Der Landratsbezirk Heppenheim war ein Landratsbezirk im Großherzogtum Hessen, in der Provinz Starkenburg, mit Sitz in Heppenheim. 1821 gegründet, ging er 1832 im Kreis Bensheim auf.

Geschichte Entstehung Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken – zuständig für die Verwaltung – und Landgerichtsbezirken – zuständig für die Rechtsprechung – neu organisiert. Der Landratsbezirk Heppenheim entstand dabei aus: dem Amt Lampertheim, dem Amt Lorsch, dem Amt Heppenheim, der Stadt Heppenheim, dem Ort Wattenheim aus dem Amt Gernsheim und den Orten Jägersburg mit dem Forsthaus, Großrohrheim und Großhausen aus dem Amt Zwingenberg.

Der Landratsbezirk enthielt so zwei „althessische“ (Obergrafschaft Katzenelnbogen), acht vormals kurmainzische und sechs vormals zum Bistum Worms gehörige Orte. Alle lagen in den Dominiallanden, in denen die Hoheitsrechte komplett beim Staat lagen und Patrimonialgerichte des Adels nicht bestanden.

Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz, die die nun aufgelösten Ämtern wahrgenommen hatten, wurden dem ebenfalls neu gegründeten Landgericht Lorsch übertragen.

Ende In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 55 vom 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Heppenheim ging dabei gemeinsam mit dem Landratsbezirk Bensheim in dem neuen Kreis Bensheim auf.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (562).

Interne Organisation Territoriale Gliederung Der Landratsbezirk war in 12 Bürgermeistereien eingeteilt, die dem Landrat unterstanden. Dabei wurden mehrere kleinere Ortschaften häufig durch eine Bürgermeisterei verwaltet. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 standen den Gemeinden ein gewählter Ortsvorstand vor, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt. Diese 12 Bürgermeistereien waren: Biblis Bürstadt Großhausen mit Jägersburg Großrohrheim Heppenheim Hofheim mit Bobstadt Kleinhausen Lampertheim Lorsch mit Seehof Nordheim Viernheim Wattenheim

Landräte Landräte warenPaul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 197, S. 7–56 (22f).: 1821–1825 Karl Ludwig Welcker 1825–1832 Wilhelm Maurer

Parallele Verwaltungen Finanzen Für die Einnahmen aus Staatseigentum (den sogenannten Domanialen) waren die Rentämter zuständig. Für den gesamten Landratsbezirk war das Rentamt Lampertheim zuständig.

Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Für den Landratsbezirk war die Ober-Einnehmerei Bensheim zuständig. Dieser waren drei Distrikts-Einnehmereien untergeordnet. Biblis mit Bobstadt, Großrohrheim, Hofheim, Nordheim und Wattenheim Heppenheim mit Großhausen, Kleinhausen, Lorsch und Seehof Lampertheim mit Bürstadt und Viernheim

Der Landratsbezirk gehört zum Hauptzollamt Heppenheim und hatte zwei Grenznebenzollämter II. Classe in Viernheim und auf der Lampertheimer Hütte.

Forst Die Forstverwaltung des Landratsbezirks Heppenheim wurde vom Forst Heppenheim wahrgenommen, der aus den folgenden fünf Forstrevieren bestand: 1. Heppenheim mit Erbach, Kirschhausen, Oberhambach, Sonderbach, Unterhambach und Walderlenbach; 2. Lampertheim mit Seehof; 3. Lorsch mit Bobstadt, Bürstadt, Hofheim, Kleinhausen, Nordheim, Wattenheim und Auerbach; 4. Viernheim; 5. Wimpfen mit Hochstadt, Helmhof, Finkenhof, Kohlhütte und Kürnbach (aus dem Bezirk Wimpfen). Die Orte Biblis, Großhausen und Jägersburg gehören zum Forstrevier Jägersburg des Forsts Jugenheim.

Kirche Die Kirchverwaltung bestand aus dem Inspektorat Heppenheim mit der lutherische Pfarrei Großrohrheim sowie den beiden evangelisch-protestantischen Pfarreien Lampertheim mit Neuschloß und Hüttenfeld sowie Nordheim mit Bobstadt und Hofheim. Die katholischen Orte waren in die folgenden Pfarreien eingeteilt: Biblis mit Wattenheim; Bürstadt; Heppenheim mit Erbach, Igelsbach, Kirschhausen, Oberhambach, Soderbach, Unterhambach und Walderlenbach (alle mit Ausnahme von Heppenheim aus dem Bezirk Lindenfeis); Hofheim mit Bobstadt und Nordheim; Lampertheim; Lorsch mit Kleinhausen; Viernheim. Außer den Pfarreien Hofheim und Lampertheim unterstanden alle anderen dem Bergsträßer Landkapitel. Der Ort Großhausen ist eine Filiale der lutherischen Pfarrei Schwanheim des Inspektorats Bensheim.

Historische Beschreibung Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829 über den Landratsbezirk Heppenheim:

Lage und Grenzen werden beschrieben als:

Die Natürliche Beschaffenheit als:

Die Bevölkerung als: Die Naturprodukte als:

Gewerbe und Handel als:

Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984, ISBN 3-921254-95-7; [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 lagis-hessen.de] (PDF)

Einzelnachweise

Heppenheim Kategorie:Geschichte (Landkreis Bergstraße) Kategorie:Geschichte (Heppenheim (Bergstraße)) Heppenheim Kategorie:Aufgelöst 1832