mini|Diese beliebte Bildkombination der StVO-Novelle von 1956 („Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder“), die keine eigene Nummer besaß, ist mit der gleichzeitig entstandenen Zusatztafel „Anliegerverkehr frei“ noch heute im Straßenverkehr zu finden. mini|Dieses Schild von 1966 verrichtet in vergleichsweise gutem Zustand auch 2019 noch seinen Dienst. mini|Eine auch 2017 ihren Zweck noch erfüllende Zusatztafel „Verlauf des Verbots“ mini|Das 1966 eingeführte Zeichen für Flugbetrieb in einer frühen Aufnahme

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971 zeigt die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 29. März 1956 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Mai 1956 in Kraft.Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 217. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO/EBO) eingegangen. Auf Grundlage der Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 11. Februar 1956 werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.

Die StVO von 1956 war zwar nicht als Neufassung der seit 1937 gültigen Ordnung ausgelegt, doch wurden hier erstmals viele Zeichen überarbeitet und etliche neue eingeführt. Neu war auch der schmale weiße Rand, den nun alle Zeichen erhielten. Etliche Bilder wurden hinzugefügt, die als Antwort auf den stetig steigenden Verkehr angesehen werden können. Etliche neue gestalterische Konzepte der nachfolgenden Neufassung von 1970 wurden damals vorausgenommen.

Durch die hohe Zahl der neuen Schilder wurde schon früh der wuchernde „Schilderwald“ angeprangert und die Frage aufgeworfen, wie viele Zeichen einem Autofahrer gleichzeitig zuzumuten sind. Tests zeigten, dass sich die Aufnahmefähigkeit bei allen Probanden auf zwei Schilder beschränkte. Nur die Hälfte der Personen nahm noch ein drittes Zeichen bewusst wahr.Visuelle Erfassung der Verkehrszeichen ist begranzt. In: Der Öffentliche Gesundheitsdienst. 24, 1962 S. 258.

Farben Wie bereits 1953 bestätigt,Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1217. wurde den Verkehrszeichen erneut das die amtlichen Farben enthaltende RAL-Farbtonregister 840 R zugrunde gelegt.Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 344–345. Dieses Farbtonregister war 1940 eingeführt worden und ersetzte die seit Juni 1932 gültige Musterkarte.Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106. Im Jahr 1953 war die erste Nachkriegsausgabe dieses Registers erschienen.

Die in dem Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegten Farbtöne waren:

RAL 3000 (rot) RAL 1007 (gelb) RAL 5002 (blau) RAL 9005 (schwarz) RAL 9001 (weiß)

Den Farben der Beschriftung lag ebenfalls das Farbtonregister 840 R zugrunde:Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 316.

RAL 2002 (rot) RAL 6001 (grün) RAL 9005 (schwarz) RAL 9001 (weiß)

Die heutigen Namen der RAL-Farben bestanden zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Die Pfosten von Verkehrszeichen sollten weiß, die von Ortstafeln und Wegweisern gelb gestrichen sein.Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 345. Neben Pfosten aus Metall kamen auch Stahlbetonpfosten zum Einsatz.Adolf Meyer: Betonwaren für den Straßenbau. Bauverlag, 2. Auflage, Wiesbaden 1963. S. 82.

Typographie mini|Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451 mini|Straßenszene von 1960 mit Bild 11 und einem an der Umrandung nicht vorschriftsgemäßen, aber nicht selten so ausgeführten Bild 56. Die Ausführung der Zusatzschilder im Detail wurde damals relativ frei gehandhabt. Die typographische Grundlage bildete das Normblatt DIN 1451 in seiner Ausgabe vom Februar 1951.Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von sieben Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben sollten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956, S. 344.

