Das Bündnis Freikirchen in Österreich (FKÖ) ist seit 2013 eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich und besteht aus fünf freikirchlichen Bünden. Diese Freikirchen praktizieren die Gläubigentaufe, lehnen also die Taufe von Kleinkindern ab. Ihnen gehörten (Stand 2013) ungefähr 20.000 Menschen in 160 Gemeinden an.

Geschichte Seit Beginn der Christianisierung wurde Österreich jahrhundertelang von der römisch-katholischen Kirche geprägt. Daher konzentriert sich die österreichische Kirchengeschichtsschreibung hauptsächlich auf den Katholizismus. In Überblicksdarstellungen werden daneben auch die Evangelische Kirche sowie die Orthodoxie mit einbezogen. Ebenso wird die Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts erwähnt, aber kaum die neueren Freikirchen.Daniel Heinz: Church, State, and Religious Dissent. A History of Seventh-day Adventists in Austria, 1890–1975. Frankfurt/Main 1993, S. 11: „Austrian church history … is still written largely from a Catholic or Lutheran viewpoint.“

Vorgeschichte in Österreich Die durch Martin Luther ausgelöste Reformation wird auch in Freikirchen als wichtiges Ereignis geschätzt. Aus freikirchlicher Sicht ist es „ein bleibendes Verdienst der Reformatoren, aufgezeigt zu haben, dass ein – im Vergleich mit dem traditionellen kirchlichen Verständnis – anderer, neuer Blick auf die Bibel sowie eine veränderte Umsetzung ihrer Aussagen möglich sind.“Franz Graf-Stuhlhofer, Frank Hinkelmann: Die Bedeutung der volkskirchlichen Reformation für die Theologie von Österreichs Freikirchen, in: Martina Fuchs, Astrid Schweighofer (Bearb.): Reformationszeit und Protestantismus im österreichischen Gedächtnis (= Jahrbuch für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 132/133, 2016/2017, Leipzig 2019), S. 287–297, dort 297. Angestoßen durch die reformatorischen Initiativen von Luther und Ulrich Zwingli entstand die Täuferbewegung, gewissermaßen als radikal-reformatorische Strömung. Diese breitete sich auch in der Habsburgermonarchie rasch aus.Zur Täuferbewegung in Österreich siehe Reinhold Eichinger, Josef F. Enzenberger: Täufer, Hutterer, Habaner in Österreich. Täufermuseum in Niedersulz. VTR, Nürnberg 2011 (auch englisch: Anabaptists, Hutterites and Habans in Austria. Anabaptist Museum in Austria. VTR, Nürnberg 2012). Sie konnte sich jedoch aufgrund der von den habsburgischen Herrschern angeordneten Verfolgung nicht auf Dauer halten. Daran änderte auch das Toleranzpatent von 1781 nichts; es bezog sich nur auf Lutheraner und Reformierte (sowie Orthodoxe). Im Kontext der Ansiedlungen an der Militärgrenze wurden einige Ausübungsrechte ausgesprochen, die aber im Absolutismus wieder verlustig gingen.

Erst im späteren 19. Jahrhundert setzte eine gewisse Tolerierung einiger Gemeinschaften ein. Die Herrnhuter Brüdergemeine war die erste freikirchenähnliche staatlich anerkannte Kirche in Österreich. Sie wurde 1880 unter dem Namen Evangelische Brüderkirche (Herrnhuter-Brüderkirche) anerkannt (wobei die Anerkennung mangels aktiver Gemeinden in Österreich 2012 wieder aufgehoben wurde)., betreffend Herrnhuter Im frühen 20. Jahrhundert (in dem auch der Islam Bosniens anerkannt wurde) gab es in entlegeneren Gebieten Österreich-Ungarns genehmigte Glaubensgemeinden (so etwa die Mennoniten in Lemberg/Galizien 1908).

Die älteste organisatorisch durchgängig bestehende Freikirche auf dem Gebiet des heutigen Österreichs sind die Baptisten. Bereits ab 1846 trafen sich in Wien einige Baptisten zu einem kleinen Kreis, zu dem später auch Edward Millard von der Bibelgesellschaft als wichtige Stütze stieß. 1869 gründeten sie formell eine Gemeinde. Pfingstgemeinden entstanden in den 1920er Jahren in Wien sowie im Bundesland Salzburg (und dann auch in Bad Ischl). Bünde solcher Gemeinden entstanden ab den 1940er und 1950er Jahren, zu dieser Zeit auch erste Mennoniten-Gemeinden. Der Bund Evangelikaler Gemeinden entstand in den 1990er Jahren. Die Elaia-Gemeinschaft, die als solche in Österreich entstand, ist ein Zusammenschluss mehrerer charismatischer Gemeinden, die Israel als Wurzel des Christentums betonen, in den 2000er Jahren.

