mini|Tolokonnikowa auf der re:publica 2015 Nadeschda Andrejewna Tolokonnikowa (; ; * 7. November 1989 in Norilsk, Sowjetunion) ist eine russische politische Aktivistin und Performancekünstlerin. Internationale Bekanntheit erlangte sie als Mitglied von Pussy Riot.
Leben Nadeschda Tolokonnikowa wuchs ab ihrem vierten Lebensjahr bei ihrer Großmutter väterlicherseits in Moskau auf, die insbesondere ihre politische Haltung sehr prägte. Als Kind war sie sehr scheu und introvertiert. Von ihrem Vater Andrej, zu dem sie ein sehr enges Verhältnis hat, wurde sie nach ihrer Inhaftierung und Verurteilung in der Öffentlichkeit vollumfänglich unterstützt. Er besuchte sie während der Inhaftierung und brachte ihr ein Bildnis der Muttergottes: „Sie war mir wichtig, weil mein Vater und ich seit je eine starke Tradition in unserer Familie aufrechterhalten haben: Immer wenn wir zusammen in eine Kirche gegangen sind, haben wir eine Ikone gekauft, die uns besonders gut gefiel. So ist mit der Zeit bei uns zu Hause eine richtige Ikonensammlung zusammengekommen. Wenn Sie so wollen, liegen da meine geistigen Wurzeln.“
mini|Tolokonnikowa und Wersilow auf einer Kundgebung im Juni 2007 An der Moskauer Lomonossow-Universität studierte Tolokonnikowa Philosophie. Sie ist Mutter einer Tochter (* 2008) und war mit dem Künstler und Politaktivisten Pjotr Wersilow verheiratet, den sie zu Beginn ihres Studiums kennengelernt hatte. Auf Vorwürfe, sie und ihr Mann hätten ihre Tochter wegen ihrer politischen Aktionen vernachlässigt und zu Demonstrationen mitgenommen, entgegnete Tolokonnikowa in einem Interview: „Solch eine Frage würde man einem Mann nie stellen … Dahinter steckt eine zutiefst paternalistische Sicht. Immer noch wird versucht, Frauen auf ihr Privatleben zu reduzieren, auf Mann und Kinder, Heim und Herd. Sicher macht jede beruflich aktive Frau Abstriche bei ihren Kindern. Das ist bei mir als Politaktivistin nicht anders als bei Geschäftsfrauen, von denen es in Russland Gott sei Dank mehr und mehr gibt. Oder bei einer Ministerin. Und nicht zuletzt kämpfen wir ja für Veränderungen, damit unsere Kinder einmal in einem besseren Russland leben.“
Am 30. Dezember 2021 wurde Tolokonnikowa auf die Liste der „ausländischen Agenten“ gesetztMoskau stuft Pussy-Riot-Aktivistinnen als „ausländische Agentinnen“ ein. Der Standard, 30. Dezember 2021, abgerufen am selben Tage. und im Jahr 2023 auf die Liste der meistgesuchten Kriminellen Russlands aufgenommen. 2024 heiratete sie John Caldwell. Ihren Wohnort gibt sie aus Sicherheitsgründen nicht bekannt.https://www.nytimes.com/2024/01/17/style/nadya-tolokonnikova-john-caldwell-pussy-riot-wedding.html
Künstlerkollektiv Woina
Tolokonnikowa war von 2007 bis 2011 Mitglied des Woina-Kollektivs, mit dem sie an zahlreichen öffentlichen, meist regierungskritischen Aktionen teilnahm. So versuchte sie mit anderen Aktivisten unter anderem, den Prozess gegen den damaligen Direktor des Sacharow-Zentrums, Juri Samodurow, zu unterbrechen, indem sie im Gerichtssaal einen satirischen Song aufführten. Im Frühjahr 2008, einen Tag vor der Wahl von Dmitri Medwedew, nahm Tolokonnikowa schwanger mit ihrem Mann und anderen Woina-Mitgliedern an einer Performance im Biologischen Museum in Moskau teil – „Fick zur Unterstützung für den Bärchen-Nachfolger“, kommentierten zwei Aktivisten die Protestaktion auf einem handgemalten Plakat. „Bärchen“ ist auf Russisch eine Verballhornung des Namens Medwedjew. Bilder und Videos der Aktion dominierten die russischen Blogger-Webseiten. Der wissenschaftliche Rat der Philosophischen Fakultät der Lomonossow-Universität distanzierte sich öffentlich. Mitbeteiligt war sie unter anderem an Aktionen am Tag der Oktoberrevolution im November 2008 und Anfang 2009 bei der Aktion „Ein Geschenk für Luschkow“, bei der symbolisch und an Klettergurten gesichert, einige usbekische Gastarbeiter und Schwule in einem russischen Supermarkt symbolisch aufgehängt waren, als Reaktion auf die schwulenfeindlichen Äußerungen des Moskauer Bürgermeisters Juri Luschkow und die Morde an Gastarbeitern aus Zentralasien. 2011 nahm Tolokonnikowa an einer Aktion teil, bei der sie mit anderen Woina-Aktivisten Polizistinnen im Dienst überwältigte und zum Kuss nötigte. „Wir wollen die Leute zum Nachdenken bringen“, sagte Tolokonnikowa 2009 in einem Interview, „wir wollen das Regime entsakralisieren“, ergänzte ihr Ehemann.
