftszweigen, und der Handwerksmeister als solcher ist das Muster für die jüngeren Meistertitel in der Wirtschaft (s. den Artikel Meister).
Heutige Aufgaben Der heutige Handwerksmeister ist durch seine Vierfachqualifikation ein Spezialist für sein Fachgebiet – sowohl in der Fachpraxis wie auch in der Fachtheorie –, Ausbilder und Unternehmer. Er nimmt neue Verfahrens-, Informations- und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe und Leistungsangebote auf und setzt sie um. Die Nachwuchsförderung ist ein fester Bestandteil einer zukunftsorientierten Strategie. Ein Handwerksmeister kann auch als Angestellter in gehobener Position in einem Betrieb tätig sein. Die Aufgabe des Handwerksmeisters besteht unter anderem darin, die Lernbereiche (kognitiv, affektiv und psychomotorisch) des Mitarbeiters zu erkennen und effizient einzusetzen.
Deutschland
Zulassungsvoraussetzungen In der Handwerksordnung ist heute geregelt, dass Regelvoraussetzung für die Ablegung der Meisterprüfung die bestandene Gesellenprüfung im betreffenden Handwerk ist. Die früher geforderte drei- oder mehrjährige berufliche Tätigkeit als Geselle ist nach der neuen Handwerksordnung zur Ablegung der Meisterprüfung nicht mehr notwendig. Auch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, wie zum Beispiel der Meisterschule, ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis besucht allerdings der Großteil der Prüflinge zuvor eine Meister- oder Fachschule.
Durchführung der Prüfung Die Prüfung zum Handwerksmeister im jeweiligen Gewerbe gliedert sich in mehrere Prüfungsteile: fachrichtungsspezifische Teile: Teil I: Praktisches Fachwissen, dokumentiert durch: Meisterarbeit (Konzept, Entwurf, Fertigungszeichnung und Kalkulation etc.), Anfertigung des Meisterstücks Teil II: Theoretisches Fachwissen im jeweiligen Handwerk, dokumentiert durch: Klausuren fachrichtungsübergreifende Teile: Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse, dokumentiert durch: Klausuren Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, dokumentiert durch: Klausuren und eine Unterweisungsprobe
Die Ausbildereignungsprüfung ist ein Teil der Meisterprüfung. Bei Ingenieuren und anderen Hochschulabsolventen kann die theoretische Fachprüfung unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Die Prüfung wird durch Meisterprüfungsausschüsse abgenommen, die als staatliche Prüfungsbehörden für die einzelnen Handwerksberufe am Sitz der Handwerkskammern (HWK) für ihren Bezirk eingerichtet sind. Der Meisterbrief wird nach der erfolgreich bestandenen Meisterprüfung („Großer Befähigungsnachweis“) verliehen. Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk ist Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung der zuständigen Handwerkskammer zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat das Kürzel me. als Kurztitel für „Meister im Handwerk“ markenrechtlich schützen lassen. Es darf von Inhabern eines Meisterbriefs einer deutschen Handwerkskammer überall auch außerhalb des Kammerbezirks Wiesbaden als Hinweis auf ihre erworbene fachliche Qualifikation vor dem Namen geführt werden (z. B. me. Eva Mustermann, Meisterin im Goldschmiede-Handwerk).Erläuternder Hinweis in der Online-Ausgabe der Deutschen HandwerksZeitung vom 4. März 2002 (abgerufen am 1. Februar 2016). Mit dem Inkrafttreten des bundesweiten Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2020 können sich in Deutschland Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen.Erster "Berufsbachelor" erhält Zeugnis, Artikel in Forschung und Lehre (online) vom 9. Januar 2020.
