Unter einem Lobbyregister, auch Lobbyistenregister oder Transparenzregister genannt, versteht man eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure zusammen mit Kenndaten über deren Aktivitäten erfasst sind.
Durch ein Lobbyregister soll die Tätigkeit von Interessenvertretern, mit denen Exekutive oder Legislative beeinflusst werden könnten, erfasst und kontrolliert und für die Bürger und die Zivilgesellschaft Informationen darüber bereitgestellt werden. Dadurch soll der Dialog von politischen Entscheidungsträgern und Interessensvertretern offen und transparent erfolgen. Befürworter verweisen unter anderem auf das Misstrauen, welches Folge der Intransparenz ist: „Die Demokratie beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und denjenigen, die sie vertreten. Ohne angemessenen Zugang zu Informationen darüber, was Politiker tun und mit wem sie sprechen, kann es dieses Vertrauen nicht geben.“ (Frans Timmermans, Vize-Präsident der Europäischen Kommission). Des Weiteren legen Studien nahe, dass Lobbytransparenz zu einem Rückgang von Korruption führt. Gegner von Lobbyregistern argumentieren, dass es keiner Regelung bedarf und dass sie Hemmnisse des freien Meinungsaustausches seien.
Register existieren für politische Gremien verschiedener Länder, deren Wirksamkeit abhängig von der konkreten Ausgestaltung bewertet wird. So sind in vielen freiwilligen Registern einflussreiche Akteure nicht eingetragen.
Ausgestaltung Lobbyregister können folgende Daten enthalten: Identität des Lobbyisten Auftraggeber verfolgtes Ziel zur Verfügung stehende finanzielle Mittel Termine mit politischen Entscheidungsträgern Dabei ist auch zu beachten, ob das Register nur für Kontakte zu Abgeordneten eines Parlaments gilt oder auch für Regierungsmitglieder, d. h. für Minister und Staatssekretäre, sowie Ministerialbeamte. Häufig ist die Exekutive von den Registern ausgenommen, obwohl der Großteil der Gesetzesentwürfe in den Ministerien erarbeitet wird.
Eine von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführte Umfrage unter Lobbyisten ergab, dass die Mehrheit unter ihnen je nach Ausgestaltung ein verpflichtendes Register und die Veröffentlichung befürworten würde. Die anzugebenden Daten können, wie beispielsweise in Kanada, weit mehr umfassen.
Viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht- und Falscheintragungen als Voraussetzung für ein wirksames Register. Es wird in vielen Fällen bemängelt, dass dies nicht umgesetzt wurde. Schwellwertregeln, nach denen eine Registrierung erst ab bestimmten finanziellen Ausgaben oder Arbeitszeiten erforderlich ist, sollen ein unverhältnismäßig hohes bürokratisches Zugangshemmnis für kleine Akteure verhindern und sind beispielsweise in den USA etabliert. Analoge Regelungen sind bei Register-Befürwortern verbreitet. Ein Datenbankformat ermöglicht neben Durchsuchbarkeit vor allem tiefere Analysen und graphische Aufbereitungen.
Lobbyregister verschiedener Länder
Deutschland
Geschichte Am 1. Januar 2022 trat erstmals auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters (Lobbyregistergesetz) in Kraft.Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) vom 16. April 2021.
Zuvor existierte seit 1972 lediglich eine Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, in der neben Namen des Verbands diverse Adress- und Kontaktdaten, Vorstand, Geschäftsführung und Vertreter, das allgemeine Interessengebiet und die Zahl der Mitglieder freiwillig angegeben werden konnten. Mit der Registrierung waren keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Es war auf Verbände beschränkt, während Auftragslobbyisten, Rechtsanwälte, Denkfabriken und Nichtregierungsorganisationen nicht erfasst wurden, es existierten keine Budget-Informationen und eine Eintragung war nicht verpflichtend. Eine Regelung, wonach eine Registrierung Voraussetzung für einen Zugang zu Anhörungen war, wurde kurze Zeit nach Inkrafttreten wieder ausgesetzt. Daher wurde die Verbändeliste von vielen Nichtregierungsorganisationen und von der damaligen Bundestags-Opposition als nicht sehr transparenzfördernd angesehen.
Es gab mehrere Gesetzesanträge zur Einführung eines leistungsfähigeren Lobbyregisters. So stellten die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2011 Anträge zur Einführung eines Lobbyistenregisters. Zusammen mit einem Antrag der SPD zur Schaffung von mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung wurde darüber am 7. April 2011 im Bundestag debattiert. Gefordert wurde unter anderem: die Nennung von Auftraggebern der Lobbyisten, die Bezifferung der finanziellen Ausgaben und die Einrichtung eines legislativen Fußabdrucks (Erklärung des Begriffs: siehe unten). Aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU/CSU und FDP kam das Register nicht zustande. Im November 2014 erarbeitete Die Linke erneut einen Gesetzesvorschlag zur Einführung eines solchen Registers.
Im Juni 2016 wurde der Gesetzesvorschlag der Opposition aus Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag abgelehnt. Der Justiziar der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), warnte vor einer „Diskriminierung und Stigmatisierung“ von Interessenvertretern. Das Vorbringen und Anhören von Einzelinteressen dürfe nicht kriminalisiert werden.
In einem Vertragsentwurf zum Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD hieß es Anfang 2018 noch: „Wir wollen mit einem verpflichtenden Lobbyregister Transparenz schaffen, ohne wirksames Regierungshandeln oder die freie Ausübung des parlamentarischen Mandats einzuschränken.“ Kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen wurde dieser Satz im Februar 2018 gestrichen.
