rechts|400px|Das Schweriner Schloss: Sitz des Landtages Gemäß Artikel 33 der Verfassung des Landes Mecklenburg-VorpommernArtikel 33 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern setzt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu entsprechen hat.
Ausschüsse der 8. Wahlperiode Am 15. November 2021 wurden die Ausschüsse der 8. Wahlperiode durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt: Petitionsausschuss Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung (Innenausschuss) Ausschuss für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Rechtsausschuss) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (Wirtschaftsausschuss) Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (Agrarausschuss) Ausschuss für Bildung und Kindertagesstätten (Bildungsausschuss) Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport (Sozialausschuss) Ausschuss für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (Wissenschafts- und Europaausschuss)
Die Konstituierung der Ausschüsse fand am 2. und 3.12.2021 statt.
Ausschüsse der 7. Wahlperiode In der 2. Sitzung des 7. Landtags wurde am 1. November 2016 die Einsetzung von neun Ausschüssen beschlossen, denen jeweils elf Abgeordnete angehören.Vom Plenum angenommener Antrag der Fraktionen von SPD, AfD, CDU und DIE LINKE „Einsetzung von Ausschüssen“, Drs. 7/32 Damit bestanden die Ausschüsse jeweils aus vier Vertretern der Fraktion der SPD, drei Vertretern der AfD-Fraktion, zwei Vertretern der Fraktion der CDU und zwei Vertretern der Fraktion DIE LINKE.
Nach Abspaltung der Fraktion „Bürger für Mecklenburg-Vorpommern“ (BMV) von der Fraktion der AfD beschloss der Landtag in seiner 20. Sitzung am 28. September 2017, die Mandatsverteilung auf nunmehr vier Vertreter der Fraktion der SPD, zwei Vertreter der Fraktion der CDU, zwei Vertreter der AfD, zwei Vertreter der Fraktion DIE LINKE und einen Vertreter der Fraktion „Bürger für Mecklenburg-Vorpommern“ anzupassen.Vom Plenum angenommener Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und BMV „Einsetzung von Ausschüssen“, Drs. 7/1106
Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig und geben gegenüber dem Landtagsplenum Beschlussempfehlungen ab. Die acht Fachausschüsse haben darüber hinaus aus dem Einsetzungsbeschluss eine eigene fachliche Zuständigkeit. In diesem Rahmen können sie sich mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.
Der Petitionsausschuss ist in Artikel 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besonders geregelt, seine Zuständigkeit ist nicht fachlich abgegrenzt, sondern umfasst die Behandlung aller Vorschläge, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie die Berichte der Beauftragten des LandtagsArtikel 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich, für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände kann der Ausschuss anderes beschließen.Artikel 33 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Für Anhörungen sieht § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags vor, dass diese grundsätzlich öffentlich sind.Geschäftsordnung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern (pdf, 0,4 MB) Für den Untersuchungsausschuss gelten besondere Bestimmungen nach dem Untersuchungsausschussgesetz.Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Petitionsausschuss Aufgaben Der Petitionsausschuss ist der vom Landtag eingesetzte Ausschuss zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger (Artikel 35 LandesverfassungArtikel 35 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Der Ausschuss ist auch zuständig für die Behandlung der Berichte der Beauftragten des Landtags, nämlich des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und des Bürgerbeauftragten. Das Gesetz zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-VorpommernBürgerbeauftragter MVPetitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V regelt hierzu: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Eingaben) schriftlich an den Landtag oder an den Bürgerbeauftragten zu wenden.“Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V
Mitglieder Vorsitzender: Manfred Dachner (SPD) Stellv. Vorsitzender: Dirk Stamer (SPD)
Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder SPD Christian Brade, Manfred Dachner, Nils Saemann, Dirk Stamer Rainer Albrecht, Philipp da Cunha, Dirk Friedriszik, Nadine Julitz CDU Christiane Berg, Maika Friemann-Jennert Dietmar Eifler, Wolfgang Waldmüller, Torsten Renz AfD Jens-Holger Schneider, Stephan Reuken Nikolaus Kramer, Jörg Kröger DIE LINKE Eva-Maria Kröger, Karen Larisch Jacqueline Bernhardt, Simone Oldenburg BMV Christel Weißig Ralf Borschke, Matthias Manthei, Bernhard Wildt
Innen- und Europaausschuss Aufgaben Der Ausschuss für innere Angelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Union kontrolliert, begleitet und unterstützt als korrespondierender Fachausschuss die Regierungstätigkeit des Ministeriums für Inneres und Europa. Schwerpunktmäßig befasst sich der Innenausschuss mit kommunalen Angelegenheiten, der Polizei, der Feuerwehr, dem Sport und dem Verfassungsschutz und Angelegenheiten der Europäischen Union.
