Die südafrikanische Verfassung von 1983 () wurde mit dem Republic of South African Constitution Act (Act No. 110 / 1983) beschlossen und trat am 3. September 1984 in Kraft. In der konstitutionellen Geschichte Südafrikas bewirkte sie eine umfassende Verfassungsreform und etablierte ein Dreikammerparlament.SAIRR: Race Relations Survey 1984. Johannesburg 1985, S. 128–129. Der bisherige Ministerpräsident Pieter Willem Botha gelangte auf diese Weise in das Amt des Staatspräsidenten der Republik Südafrika und erhielt umfassende Vollmachten, wie sie bis zu diesem Zeitpunkt vom geltenden Recht nicht gewährt worden waren. Das der Verfassung zugrunde liegende Staatskonzept erreichte als Reformapartheid über die Landesgrenzen hinaus Bekanntheit.Christoph Sodemann: Die Gesetze der Apartheid. Bonn 1986, ISBN 3-921614-15-5, S. 90. Allgemein ergab sich daraus eine weitere legislative Festigung der Alleinherrschaft der weißen Bevölkerungsminderheit im Land.Sodemann: Die Gesetze. 1986, S. 92.

Vorgeschichte Vorarbeiten zur Verfassungsreform Im Verlauf des Jahres 1982 beriet der President’s Council, kurz PC, (deutsch etwa: Präsidentenrat) drei Arbeitspapiere für eine Verfassungsreform, die hauptsächlich den Vorschlägen aus den Kreisen der regierenden Nasionale Party von 1977 und den Empfehlungen der Schlehbusch-Kommission (Commission of Inquiry into the Constitution) von 1980 folgten. Am 12. Mai 1982 stellte der President’s Council seine diesbezüglichen Vorschläge in der Öffentlichkeit vor.

Diese drei Berichte waren im Einzelnen:SAIRR: Survey 1982. 1983, S. 1. der erste Report des Constitutional Committee (Verfassungsausschuss) Report des Joint Committee, bestehend aus dem Planning Committee (Planungsausschuss) und dem Committee for Community Relations (etwa: Ausschuss für Gemeinschaftsbeziehungen), sowie dem gemeinsamen Report des Committee for Economic Affairs (Ausschuss für Wirtschaftsfragen) und dem Constitutional Committee.

Der Tenor in diesen Papieren tendierte zu einer zwingend erforderlichen politischen Reform des Staatswesens. Sie formulierten den Anspruch auf „gleiche zivile und politische Rechte“, die Absicht zur Beseitigung dominanter Gruppenwirkungen sowie eine erwünschte Reflexion des ethnischen Pluralismus. Ein unitarischer Staat auf der Basis one man one vote wurde als nicht realisierbar angesehen.

Volksabstimmung 1983 mini|Stempel als Nachweis der Teilnahme an der Volksabstimmung 1983 in einem südafrikanischen Personaldokument Mit einem Referendum unter der weißen Bevölkerung Südafrikas entstand das erste Meinungsbild über die beabsichtigte Verfassungsreform. Ministerpräsident Botha bestimmte für die Durchführung des Referendums den 2. November 1983. Obwohl es Kritik von linken und von konservativ bis rechten Gruppierungen an dem Verfassungsvorhaben gab, ging aus dem Votum ein zustimmendes Stimmergebnis hervor.SAIRR: Survey 1983. 1984, S. 78.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautete: “Are you in favour of the implementation of the Republic of South Africa Constitution Act, 1983, as approved by parliament?” (deutsch etwa: Sind sie für die Umsetzung des Republic of South Africa Constitution Act, 1983, wie vom Parlament beschlossen?).

Zum Referendum waren 2.713.300 (weiße) Wähler zugelassen. Es stimmten landesweit 1.360.223 Personen (65,95 Prozent) mit Ja und 691.577 Personen (33,53 Prozent) mit Nein. Es gab 10.699 ungültige Stimmen, das waren 0,52 Prozent. Demzufolge nahmen 650.831 Abstimmberechtigte nicht am Referendum teil, was einer Beteiligung von 76 Prozent entspricht.SAIRR: Survey 1983. 1984, S. 88.

Nach der erfolgten öffentlichen Diskussion und dem Votum präsentierte der Verfassungsausschuss vom Präsidentenrat am 22. November 1984 einen zweiten Bericht.SAIRR: Survey 1982. 1983, S. 3.

