Als Düsseldorfer Zelle wird eine Gruppe von drei mutmaßlichen al-Qaida-Mitgliedern und einem weiteren Mann bezeichnet, der ihre terroristische Vereinigung unterstützt haben soll. Drei von ihnen wurden am 29. April 2011 nach Hinweisen des US-Auslandsgeheimdienstes NSA und einer Phase behördlicher Überwachung von der GSG 9 der Bundespolizei in ihren Wohnungen in der Witzelstraße 24 in Düsseldorf-BilkTerrorverdächtiger lebte in der Witzelstraße: Die Spuren von Al Qaida in Bilk., Artikel vom 2. Mai 2011 im Portal rp-online.de, abgerufen am 23. Oktober 2025 und in der Hustadt von Bochum-Querenburg festgenommen, der vierte Mann wurde später gefasst. Die Gruppe soll geplant haben, durch einen Sprengstoffanschlag ein Massaker anzurichten. Ihr wurde vom 25. Juli 2012Helene Bubrowski: Fahndungserfolg dank der NSA. In: faz.net vom 27. Juli 2013, abgerufen am 5. August 2013Bombenbauer auf Einkaufstour im Baumarkt, Welt online vom 15. November 2012, abgerufen am 5. August 2013 bis zum 13. November 2014 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gemacht.
Festnahme Nach Angaben von Hans-Georg Maaßen, damals Präsident des BfV, waren die Pläne von der National Security Agency (NSA) der USA mit dem Überwachungsprogramm PRISM aufgedeckt worden.Jörg Diehl: Düsseldorfer Qaida-Prozess: Dienstreise zum Terrorscheich, Spiegel Online vom 23. Juli 2013, abgerufen am 5. August 2013Prism sorgt für Wirbel in Al-Kaida-Prozess. Artikel vom 23. Juli 2013 im Portal berliner-zeitung.de, abgerufen am 10. August 2013 Das Bundeskriminalamt setzte die Sonderkommission „Komet“ ein, hörte Telefone ab, installierte Abhörgeräte in Wohnungen und Trojanische Pferde auf Rechnern und las E-Mails der Verdächtigten.
Die vier Männer waren im Jahr des Prozessbeginns zwischen 21 und 32 Jahre alt. Kopf der Gruppe war der in Marokko geborene Abdeladim el-K., der 2001 in Bochum Mechatronik studiert hatte und 2009 zwangsweise exmatrikuliert worden war. Laut den Ermittlungen soll er ab Januar 2010 in einem Ausbildungslager von al-Qaida im Grenzgebiet von Pakistan und Afghanistan gewesen und von dort im Mai 2010 nach Deutschland zurückgekehrt sein. Die weiteren drei Angeklagten waren der deutsch-marokkanische Elektriker Jamil S., der deutsch-iranische Gymnasiast Amid C., der während der Untersuchungshaft das Abitur ablegte, und der Student Halil S., der in Bochum Maschinenbau studierte. Der Hauptangeklagte, der Elektriker und der Gymnasiast wurden am 29. April 2011 verhaftet; die Identität des Maschinenbau-Studenten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Halil S. wurde am 8. Dezember 2011 von der GSG 9 der Bundespolizei in seinem Wohnheim in Bochum gefasst.„Brüder, lasst uns die Arbeit zu Ende führen!“ Artikel vom 8. Dezember 2011 im Portal welt.de, abgerufen am 10. August 2013
Verfahren in erster Instanz Die Bundesanwaltschaft warf den vier Angeklagten vor, in Deutschland einen „aufsehenerregenden Terroranschlag“ geplant zu haben.Wolf Schmidt: Im Grillanzünder fehlte das Hexamin, taz online vom 21. Juli 2012, abgerufen am 5. August 2013 Laut Anklageschrift, die sich auch auf in der Düsseldorfer Wohnung sichergestellte Utensilien stützte,Bombenlabor zwischen Zahnpasta und Klopapier. Artikel vom 15. Mai 2012 im Portal sueddeutsche.de, abgerufen am 10. August 2013 wollten sie einen „Sprengsatz mit Splitterwirkung in einer großen Menschenmenge zünden“;, Agence France-Presse vom 2. August 2012, abgerufen am 5. August 2013 nach dem Eintreffen von Rettungskräften sollte eine zweite Bombe gezündet werden.
In seinem Urteil vom 13. November 2014 wurden Abdeladim el-K., Jamil S. und Amid C. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat zu Haftstrafen verurteilt: der Hauptangeklagte Abdeladim el-K. zu neun Jahren, Jamil S. Amid C. zu sieben bzw. fünfeinhalb Jahren Freiheitsentzug. Der vierte Angeklagte, Halil S., erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren u. a. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.Terrorismus: Hohe Haftstrafen in Prozess gegen Qaida-Anhänger. Artikel vom 13. November 2014 im Portal spiegel.de, abgerufen am 11. Dezember 2015 Amid C. und Halil S. hatten den größten Teil ihrer Haftstrafen bereits in Untersuchungshaft verbracht und kamen deshalb nach der Urteilsverkündung unter Auflagen auf freien Fuß.Al-Kaida-Anhänger zu langen Haftstrafen verurteilt. Artikel vom 13. November 2014 im Portal handelsblatt.com, abgerufen am 11. Dezember 2015
Die Gerichtsverhandlungen zu dem Staatsschutzverfahren fanden in einem Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts statt. Sie dauerten 163 Tage und bildeten damit – abgesehen vom NSU-Prozess – den bis dato aufwendigsten und längsten „Terrorprozess“ in Deutschland.
Zweite Instanz Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der vier Angeklagten haben Revision eingelegt. Die Verteidigung übernahmen die Rechtsanwältin Boos und die Rechtsanwälte Potzler und Pausch für den Angeklagten El-K., die Rechtsanwälte Strittmatter und Hagmann für den Angeklagten Jamil S.; Rechtsanwalt Eisel und Rechtsanwältin Dr. Lederer für den Angeklagten Amid C., die Rechtsanwälte Jäger und Weckmüller für den Angeklagten Halil S.
Künstlerische Rezeption Der 2021 erschienene Roman Punktlandung von Ute-Christine Krupp basiert auf der Geschichte der „Düsseldorfer Zelle“.
Weblinks Dossier Düsseldorfer Zelle auf Spiegel Online Pressemitteilung Nr. 26/2014 des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. November 2014 zur „Düsseldorfer Zelle“
Einzelnachweise
Kategorie:Islamistischer Terrorismus in Deutschland Kategorie:Religiöse Organisation (Düsseldorf) Kategorie:Al-Qaida Kategorie:Kriminalfall 2011 Kategorie:Düsseldorf im 21. Jahrhundert Kategorie:Islam in Nordrhein-Westfalen