mini|Deutsche Karte von 1940 zu Umsiedlungen aus Nordost- und Südosteuropa in den Warthegau Umsiedler sind Personen, die Beteiligte einer Umsiedlung sind. Dabei handelt es sich um eine größere Bevölkerungsgruppe, die durch staatlich gelenkte Maßnahmen in einer gemeinsamen Umsiedlungsaktion ihr bisheriges Siedlungsgebiet verlässt. Es kann sich um eine freiwillige Migration oder eine Zwangsmigration handeln. Beispiel für Letzteres sind die von der österreichischen Hofkanzlei im 18. Jahrhundert verordneten Transmigrationen. Größere Umsiedlungen fanden im 20. Jahrhundert in Europa vor allem unmittelbar vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg statt.

Polen nach dem Ersten Weltkrieg Mit dem Friedensvertrag von Versailles wurden der Zweiten Polnischen Republik u. a. Teile der Provinzen Westpreußen, Posen und Oberschlesiens des Deutschen Reiches zugeschlagen.Der Volks-Brockhaus, 10. Auflage, Leipzig 1943, S. 541. Dort lebende Deutsche (Optanten) hatten die Wahl, die polnische Staatsbürgerschaft anzunehmen oder das Gebiet zu verlassen und umzusiedeln. Unmittelbar danach verließen 200.000 deutsche Umsiedler die der Republik Polen zugesprochenen Gebiete.

Andere Staaten 1913 gab es in Friedensverträgen zwischen der Türkei mit Bulgarien und Griechenland erste Umsiedlungsregelungen zum abgetretenen Thrakien. 1923 wurden im Rahmen des Vertrags von Lausanne 1,5 Millionen hauptsächlich griechisch-orthodoxe Menschen nach Griechenland und eine halbe Million muslimischen Glaubens in die Türkei umgesiedelt. Weitere Vertragswerke gab es beispielsweise 1940 zwischen Rumänien und Bulgarien (Vertrag von Craiova) wegen der Dobrudscha, Bulgarien und Griechenland (→Thrakische Bulgaren), Ungarn und der Tschechoslowakei 1946 in Bezug auf Slowaken.

Deutsches Reich von 1933 bis 1945 mini|Treck volksdeutscher Umsiedler aus Cholm, in Polen 1940 mini|NSV händigt den Umsiedlern im Lager Pinne Bilder von Adolf Hitler für ihre Wohnungen aus. mini|Umsiedler aus Litauen in Ostpreußen (1941)

Während der Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges waren von einer Umsiedlung viele Gruppen von Volksdeutschen betroffen. Zwischen 1939 und 1943 wurden sie unter der Losung „Heim ins Reich“ aus ihren (oft schon seit vielen Generationen bewohnten) nichtdeutschen Siedlungsgebieten in die eroberten Ostgebiete umgesiedelt. Es handelte sich um Verschiebungen von Menschen aus nationalstaatlichen Ideologien auf Initiative des Deutschen Reichs. Bei befreundeten oder vom Deutschen Reich abhängigen Staaten waren bilaterale Verträge Grundlage der Umsiedlungen, etwa der deutsch-sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939, bei militärisch besetzten Staaten wurde dies nicht als notwendig erachtet. Umsiedler wurden eingebürgert, womit sie für den Reichsarbeitsdienst dienstpflichtig und wehrpflichtig wurden. Für ältere Umsiedler gab es Ausnahmen von der Wehrpflicht.

Die Umsiedlung betraf folgende Volksgruppen und Gebiete:

Südtiroler, (Italien) Deutsch-Balten, (Estland, Lettland) Litauendeutsche, Litauen Bessarabiendeutsche, (Rumänien) Dobrudschadeutsche, (Rumänien) Bukowinadeutsche, (Rumänien) Bulgariendeutsche, (Bulgarien) Galiziendeutsche, (Sowjetunion) Wolhyniendeutsche, (Sowjetunion) Ungarndeutsche, (Ungarn) Untersteiermark, (CdZ-Gebiet Untersteiermark) Bosnien, (Kroatien) Slowenien, Provinz Laibach (Italien) Luxemburg, (CdZ-Gebiet Luxemburg)