Während 2013 Union und FDP (die damals koalierten) keinen besonderen Handlungsbedarf sahen und auf die freiwillige Verbändeliste verwiesen, um keine bürokratischen Hürden zu schaffen, übernahm 2019 neben SPD, Grüne, Linke und Piratenpartei auch die FDP die Forderung nach einem verpflichtenden Register. Auch die 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 2019 forderte in einem Positionspapier die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.
Vor allem die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte die Verabschiedung eines Lobbytransparenzgesetzes und eines verpflichtenden Lobbyregisters bis 25. März 2021 verhindert. Im Zuge der Affäre um den CDU-Politiker Philipp Amthor einigten sich SPD und CDU/CSU Anfang Juli 2020 zwar auf die Einführung eines Lobbytransparenzregisters für den Deutschen Bundestag und verabschiedeten den Gesetzesentwurf bereits in erster Lesung. Jedoch ist der Gesetzgebungsprozess danach ins Stocken geraten. Grund dafür ist, dass die SPD den Wirkungskreis nicht nur auf die Bundestagsabgeordneten beschränken, sondern auch die Ministerien einschließen will. Jedem Gesetzesentwurf solle eine Liste angehängt werden, aus der ersichtlich wird, mit welchen Interessensvertretern während der Erarbeitung Kontakte bestanden. Die Union lehnte dies lange ab. Erst nach diversen Affären in Zusammenhang mit Lobbyismus und Korruption (Aserbaidschan-Affäre und Maskenaffäre) Anfang 2021, in die mehrere Union-Politiker involviert waren (Georg Nüßlein, Nikolas Löbel, Mark Hauptmann, Alfred Sauter), gab die Union ihren Widerstand auf. Kritiker bemängeln jedoch, dass der nun geplante Entwurf keinen legislativen Fußabdruck beinhaltet, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat bzw. wer sich mit Ministern, Staatssekretären oder Ministerialbeamten getroffen hat. Auch der SPD ging der Entwurf noch nicht weit genug. Ebenso enthält das nunmehr errichtete Lobbyregister Ausnahmen für die Kirchen des öffentlichen Rechts, für die Presse, für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.Bundestag.de: Parlamentarier beschließen ein Lobbyregister beim Bundestag
Am 16. April 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung.
Aufbau des Lobbyregisters auf Bundesebene
Das Lobbyregister ist verpflichtend, sobald Interessenvertretungen mit dem Ziel der Beeinflussung der Willensbildung oder Entscheidungsprozessen, Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder Bundesregierung aufnehmen oder einen solchen Kontakt beauftragen. Interessenvertreter werden in natürliche Personen und juristische Personen, also Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, unterteilt. Im ersten Schritt müssen natürliche Personen Angaben über persönliche Informationen (Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten) machen. Falls die Interessenvertreter zu juristischen Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen zählen, sind mehr Angaben zu machen. Diese teilen sich in 1) allgemeine Informationen zur Firma/juristischen Person, 2) Art der Organisation und 3) Mitgliederzahl und Mitgliedschaften. Nach der jeweiligen Angabe zur Person/Organisation müssen die Interessenvertreter den Interessenbereich abstecken, für den sie lobbyieren und eine Beschreibung der Tätigkeit anfertigen. Die nächste Angabe nimmt Bezug auf die Offenlegung der Identität des Auftraggebers. Darauffolgend muss die Anzahl der Beschäftigten angegeben werden. Der sechste Punkt ist die Offenlegung der jährlichen finanziellen Aufwendungen. Im nächsten Schritt müssen Informationen zu einzelnen Zuwendungen und Zuschüssen, der öffentlichen Hand oder Schenkungen Dritter bereitgestellt werden. Der letzte Punkt ist die Offenlegung der Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen. Die angegebenen Informationen müssen mindestens einmal im Jahr aktualisiert werden, wenn nicht, wird die Nicht-Aktualisierung sanktioniert. Im August 2024 waren 5740 Interessenvertreter beim Bundestag oder der Bundesregierung registriert.Katja Gelinsky: Das Rätsel des Lobbyregisters. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. August 2024, S. 17.
Ausgenommen von einer Registrierung sind nach u. a. Kirchen, die Presse sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.Domradio: Hinweis auf Ausnahmen.; abgerufen am 10. Januar 2024. Solche und andere Interessenvertreter können sich aber freiwillig registrieren lassen ().
Lobbyregister auf Landesebene Rheinland-Pfalz und Brandenburg haben seit 2011 bzw. 2013 faktisch freiwillige Verbändelisten, die mit der auf Bundesebene vergleichbar sind. Seit 2015 hat auch der Landtag von Sachsen-Anhalt ein Lobbyregister. Der Bayerische Landtag hat 2021 die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Land Berlin hat seit 2021 ebenfalls ein Lobbyregister. Lobbyistenregister Landtag Rheinland-Pfalz Lobbyregister Landtag Brandenburg Lobbyregister Landtag von Sachsen-Anhalt Lobbyregister BayernLobbyregister Landtag und Staatsregierung Bayern Lobbyregister Abgeordnetenhaus von Berlin
Österreich 2013 trat ein verpflichtendes Lobbyregister mit strengen Offenlegungspflichten inklusive Budgetzahlen und Sanktionsmöglichkeiten in Kraft.
Europäische Union
Da mittlerweile ein Großteil des für die EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechts auf EU-Ebene verabschiedet werden, ist auch die Europäische Union Ziel von Lobbyismus. So lag in Deutschland in den vergangenen drei Legislaturperioden (2005–2017) der Anteil europäisierter Gesetzgebung der Politikfelder Wirtschaft, Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Ernährung sowie Ausländerpolitik und Zuwanderung jeweils bei um die 50 Prozent.