Seck ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Rennerod.
Geographie Die Gemeinde liegt im Westerwald zwischen Siegen und Limburg an der Lahn. Zur Gemeinde Seck gehören die Wohnplätze Altenhof, Dappricher Hof, Hof Alte Burg, Hof Seeblick, Haus Waldesruh, Forsthaus Weiherhof und Campingplatz Weiherhof.
In unmittelbarer Nähe von Seck befinden sich die heutigen Wüstungen Schorrenberg, Stöckgen, Oberndorf, Bruchhausen und Fackenhahn. links|mini|Erste urkundliche Erwähnung Secks in einer Urkunde Heinrichs IV. vom 29. Mai 1059; 2. Zeile des Fließtextes, letztes Wort: Seckaha
Name Urkundlich wird Seck erstmals im Jahr 1059 als „Seckaha“ erwähnt.
Die Namensform dürfte vom niederdeutschen „Segge“ abgeleitet sein. Da mit dem Suffix -aha in dieser Zeit meist größere Gewässer bezeichnet werden, könnte „Seckaha“ ein Dorf an einem mit Riedgras umwachsenen Gewässer gemeint sein. „Seckaha“ war zudem der alte Name des durch das Dorf fließenden Holzbaches.
In den folgenden Jahrhunderten begegnet Seck als „Secke“ (1330 und im 15. Jh.) und als „Secken“ (ebenfalls 15. Jh.).
Geschichte
9. bis 11. Jahrhundert: Die Zeit der Konradiner Niederlahngaugraf Gerhard (832 bis 879), Ahnherr des Geschlechtes der Konradiner, war der erste bekannte Herr einer Grundherrschaft um Seck im mittleren Westerwald. Den Westteil seiner Grundherrschaft trennte er zur Ausstattung seiner Kettenbacher Stiftung, die er 879 an das St. Severus-Stift in Gemünden übertrug, ab. Nach dem Aussterben der Konradiner Mitte des 11. Jahrhunderts und damit dem Ende ihrer Herrschaft erlangten Seck sowie das Stift Gemünden Reichsunmittelbarkeit.
1059: Erstmalige urkundliche Erwähnung Urkundlich wird Seck erstmals durch König Heinrich IV. in einer von ihm in Goslar ausgefertigten Schenkungsurkunde vom 27. Mai 1059 erwähnt. Mit ihr überlässt der damals achtjährige Heinrich IV. dem Stift St. Georg in Limburg „auf Intervention seiner Mutter, der Kaiserin Agnes, und zum Seelenheil seines Vaters, Kaiser Heinrich III., sowie auf Bitte seines Kaplan Imbricho“ u. a. „2 Huben“.
Die Vogtei bzw. Schutzherrschaft über diese Schenkung – damit auch über die Huben – übten seit dem frühen 12. Jahrhundert die Herren von Merenberg aus. Sie entfremdeten dem Stift den Besitz jedoch bis auf wenige nutzbare Rechte. 1328 ging dieser Besitz der Herren von Merenberg durch eine Erbtochter an den Grafen von Nassau-Weilburg.
Die beiden dem Stift St. Georg geschenkten Huben werden 1483/84 erwähnt und gehören zu dieser Zeit zum Neunkircher Gericht. Über eine der Huben gab es seit 1606 Auseinandersetzungen zwischen Seck und Waldmühlen, denn die strittige Weide war größtenteils Erbgut der Einwohner von Seck, stand jedoch unter nassauischer Hoheit. Im Jahr 1623 wurde der Streit vor dem Gericht in Weilburg beigelegt. Die Huben wurden zu dieser Zeit noch „Secker Huben“ genannt, obwohl sie damals seit Langem nicht mehr zur Gemarkung Seck, sondern zur jüngeren, davon abgeteilten Gemarkung Waldmühlen gehörten. An diese Huben erinnert heute noch die Flurbezeichnung „Küchenhofen“ (Dialektform „Koichehewe“) am Rödchen Richtung Waldmühlen sowie die alte Bezeichnung der Bundesstraße B54 zwischen Waldmühlen und Irmtraut als „Houb“.
12./13. Jahrhundert: Der Weg in die Doppelherrschaft Der Historiker Hellmuth Gensike vermutet hinsichtlich der weiteren Besitzverhältnisse, dass die Vorfahren der Herren von Runkel bereits seit längerer Zeit Seck als Reichsvögte innegehabt hatten, denn im Jahr 1181 werden im Zusammenhang der Schenkung des Klosters Seligenstatt an das Erzstift Trier in einer Erbengemeinschaft u. a. ein Siegfried und ein Friedrich von Runkel genannt.
