Die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen () ist eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die im Rahmen der 48. Versammlung am 20. Dezember 1993 als Resolution 48/104 verabschiedet wurde. Sie gilt als Erweiterung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und steht in einem Zusammenhang zur Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993, die in ihrer „Wiener Erklärung“ die Beseitigung von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen anmahnte und forderte. Der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen wird insbesondere für ihre Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt eine hohe Bedeutung beigemessen. In der Folge wurde das Amt eines UN-Sonderberichterstatters zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen eingeführt.
Vorgeschichte und Hintergrund Nach der 1979 verabschiedeten und 1981 in Kraft getretenen UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zeigte sich, dass noch weiterer Handlungsbedarf bestand, um die unterschiedlichen Facetten der Gewalt gegen Frauen exakter zu definieren und zu ächten. So war in der UN-Konvention zwar eine Berichtspflicht über die Situation von Frauen und Frauenrechten in den ratifizierenden Staaten vorgesehen, nicht aber eine Sanktion bei Verstößen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltete zwar bereits den Schutz der Rechte von Frauen vor Diskriminierung, allerdings ging die UN-Konvention noch einen Schritt weiter, indem sie die Staaten in die Pflicht nahm, Frauen auch vor Diskriminierung zu schützen, die von nichtstaatlicher Seite ausging. 1990 wurde von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verfasst. Diese stellte die Menschenrechte auf die Grundlage der Scharia. Männer und Frauen werden als „gleich an Würde“ aber nicht als gleichwertig bezeichnet.Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (Online PDF 47,7 kB) (deutsch) Die Kairoer Erklärung war Folge der Kritik islamischer Länder an der als zu westlich empfundenen UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Im Zuge der UN-Dekade der Frau von 1976 bis 1985 wurde der Einfluss der Frauenrechtsbewegung auf die Politik größer. In der Abschlusserklärung der 3. UN-Weltfrauenkonferenz in Nairobi wurde die Empfehlung ausgesprochen, Frauen aktiv an der Entwicklung und Formulierung von Zielen und Programmen zur Gleichberechtigung und zum Schutz von Frauen zu beteiligen.Nairobi Forward-looking Strategies 1985 (Online Text 263,7 kB) (englisch) Anfang der 1990er Jahre wurden insbesondere durch den Bosnienkrieg sowie den Bürgerkrieg in Ruanda Massenvergewaltigungen sowie gezielte Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Kriegswaffe eingesetzt. Der damalige UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali verurteilte dieses bei seiner Rede zum Internationalen Frauentag 1993.
Im Rahmen der zweiten UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Wien wurde die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien (englisch ) verabschiedet. In dieser wurde die Gewalt gegen Frauen thematisiert und die Vereinten Nationen zur Verstärkung ihrer Bemühungen um die Rechte von Frauen aufgefordert. Es wurde festgestellt, dass „die Menschenrechte der Frauen und der minderjährigen Mädchen […] ein unveräußerlicher, integraler und unabtrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“ seien.DGVN: In seiner Abschlusserklärung zur Internationalen Konferenz zum Schutz von Kriegsopfern vom 1. September 1993 zeigte sich das Internationale Rote Kreuz tief besorgt über die Zunahme von Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und die gezielte sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder.Final declaration of the International Conference for the Protection of War Victims(Online) (englisch)
In einer 1986 durchgeführten Befragung erklärten zwischen 10 und 25 % der Frauen, dass sie sexuelle Gewalt durch ihren Lebenspartner oder Ehemann erlebten.Emnid-Institut: Ehe und Familie 1986, eine Untersuchung zum Thema Gewalt gegen Frauen in der Ehe; Bundesministerium für Justiz (Hrsg.), Bonn, 1986. Eine Befragung von US-amerikanischen Frauen ergab, dass 10 % von ihrem Partner oder Ehemann schon einmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden waren. Der sexuelle Missbrauch durch den Partner geschah dreimal so häufig wie der durch fremde Männer.joerg-rudolph.de: Befragungen in deutschen Frauenhäusern zwischen 1983 und 1984 ergaben, dass bis zu 50 % der dort aufgenommenen Frauen von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden.Gregor Maria Hanisch: Vergewaltigung in der Ehe. Ein Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion einer Änderung des Art. 177 StGB unter Berücksichtigung der Strafbarkeit de lege lata und empirischer Gesichtspunkte. Brockmeyer 1988 in: Jörg Rudolph: Vergewaltigung in der Ehe. Diplomarbeit im Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt am Main, WS 96/97 Die Weltbank zeigte in ihrem Weltentwicklungsbericht 1993 auf, dass Mädchen und Frauen zwischen dem 15. und 44. Lebensjahr häufiger von häuslicher und sexueller Gewalt betroffen waren, als von Krebs, Verkehrsunfällen, Krieg und Malaria zusammengenommen.UN Women Singapore: (englisch)UNFPA: (englisch)World Development Report 1993. Investing in Health. World Bank und Oxford University Press, 1993, ISBN 978-0-19-520890-0; doi:10.1596/978-0-19-520890-0 (Online) (englisch)
Die Erklärung Die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen wurde am 20. Dezember 1993 im Rahmen der 48. Versammlung der Generalversammlung als Resolution 48/104 ohne Abstimmung verabschiedet.
