Die einheitliche Versichertenkarte (, , ) ist eine Karte in Scheckkartenformat, die für die Speicherung administrativer und gesundheitsbezogener Informationen an jede in der Schweiz krankenversicherte Person seit dem Jahr 2010 ausgegeben wird. Sie stellt einen ersten Schritt in Richtung einer Gesundheitskarte dar. Ziel der Versichertenkarte ist es Abrechnungsprozesse zu vereinfachen (zwischen Versicherern sowie Ärzten, Apothekern oder Spitälern), medizinische Daten für Notfälle bereitzuhalten, sowie durch Effizienzgewinne Kosten zu sparen.Bundesamt für Gesundheit: , abgerufen am 2. Oktober 2013.
Geschichte Die neue Versichertenkarte ersetzt uneinheitliche, von Versicherungen ausgegebenen Plastikkarten, die als Mitgliederausweis dienten.
Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz Am 8. Oktober 2004 hat das Parlament die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte geschaffen. Der entsprechende Artikel 42a Abs. 1 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und lautet:admin.ch, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 42a1 Versichertenkarte, abgerufen am 2. Oktober 2013.
Personenfreizügigkeitsabkommen Das Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der Europäischen Union hat die Schweiz verpflichtet, bis Anfang 2006 in der Grundversicherung eine Versichertenkarte einzuführen, welche im Notfall zum medizinischen Leistungsbezug im europäischen Raum ermächtigt und somit das Formular E111 ersetzt., abgerufen am 2. Oktober 2013. Die Versichertenkarte hat das Format einer Kreditkarte und enthält rein administrative Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Versicherer, Kartennummer und Ablaufdatum.
Gespeicherte Daten Die Versichertenkarte enthält folgende Daten:
Basisdaten Name und Vorname des Versicherten Geburtsdatum Versichertennummer Kartennummer Ablaufdatum Versichertennummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Nummer) Geschlecht
Optionale Daten von Versicherern Elektronisch kann der Versicherer ausserdem folgende administrative Daten abspeichern: Postadresse der versicherten Person Besondere Versicherungsformen, die die versicherte Person abgeschlossen hat (z. B. HMO-Modell); Angabe darüber, ob die Unfalldeckung sistiert ist (d. h. ob man bei der Krankenversicherung auch gegen Unfall versichert ist oder nicht); Angaben über Zusatzversicherungen, wenn die versicherte Person damit einverstanden ist; Daten der EU-Krankenversicherungskarte Rechnungsadresse des Versicherers Ausserdem werden auch nicht-persönliche, administrative Daten aufgedruckt und gespeichert: Name und Kennnummer des Versicherers Kennnummer der Versichertenkarte Ablaufdatum der Versichertenkarte
Sofern die versicherte Person dies wünscht, können auch medizinische Daten auf der Versichertenkarte gespeichert werden.
Aufgedruckte Daten Auf der Rückseite können die Daten der EU-Krankenversicherungskarte aufgedruckt sein. Diese umfassen Name, Vorname, eine persönliche Kennnummer (AHV-Nummer des Versicherten) und Geburtsdatum.
Funktionen Mikrochip und PUK für medizinische Notfalldaten Speicherung der AHV-Nummer Deckungsabfrage bei Versicherern für Krankenversicherungsgesetz (Obligatorium) (PDF; 243 kB) santesuisse.ch; abgerufen am 2. Oktober 2013.
Einzelnachweise
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