Pussy Riot
mini|hochkant|Tolokonnikowa Anfang Februar 2012 in Moskau Seit Oktober 2011 ist Tolokonnikowa aktives Mitglied von Pussy Riot. Sie beteiligte sich im Vorfeld der russischen Präsidentschaftswahl 2012 an Putin-kritischen Performanceaktionen.Bettina Sengling: Ikonen des Protestes. In: Stern 35/2012 Weltweite Aufmerksamkeit erweckte die Gruppe durch das sogenannte „Punk-Gebet“ gegen den russischen Patriarchen Kyrill I. und Wladimir Putin am 21. Februar 2012 in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau. Dokumentiert wurden die Vorbereitungen des „Punk-Gebets“ und des Prozesses im russisch-amerikanischen Dokumentarfilm Pussy Riot: A Punk Prayer und der russischen Independentproduktion Pussy vs. Putin sowie im Spielfilm Die Moskauer Prozesse.
Verhaftung und Verurteilung mini|Tolokonnikowa im Juni 2012 Wegen dieser Aktion wurde Tolokonnikowa zusammen mit Maria Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch in Untersuchungshaft genommen. Gegen die drei Aktivistinnen wurde Anklage wegen grober Verletzung der öffentlichen Ordnung (Rowdytum), nach Paragraph 213 des russischen Strafgesetzbuchs erhoben. Nachdem ihren Anwälten nur sehr begrenzte Einsicht in die Anklageakten gewährt worden war, traten Tolokonnikowa und Aljochina in einen zweiwöchigen Hungerstreik.
Im Juli 2012 wurden die Ermittlungen beendet und Anklage erhoben. Am 17. August 2012 wurden sie wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ verurteilt, wogegen die drei Aktivistinnen am 27. August 2012 erfolglos Berufung einlegten. Nadeschda Tolokonnikowa erklärte in ihrem Schlussplädoyer:
Trotz anhaltenden Solidaritätskundgebungen nach der Verhaftung und Verurteilung wurde in der russischen Öffentlichkeit der Auftritt von Pussy Riot in der Christ-Erlöser-Kirche mehrheitlich negativ und das Gerichtsurteil vorwiegend zustimmend beurteilt.
Weltweit hingegen erfolgten gegen das Gerichtsverfahren und das -urteil Proteste von Menschenrechtsorganisationen, Politikern und Künstlern, darunter am 23. Juli 2013 ein offener Brief von 100 international bekannten Künstlern, der die Freilassung der Aktivistinnen forderte.
Straflager und Hungerstreiks mini|hochkant|Tolokonnikowa Anfang August 2012 in Moskau Die Strafe von zwei Jahren Lagerhaft musste Tolokonnikowa im Straflager IK-14 für Frauen in Mordwinien, rund 500 Kilometer entfernt von ihrer in Moskau lebenden Tochter, antreten. „Ich erkenne meine Schuld nicht an und ich werde sie auch niemals anerkennen“, sie werde „bis zum Ende gegen ihre Verurteilung kämpfen und ihren Fall wenn nötig vor den Obersten Gerichtshof des Landes bringen […] sie habe Prinzipien und werde diese verteidigen“, erklärte Tolokonnikowa, nachdem ihr Gesuch vom April 2013 auf vorzeitige Haftentlassung in zweiter Instanz Ende Juli 2013 abgelehnt worden war.