Die Methodisten stellten bereits 1892 einen Antrag auf Anerkennung als Kirche, die Baptisten 1906.Franz Graf-Stuhlhofer (Hrsg.): Frisches Wasser auf dürres Land. Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Bundes der Baptistengemeinden in Österreich (= Baptismus-Studien Bd. 7). Oncken, Kassel 2005, S. 211. Dieser und weitere Anträge wurden staatlicherseits verschleppt und schließlich abgelehnt. Auch ein entsprechender Antrag der Mennoniten wurde 2009 abgelehnt. 1998 erhielten Baptisten, Evangelikale und Pfingstler den neuen Status einer Bekenntnisgemeinschaft, 2001 folgten die Mennoniten, 2006 die Elaia-Christengemeinden. Aber auch solche Bekenntnisgemeinschaften erlebten Benachteiligungen und rechtliche Unsicherheiten, so dass weiterhin eine volle Anerkennung angestrebt wurde. Bei den Beratungen und Kontaktaufnahmen dafür gab es Unterstützung durch eine seit 2009 aktive katholische Arbeitsgruppe.Siehe Hans-Peter Lang: Freikirchen auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung. In: Johannes Fichtenbauer, Lars Heinrich, Wolf Paul (Hrsg.): Meilensteine auf dem Weg zur Versöhnung. 20 Jahre „Ökumene der Herzen“ am Runden Tisch für Österreich. Wien 2018, S. 265–274. Im Laufe dieser Gespräche erwies sich als aussichtsreichster Weg ein Zusammenschluss der freikirchlichen Bünde. Nach zwei Jahren kam es zu einem solchen Zusammenschluss. Zwischen Evangelikalen und Pfingstlern hatte es theologische Unterschiede gegeben, aber die freikirchlichen Leiter erkannten eine große gemeinsame Basis.Michael Weiß in „Freikirchen in Österreich“ vor Anerkennung?, Religion ORF, 20. Januar 2013.

Anerkennung 2013 Diese fünf Bünde hatten bisher den Status von eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften – das ist eine mittlere Stufe zwischen privaten Vereinen einerseits und anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften andererseits.

Das Bekenntnisgemeinschafts-Gesetz von 1998 fordert für eine gesetzliche Anerkennung, dass die betreffende Gemeinschaft eine Mitgliederzahl von 2 ‰ der österreichischen Bevölkerung (zur Zeit der Anerkennung der Freikirchen etwa 8,5 Millionen) aufweist, also zu dieser Zeit ungefähr 17.000 Mitglieder hat. Die maßgebliche Volkszählung war jene von 2001.Statistik Österreich Religionen 2001. Damals wurde auch noch das Religionsbekenntnis erfragt. Dabei bekannten sich von der Wohnbevölkerung (also österreichische Staatsbürger und Ausländer zusammengerechnet) zu den Pfingstgemeinden 7.186, zu den Evangelikalen 4.892, zu den Baptisten 2.108 und zu den Mennoniten 381 Menschen, also insgesamt 14.567.Die Elaia-Christengemeinden waren damals noch keine eingetragene Bekenntnisgemeinschaft und wurden daher bei der Volkszählung 2001 noch nicht als Möglichkeit angegeben. Hier wurden wohl auch die nicht getauften „religionsunmündigen“ Kinder von ihren Eltern mit angegeben (was für einen Vergleich mit der Mitgliederzahl von Volkskirchen, die eine Säuglingstaufe praktizieren, auch angemessen ist). Zur Anerkennung 2013 konnte eine Mitgliederzahl von etwa 20.000 glaubhaft dargestellt werden.

Die Anerkennung „als Kirche (Religionsgesellschaft)“ erfolgte per Verordnung der Unterrichtsministerin vom 26. August 2013. Mit der Anerkennung ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verknüpft:vergl. , Bundeskanzleramt, bka.gv.at (Rechtsgrundlagen);

Der Antrag wurde im Januar 2013 eingebracht, die Anerkennung als Kirche erfolgte am 26. August 2013 durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, als die 16. staatlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft.

Die Anerkennung der FreikirchenReligion ORF am 29. Aug. 2013 über Pressekonferenz, am 28. Aug. 2013 über Religionsunterricht, am 26. Aug. 2013, am 12. Juni 2013, am 20. Jan. 2013 über Zusammenschluss von fünf freikirchlichen Bünden; Freikirchen in Österreich vor Anerkennung als Religionsgemeinschaft, Der Standard, 26. August 2013. wurde auch von Repräsentanten der Volkskirchen unterstützt. Rechtsanwalt Peter Krömer,, Evangelische Kirche, 23. Januar 2013. der auch Präsident der Synode der Evangelischen Kirche A.B. ist, vertrat die Freikirchen bei ihrer Antragstellung. Nach Christoph Schönborn sind die Freikirchen in Österreich die unter Christen am stärksten wachsende Gruppe.Freikirchen in Österreich staatlich anerkannt, religion.orf.at, 26. August 2013.