Mitglieder Vorsitzender: Marc Reinhardt (CDU) Stellv. Vorsitzende: Nikolaus Kramer (AfD)
Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder SPD Manfred Dachner, Dirk Andreas Friedriszik, Ralf Mucha, Martina Tegtmeier Tilo Gundlack, Thomas Schwarz, Dirk Stamer, Susann Wippermann CDU Ann Christin von Allwörden, Marc Reinhardt Sebastian Ehlers, Maika Friemann-Jennert, Franz-Robert Liskow, Torsten Renz AfD Nikolaus Kramer, Horst Förster Bert Obereiner, Stephan Reuken, Jens-Holger Schneider DIE LINKE Peter Ritter, Jeannine Rösler Jacqueline Bernhardt, Karsten Kolbe BMV Matthias Manthei Ralf Borschke, Christel Weißig, Bernhard Wildt
Rechtsausschuss Aufgaben Der Ausschuss für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und internationale Angelegenheiten ist zuständig fürRechtsausschuss auf der Homepage des Landtags: Bundesangelegenheiten: Koordinierung der Landes- und Bundespolitik einschließlich Norddeutscher Zusammenarbeit; Vertretung des Landes beim Bund Justiz, einschließlich Kirchenangelegenheiten: Gerichtswesen u. -organisation, Staatsanwaltschaft, Notariatswesen, Rechtsanwaltschaft; Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit, Gnadenwesen; Verfassungsrecht; Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht; Europarecht, Völkerrecht, Materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Gerichtsorganisation, Zivilverfahrensrecht, Bürgerliches Recht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Sachenrecht, Vereinigungsbedingtes Sonderrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europäisches Zivilrecht, Staatshaftungssachen; Kirchenangelegenheiten; Normprüfstelle, Deregulierungsstelle, ressortübergreifender Bürokratieabbau; Juristenausbildung und -prüfung; Rehabilitierung und Wiedergutmachung Verfassung und Geschäftsordnung: Vorbereitung der Beteiligung an Verfassungsrechtsstreitigkeiten (§ 69 GO LT); Richteranklage (§ 71 GO LT), Auslegung der Geschäftsordnung (§ 107 GO LT) Wahlprüfung: Wahlprüfungsausschuss (§ 27 GO LT) Immunitätsangelegenheiten: Behandlung von Immunitätsangelegenheiten (§ 70 GO LT) Vorbereitung der Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts Internationale Angelegenheiten des Landtages: Ostseekooperation mit: Ostseeparlamentarierkonferenz, Helsinki-Kommission (HELCOM), Parlamentsforum Südliche Ostsee (PSO), Zusammenarbeit mit den Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern und Pommern, Ostseefrauenkonferenz Weitere europäische Zusammenarbeit: Konferenz der Präsidentinnen u. Präsidenten der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen (CALRE) Sonstige Veranstaltungen und Angelegenheiten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sowie Wahrnehmung europäischer und internationaler Aufgaben des Landtages mit seinen Ausschüssen, soweit diese nicht anderweitig wahrgenommen werden.
