Landeshauptstadt bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt, die Sitz der Verfassungsorgane eines Landes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag. Kommunalrechtlich ist Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann.Für die Rechtslage in Hessen siehe auch: Hessische Gemeindeordnung#Gemeindename und Bezeichnungen So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht. Demgegenüber können die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin nicht zugleich Landeshauptstädte sein.
Siehe auch Liste der deutschen Hauptstädte
Einzelnachweise
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