Einer von uns ( One of us) ist eine europäische Bürgerinitiative. Sie wurde 2012 registriert. Sie setzt sich dafür ein, dass die Gewährleistung des Schutzes menschlicher Embryonen gemäß EU-Recht durchgesetzt wird. Die Initiative will erreichen, dass die Europäische Union keine Stammzellenforschung mehr finanziert, bei der Embryonen für die wissenschaftliche Forschung verwendet werden.Stichwort Embryonenschutz, in: Rheinische Post vom 13. September 2013.Eine Million Unterschriften für Embryonenschutz in der EU | Bürgerbegehren will die Stammzellenforschung beschränken, in: Hamburger Abendblatt vom 13. September 2013.http://www.hss.de/fileadmin/media/downloads/Berichte/130923_News_aus_Bruessel.pdf Zeichnungsfrist war der 1. November 2013. Der von der Bürgerinitiative formulierte Vorschlag für einen Rechtsakt erreichte bis zum 1. November 2013 1.897.588 Unterschriften.
Die Initiatoren berufen sich hierzu auf eine höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 18. Oktober 2011, welche nach Ansicht der Initiatoren jeden menschlichen Embryo aufgrund der Menschenwürde als schützenswert erklärt.Urteil des Gerichtshofes im Verfahren Oliver Brüstle gegen Greenpeace e. V. auf: Website InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs, 18. Oktober 2011.
Koordinatoren der Initiative sind der deutsche Politikwissenschaftler Tobias Teuscher als Kontaktmann für Europa sowie Hedwig von Beverfoerde und Manfred Libner als Ansprechpartner für Deutschland., in: Medienmagazin pro vom 9. Juli 2013. Die Initiative hat ihren Sitz in Berlin. Alle Vertreter des leitenden Gremiums gehören der Lebensrechtsbewegung an.EU-Bürgerinitiative: "Recht auf Leben ab der Empfängnis". auf: diestandard.at, 11. Jänner 2013.
Am 28. Mai 2014 beschloss die Europäische Kommission nach einem Treffen mit Vertretern der Bürgerinitiative .Europäische Bürgerinitiative: Antwort der Europäischen Kommission auf die Initiative „Einer von uns“. Pressemitteilung der Europäischen Kommission; Abgerufen am 3. Juli 2014.
Anliegen Der Vertrag von Lissabon führte für die EU-Bürger ein neues direktdemokratisches Element ein, nämlich die Möglichkeit einer sogenannten Europäischen Bürgerinitiative ( Abs. 4 EU-Vertrag): Die EU-Kommission muss sich mit einem Thema beschäftigen, wenn in Europa (gemäß einem bestimmten Schlüssel; Näheres unten) eine Million Unterschriften zu einem Thema gesammelt wurden.
2011 entschied der Europäische Gerichtshof auf Initiative von Greenpeace, dass ein Verfahren nicht patentiert werden darf, wenn dabei menschliche Embryonen vernichtet werden (Brüstle-Urteil).Nina Weber: Grundsatzurteil: Europa-Gericht verbietet Patent auf embryonale Stammzellen, in: Spiegel online vom 18. Oktober 2011. Die Europäische Bürgerinitiative Einer von uns fordert, Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lehnte allerdings nur die Patentierbarkeit entsprechender Entwicklungen ab, nicht aber die Forschung mit menschlicher Embryonen.
Die Initiative verlangt einen
Zu den Kernforderungen des Anliegens zählt: Europäische Bürgerinitiative - EINER VON UNS. Website der Europäischen Kommission.
Kritik wird an der Finanzierung der beanstandeten Technik aus Steuermitteln geübt. Solche frei werdenden Mittel könnten zurück in den Reservehaushalt der EU-Kommission fließen. Es handele sich laut Teuscher um 144 Millionen Euro, die im Rahmen des siebten Rahmenforschungsprogramms eingestellt waren.
