mini|hochkant|Friedrich Ferdinand Mattonet Der Mordfall Friedrich Ferdinand Mattonet wurde vom 22. bis 30. März 1909, vom 5. bis 10. Juli 1909 sowie vom 10. Oktober bis 12. November 1910 vor dem Landgericht Trier verhandelt. Der 29-jährige Josef Breuer wurde beschuldigt, am 14. Oktober 1908 seinen homosexuellen Liebhaber Friedrich Ferdinand Mattonet erschossen zu haben. Mattonet war vor seinem Tod jahrelang durch Breuer wegen seiner Homosexualität erpresst worden. Der Fall erregte in der Zeit des Deutschen Kaiserreichs Aufsehen wegen der besonderen Umstände der Tat.
Die Beteiligten mini|hochkant|Josef Breuer (1907) Friedrich Ferdinand Mattonet (* 1. November 1851 in Lüttich) war ein deutscher Geschäftsmann und Mühlenbesitzer.Ulrich Hergemöller (Hrsg.), Nicolai Clarus: Mann für Mann. Biographisches Lexikon von Freundesliebe und mannmännlicher Sexualität im deutschen Sprachraum. Band 1, LIT, Berlin 2010, ISBN 978-3-643-10693-3, S. 1504. (books.google.de) Er war vermögend, lebte in St. Vith, das damals zu Deutschland gehörte, war zum zweiten Mal verheiratet und hatte drei Söhne aus erster Ehe. Seine Homosexualität soll allgemein bekannt gewesen sein; seine Familie gab allerdings später an, nichts davon gewusst zu haben. Mattonet unterhielt geschäftliche und private Kontakte nach Aachen, wo man ihn den „Krösus aus der Eifel“ nannte, und nach Köln. Der Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld, der im späteren Prozess als Sachverständiger auftrat, sagte: „Mattonet erfreute sich wegen seines lauteren Charakters denkbar größter Liebe und Verehrung.“E. In het Panhuis: Anders als die Andern. S. 151 f. (PDF S. 88)
Peter Josef Breuer (* 19. Mai 1880 Aachen) arbeitete um die Jahrhundertwende im Hüttenwerk Rothe Erde in Aachen und leistete von 1900 bis 1902 seinen Militärdienst ab. Am 16. Oktober 1903 heiratete er in Aachen Maria Albertine Schrebers (auch Schreiber). 1907 zog er nach Berlin, wo er gemeinsam mit einer Freundin einen luxuriösen Lebensstil pflegte, ohne dass erkennbar war, woher seine Einnahmen stammten. Er soll auch eine Ehefrau gehabt haben, die mit zwei Kindern in ärmlichen Verhältnissen in Lüttich lebte. Breuer selbst bezeichnete sich als „Radrennfahrer“ und behauptete, ein Freund von Weltmeister Thaddäus Robl zu sein, bestritt aber als Steher nur unbedeutende Rennen.
1898/1899 lernte Mattonet Josef Breuer kennen und freundete sich mit ihm an; Breuer war damals 19, Mattonet 47 Jahre alt. Mattonet soll eine Vorliebe für Männer „von einer gewissen Frechheit“ gehabt haben. Nach den späteren Ermittlungen der Polizei war Breuer in Berlin als „äußerst brutaler, flegelhafter, zu Gewalttaten neigender Mensch bekannt, der durch seine protzige Art, durch sein anmaßendes, freches Auftreten, durch sinnlose Geldvergäudung [sic!] sich die Antipathie der Menschen […] zugezogen hat“. Wie weit die körperlichen Kontakte zwischen den beiden gingen, ist nicht bekannt. Breuer beteuerte später, die Freundschaft zu Mattonet sei „platonisch“ gewesen, und Mattonet habe lediglich seine Hand gehalten oder den Arm um seine Schultern gelegt.
Doch war offenbar Erpressung im Spiel: Mattonet soll eine Summe zwischen 100.000 und 500.000 Mark an Breuer gezahlt haben, damit dieser Mattonets homosexuelle Neigungen nicht öffentlich mache; homosexuelle Handlungen waren zudem nach § 175 strafbar.E. In het Panhuis: Anders als die Andern. S. 154 ff. (PDF S. 88–89) Nach Aussagen von Zeugen war bekannt, dass Breuer regelmäßig zu einem Freund ins Rheinland fuhr und mit größeren Summen zurückkehrte. In Briefen redete Breuer Mattonet mit „lieber Ferdi“ an und beendete diese mit „dein dich liebender“ oder „dein dich treu liebender“. Stets forderte Breuer Geld und begründete dies mit „Notlagen“, zuletzt damit, dass er selbst erpresst werde. Diese Form der verkappten Drohung, kompromittierende Enthüllungen zu machen, nannte Hirschfeld „Chantage“, die Erpresser selbst „Chanteure“.Magnus Hirschfeld: Die Homosexualität des Mannes und des Weibes. (= Handbuch der gesamten Sexualwissenschaft in Einzeldarstellungen. 3). Marcus, Berlin 1914; , S. 889. (books.google.de)
Die Tat Am 14. Oktober 1908 trafen sich Breuer und Mattonet, wie schon mehrere Male zuvor, in Gerolstein. Dass Mattonet weiteren Geldforderungen nicht nachkommen wollte, kann man aus dem Zusatz seines Telegramms an Breuer ersehen: „Reise zwecklos“. Die beiden Männer gingen miteinander spazieren und passierten dabei einen Briefträger. Dieser hörte plötzlich einen Schuss, und Breuer rief: „Ferdinand, du stirbst doch nicht.“ In seinem Buch Die Homosexualität des Mannes und des Weibes beschreibt Hirschfeld den Tathergang so: Für fahrlässige Tötung „würde die Behauptung Breuers sprechen, daß er mit der Handhabung der Browning-Pistole nicht Bescheid gewußt haben will, sowie die Aussage eines Zeugen, daß der Angeklagte sich über den Leichnam gebeugt und weinend gerufen habe: ‚Fredi [sic!], du bist doch nicht tot?‘.“
Anschließend wurde Josef Breuer wegen Mordes verhaftet.