Die weiteren Entwicklungen waren bedingt durch das Zu- und Gegeneinander der Herrschaften von Leiningen und Westerburg: Durch die Heirat einer Tochter des Leininger Grafenhauses erwarb Siegfried III. von Runkel (1191 und 1221 belegt) die Vogtei über das Stift Gemünden und die Westerburg. Seine Söhne Siegfried IV. von Runkel (gest. 1266) und Dietrich I. von Runkel (1226 belegt) besaßen das Erbe zunächst gemeinsam; es war allerdings eine Quelle wiederkehrender Konflikte.
Im Jahr 1270 wurde nach dem Tod der beiden Brüder ihr Erbe unter ihren Söhnen geteilt: Heinrich I. von Westerburg (Sohn Siegfrieds IV. von Runkel und Bruder von Siegfried von Westerburg) und Siegfried V. (Sohn Dietrichs I. von Runkel) behielten je zur Hälfte die Burgen Westerburg und Runkel und neben vielem anderen auch den Wald Struth bei Seck.
Bei einer zweiten Teilung erhielt Heinrich I. das Patronat der Pfarrkirche zu Seck. Er verlegte seinen Sitz nach Westerburg und nannte sich seit 1274 „Herr von Westerburg“. Daraufhin warf Siegfried V. seinen Vetter Heinrich I. aus der Stammburg in Runkel. Als Folge davon baute Heinrich I. gegenüber der Stammburg auf der anderen Lahnseite die Burg Schadeck als Trutzburg. 1288 wurde der Streit der beiden Vetter von Adolf von Nassau und anderen Schiedsrichtern beigelegt: Siegfried V. behielt Runkel, Heinrich I. Westerburg. Gemeinsamer Besitz blieben die Rechte in der Herrschaft zum Westerwald, die Gerichte Gemünden, Seck und Wenigenvillmar (einer wüsten Siedlung etwa 1 km nordöstlich von Villmar).
13. bis Ende des 16. Jahrhunderts: Die Zeit der Doppelherrschaft (Wied-Runkel und Leiningen-Westerburg) und ihr Ende Ab 1288 begann damit infolge des Schiedsspruches für Seck die Zeit der Doppelherrschaft durch die Herren von Runkel und ihre Vetter, die Herren von Westerburg. Letztere waren zugleich Patrone der Kirche von Seck.
Für kurze Zeit unterstand Seck vorübergehend gar drei Landesherren, bedingt durch eine Erbgrundteilung von 1557, mit der Westerburg an eine Westerburger Sonderlinie der Grafen von Leiningen-Westerburg kam. Diese Sonderlinie starb im August 1597 aus, wodurch die Herrschaft Westerburg je zur Hälfte den Linien Schaumburg und Leiningen zufiel. Im September 1598 kam die gesamte Herrschaft an die Schaumburger Linie und einen Monat später schließlich an Graf Philipp Jakob von Leiningen-Westerburg.
Aufseiten der Linie der Herren von Runkel fiel der Anteil am Gericht Seck (das Gericht war gemeinsamer Besitz der Herren von Runkel und der Herren von Westerburg) durch Erbfolgen im Jahr 1595 dem Grafen Wilhelm von Wied-Runkel zu. Im Jahr 1597 lag die gemeinsame Herrschaft über Seck damit in den Händen der Linien Wied-Runkel und Leiningen-Westerburg.
Die Doppelherrschaft über Seck endete, nachdem am 7. Mai 1599 infolge eines Streits ein Vertrag geschlossen wurde, der Graf Philipp Jakob von Leiningen-Westerburg das Gericht Gemünden und Graf Wilhelm zu Wied das Gericht Seck mit Seligenstatt sowie Stöckgen zusprach.
1607: Verkauf durch Graf Wilhelm von Wied an Graf Philipp Jakob von Leiningen-Westerburg Das Gebiet um Seck, in dessen Besitz Graf Wilhelm von Wied 1599 aufgrund des o. g. Vertrages gekommen war, lag im Vergleich zu seinen anderen beiden Herrschaftsgebieten, der Herrschaft Runkel und dem Amt Dierdorf, in verhältnismäßig großer Entfernung. Diesen Umstand nahm Graf Philipp Jakob von Leiningen-Westerburg zum Anlass, 1607 an die Grafschaft Wied heranzutreten und Verhandlungen über den Verkauf des Gerichtes Seck zu beginnen.