Europäischer Qualifikationsrahmen In Deutschland einigten sich Bund und Länder sowie weitere Partner im Februar 2012 darauf, an Handwerks-, Industrie- und Handelskammern erworbene Meisterbriefe im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 einzuordnen. Damit steht ein Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng., B.Sc.) auf der gleichen Stufe,, eureta.org (pdf; 539 kB) ebenso der Techniker.Bachelor und Handwerks-Meister nun gleichwertig, Bericht der Berliner Morgenpost (online) vom 2. Februar 2012 Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet den Meister dem Niveau 6 zu und bewertet den Abschluss hinsichtlich seines Anspruchsniveaus als gleichwertig zum Bachelor, die beiden Qualifikationen aber nicht als gleichartig. Beide Qualifikationen wurden in unterschiedlichen Bildungsbereichen erworben und unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Kompetenz- als auch Aufgabenprofile; der DQR beseitigt diese Unterschiede nicht, vielmehr bleiben alle bisherigen Abschluss- und Qualifizierungsarten erhalten. Ebenso wird das bestehende System der nationalen Zugangsberechtigungen vom DQR nicht berührt. Insofern berechtigt ein Meisterbrief wie bisher zum direkten Zugang zum Bachelor-, nicht jedoch zum Masterstudium. Auch berühren die Zuordnungen zu den Niveaus des DQR nicht bestehende tarif- oder besoldungsrechtliche Regelungen.
Zu diesem Sachverhalt veröffentlichte der VDI ein Positionspapier,, vdi.de (pdf; 50 kB) welches herausstellt, dass die Meister- und Techniker-Abschlüsse dem gleichen Kompetenzniveau zum Bachelor entsprächen, jedoch nicht gleichartig seien.
Förderung der Aufstiegsausbildung zum Handwerksmeister
Handwerker mit einer nach der dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten, abgeschlossenen Erstausbildung oder einem vergleichbaren Berufsabschluss können für die Fortbildung zum Handwerksmeister eine Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (sogenanntes Meister-BaFöG) erhalten. Voraussetzung ist, dass sie an einer Fortbildung teilnehmen, die gezielt auf eine entsprechende öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet. Der Abschluss der Fortbildung muss über dem Niveau einer Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, was bei der Meisterprüfung der Fall ist. Abschlüsse, die über dem Meister liegen (zum Beispiel Fachhochschul- oder Universitätsabschlüsse), werden auf diesem Wege nicht gefördert, hier kommen Maßnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht.
Stellung des Meisters im Handwerk in Deutschland Die Handwerksordnung schützt die Berufsbezeichnung Meister/Meisterin. Wer ohne die Meisterprüfung erfolgreich bestanden zu haben, die Berufsbezeichnung Meister/Meisterin führt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße von bis zu 5000 € belegt werden (§§ Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 i. V. mit , HwO).Im Gegensatz zu akademischen Graden steht der Meistertitel damit nicht unter dem besonderen Schutz des Strafrechts.
Die Meisterprüfung als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (der sogenannte Große Befähigungsnachweis), ist in Deutschland auf bestimmte Berufe beschränkt (HwO § 1 Abs. 2, ). In den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufen im Handwerk (HwO § 18 Abs. 2, ) ist seit der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Novelle der Handwerksordnung eine Meisterqualifikation nicht mehr nötig, um einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbständig auszuüben, ausgebaut. Wenn vom Inhaber oder einem Angestellten eines solchen Betriebs die Ausbildereignungsprüfung abgelegt wurde, kann in den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerken auch ohne Meisterbrief ausgebildet werden. Die Bezeichnung Meisterbetrieb darf nach und HwO jedoch nur dann geführt werden, wenn in dem entsprechenden Handwerk der Betriebsinhaber oder ein Mitarbeiter den Meisterbrief besitzt.
Die selbständigen Meister sind in Deutschland – ebenso wie die sonstigen Betreiber eines handwerklichen Gewerbes – Pflichtmitglieder in der für sie zuständigen regionalen Handwerkskammer als zuständiger Berufskammer. In den Innungen als freiwilligen Zusammenschlüssen der handwerklichen Fachgruppen, die unter anderem die Ausbildungen und Gesellenprüfungen organisieren, werden die gewählten Vorsitzenden als Obermeister oder Innungsmeister bezeichnet. (Zur Bezeichnung Kreishandwerksmeister siehe Kreishandwerkerschaft.)
Exkurs: Handwerksmeister in der DDR miniatur|Meisterbrief eines Kürschners von 1967 aus Leipzig mit dem Symbol der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und dem allgemeinen Handwerkssymbol In der Deutschen Demokratischen Republik gab es zwei Typen des Meisters: seit Anfang der 1970er Jahre den Meister im volkseigenen Betrieb bzw. in der volkseigenen Industrie (kurz VE-Meister), dessen Tätigkeit der des Industriemeisters vergleichbar ist, und den Meister im Handwerk in der Tradition der dreistufigen Ausbildung vom Lehrling über den Gesellen zum Meister.