Abschließende Vorbereitungen Der amtierende Präsidentenrat (President’s council) war ein Beratungsgremium, das im Februar 1981 berufen worden war. Es bestand aus Vertretern der im Parlament vertretenen Parteien. Mit dem Übergang zum neuen Dreikammersystem löste sich das bisherige Gremium zum 30. Juni 1984 auf. In seinem Abschlussbericht erwähnt der Verfassungsausschuss des Präsidentenrates, dass er seine Aufgabe auch als Förderung eines „konsensualen Stiles für die Debatten und die Entscheidungsfindungen“ im neuen Parlament verstanden hatte.SAIRR: Survey 1984. 1985, S. 135–136.

Anpassungen im Rechtssystem Das Parlament der auslaufenden Wahlperiode, noch auf der Basis der Vorgängerverfassung nach dem Republic of South Africa Constitution Act of 1961 handelnd, musste zur legislativen Vorbereitung des neuen und dann differenzierten parlamentarischen Systems Beschlüsse zur Änderung bestehender Regelungen fassen. Das waren Rechtsvorschriften, die das Wahlsystem, das Verfassungsrecht, die Parlamentsarbeit einschließlich der damit verbundenen Aspekte der Finanzverwaltung tangierten und an diese das neue Verfassungsziel anpassten. Im Einzelnen betraf das folgende Änderungsgesetze: Electoral Act Amendment Act. Das Gesetz veranlasste Änderungen des Wahlrechts nach dem Wahlgesetz von 1979. Population Registration and Election Amendment Act. Mit diesem Änderungsgesetz regelte man die Aufstellung getrennter Wählerverzeichnisse im Zusammenhang mit den Einwohnerregistern. Constitution Amendment Act. Dieses Änderungsgesetz bildete die Basis für die Beendigung der bisher bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen in der Republik Südafrika (Republic of South Africa Constitution Act, Act No. 32 / 1961). Ferner traf es Bestimmungen zu den Übergangsvergütungen des vorhergehenden Staatspräsidenten, seines Stellvertreters und den ehemaligen Mitgliedern des President’s Council für den Zeitraum von einem Jahr nach ihrer abgelaufenen Amtsperiode und den sich ergebenden Pensionsansprüchen. Powers and Privileges of Parliament Amendment Act. Mit diesem Änderungsgesetz traf die Legislative spezifische Regelungen für den Übergang von weißen Abgeordneten in das neue Dreikammer- und Ausschusssystem. Anpassungen im bestehenden Finanzrecht wurden mit Hilfe von drei Änderungsgesetzen vorgenommen, mit dem Exchequer and Audit Amendment Act of 1984, dem Revenue Accounts Financing Act of 1984 und dem State President’s Committee on National Priorities Act of 1984. Alle Änderungen bezogen sich auf die Finanzierung der legislativen Strukturen.SAIRR: Survey 1984. 1985, S. 138–140.

Staatspräsident Für das Amt des Staatspräsidenten ergab sich nach der neuen Verfassung eine bedeutende Machtkonzentration, da es die oberste exekutive Institution der Republik verkörperte. Demnach war es dem Amtsinhaber möglich, gültige Gesetze zu ändern oder als unwirksam zu erklären. Ihm oblag das Oberkommando für die Streitkräfte (Section 6.2), die Erklärung von Krieg oder Frieden (Section 6.3g), die Führung der Sicherheitskräfte sowie die Kontrolle und Gestaltung des Staatshaushaltes. Der Staatspräsident verfügte über die Organisationshoheit (Section 24.1 und 26) in der Staatsverwaltung einschließlich aller diesbezüglichen Personalentscheidungen. Das vom Präsidenten ernannte Kabinett arbeitete mit einer Amtsperiode von fünf Jahren und war, wie er selbst, dem Parlament nicht verantwortlich.

Die Wahl des Staatspräsidenten oblag einem Wahlkollegium (electoral college), dessen Zusammensetzung und Befugnisse in Section 7 und das Verfahren in Section 8 geregelt waren.

Im Dreikammerparlament war es nur auf Veranlassung des Präsidenten (Section 6.3a) möglich, Gesetzesvorlagen abzuhandeln. Das betraf sowohl die einzelnen Kammern als auch deren gemeinsame Sitzungen.

Parlament Die neue Verfassung schuf für das Parlament ein Dreikammersystem (Section 37). Diese dreigliedrige Struktur war ein Instrument der Apartheidspolitik.Yu. A. Yudin: South African new constitution: the instrument of apartheid. In: Africa in Soviet Studies, USSR Academy of Sciences, Moskau, Institute of African Studies. Band 20 (1988), , S. 65–74 (Abstrakt).

