Murdschi'a () ist der Name einer religiös-politischen Bewegung des Islam, die sich während der Umayyadenzeit (661–750) in Kufa bildete und danach strebte, die nach der ersten Fitna (kriegerische Auseinandersetzungen innerhalb der islamischen Gemeinschaft) eingetretene Spaltung unter den Muslimen zu überwinden. Nachdem sie sich auch nach Chorasan und Transoxanien verbreitet hatte, setzte sie sich besonders für die Interessen der Mawālī ein. Auf dogmatischer Ebene zeichnete sich die Bewegung durch ein spezielles Verständnis des Glaubens (īmān) aus, das die Handlungen des Menschen ausklammert. Ende des 8. Jahrhunderts ging die murdschi'itische Theologie eine Symbiose mit der hanafitischen Rechtsschule ein. Aufgrund des allgemein schlechten Ansehens der Murdschi'a haben sich die Hanafiten allerdings später von dieser Bewegung distanziert. In der Gegenwart wird der Begriff Murdschi'a vor allem polemisch verwendet, und zwar von Islamisten und Salafisten, die damit solche Muslime kennzeichnen, die sich nach ihrer Ansicht nicht genügend für die Anwendung der Scharia einsetzen.

Der Name der Murdschi'a ist von dem aktiven Partizip murǧiʾ des arabischen Verb arǧaʾa („aufschieben, zuwarten“) abgeleitet. Er nimmt Bezug auf Sure 9:106 des Korans, wo es heißt: „Und mit anderen wird zugewartet, bis Gott über sie entscheidet (wa-āḫarūn murǧaʾūn li-amri LlāhVgl. Rudi Paret: Der Koran. Kommentar und Konkordanz von Rudi Paket. Kohlhammer, Stuttgart 1971, ISBN 978-3-17-022670-8; 7. Auflage ebenda 2005, ISBN 3-17-018990-5; 8. Auflage 2012. Weitere Auflage, mit einem Vorwort sowie Nachträgen und Berichtigungen von Rudi Paret von Dezember 1979: Ansariyan Publication, Ghom 1981, S. 5 (murǧūna li-amri llāh: Anlass zur Benennung der dogmengeschichtlichen Kategorie der Murǧiʾa).). Entweder bestraft er sie, oder er wendet sich ihnen (gnädig) wieder zu.“ Die theologische Position der Murdschi'a wird auf Arabisch als Irdschā' (irǧāʾ) bezeichnet.

Anfänge Nach Muhammad ibn Saʿd und anderen arabischen Quellen geht die Murdschi'a-Bewegung auf Hasan, den Sohn des Muhammad ibn al-Hanafīya zurück. Er war in Kufa ansässig und verfasste in den frühen 690er Jahren einen offenen Brief, in dem er die Lehre entwickelte, dass entsprechend Sure 9:106 das Urteil über die Menschen, die sich an der Fitna beteiligt hätten, also Talha, az-Zubair ibn al-ʿAuwām, ʿAlī ibn Abī Tālib und Uthman ibn Affan, aufgeschoben werden müsse, bis Gott (im Jenseits) über sie entscheide. Damit nahm er unmittelbar auf die Ansichten der Charidschiten, Schiiten und Umayyaden Bezug, die je nach Position verschiedene dieser Personen zu Ungläubigen erklärten. Hasan lehrte, dass sich die Muslime jeglicher Parteinahme enthalten sollten, da allein Gott über diese Menschen urteile. Nach dem aus dem Koran übernommenen Begriff für das Aufschieben des Gottesurteils ist der offene Brief Hasans als „Buch der Aufschiebung“ (Kitāb al-Irǧāʾ) bekannt geworden, und diejenigen Personen, die sich seiner Lehre anschlossen, wurden „Aufschieber“ (Murǧiʾa) genannt. Andere arabische Quellen nennen noch zwei weitere Personen aus Kufa als Gründer der Murdschi'a-Bewegung: Dharr ibn ʿAbdallāh und Qais ibn Abī Muslim.Vgl. van Ess TuG I 154-161.

