250px|Logo der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Karte 250px Basisdaten Fläche: 31.887,13 km² Leitender Geistlicher: Bischof Christian Stäblein Präses der Synode: Harald Geywitz Präsidentin des Konsistoriums: Viola Vogel Propst Johannes Krug (Amtsantritt am 1. September 2026) Mitgliedschaft: EKD, UEK Sprengel: 3 Kirchenkreise: 24 Kirchengemeinden: 509 (Januar 2026) Gemeindemitglieder: 745.679 (31. Dezember 2025) Anteil an derGesamtbevölkerung: 12,2 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.ekbo.de
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in Berlin und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leben rund 6,3 Millionen Menschen. Davon gehörten im Jahr 2024 etwa 775.000 zur Evangelischen Kirche. Die EKBO umfasst rund 700 Kirchengemeinden mit einem Bestand von 1900 Kirchengebäuden.Experte: Ungenutzte Kirchen in der EKBO sollen Gemeinschaftshäuser werden. In: Evangelische Zeitung, 1. März 2025, abgerufen am 7. Oktober 2025. Die EKBO repräsentiert damit die größte religiöse Gemeinschaft in der Region.
Die Landeskirche ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, zu einer neuen Landeskirche fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union, welche 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Haupt- und Predigtkirche des Bischofs der EKBO ist die St.-Marien-Kirche in Berlin-Mitte. Regelmäßige Predigten hält der Bischof auch in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und im Berliner Dom, der unter gemeinsamer Aufsicht der Union Evangelischer Kirchen steht.
Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz umfasst seit 2004 im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den nordöstlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Umgekehrt gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Geschichte Die Geschichte der beiden Vorgängerkirchen ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.
1500–1800
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1539 die Reformation eingeführt. Ab 1613 war das Herrscherhaus reformiert, die große Mehrheit der Bevölkerung blieb jedoch lutherisch. Gemeinden beider Bekenntnisse existierten in der Mark Brandenburg nun für die beiden nächsten Jahrhunderte nebeneinander.
In der Oberlausitz setzte sich das lutherische Bekenntnis zwischen 1521 und 1550 weitgehend durch. Aufgrund besonderer politischer Umstände kam es aber nicht zur Bildung einer Landeskirche. Nach dem Wiener Kongress (1815) kam die östliche Hälfte der Oberlausitz zu Preußen und wurde an die Provinz Schlesien angeschlossen, die Kirchgemeinden entsprechend an die schlesische Provinzialkirche.
1800–1900 mini|St.-Thomas-Kirche, größter evangelischer Sakralbau in Berlin von 1869 bis 1905 1817 verfügte König Friedrich Wilhelm III. eine Verwaltungsunion beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Ersten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische Landeskirche wurde durch eine neue Verfassung 1922 zur Evangelischen Kirche der altpreußischen Union, innerhalb derer die bisherigen Kirchenprovinzen (bis auf die Kirchenprovinzen Posen und Westpreußen) bestehen blieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die östlich von Oder und Neiße gelegenen Teile Brandenburgs und Schlesiens von Deutschland abgetrennt und schieden aus den Provinzialkirchen aus.
1900–1950 Die Kirchenprovinz Mark Brandenburg, nunmehr von einem Bischof (Otto Dibelius) geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach „Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg“. Sie trat 1948 der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei, 1954 der als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union gegründeten Evangelischen Kirche der Union (EKU).
In Schlesien wurden im Zuge der Vertreibung der Deutschen die meisten evangelischen Kirchengemeinden östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelisch-Augsburgische Kirche in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene, bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen „Evangelische Kirche von Schlesien“ eine selbständige Landeskirche mit Sitz in Görlitz, die später ebenfalls der EKD und der EKU beitrat. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.
Seit 1950
1972 wurde die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg in die Bereiche West (West-Berlin) und Ost (Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt, 1991 wieder vereint. Die Evangelische Kirche von Schlesien musste 1968 ihren Namen in „Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets“ ändern. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten erhielt sie die Bezeichnung „Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz“.
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Ab 2005 wurden einige Sakralbauten der evangelischen Kirchen nach dem Konzept der Kulturkirche eingerichtet. Insbesondere Konzerte und Musikveranstaltungen ohne traditionell kirchlichen Bezug wurden von den Gemeinden vermehrt abgehalten.
Verwaltung mini|Sitz der EKBO in Berlin-Friedrichshain In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“, deren Mitglieder gelegentlich „Älteste“ genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent bzw. ein Regionalbischof (nur im Sprengel Görlitz) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die drei Sprengel bilden zusammen die Landeskirche.
Landeskirche Bischof An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht, wie schon in den beiden Vorgängerkirchen, der Bischof als geistlicher Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung, der Präses der Landessynode stellvertretender Vorsitzender. In geistlichen Angelegenheiten wird der Bischof durch den Propst vertreten, der zugleich der theologische Leiter im Konsistorium (der Verwaltungsbehörde der Kirche) ist.
mini|hochkant|Bischof Wolfgang Huber amtierte von 2004 bis 2009 Als Bischöfe amtier(t)en: 2004–2009: Wolfgang Huber (zuvor Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg) 2009–2019: Markus Dröge, Bischof seit 2019: Christian Stäblein, Bischof
Theologischer Stellvertreter des Bischofs ist der Propst bzw. die Pröpstin. Dies ist eine alte berlin-brandenburgische Tradition, die in die vereinte Landeskirche übernommen wurde. Der Propst ist geborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitender Geistlicher des Konsistoriums.
Amtsinhaber waren bzw. sind: 2004–2005: Karl-Heinrich Lütcke (schon ab 1990 Propst der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg) 2005–2015: Friederike von Kirchbach 2015–2019: Christian Stäblein 2020–2026: Christina-Maria Bammel seit 2026: Johannes Krug
Landessynode Als oberstes beschlussfassendes Gremium hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 „Provinzialsynode“). Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt; einige werden auch berufen.
Der Landessynode gehören im Einzelnen an: der Bischof die Generalsuperintendenten und der geistliche Moderator der Präsident und der Propst des Konsistoriums die Superintendenten von den Synoden der Kirchenkreise gewählte Mitglieder von kirchlichen Arbeitszweigen, Einrichtungen und Werken entsandte Mitglieder ein Lehrstuhlinhaber der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin von der Kirchenleitung berufene Mitglieder
Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der oder die Präses.
Als Präses amtier(t)en: 2004–2005: Anneliese Kaminski, Sprachwissenschaftlerin (ab 1997 bereits Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg) 2006–2015: Andreas Böer, Bürgermeister (von 1990 bis 2003 bereits Präses der Synode der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz) 2015–2021: Sigrun Neuwerth, Agrarwissenschaftlerin 2021–: Harald Geywitz, Unternehmer für Telekommunikations- und Digitalwirtschaft
Kirchenleitung Zur Kirchenleitung gehören der Bischof, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Evangelischen Konsistoriums in Berlin als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt. Der reformierte Moderator darf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen, das regelmäßig im Evangelischen Zentrum Berlin zusammenkommt.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf sechs Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche).
Konsistorium