Als Fachgremium des Landtages Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert der Rechtsausschuss die Regierungstätigkeit der Staatskanzlei und des Justizministeriums. Die Ausschussmitglieder sind zugleich Mitglieder des besonderen Ausschusses im Sinne der Landesverfassung, dem die Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts obliegt.
Mitglieder Vorsitzender: Philipp da Cunha (SPD) Stellv. Vorsitzender: Christoph Grimm (AfD)
Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder SPD Philipp da Cunha, Dirk Andreas Friedriszik, Mathias Brodkorb, Ralf Mucha Elisabeth Aßmann, Thomas Krüger, Nils Saemann, Jochen Schulte, Martina Tegtmeier CDU Sebastian Ehlers, Holger Kliewe Maika Friemann-Jennert, Vincent Kokert, Burkhard Lenz, Torsten Renz AfD Christoph Grimm, Ralf Weber Sandro Hersel Horst Förster DIE LINKE Jacqueline Bernhardt, Peter Ritter Jeannine Rösler, Karsten Kolbe BMV Matthias Manthei Ralf Borschke, Christel Weißig, Bernhard Wildt
Finanzausschuss Aufgaben rechts|400px|Ehemaliger Plenarsaal des Landtages Themenschwerpunkte der Arbeit des Finanzausschusses sind das Haushaltsrecht und die Haushaltssystematik, die Haushaltskontrolle, die Steuern und Abgaben, das Staatsvermögen und die Staatsschulden sowie die Personalausgaben und die Angelegenheiten des StellenplanesFinanzausschuss auf der Homepage des Landtages.
Der Finanzausschuss befasst sich daher insbesondere mit folgenden Themen:
Haushaltsplanaufstellung und -bewirtschaftung; Mittelfristige Finanzplanung (MFP) und Investitionsplanung; Vorbereitung und Begleitung der Haushaltsberatungen; Vorbereitung und Begleitung von Haushaltsgesetzen; Vorbereitung und Begleitung von Gesetzen mit finanziellem Bezug; EU-Haushaltsfragen; EU-Strukturfonds; Modernisierung des Haushaltswesens, Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR), Doppik, Produkthaushalt; Finanzverfassung, LHO, Haushaltsgesetze, Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien, Runderlasse; Haushaltsrechnung; Vorbereitung und Begleitung der Verfahren zur Haushaltsentlastung der Landesregierung Zuständigkeiten des Finanzausschusses im Landtag Mecklenburg-Vorpommern; Vorbereitung und Begleitung der Verfahren zur Haushaltsentlastung des Landes-rechnungshofes; über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen; Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“; Stabilitätsberichte Mecklenburg-Vorpommern; Berichte des Landesrechnungshofes; Entsperrung von Haushaltstiteln; Beratung von Finanzvorlagen des Finanzministeriums; Beratung und Zustimmung zu Veränderungen im Haushalt gemäß Haushaltsgesetz; Steuerschätzung, Entwicklung der Steuereinnahmen; Steuerarten; Steuerverwaltung, Finanzverwaltung; Kreditaufnahme und Schuldendienst; Bürgschaften; Sparkassenaufsicht; privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Landesbeteiligungen; Landesbetriebe; Stiftungen; Staatshochbau und Liegenschaften des Landes; Wirtschaftspläne; Bundesstaatlicher Finanzausgleich, insbesondere Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen; Kommunaler Finanzausgleich; Zukunftsinvestitionsprogramm ZIP-MV; Stellenplan und Personalkonzept; Beratung und Zustimmung zu Veränderungen im Stellenplan gemäß Haushaltsgesetz; Personalausgabenbudgetierung und -überwachung; Besoldung und besoldungsrechtliche Nebengesetze; Versorgung, Versorgungsfonds, Beihilfen
Als Fachgremium des Landtages kontrolliert der Finanzausschuss die Tätigkeit der Landesregierung.
Mitglieder Vorsitzender: Gunter Jess (AfD) Stellv. Vorsitzender: Tilo Gundlack (SPD)