Die beiden Hauptforderungen von Einer von uns sind (Stand September 2013): Stopp von EU-Geldern für Forschung mit embryonalen Stammzellen und Klonen sowie keine finanzielle Förderung von Abtreibung als Mittel der Bevölkerungskontrolle und der Familienplanung unter dem (als euphemistisch kritisierten) Begriff der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Entwicklungshilfe.Was ist das wichtigste Ziel der Europäischen Bürgerinitiative EINER VON UNS?, auf: Website der Bürgerinitiative
Quoren Die Initiative wurde am 11. Mai 2012 auf Italienisch als Uno di noiBBC 23. Mai 2012: EU direct democracy: Cows, texts and stem cell research registriert. Vom Zeitpunkt der Bestätigung blieben zwölf Monate Zeit, um die erforderliche Anzahl von Unterstützungsbekundungen zu sammeln.Die Europäische Bürgerinitiative - Das Verfahren Schritt für Schritt, auf: Website der Europäischen Kommission Insgesamt wurden eine Million Stimmen benötigt, davon eine Mindestanzahl in mindestens sieben Mitgliedstaaten. Für Deutschland waren 74.250 Unterzeichner nötig.Die Europäische Bürgerinitiative - Mindestzahl von Unterzeichnern pro Mitgliedstaat, auf: Website der Europäischen Kommission Ende der Sammelfrist war der 1. November 2013.
Am 12. September 2013 waren eine Million Unterschriften gesammelt; in Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien und Ungarn wurde das Quorum erreicht.Jürgen Liminski: Teuscher: Initiative "Einer von uns" wird in Brüssel ernst genommen | Petition gegen EU-Gelder für Stammzellenforschung erreicht Mindestanzahl an Unterschriften (Interview mit Tobias Teuscher, Koordinator der Petition), auf: Deutschlandfunk am 28. September 2013. , auf: dpa newsroom vom 12. September 2013.
Unterstützer Vertreter der römisch-katholischen Kirche begrüßten die Initiative, unter ihnen (der seit März 2013 emeritierte) Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus.http://www.ncregister.com/daily-news/historic-pro-life-petition-close-to-igniting-eu-abortion-debate Die katholische Deutsche Bischofskonferenz selbst ruft nicht zur Unterschrift auf, da sie grundsätzlich keine Unterschriftenaktionen unterstütze. In Deutschland unterstützen die katholischen Bischöfe jedoch mehrheitlich die Initiative, darunter der Kölner Joachim Kardinal Meisner, der Erzbischof von Berlin, Rainer Maria Kardinal Woelki der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist. Das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken unterstützt ebenfalls .
Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) unterstützt die Initiative. Der Vorstand der VEF lädt alle Christen in den Mitgliedskirchen ein, zu unterschreiben und Unterschriften zu sammeln. Als Unterstützer werden auch genannt: der Philosoph Robert Spaemann, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, der Prorektor der Freien Theologischen Hochschule Gießen Stephan Holthaus und der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz Hartmut Steeb., auf: Website des Mülheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden vom 18. Juli 2013. Die Leitung der Heilsarmee in Deutschland, Litauen und Polen unterstützt die Bürgerinitiative.Heilsarmee unterstützt Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“, auf: Website der Heilsarmee vom 17. Juli 2013.
Die Initiative wird von Politikern verschiedener Parteien unterstützt, zum Beispiel Hubert Hüppe (CDU), Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Robert Antretter von der SPD und Peter Liese, der gesundheitspolitische Sprecher der EVP.Parlamentarier für EU-Bürgerinitiative zum Embryonenschutz, in: Deutsches Ärzteblatt (online) vom 9. Juli 2013. Liese erklärte:Christoph Scholz (KNA): Bürgerinitiative will Embryonenschutz stärken: "Einer von uns", auf: Domradio vom 13. Juli 2013. Hüppe betonte, dass die Haltung der Initiative auch der Politik der Bundesregierung (damals Kabinett Merkel II) entspreche.Parlamentarier für EU-Bürgerinitiative zum Embryonenschutz, in: Deutsches Ärzteblatt (online) vom 9. Juli 2013.