Schon in dieser frühen Zeit scheint die Bewegung auf Widerspruch gestoßen zu sein. Ibrāhīm an-Nachaʿī (st. 714), einer der wichtigsten Rechtsgelehrten von Kufa zu jener Zeit, wird mit der Aufforderung zitiert, man solle nicht mit den Murdschi'a sprechen und auch nicht mit ihnen zusammensitzen.Vgl. Abū Yūsuf Yaʿqūb Ibn Sufyān al-Fasawī: Kitāb al-Maʿrifa wa-t-tārīḫ. Ed. Akram Ḍiyāʾ al-ʿUmarī. 3 Bde. Bagdad: Maṭbaʿat Aršād 1975. Bd. II, S. 605f. Die Murdschi'a sollen ihm verhasster gewesen sein als Juden und Christen.Vgl. van Ess TuG I 160.

Einsatz für die Rechte der Mawālī Um die Wende zum 8. Jahrhundert erhielt die Murdschi'a eine neue politische Rolle, indem sie begann, in Chorasan und Transoxanien für die Rechte der Mawālī zu kämpfen. Im Jahre 718/9 beschwerte sich ein murdschi'itischer Maulā, Abū s-Saidāʾ, bei dem umayyadischen Kalifen ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz darüber, dass 20.000 Mawālī in Chorasan in der Armee ohne Sold dienten und eine ähnliche Zahl neuer Konvertiten zur Zahlung der Dschizya gezwungen sei. ʿUmar sorgte daraufhin dafür, dass diese neuen nicht-arabischen Konvertiten den Arabern gleichgestellt wurden. 728/9 wurde Abū s-Saidāʾ von dem umayyadischen Gouverneur in Chorasan beauftragt, den Islam in Transoxanien zu verbreiten, mit dem Versprechen, dass den neuen Konvertiten die Dschizya-Zahlung erlassen würde. Als dieses Versprechen von umayyadischer Seite gebrochen wurde und die sogdischen Konvertiten Widerstand leisteten, schloss sich Abū s-Saidāʾ mit einigen anderen Murdschi'iten ihrem Aufstand an. Er und Thābit Qutna, ein anderer murdschi'itischer Kämpfer, wurden daraufhin gefangengesetzt.Vgl. Madelung in EI2 606a.

Die Sezession des Hārith ibn Suraidsch Im Jahre 734 zettelte der arabische Kämpfer al-Hārith ibn Suraidsch, ein Mann, der eng mit den Murdschiʾiten von Abū s-Saidāʾ verbunden war, in Chorasan einen Aufstand gegen die Umayyaden an. Ibn Suraidsch, der in einer öffentlichen Erklärung forderte, dass der Gouverneur von Chorasan durch eine Schura gewählt werden und gemäß dem Buch Gottes und der Sunna des Propheten handeln müsse, konnte die chorasanische Stadt Balch erobern. Nach einer Niederlage gegen umayyadische Truppen verbündete er sich mit nicht-muslimischen türkischen Stammesführern, die in dieser Zeit von Transoxanien aus die Araber bekämpften.

Zwar konnte der umayyadische Gouverneur Ibn Suraidsch und seinen türkischen Verbündeten 737 eine Niederlage beibringen, doch gelang es ihm nicht, Ibn Suraidsch endgültig zu besiegen. Er zog sich für die folgenden Jahre in das nördliche Transoxanien zurück und lebte dort auf dem Gebiet türkischer Stammesverbände, die einem buddhistischen Glauben anhingen. Sekretär von Ibn Suraidsch war ein Dschahm ibn Safwān. Ihm wird nachgesagt, dass er mit buddhistischen Mönchen, die in den arabischen Quellen als Sumanīya bezeichnet werden, Streitgespräche geführt habe. Ibn Suraidsch kehrte erst 743 auf islamisches Gebiet ein, nachdem der kufische Rechtsgelehrte Abū Hanīfa für ihn bei dem Kalifen Yazid III. Fürsprache eingelegt und seine Begnadigung erwirkt hatte.Vgl. dazu Madelung EI² 606.