Die Umsiedlungsaktionen haben ihren Ursprung in Adolf Hitlers Reichstagsrede vom 6. Oktober 1939 zum Zerfall des polnischen Staates infolge der deutschen Besetzung. Darin äußerte er, das im „Zeitalter des Nationalitätenprinzips und des Rassegedankens“ eine „neue Ordnung der ethnographischen Verhältnisse“ notwendig sei. Am 7. Oktober ernannte er Heinrich Himmler zum Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums.Markus Leniger: Nationalsozialistische Volkstumsarbeit und Umsiedlungspolitik 1933–1945. S. 11. Das bezog sich nicht nur auf den Raum Polen, sondern sprach auch vom weiteren Osten und Südosten Europas, der mit „nichthaltbaren Splittern des deutschen Volkstums“ gefüllt sei. Zum einen versprach er sich davon, dass Minderheitenkonflikte in den Nationalstaaten verhindert werden. Zum anderen sollte das umzusiedelnde Menschenpotenzial das von Deutschland eroberte Polen sowie den polnischen Korridor besiedeln. Das erforderte wiederum, dass die ortsansässige Bevölkerung in den Ansiedlungsgebieten vertrieben oder umgesiedelt wurde. Davon waren allein im Warthegau zwischen 1939 und 1944 rund 630.000 polnische und jüdische Bewohner betroffen.

Größtenteils wurden die deutschstämmigen Umsiedler aus dem nordost- und südosteuropäischen Raum in den vom Deutschen Reich annektierten Teilen Polens angesiedelt, wie im Warthegau und im Generalgouvernement. Sie gerieten daher 1944/45 in den alle in den preußischen Ostprovinzen und Osteuropa lebende Deutsche erfassenden Prozess von Flucht und Vertreibung. In der Bundesrepublik Deutschland blieb der NS-spezifische Umsiedler-Begriff zur Bezeichnung einer Untergruppe der Vertriebenen von Bedeutung.

Im Holocaust diente der Begriff „Umsiedlung“, ähnlich wie „Endlösung“ und „Sonderbehandlung“, auch als euphemistische Tarnbezeichnung für den Transport der Juden in die Vernichtungslager.

Deutsche Demokratische Republik Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ordnete die sowjetische Besatzungsmacht im Herbst 1945 für ihre Besatzungszone an, alle deutschen Flüchtlinge oder Heimatvertriebenen künftig offiziell als „Umsiedler“ zu bezeichnen.Uta Bretschneider: Umsiedler (SBZ/DDR) Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2013Andreas Thüsing, Wolfgang Tischner, Notker Schrammek: Umsiedler in Sachsen. Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen 1945–1952. Eine Quellensammlung. Leipzig, 2005, ISBN 3-933816-27-0. Rezension für H-Soz-Kult von Esther Neblich, 28. April 2006. Dieser Sprachgebrauch wurde zwar in der Gesellschaft und insbesondere unter den Betroffenen selbst nur bedingt nachvollzogen, doch im offiziellen politischen und bürokratischen Sprachgebrauch wurde seither auch in der DDR von „Umsiedlern“ oder sogar „ehemaligen Umsiedlern“ gesprochen. Spätestens 1950 begannen die SED und die Behörden der DDR, den Begriff „Umsiedler“ durch den Begriff „Neusiedler“ zu ersetzen, der noch weniger ahnen ließ, dass Flüchtlinge und Vertriebene gemeint waren.Andreas Kossert: Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945. Siedler, München 2008, S. 12.

Damit bezeichnete man eine in der SBZ/DDR lebende Großgruppe von 1947 etwa 4,3 Millionen Menschen, die jedoch bis 1961 insbesondere durch eine überdurchschnittliche Beteiligung an der Flucht aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland auf etwa 3 bis 3,5 Millionen zurückgegangen sein dürfte. Es existierten in der DDR entsprechend eine Umsiedlerverwaltung, kurzzeitig geleitet von Friedrich BurmeisterMichael Schwartz: Mirjam Seils: Die fremde Hälfte Rezension, sehepunkte 20124, Nr. 12. und ein sozialpolitisch ausgerichtetes Umsiedlergesetz.Gesetz zur weiteren Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. September 1950, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Nr. 104 vom 14. September 1950. Die bei weitem wichtigste gesetzliche Einzelmaßnahme war ein zinsloser Kredit in Höhe von 1.000 DM pro Familie für den Kauf von Konsumgütern. Einpersonenhaushalte hatten Anspruch auf 600 DM. Des Weiteren sah das Gesetz verbilligte Kredite für den Bau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, eine Senkung des Ablieferungssolls für „Umsiedlerneubauern“ um bis zu 50 % sowie Kredite für vertriebene Handwerker und ehemals vertriebene Neubauern vor.Philipp Ther: Vertriebenenpolitik in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR 1945 bis 1953 Website der Friedrich-Ebert-Stiftung, abgerufen am 11. November 2017.

Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 gab es in der DDR keine derartige sozialpolitisch motivierte Umsiedlerpolitik mehr. Die Novelle von Anna Seghers und das Drama von Heiner Müller, die beide den Titel Die Umsiedlerin tragen, nehmen auf diese DDR-Sprachpolitik Bezug.

Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands gründete Bernhard Fisch zusammen mit Gleichgesinnten den „Verband der Umsiedler der DDR“, der im Bund der Vertriebenen aufging.

Als Forschungsthema ist die Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen in der DDR-Historiographie weitgehend unberücksichtigt geblieben.Torsten Mehlhase: Erste Bestrebungen zur Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen in Sachsen-Anhalt 1945–1949 unter besonderer Berücksichtigung der Sudetendeutschen Bohemia 1992, S. 338–353.

Bundesrepublik Deutschland Die räumliche Verteilung der Flüchtlinge und Vertriebenen nach 1945 hatte in den westdeutschen Besatzungszonen insbesondere ländliche Regionen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern zu Schwerpunkten der Vertriebenensiedlung gemacht. Zur Entlastung der überbelegten Länder entwickelte die frühe Bundesrepublik mit dem Bundesvertriebenengesetz einen gesetzlichen Verteilungsschlüssel, der die angemessene Verteilung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge zum Zweck ihrer wirtschaftlichen Eingliederung im Rahmen eines allgemeinen Bevölkerungsausgleichs, außerdem die Familienzusammenführung durch Umsiedlung bezweckte (§ 26 BVFG in der Fassung von 1953). Die Teilnahme an der Umsiedlung war freiwillig. Auf diese Vorgänge bezieht sich Arno Schmidt in seinem 1953 erschienenen Kurzroman „Die Umsiedler“.Arno Schmidt: Die Umsiedler. Kurzroman perlentaucher.de, abgerufen am 11. November 2017.

Unabhängig von den Folgen des Zweiten Weltkriegs gab es in der Bundesrepublik Deutschland räumlich sehr begrenzte Umsiedlungen, die meist wirtschaftliche Gründe hatten, etwa in Braunkohlegebieten wie dem Rheinischen Braunkohlerevier, bei Erweiterung des Hamburger Hafens (→ Altenwerder) oder der Planung des Flughafens Berlin Brandenburg (→ Diepensee).

Russischer Sprachgebrauch Außerhalb dieser deutschen Sprachpolitik wurde auch im russischen Sprachgebrauch der 1930er bis 1950er Jahre ein Äquivalent des „Umsiedler“-Begriffs zur Bezeichnung für diverse innersowjetische Zwangsdeportationen im Kontext der Stalinschen Säuberungen benutzt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser russische Sprachgebrauch die beschriebene Sprachpolitik der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR mitbeeinflusst hat. Inwiefern er mit dem beschriebenen NS-Sprachgebrauch in Zusammenhang steht (die Sowjetunion war ein wichtiger Vertragspartner für Hitlers „Umsiedlungen“), muss dahingestellt bleiben.

Umsiedlung in der Europäischen Union Die Umsiedlung von Drittstaats­angehörigen aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat basiert auf der Notfall-Klausel von Artikel 78 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union: „Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen.“

2014 wurden insgesamt 6.380 Personen in einen EU-Mitgliedstaat oder nach Island, Norwegen oder Liechtenstein umgesiedelt, die meisten davon nach Schweden (2.045 Personen), Norwegen (1.285 Personen) und Finnland (1.090 Personen). S. 3.