Martin Kastler, Europaabgeordneter (CSU) und Vizepräsident der interfraktionellen Arbeitsgruppe Bioethik im Europäischen Parlament, empfing Vertreter der Europäischen Bürgerinitiative in Brüssel. Als einer der ersten Europaabgeordneten stellte sich Kastler hinter die Initiative:„Beeindruckendes Engagement“: MdEP Martin Kastler wirbt um weitere Unterstützung für EINER VON UNS, auf: Website der Bürgerinitiative vom 9. September 2013.
Im Vereinigten Königreich erhielt die Initiative Unterstützung von CARE International und dem mittlerweile verstorbenen Erzbischof von Southwark, Peter SmithSouthwark Peter Smith.
Kritiker Die Europäische Humanistische Föderation positionierte sich gegen die Initiative und begründete dies mit zwei Punkten. Zum einen fordere die Initiative ein „Verbot von EU-Mitteln für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen“, obwohl diese Forschung bei der „Heilung einer Reihe von degenerativen Erkrankungen helfen könnten (z. B. Parkinson-, Huntington- und Alzheimer-Erkrankungen, Diabetes und Herzinsuffizienz).“ Zum anderen fordere sie ein „Verbot von EU-Mitteln für Nichtregierungsorganisationen, die Dienstleistungen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRHR) von Frauen in den Entwicklungsländern“ bereitstellten, obwohl diese Dienste „Leben retten, die Armut verringern und die Kontrolle von Frauen über ihre Sexualität und ihren Körper verbessern“ würden.https://hpd.de/node/16751
Auswirkungen Das Ziel der Initiative war im Oktober 2013 durch eine (von Planned Parenthood unterstützte) Beschlussempfehlung für das EU-Parlament gefährdet, in der es darum ging, das bisher nicht existierende „Recht auf Abtreibung“ europaweit durchzusetzen (Entschließungsantrag A7-0306/2013). Die Petition wiederum beeinflusste möglicherweise mit ihren zu diesem Zeitpunkt rund 1,4 Millionen Unterstützern die Zurückverweisung dieses Vorschlags an den Frauen- und Gleichstellungs-Ausschuss des EU-Parlaments.
Die Umsetzung des Anliegens hätte nach der Meinung der Lebensrechtsorganisation European Dignity Watch den beiden Organisationen Marie Stopes International und International Planned Parenthood Federation die EU-Finanzierung für deren Abtreibungsprogramme entzogen.http://www.cnsnews.com/news/article/patrick-goodenough/eu-may-declare-abortion-human-right
Am 9. und 10. April 2014 empfing die Kommission Vertreter der Initiative in Brüssel. Es fand eine öffentliche Anhörung mit Vertretern der Kommission sowie mit Abgeordneten des Europaparlaments statt. , S. 17 Am 28. Mai 2014 entschied die Europäische Kommission, keinen Gesetzgebungsvorschlag als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative One Of Us vorzulegen.
Die Bürgerinitiative verklagte daraufhin die Kommission, unter anderem mit dem Argument, dass die Weigerung der Kommission nicht hinreichend begründet worden sei. Die Initiative unterlag im April 2018 vor dem Gericht der Europäischen Union und im Dezember 2019 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs.
Siehe auch Liste der europäischen Bürgerinitiativen
Weblinks Website von Einer von uns Einer von uns im amtlichen Register der Europäischen Bürgerinitiativen bei der EU-Kommission Gutachten »Human dignity and research programmes using embryonic stem cells: An Analysis of Brüstle/Greenpeace-jugment of the European Court of Justice« von Professor Klaus F. Gärditz (Universität Bonn) (PDF; 105 kB) Teuscher: Initiative „Einer von uns“ wird in Brüssel ernst genommen. Tobias Teuscher im Gespräch mit Jürgen Liminski, Deutschlandfunk, 28. September 2013.
Einzelnachweise
Kategorie:Europäische Bürgerinitiative Kategorie:Lebensrechtsbewegung Kategorie:Ethik Kategorie:Vereinsgründung 2012