Der Begriff Hexenkind stand in der Zeit der Hexenverfolgungen im 15.–18. Jahrhundert für eine minderjährige Person, die, so die Vorstellung, über Kenntnisse der Zauberei verfüge und die Fähigkeit besitze, Mitmenschen durch Magie zu schädigen. In der historischen Hexenverfolgung gerieten hunderte von Kindern in den Verdacht der Ausübung von Hexerei und wurden in einem Strafprozess wegen Hexerei verurteilt und hingerichtet.
In der modernen Hexenforschung wird oftmals synonym der Begriff Kinderhexen verwendet, als Sammelbegriff für „Kinder im Hexenprozess“. In diesem Zusammenhang werden in der Forschungsliteratur auch Kinder beschrieben, die ihrerseits durch Anschuldigungen gegen andere (Erwachsene, Familienangehörige) – sei es aus Zwang, aus eigner Not oder fehlgeleiteter Anschauung – zu deren Verurteilung beitrugen.
Historische Vorstellungen Aus theologischer wie auch rechtshistorischer Sicht zur Zeit der Hexenverfolgung erlangte ein Kind die Fähigkeit zur Hexerei für gewöhnlich durch die Vererbung bzw. durch die Zugehörigkeit zu einer Person, die Hexerei anwende. Das Erlernen der Magiekunst erfolge, so die damalige Vorstellung, durch Unterricht und Erziehung oder durch eine „Infizierung des Bösen“, etwa mittels Opferung, Beschimpfung, Verfluchung, Berührung oder den „Bösen Blick“.Nicole Bettlé: Wenn Saturn seine Kinder frisst: Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator. Bern 2013, S. 83, 162.
→ siehe auch Abschnitt Aussagen über Hexenkinder
Forschungsgeschichte, Theorien Seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden von einigen Archivaren und Heimatkundlern einzelne Fälle der Hexenkinder in ihren Quellensammlungen zu den Hexenverfolgungen aufgenommen, jedoch ohne sie näher zu untersuchen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschwanden die Hexenkinder-Fälle fast vollständig aus den historischen Beiträgen. Erst seit Beginn der 1990er Jahre nehmen sich einzelne Historiker wieder des Themas an.
1845–1945 Zu den wichtigsten älteren Beiträgen gehören diejenigen von Jean Berchtold-Beaupré (1845 und 1850),Jean Berchtold-Beaupré: Supplément à l’histoire de sorcières dans le canton de Fribourg. In: Archives de la Société d’Historie du canton de Fribourg. Bd. 1, 1850, und Ders.: Les sorcières. In: Actes de la Société jurassienne d’émulation. Nr. 16, 1845. Casimir Pfyffer (1850),Casimir Pfyffer: Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern. Vom Ursprung bis zur Staatsumwälzung im Jahre 1798. Zürich 1850. Johann Diefenbach (1886),Johann Diefenbach: Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland. Mainz 1886. Wilhelm Gottlieb Soldan und Heinrich Heppe (1912)Wilhelm Gottlieb Soldan, Heinrich Heppe: Geschichte der Hexenprozesse. Hrsg. von Max Bauer. 2 Bände. München 1912 (insbesondere Liste der Hexenbrände in Würzburg, S. 17 ff.). sowie Fritz Byloff (1934).Fritz Byloff: Hexenglaube und Hexenverfolgung in den österreichischen Alpenländern. Berlin, Leipzig 1934. 1944/45 führte der Kinderpsychiater Moritz Tramer in einer Studie einzelne Fälle aus Solothurn und Luzern auf.Moritz Tramer: Kinder im Hexenglauben und Hexenprozeß des Mittelalters. Kind und Aberglaube. In: Zeitschrift für Kinderpsychiatrie. 11, 1, 1944–45, S. 140–149, 180–187. Der Staatswissenschaftler Guido Bader erwähnte 1945 in seiner Gesamtdarstellung der Schweizer Hexenprozesse einige Fälle.Guido Bader: Die Hexenprozesse in der Schweiz. Zürich 1945.
1946–1989
In seiner Encyclopedia of Witchcraft and Demonology von 1959 zählte der englische Literaturprofessor Rossell Hope Robbins einzelne englische und amerikanische Hexenkinder-Fälle auf.Rossell Hope Robbins: Encyclopedia of Witchcraft and Demonology. London 1959. Robbins prägte den Begriff der „little monsters“ für diejenigen Hexenkinder, die Anschuldigungen gegen nächste Verwandte vorgebracht haben, was zu deren Verurteilung beitrug.