Nach wiederholten Übergriffen von Mitgefangenen und Wachpersonal trat sie am 23. September 2013 in einen neuerlichen Hungerstreik, auch aus Protest gegen die schlechten Haftbedingungen für sie und ihre Mitgefangenen, wie sie in einem offenen Brief erklärte. Laut Tolokonnikowa werden die inhaftierten Frauen gezwungen, bis zu 17 Stunden am Tag zu arbeiten, sie habe sich mehrfach beschwert und sei vom Gefängnisleiter mit dem Tod bedroht worden. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch beurteile Tolokonnikowas Vorwürfe als „extrem ernst und beunruhigend“. Nachdem sich ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert hatte, wurde Tolokonnikowa am 29. September 2013 von der Krankenstation in das dem Haftlager angegliederte Krankenhaus verlegt.
Nach ihrer Rückverlegung ins Straflager IK-14 nahm sie ihren Hungerstreik Anfang Oktober 2013 wieder auf. Die russische Strafvollzugsbehörde gab am 18. Oktober 2013 bekannt, dass Tolokonnikowa ihre zweijährige Haftstrafe bis März 2014 aufgrund ihrer „Beschwerden über Drohungen von Mitgefangenen und Wärtern“ in einem anderen Straflager verbüßen soll. Pjotr Wersilow erwähnte am 2. November 2013 anlässlich einer Demonstration gegen die weitere Inhaftierung von Nadeschda Tolokonnikowa im Straflager IK-14, dass er seit elf Tagen keinen Kontakt zu seiner Ehefrau beziehungsweise ihre Familie seit ihrer Verlegung keinen Kontakt gehabt habe.Zeit im Bild am Abend vom 3. November 2013 auf ORF 1 Am 5. November 2013 wurde bekannt, dass Tolokonnikowa im Straflager IK-50 im mehr als 4.000 Kilometer von ihrer Tochter entfernten sibirischen Städtchen Nischni Ingasch untergebracht wurde. Am 7. November 2013 beantragte ihre Verteidigerin beim Obersten Gerichtshof Russlands die sofortige Freilassung: „Wir verlangen die Aufhebung des Urteils“, wird Irina Chrounowa zitiert, „sie selbst wisse nicht genau, wo sich Tolokonnikowa befindet … Für den Gefangenentransfer gibt es keine Fristen, es kann also lange dauern“. Amnesty International hatte einen Tag zuvor gefordert, dass Tolokonnikowas Familie „sofort“ über Tolokonnikowas Standort informiert werden soll, „wir befürchten, dass ihr eine Sanktion auferlegt wurde, weil sie sich beklagt hat“. Nachdem Wersilow zuletzt vor sechs Wochen mit ihr gesprochen hatte, konnte er am 14. November 2013 mit seiner Ehefrau telefonieren und sie in Nischni Ingasch besuchen. Ihre Tochter lebte währenddessen in Moskau bei ihren Großeltern.
Überprüfung des Gerichtsurteils Der Oberste Gerichtshof hatte Anfang Dezember 2013 die Überprüfung der Urteile gegen die Inhaftierung von Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa angeordnet. Der im Urteil genannte Teilaspekt „Hass“ sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte Russlands Oberster Gerichtshof und verwies das Urteil an das zuständige Moskauer Gericht zurück. Außerdem seien „weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt“ worden – Aljochina und Tolokonnikowa sind Mütter kleiner Kinder, womit nach russischem Recht ein Strafaufschub möglich gewesen wäre. „Zudem fehle ein stichhaltiges Motiv für die Anklage. Demnach stimmte auch die schriftliche Fassung des Urteils nicht mit dem im Gerichtssaal im August 2012 verlesenen Richterspruch überein.“ Für Tolokonnikowa und Aljochina war die Anordnung des Obersten Gerichtshofs ein wichtiger Teilerfolg, nachdem der Justiz wiederholt politisch gesteuerte Willkür vorgeworfen worden war. Der russische Menschenrechtsbeauftragte Wladimir Petrowitsch Lukin, der die Beschwerde beim Obersten Gericht im Namen der inhaftierten Aktivistinnen eingereicht hatte, und die Anwälte von Pussy Riot hofften daher auf eine baldige Freilassung der Frauen.
Begnadigung