Die Kammern verfügten über eigene Leitungsstrukturen und Tagungsregularien. Gewählt wurden die Abgeordneten für die Kammern in getrennten Wahlgängen und nach separaten Wählerlisten. An der Spitze des Parlaments stand der Speaker of Parliament (wörtlich: Parlamentssprecher), ähnlich dem Parlamentspräsident in anderen Ländern (Section 58). Seine Funktion lag in der Leitung der Parlamentsgeschäfte. Ihm stand eine Parlamentsverwaltung zur Verfügung. Die Kammern wählten in ihrer ersten Sitzung jeweils einen eigenen Vorsitzenden, die Chairmen of Houses, aus dem Kreise ihrer Abgeordneten (Section 60).

Zu gemeinsamen Sitzungen der Kammern lud der Staatspräsident ein. Er berief sie auf eigene Initiative oder durch den gemeinsamen Wunsch aller Kammern ein (Section 68). In jedem Fall leitete der Speaker of Parliament solche Sitzungen und dieser bestimmte deren Regularien und ihren Ablauf. Beschlüsse durften im Verlauf gemeinsamer Sitzungen nicht gefasst werden (Section 67.5).

Der Staatspräsident konnte das Parlament durch eine Proklamation in der Government Gazette oder automatisch in Folge seines Rücktrittes auflösen (Section 39.2 a und b).

Eine erste gemeinsame Sitzung aller drei Kammern fand am 18. September 1984 statt.SAIRR: Survey 1984. 1985, S. 130–131.Sodemann: Die Gesetze. 1986, S. 91.

House of Assembly (Abgeordnetenhaus) Diese Kammer verfügte über 178 Sitze, die ausschließlich europäischstämmigen Abgeordneten vorbehalten war. Die Nasionale Party besetzte dabei die Mehrheit der Mandate. Die Mandatsverteilung in den Provinzen gab die Verfassung vor. Demzufolge waren direkt wählbar (Section 41): 56 Abgeordnete in der Kapprovinz, 20 Abgeordnete in Natal, 14 Abgeordnete im Orange Free State und 76 Abgeordnete in Transvaal. Vier Abgeordnete ernannte der Staatspräsident und acht wurden nach dem Prinzip der Verhältniswahl auf einer allgemeinen Liste gewählt. Die vorhandenen aktiven Mandate beruhten auf den Ergebnissen der Wahl vom 29. Juni 1981 und waren in das Dreikammerparlament übergeleitet worden. House of Representatives (Repräsentantenhaus) Die zweite Kammer bestand aus 85 Mitgliedern der Colouredbevölkerung. Über die Sitzmehrheit verfügte die Labour Party (LP). Die Mandatsverteilung in den Provinzen gab die Verfassung vor. Demzufolge waren direkt wählbar (Section 42): 60 Abgeordnete in der Kapprovinz, 5 Abgeordnete in Natal, 5 Abgeordnete im Orange Free State und 10 Abgeordnete in Transvaal. Zwei Abgeordnete ernannte der Staatspräsident und drei wurden nach dem Prinzip der Verhältniswahl auf einer allgemeinen Liste gewählt.Die Mandate gingen aus der Wahl am 22. August 1984 hervor.SAIRR: Survey 1984. 1985, S. 122. House of Delegates (Deputiertenhaus) In der dritten Kammer standen 45 Sitze für die indischstämmige Bevölkerung zur Verfügung. Die stärkste Abgeordnetengruppe stellte die National People’s Party (NPP). Die Mandatsverteilung in den Provinzen gab die Verfassung vor. Demzufolge waren direkt wählbar (Section 43): 3 Abgeordnete in der Kapprovinz, 29 Abgeordnete in Natal und 8 Abgeordnete in Transvaal. Zwei Abgeordnete ernannte der Staatspräsident und drei wurden nach dem Prinzip der Verhältniswahl auf einer allgemeinen Liste gewählt.Die Mandate gingen aus der Wahl am 28. August 1984 hervor.

Den völligen Ausschluss der schwarzen Bevölkerung von der parlamentarischen Mitbestimmung begründete man mit ihrer staatsbürgerlichen Verankerung in den sogenannten Homelands, der zufolge sie keine politischen Rechte in der Republik Südafrika ausüben könnten. Diese Ausgrenzung beförderte politische Unruhen im Verlauf der 1980er Jahre, vorrangig in den Townshipsiedlungen.Government tables the third Constitution of the Republic of South Africa before the House of Assembly. auf www.sahistory.org.zaTricameral Parliament inaugurated. auf www.sahistory.org.za