Am 22. April 1607 konnte Graf Philipp Jakob von Leiningen-Westerburg das Kirchspiel Seck von Graf Wilhelm von Wied-Runkel für insgesamt 13.000 Gulden erwerben. Davon stammten 500 Gulden von Stiftspersonen des Stifts Gemünden, 500 Gulden von Bürgern der Stadt Westerburg, 400 Gulden vom Kirchspiel Gemünden, 75 Gulden vom Flecken Weltersburg, 100 Gulden von Halbs, Hergenroth, Stahlhofen und Pottum sowie 25 Gulden von Winnen. Als Unterpfand verschrieb er seinem Bruder Graf Reinhard am 24. April 1611 für 1600 Gulden Weltersburg. Weitere Mittel steuerte seine Mutter, Gräfin Margaretha, bei, die ihre Morgengabe auf den Kauf anwendete. Zudem nahm der Graf bei Dr. Johann Reinhard Scheffer aus Friedberg einen Kredit auf.
Graf Phillipp Jakob von Leiningen-Westerburg starb am 14. Juli 1612 unverheiratet und ohne Kinder.
1637: Verkauf durch Graf Reinhard II. zu Schaumburg-Leiningen an Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar Einer der Brüder von Graf Philipp Jakob, Graf Reinhard II. zu Schaumburg-Leiningen (1574–1655), dem nach einem Tausch die stark verschuldete Herrschaft Westerburg zugefallen war, bot das Kirchspiel Seck am 22. Juli 1613 Graf Georg von Nassau-Beilstein an. Erkundigungen des Grafen von Nassau-Beilstein ergaben, dass Graf Reinhard II. an Verfolgungswahn litt und sich aus Angst vor seinem Bruder mit einer teuren Leibgarde umgab. Graf Georg nahm das Kaufangebot nicht an. Auch der Graf von Wied zeigte kein Interesse. Dadurch blieb Graf Reinhard II. zu Schaumburg-Leiningen weiterhin Landesherr.
Am 9. Juli 1637 verkaufte Graf Reinhard II. Seck gegen den Protest seiner Verwandten für 12.500 Gulden an Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar. Das Dorf befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem schlechten Zustand. Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar erklärte bei den Verhandlungen, es gehe ihm weniger um die Bewohner und die Ländereien als vielmehr um die Nachbarschaft.
Kurz darauf kaufte Graf Johann Ludwig auch die Güter der Einwohner des benachbarten Dorfes Dapperich und richtete dort einen Hof ein. Weitere Erwerbungen waren der Flur der Gemeinde Schorrenberg (1638) und die Güter der Untertanen zu Stöckgen (1641). Als Schenkung erhielt er den Hof der Gräfin Maria Juliana von Leiningen-Westerburg in Winnen (1639), sodass er in der Folge – bis auf eine Wiese bei Westerburg, für die er keine finanziellen Mittel hatte – die gesamte Flur besaß. Von den letzten vier lebenden Einwohnern in Seck erwarb er den Wald „die Aspen“ sowie die Wiesen und Äcker am Bölgenstein zwischen Seck und Winnen.
Der Sohn des Grafen Johann Ludwig, Moritz Heinrich (1653–1679), musste von den Erwerbungen seines Vaters das Kirchspiel Willmenrod auf die Klagen des Grafen Georg Wilhelm von Leiningen-Westerburg hin an diesen zurückgeben, wofür der Letztgenannte endgültig auf das Gericht Seck verzichtete.
18. Jahrhundert: Das Ende des Hauses Nassau-Hadamar und die westerloosche Verwaltung Franz-Alexander von Nassau-Hadamar, Sohn des Fürsten Moritz Heinrich, war der letzte Fürst des Hauses Nassau-Hadamar. Als er im Alter von fünf Jahren Fürst wurde, wurde ihm sein Onkel Franz Bernhard als Vormund und zugleich Regent von Nassau-Hadamar an die Seite gestellt.
Mit dem Tod von Franz-Alexander im Jahr 1711 gelangten Seck und Dapperich an seine Witwe, Elisabeth Catharina Felicitas von Hessen-Rotenburg, später an deren jüngste Tochter Charlotte Wilhelmine Amalie Alexandrina von Nassau-Hadamar, die 1721 den Grafen Jean Philippe Eugène de Merode-Westerloo heiratete. Da auch die Fürstin von Salm erfolgreich Ansprüche anmeldete, erhielt die Salmsche Partei aufgrund eines Urteils des Reichskammergerichtes im Jahr 1757 die Hälfte sämtlicher Allodialbesitzungen.
Im Jahr 1788 konnten langjährige Streitigkeiten mit den Fürsten von Nassau-Dietz-Oranien beigelegt werden. Seck mit dem Kloster und Dapprich gingen in der Folge an den Fürsten von Nassau-Oranien und wurden dem Amt Rennerod zugeteilt.
19. und 20. Jahrhundert 1806 kam Seck an das Großherzogtum Berg, das zunächst unter Herrschaft des französischen Prinzen Joachim Murat stand und ab 15. Juli 1808 von Napoleon (in Personalunion mit dem französischen Kaisertum) regiert wurde.