Glaubensgrundlage In ihrer gemeinsamen Glaubensgrundlage bekennen sich die Freikirchen „zu Jesus Christus als Herrn und Erlöser der Welt“, und sie haben die Bibel als „Grundlage ihres Glaubens, Denkens und Handelns“. Außerdem sind sie mit allen Christen weltweit verbunden und verweisen auf das gemeinsame Apostolische Glaubensbekenntnis.

Als ihre Aufgabe sehen die Freikirchen die Verbreitung der Heilsbotschaft Jesu Christi; „Gottes Liebe und wiederherstellende Kraft soll durch das Leben und Wirken ihrer Mitglieder sichtbar werden und auf diese Weise Menschen und Gesellschaften verändern.“ Und sie sehen die Bibel als von Menschen „mit Hilfe göttlicher Eingebung geschrieben und zusammengestellt“; als „Wort Gottes“, ohne Einschränkungen zuverlässig, „höchste Richtlinie in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung.“, Webseite der Freikirchen.

In ihrer Darstellung des theologischen Profils der FKÖ nennen Anna Bösch und Franz Graf-Stuhlhofer folgende „zentrale theologische Anliegen“: Jesus als Dreh- und Angelpunkt, persönlicher Glaube, die Bibel als Grundlage, theologische Ausbildung, selbständige und aktive Ortsgemeinden, Verbundenheit mit allen Christen, Bedeutung von Mission sowie Trennung und Zusammenwirken von Staat und Kirche.Bösch, Graf-Stuhlhofer: Das theologische Profil der „Freikirchen in Österreich“, in: Wege zum Heil?, 2018, S. 151–162. In einer Analyse der Glaubensgrundsätze der FkÖ sowie ihrer fünf Bünde vergleicht Graf-Stuhlhofer folgende sieben Themenbereiche: das zentrale Evangelium, Gott und die Bibel, die Christenheit und die Freikirchen, nichtchristliche Religionen, ethische Fragen, wichtige Vorgänge in der Gemeinde, Schöpfung und Neu-Schöpfung.Franz Graf-Stuhlhofer: Eine Analyse der Glaubensgrundsätze der „Freikrichen in Österreich“ sowie ihrer fünf Bünde. Welche Eigenheiten zeigen die Glaubensbekenntnisse in Bezug auf Inhalt und Form? in: Wege zum Heil, hg. von Johann Hirnsperger, Christian Wessely (= Theologie im kulturellen Dialog, 7e). Innsbruck 2022, S. 123–138.

Bei konkreten Fragen gibt es Unterschiede auch innerhalb der Bünde: Walter Klimt schätzt, dass etwa die Hälfte der Gemeinden Frauen in Leitungsfunktionen zulassen.Interview, veröffentlicht in der Furche vom 29. August 2013 unter dem Titel: Einheit in Vielfalt, Respekt voreinander. Nachgedruckt in S. 15. Im Hinblick auf die Betonung der Autonomie der einzelnen Gemeinde verweist Klimt darauf, dass es in allen fünf Bünden mehr als 98 % Zustimmung zu dem Zusammenschluss gab, dass somit das Einfügen in ein größeres Ganzes durchaus bejaht wurde.

Organisation Die Freikirchen betonen – im Sinne des Kongregationalismus – die Selbständigkeit der einzelnen örtlichen Gemeinde. Der Zusammenschluss dieser fünf Gemeindebünde stellt keine hierarchisch geleitete Kirche dar, denn die einzelnen Bünde können weiterhin eigenständig entscheiden. Dass eine anerkannte Religionsgesellschaft mehrere organisatorisch eigenständige Gemeinden oder Gemeindeverbände auch mit in Einzelheiten durchaus unterschiedlicher theologischer Ausrichtung vertritt, ist nicht neu, sondern gilt z. B. auch für die katholische (Rom-unierte) und lutherisch/reformierte Kirche und andere mehr. Weltweit ungewöhnlich ist aber ein so breiter Zusammenschluss von evangelischen Freikirchen.

Die Evangelisch-methodistische Kirche, international oft den Freikirchen zugeordnet, bildet als Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich hingegen eine eigene Kirche, die den lutherisch/reformierten Evangelischen (A. u. H. B) besonders nahesteht.

Beteiligte Freikirchen