Selbst in der offiziellen Darstellung der DIN 1451 im Bundesgesetzblatt wurde meist nicht die offizielle Schrifttype verwendet. Fast immer besaß dort die Gemeinen „l“ und „t“ keinen Endstrich. Zudem wies der „t“-Kopf eine nach links gewandte Abschrägung auf. Auch in der Praxis wurden die festgeschriebenen typographischen Regeln oft nicht genau eingehalten. Viele Zeichen zeigen bei bestimmten Buchstaben deutliche Abweichungen und Individualisierungen der DIN-Vorgaben.

Herstellung In der Regel wurden die Zeichen aus Stahlblech oder Leichtmetallblech hergestellt. Kunststoff blieb ein wesentlich geringer genutzter Untergrund. Schilder aus Holz waren 1964 kaum noch in Gebrauch.Arthur Lämmlein: Straßenbau-Taschenbuch. Franckh’sche Verlagshandlung, Stuttgart 1964. S. 435.

Aufbringung der Zeichen Während die Zahl der in ihrer Herstellung teuren Emailleschilder zu dieser Zeit deutlich abnahm, setzte sich das mit Schablonen arbeitende Siebdruckverfahren immer stärker durch. Im Jahr 1969 war der bei hohen Auflagen preiswerte Siebdruck schon seit rund 20 Jahren bei der Herstellung von Verkehrszeichen in Verwendung. Der Siebdruck ermöglichte einen konturenscharfen Druck, besaß hohe Lichtechtheit und bewies eine sehr gute Verankerung der Farben auf dem zu bedruckenden Untergrund. Metallschilder wurden mit ofentrockenen Siebdruckfarben hergestellt und maschinell oder halbmanuell bedruckt. Wichtig war ein gleichmäßiger Farbaufdruck, den entsprechend feine Siebdruckgewebe bei 77 bis 100 Fäden pro Zentimeter ermöglichten.Eberhard Lendle: Die Herstellung von Verkehrsschildern mit Hilfe des Siebdruck-Verfahrens. In: Druck – Print. Archiv für Drucktechnik 12/1969, Keppler, Heusenstamm 1969, S. 990.

Bei Einführung der StVO 1956 wurde auch die Scotchlite-Reflexfolie bereits länger zur Ausstattung von Verkehrszeichen verwendet. Dies war neben der Schildermalerei, dem Emaille und Siebdruck das vierte Verfahren, das damals zur Anwendung kam. Die selbstklebenden Folien konnten in verschiedenen Farben erworben werden und waren 0,2 Millimeter stark. Sie besaßen eine glatte Oberfläche, unter der mikroskopisch kleine Glaskügelchen eingebettet waren, die bei auffallendem Licht einen selbstreflektierenden Effekt hervorriefen.Industrie-Berichte: Scotchlite-Reflexfolie für Seezeichenzwecke In: Hansa. Wöchentlich erscheinendes Zentralorgan für Schiffahrt, Schiffbau, Hafen, 94, 29/30, 1957, S. 1640. Eine weitreichende Verbreitung der Folie wurde durch den aufwendigen Herstellungsprozess verhindert, denn die Folien mussten von Hand ausgeschnitten werden.

Insbesondere die Anforderung, rückstrahlende Schilder herzustellen, führte an Verkehrsknotenpunkten und in Ballungsgebieten dazu, dass dort viele Verkehrszeichen in transparenter Ausführung aufgestellt wurden, die nach Einbruch der Dämmerung mithilfe von Leuchtstofflampen von innen erhellt wurden.

Rationalisierungs- und Normierungsmaßnahmen mini|Das 1960 eingeführte RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen wie es bis 1983 genutzt wurde Die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen erarbeitete mehrere Jahre lang die „Gütebedingungen für Verkehrszeichen“, die im September 1959 in Kraft traten. Damit verbunden war die Verleihung eines auch staatlicherseits unterstützten RAL-Gütezeichens, das an Herstellerwerke verliehen werden konnte. Diese Maßnahme verbesserte die Qualität und Vereinheitlichung der Verkehrszeichen deutlich.W. Killing: Rationalisierungsmaßnahmen in der deutschen Verkehrszeichenindustrie und ihre Erfolge. In: Straße und Autobahn. Heft 1, 1964, S. 30; Ernst Decke: Verkehrsbeschilderung. In: Der Tiefbau 64, (1964), S. 153 ff.; hier S. 155.