Darin zeigte sich die UN-Generalversammlung besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen sei, die Gewalt gegen Frauen einzudämmen.Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen Es wurde festgestellt, dass insbesondere Frauen, „[…]die Angehörige von Minderheiten, Eingeborene, Flüchtlinge, Migrantinnen, Frauen die in ländlichen oder abgelegenen Gemeinwesen lebten, mittellose Frauen, in Anstalten untergebrachte Frauen und weibliche Häftlinge, Mädchen, behinderte Frauen, ältere Frauen und Frauen in einem bewaffneten Konflikt […]“ seien, leicht Opfer von Gewalt werden könnten. Weiterhin wurde die Notwendigkeit einer umfassenden Definition des Begriffes von Gewalt gegen Frauen sowie der Festlegung von klaren Frauenrechten und erforderlichen Schritten zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen festgestellt. Erklärtes Ziel der Erklärung war es, die bestehende Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu ergänzen und zu stärken.
Inhalt der Erklärung Die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen besteht aus sechs Artikeln. Die Artikel 1 und 2 definieren und beschreiben Gewalt gegen Frauen in ihren unterschiedlichen Formen und Ausprägungen.
Artikel 3 der Erklärung bekräftigt den Anspruch von Frauen auf Freiheit, Gleichberechtigung, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt oder Folter, das Recht auf Leben und körperliche und geistige Gesundheit, das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie kulturelle, bürgerliche und sonstige Menschenrechte und Grundfreiheiten.
In Artikel 4 und 5 werden die Staaten und die Vereinten Nationen aufgefordert Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Verbesserung der Situation von Frauen zu treffen.
Der abschließende Artikel 6 lässt alle bereits geltenden besser geeigneten Regelungen zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen weiter gelten.
Definition von Gewalt gegen Frauen Die Definition von Gewalt gegen Frauen in den Artikeln 1 und 2 der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen gilt als umfassend und als bis heute wegweisend. Insbesondere wurde erstmals in Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen die weibliche Genitalverstümmelung aufgeführt.Janna Graf: Weibliche Genitalverstümmelung aus Sicht der Medizinethik: Hintergründe – ärztliche Erfahrungen – Praxis in Deutschland. V&R unipress, 2013 Online Ebenso wurden die Vergewaltigung in der Ehe und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie alle Formen von Frauen und Mädchen schädigenden traditionellen Praktiken aufgeführt.
Maßnahmen von staatlicher Seite Der Artikel 4 der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen führt Maßnahmen auf, die von staatlicher Seite zum Schutz von Frauen und zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen ergriffen werden sollen. Insbesondere sollen die Staaten jegliche Gewalt gegen Frauen verurteilen und keine Bräuche, Traditionen oder religiösen Begründungen gelten lassen. Die Staaten werden aufgefordert die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu ratifizieren. Gewalt gegen Frauen soll straf-, zivil-, arbeits- und verwaltungsrechtlich sanktioniert werden. Die Staaten sollen darauf hinarbeiten, dass Gewalt gegen Frauen sowohl von privater als auch von staatlicher Seite unterlassen und verhütet wird. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, soll der Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung erleichtert werden. Es sollen nationale Aktionspläne erarbeitet werden und Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, insbesondere von Frauen, die besonders leicht Opfer von Gewalt werden, getroffen werden. Hierfür sollen in den Staatshaushalten angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Staaten werden weiterhin dazu aufgefordert Forschung und statistische Erhebungen über häusliche Gewalt und unterschiedliche Formen der Gewalt gegen Frauen durchzuführen. Im Rahmen von jährlichen Berichten an die Vereinten Nationen sollen hierüber sowie über die getroffenen Gegenmaßnahmen ebenfalls Angaben gemacht werden. Für weibliche Opfer von Gewalt und ihre Kinder sollen Strukturen geschaffen werden, die Zugang zu Fachleuten und Rehabilitation ermöglichen. Polizeibeamte und mit der Betreuung von weiblichen Gewaltopfern befasste Personen sollen besonders geschult werden, um für deren Bedürfnisse sensibilisiert zu werden. Außerdem sollen sozial und kulturell bedingte stereotype Rollen- und Verhaltensmuster im Bildungswesen beseitigt werden. Die Staaten werden insbesondere dazu angehalten die Rolle der Frauenrechtsbewegung und von mit Frauenrechten befassten Nichtregierungsorganisationen anzuerkennen und ihre Arbeit zu fördern.
Maßnahmen von internationaler und zwischenstaatlicher Seite Artikel 4 fordert von den Staaten, die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen auch in anderen zwischenstaatlichen Organisationen, denen sie angehören, zu thematisieren. In Artikel 5 der Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen werden die Vereinten Nationen aufgefordert, internationale und regionale Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu fördern, zu koordinieren und Finanzierungskonzepte auszuarbeiten. Die Koordination der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durch die Organe und Organisationen der Vereinten Nationen soll verbessert und die Ausarbeitung von Leitlinien und Handbüchern zu dem Thema gefördert werden. Die Vereinten Nationen sollen Tagungen und Seminare, die sich mit Gewalt gegen Frauen befassen, fördern und mit nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeiten. In den von den Vereinten Nationen periodisch erstellten Berichten und Analysen zu sozialen und ökonomischen Tendenzen und Problemen sollen Gesichtspunkte der Gewalt gegen Frauen mit aufgenommen und berücksichtigt werden.
Rezeption und Folgen mini|400px|