Der amerikanische Hexenforscher H. C. Erik Midelfort vertrat in seinem Werk Witch Hunting in Southwestern Germany (1972) die Annahme, dass Hexenkinder nur in Gruppen auftraten und vor allem Knaben wegen Hexerei verfolgt worden seien.H. C. Erik Midelfort: Witch Hunting in Southwestern Germany 1562–1684. California 1972, S. 182–184.
Der amerikanische Sozialhistoriker E. William Monter behauptete in einem seiner bekanntesten Werke (Witchcraft in France and Switzerland, 1976), die Hexenkinderprozesse seien eine unbedeutende Ausnahmeerscheinung gewesen und fast ausschließlich in katholischen Gebieten durchgeführt worden.E. William Monter: Witchcraft in France and Switzerland. The Borderlands during the Reformation. London 1976, S. 126–127.
Die Historiker David Warren Sabean und Norbert Schindler veröffentlichten 1986 und 1988 kleinere Studien zum Thema Hexenkinder, doch wurden hier die Fälle nur als Vergleichsmaterial zur Darstellung der regionalen und dörflichen Gemeinschaft herangezogen.David Warren Sabean: Das heilige Band der Einheit: Gemeinschaft aus der Sicht einer dreizehnjährigen Hexe (1683). In: Das zweischneidige Schwert. Herrschaft und Widerspruch im Württemberg der frühen Neuzeit. Berlin 1986; Norbert Schindler: Die Entstehung der Unbarmherzigkeit. Zur Kultur und Lebensweise der Salzburger Bettler am Ende des 17. Jahrhunderts. In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde 1988, S. 61–130.
In einem kurzen Aufsatz in der Zeitschrift für historische Forschung (1989) ging der deutsche Historiker Wolfgang Behringer auf die Opferstellung des Kindes in der theologischen Dämonologie ein, sowie auf bereits bekannte Großprozesse u. a. in Deutschland, Schweden, Nordamerika und Österreich und führte die gängigen Theorien auf.Wolfgang Behringer: Kinderhexenprozesse. Zur Rolle von Kindern in der Geschichte der Hexenverfolgung. In: Zeitschrift für historische Forschung, 16, 1989, S. 31–47.
1990–2013 Der Theologe Hartwig Weber veröffentlichte zwei Bücher zu den Hexenkindern, wobei er auch Fälle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 20 Jahre) unter dem Begriff „Kind“ fasste.Hartwig Weber: Kinderhexenprozesse. Frankfurt a. M. und Leipzig 1991. (Taschenbuchausgabe unter dem Titel Hexenprozesse gegen Kinder)Hartwig Weber: „Von der verführten Kinder Zauberei“. Hexenprozesse gegen Kinder im alten Württemberg. Sigmaringen 1996Hartwig Weber: Die besessenen Kinder. Teufelsglaube und Exorzismus in der Geschichte der Kindheit. Stuttgart 1999 In seinem ersten Werk Kinderhexenprozesse (1991) werden einzelne Hexenkinder-Fälle im deutschen Reutlingen (1628–1666), in Würzburg (1627–1631) und Wertheim (1629–1644) dargestellt.Hartwig Weber: Kinderhexenprozesse. Frankfurt a. M., Leipzig 1991, S. 261–274.
In seinem Zweitwerk Von der verführten Kinder Zauberei (1996) behandelte er einige Prozesse in Württemberg (1614–1752). Weber geht wie Behringer davon aus, dass die Hexenkinder in der damaligen Zeit zunächst nur in einer passive Rolle als „Opfer von Hexen“ gesehen wurden. Den Zeitpunkt ihres vermeintlich aktiven Auftretens setzt er ebenfalls in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts an. Laut Weber handelt es sich bei den Hexenkindern um Kinder, die einerseits von den Gerichten und Hexenjägern dazu benutzt worden sind, andere Hexen aufzuspüren, und andererseits um Kinder, die sich selbst der Hexerei beschuldigt haben, um „auf der Grundlage dieser Legitimation andere denunzieren zu können.“Hartwig Weber: Kinderhexenprozesse. Frankfurt a. M., Leipzig 1991, S. 24–25. Die Selbstbezichtigungen der Hexenkinder deutet er als eine Reaktion auf sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung.Hartwig Weber: „Von der verführten Kinder Zauberei“. Hexenprozesse gegen Kinder im alten Württemberg. Sigmaringen 1996, S. 178–179.