Im Jahr 1964 waren über 95 Prozent aller Schilder an Metallrohrstangen, Holzpfosten oder an Rohrrahmen befestigt. Noch wenige Jahre zuvor wurde in aller Regel bei jeder Schilderbestellung angegeben, ob ein Verkehrszeichen mit Befestigungslöchern versehen werden musste, welche Größe die Löcher haben sollten und an welchen Stellen des Schildes die Lochbohrungen anzubringen waren. Bei Emailleschildern war beispielsweise eine nachträgliche Lochung erst gar nicht möglich. Daher wurden vom Industrieverband Verkehrszeichen im Jahr 1960 die „Standardpläne für die Lochung und Aufstellung der Verkehrszeichen“ verabschiedet. Bereits ein Jahr nach Erscheinen der IVZ-Norm wurden schon 60 Prozent aller Verkehrszeichen nach deren Kriterien bestellt.W. Killing: Rationalisierungsmaßnahmen in der deutschen Verkehrszeichenindustrie und ihre Erfolge. In: Straße und Autobahn. Heft 1, 1964, S. 30–31.

Gleichfalls 1960 wurde das RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen vom damalige Bundesminister für Verkehr erlassen. Dieses Gütezeichen darf nur aufgebracht werden, wenn das Verkehrszeichen die technischen Merkmale der Gütebestimmungen in Gänze einhält. Zur gleichen Zeit erkannte der Minister die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen als Prüfeinrichtung an und stimmte den von diesem Verein aufgestellten Gütebestimmungen zu.

Der lange Weg zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung Bereits seit Ende der 1950er Jahre wurden die ersten Schritte zu einer vollständigen Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 unternommen. Im Februar 1965 lag den politischen Entscheidungsträgern der Referentenentwurf einer neuen Ordnung vor. Er sollte im Sommer desselben Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und Anfang 1966 in der endgültigen Fassung gültig werden.Peter Stähle: Seebohms neue Regeln – Geheimnistuerei um die neue Straßenverkehrsordnung. In: Die Zeit, 17 vom 23. April 1965. S. 11. Ein Blick auf die Ausgaben der Bundesgesetzblatt-Jahrgänge 1965/66 macht deutlich, dass diese Ankündigungen nicht eintrafen. Eine frühe Verzögerung, die den eigentlichen Zeitplan für eine Einführung im Jahr 1966 jedoch nicht kippen sollte, war der strafrechtlichen Diskussion zur Neufassung geschuldet, die das Bundesverkehrsministerium abwarten wollte.Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. 78, 5. Mai 1965, S. 670. Letztendlich wurde die Neufassung jedoch erst 1970 veröffentlicht und trat am 1. März 1971 in Kraft.Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1611. Etliche Verkehrszeichen der neuen Ordnung wurden jedoch bereits vor diesem Termin eingeführt, ohne dass dies in den Bundesgesetzblättern bekannt gegeben wurde.

Besonderheiten In Artikel 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wurde 1964 bestätigt, dass neben dem § 3 StVO und der Anlage zur StVO die Erlasse des „Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen“ vom 15. April 1938 über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an den Autobahnen und vom 16. Juni 1938 über die einheitliche Beschriftung der Ortstafeln und Wegweiser nach Nahzielen und Fernzielen in Kraft blieben.Straßenverkehrsrecht (= Beck’sche Kurz-Kommentare 5) Beck, München 1966, S. 114–115. Erst mit der am 16. November 1970 beschlossenen und am 1. März 1971 in Kraft getretenen Neufassung der StVO wurde die Beschilderung der Autobahnen Teil der Straßenverkehrsordnung und die alten Erlasse aus der Zeit vor 1945 aufgehoben.