Die Saatgutverordnung ist eine deutsche Verordnung. Sie regelt das Verfahren für die Anerkennung von Saatgut landwirtschaftlicher Arten (außer Kartoffel und Rebe) und für Saatgut von Gemüsearten. Dabei setzt sie EU-Recht in nationales Recht um: über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut über den Verkehr mit Getreidesaatgut über den Verkehr mit Betarübensaatgut über den Verkehr mit Gemüsesaatgut über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen
Das Saatgut muss nach nachprüfbaren Kriterien sortenecht und sortenrein sein.
Die Sortenechtheit soll genetisch fixierte Qualitätsmerkmale garantieren.z-saatgut.de Dies kann mit gendiagnostischen Methoden überprüft werden. Sortenreinheit bezieht sich auf den Anteil von Fremdsorten im Saatgut, der eine bestimmte Höchstschwelle (sortenabhängig) nicht überschreiten darf.
In Deutschland existieren 15 Anerkennungsstellen.ag-akst.de
Die Verordnung regelt auch Kennzeichnung und Verpackung.
Siehe auch Liste von rechtlichen Grundlagen für Saatgut in Deutschland
Weblinks
Einzelnachweise
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