Der amerikanische Soziologe Hans Sebald verfasste zwei Bücher zu den Hexenkindern (1992 und 1996). In beiden Abhandlungen steht der Fall eines Hexenjungen aus Bamberg (1629) im Zentrum.Hans Sebald: Der Hexenjunge. Fallstudie eines Inquisitionsprozesses. Marburg 1992; Ders.: Hexenkinder. Das Märchen von der kindlichen Aufrichtigkeit. Frankfurt a. M. 1996. Gemäß Sebald handelt es sich bei den Hexenkindern um psychisch Kranke, die Symptome der Pseudologie (Mythomanie) aufweisen.Hans Sebald: Der Hexenjunge. Fallstudie eines Inquisitionsprozesses. Marburg 1992; Ders.: Hexenkinder. Das Märchen von der kindlichen Aufrichtigkeit. Frankfurt a. M. 1996, S. 11. Er setzt die Aussagen der Hexenkinder den modernen Zeugenaussagen von Kindern gleich, wie sie insbesondere bei Scheidungs- und Sorgerechtsfällen zur Urteilsfindung herangezogen werden.Hans Sebald: Der Hexenjunge. Fallstudie eines Inquisitionsprozesses. Marburg 1992; Ders.: Hexenkinder. Das Märchen von der kindlichen Aufrichtigkeit. Frankfurt a. M. 1996, S. 13–14. Als Begründung für die Denunziationen der Hexenkinder gibt er ebenfalls den sexuellen Missbrauch an, wobei entweder vergewaltigte Kinder sich haben rächen wollen oder Mütter ihre Kinder zu solchen Aussagen angestiftet hätten, um das Sorgerecht nicht mit den Vätern teilen zu müssen.
1994 veröffentlichte der Historiker Rainer Walz einen kurzen Beitrag zu den Kinderhexenprozessen in der Grafschaft Lippe (1654–1663).Rainer Walz: Kinder in Hexenprozessen. Die Grafschaft Lippe 1654–1663. In: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff, Jürgen Scheffler. Bielefeld 1994. S. 211–231. Als Gründe für das Auftreten der Hexenkinder nennt er die Vernachlässigung (Deprivation) der Kinder, ihr Drang nach Aufmerksamkeit, die kindliche Empfänglichkeit für magisches Denken sowie die Skrupellosigkeit der Erwachsenen.Rainer Walz: Kinder in Hexenprozessen. Die Grafschaft Lippe 1654–1663. In: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff, Jürgen Scheffler. Bielefeld 1994, S. 214, 217. Walz machte erstmals darauf aufmerksam, dass es durch die Quellenlage kaum mehr nachvollziehbar ist, ob sich tatsächlich so viele Hexenkinder selbst bezichtigt haben, wie in der Forschung angenommen werde.Rainer Walz: Kinder in Hexenprozessen. Die Grafschaft Lippe 1654–1663. In: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich. Hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff, Jürgen Scheffler. Bielefeld 1994, S. 230.
In einem kurzen Aufsatz im Bündner Monatsblatt (1999) stellte der deutsche Historiker Rainer Decker einen Fall vor, in dem fünfzehn Kinder aus Graubünden in Verdacht der Hexerei gerieten.Rainer Decker: „Ihre Prozessführung verstösst auch gegen das Naturrecht“. Wie die römische Inquisition 15 Bündner Hexenkindern das Leben rettete. In: Bündner(isches) Monatsblatt. 1999, Heft 3, S. 179–182. Der Fall findet auch in seinen anderen Aufsätzen immer wieder Erwähnung.Rainer Decker: Die Päpste und die Hexen. Aus den geheimen Akten der Inquisition. Darmstadt 2003; Ders.: Hexen. Magie, Mythen und die Wahrheit. Darmstadt 2004; Ders.: Hexen. Magie, Mythen und die Wahrheit. Darmstadt 2004.
Die australische Historikerin Lyndal Roper veröffentlichte 2000 einen kurzen Artikel zum Thema.Lyndal Roper: Evil Imaginings and Fantasies. Child-Witches and the End of the Witch Craze. In: Past and Present 167, 2000, S. 107–139. Sie weist auf das starke Motiv der Sexualität in den Vorgängen um vermeintliche Hexenkinder hin und betont die Dominanz der pubertierenden Sexualität insbesondere in den Augsburger Kinderhexenprozessen.Lyndal Roper: Evil Imaginings and Fantasies. Child-Witches and the End of the Witch Craze. In: Past and Present 167, 2000, S. 109–110.