Der Prozess Am 5. Juli 1909 fand vor dem Landgericht Trier ein erster Prozess gegen Josef Breuer statt. Es waren 120 Zeugen sowie Sachverständige geladen, die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Während der Polizeiverhöre hatte Breuer die Erpressung von Mattonet eingestanden; im Prozess wurden zwei Männer erwähnt, die wahrscheinlich auch Erpressungsopfer von Breuer gewesen waren.E. In het Panhuis: Anders als die Andern. S. 159 ff. (PDF S. 90–92) Zum Tathergang selbst äußerte sich Breuer nicht; es konnte niemals geklärt werden, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelte. Der Sachverständige Hirschfeld hielt sowohl Selbsttötung wie auch Mord, Affekthandlung oder fahrlässige Tötung für möglich. Ebenfalls konnte nicht geklärt werden, wem die Waffe gehört hatte, die erwiesenermaßen bei Kettner in Köln gekauft worden war.
Die Welt am Sonntag schrieb:
Josef Breuer wurde wegen Mordes zum Tode verurteilt sowie zum dauernden Verlust seiner Bürgerrechte. Das Urteil wurde ein Jahr später in einem zweiten Verfahren bestätigt. Als jedoch der Vollzug der Todesstrafe drohte, verwandten sich zahlreiche prominente Bürger für Breuer und strebten eine Begnadigung an, da angesichts der Todesstrafe Breuers Schuld nicht zweifellos genug festgestellt sei; darunter befanden sich Justizrat Erich Sello, der Arzt Magnus Hirschfeld, der Kriminalbeamte Hans von Tresckow und der Schriftsteller Hanns Heinz Ewers. Im Juni 1911 wandelte Kaiser Wilhelm II. die Todes- in eine lebenslange Zuchthausstrafe um. 1918 fiel Breuer auf Betreiben seines Anwaltes Johannes Werthauer unter eine allgemeine Amnestie der Weimarer Republik und wurde im Jahr darauf aus der Haft entlassen. 1930 bemühte er sich erfolglos um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Peter Josef Breuer verstarb am 8. Juli 1955 im Allgemeinen Krankenhaus in Hamburg-Bergedorf.
Die Familie von Franz Ferdinand Mattonet verkaufte ihren Besitz in St. Vith und zog nach Aachen. In der Inflationszeit verlor sie ihr Vermögen. Wegen seiner Verdienste um die Stadt erklärte sich St. Vith 1926 bereit, Mattonets Grab auf dem dortigen Friedhof zu pflegen.
Die Hintergründe Der Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld zählte im Jahre 1914 rund 20 Mordfälle in den vergangenen fünf Jahren, die im Zusammenhang mit der Erpressung wegen Homosexualität standen. Laut seinen Erkenntnissen waren allein in Berlin innerhalb weniger Jahre fünf schwule Männer im Zusammenhang mit Erpressungsfällen getötet worden.
Hirschfeld schätzte die Bedrohung Homosexueller durch Erpresser höher ein als die durch § 175 selbst. Manche Opfer wurden von mehreren Personen erpresst, andere wiederum ein Leben lang, und mitunter zahlten die Kinder nach dem Tod des eigentlichen Erpressungsopfers weiter, um den Ruf der Familie zu schützen.E. In het Panhuis: Anders als die Andern. S. 163 f. (PDF S. 93) Zwar erwarteten die Erpresser mehrjährige Haftstrafen, die tatsächlich auch verhängt wurden, aber: „Gegen seine Erpresser gerichtlich vorzugehen, war für das Opfer mit der Konsequenz verbunden, wegen § 175 angezeigt zu werden. Neben einer Verurteilung konnte dies das gesellschaftliche Aus bedeuten.“
Die Welt am Sonntag kommentierte 1909 den Hintergrund des Prozesses:
Literatur Friedrich Ferdinand Mattonet. In: Erwin In het Panhuis: Anders als die Andern. Schwule und Lesben in Köln und Umgebung 1895–1918. Hrsg. v. Centrum Schwule Geschichte. Hermann-Josef Emons-Verlag Köln 2006, ISBN 3-89705-481-7, S. 151–164. (PDF S. 88–93) Der Fall Breuer. In: Erich Sello: Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen ... Leicht bearb. Nachdr. der Ausg. Berlin 1911. Hoffmann, Schifferstadt 2001, ISBN 3-929349-40-X, S. 454–468. (Andere Seitenzählung in der Originalausgabe 1911.) Jörg Matthias Braun: Breuer - Ein Name, drei Kriminalfälle. Books on Demand, 2025, ISBN 978-3-695-13591-2.
Einzelnachweise
Mattonet,Friedrich Ferdinand Kategorie:Kriminalfall in Deutschland Kategorie:Geschichte der Homosexualität (Deutschland) Kategorie:Gerolstein Kategorie:1900er Kategorie:Geschichte (Landkreis Vulkaneifel) Kategorie:Erpressungsfall