Der Kreis um Abū Hanīfa Auch Abū Hanīfa selbst wurde nachgesagt, ein Murdschi'it zu sein. In einem Brief, den er nach Basra an den Tuchhändler ʿUthmān al-Battī (st. 760) sandte,Vgl. die deutsche Übersetzung in van Ess TuG V 24-13. lehnte er diese Bezeichnung zwar für sich selbst ab, verteidigte aber gleichzeitig die Personengruppe, die mit diesem Begriff belegt wurde, als honorige und rechtgläubige Menschen.Vgl. van Ess TuG V 29. Außerdem bekräftigte er darin die murdschi'itische Lehre, dass ein Muslim, der eine große Sünde begehe, immer noch als ein Gläubiger (muʾmin) anzusehen sei. Nach seiner Auffassung waren alle Ahl al-Qibla, also diejenigen Menschen, die nach Mekka beten, als Gläubige anzusehen.Vgl. van Ess TuG V 28.

Die spätere islamische Doxographie, die „Abū Hanīfa und seine Gefährten“ als eine Untergruppe der Murdschiʾa nennt, schreibt ihnen die Lehre zu, der Glaube (īmān) bestehe allein aus der Kenntnis (maʿrifa) und dem öffentlichen Bekenntnis (iqrār) zu Gott, seinen Propheten und ihrer Botschaft, „summarisch, ohne Erläuterung im Detail“. Eine Anekdote muʿtazilitischen Ursprungs karikiert die Nachsichtigkeit Abū Hanīfas in diesem Punkt. Er soll sogar solche Menschen als Gläubige akzeptiert haben, die das Schweinefleischverbot kannten, es aber auf etwas anderes als das, was gemeinhin als „Schwein“ bezeichnet wird, bezogen, die die Wallfahrtspflicht kannten, aber zu einer anderen Kaaba pilgerten als der von Mekka, die das Prophetentum Mohammeds anerkannten, aber damit eigentlich irgendeinen „Neger“ (zanǧī) meinten. Glaube, so berichtet die islamische Doxographie weiter, war nach der Meinung Abū Hanīfas Lehre nicht teilbar und kann auch nicht zu- oder abnehmen.Vgl. den bei van Ess Theologie und Gesellschaft Bd. V, S. 32 zitierten Text aus Abū l-Hasan al-Aschʿarīs Maqālāt al-islāmīyīn.

Schüler Abū Hanīfas wie Abū Mutīʿ al-Balchī und Abū Muqātil as-Samarqandī verbreiteten in der nachfolgenden Zeit in seinem Namen murdschiʾitische Glaubenslehren in Chorasan und Transoxanien. Hier arbeiteten sie auch mit Werken, die sie Abū Hanīfa zuschrieben, wie dem „Buch des Lehrers und des Lernenden“ (Kitāb al-ʿĀlim wa-l-mutaʿallim) und dem Werk „die ausgebreitete Erkenntnis“ (al-Fiqh al-absaṭ). Diese Werke bildeten die Grundlage der späteren hanafitischen Theologie, einschließlich seiner māturīditischen Ausformulierung. Auf diese Weise gingen hanafitisches und murdschiʾitisches Gedankengut eine feste Verbindung ein.Vgl. dazu Ulrich Rudolph: Al-Māturīdī und die sunnitische Theologie in Samarkand. Leiden: Brill 1997. S. 25–77. In Abū Hanīfas Einsatz für den Anspruch der Mawālī auf Anerkennung als vollwertige Muslime liegt auch eine Erklärung, warum sich seine Rechtsschule besonders bei den Türken in Ostiran und Zentralasien verbreitet hat.Vgl. dazu Madelung EI² 606b.

Lehre Allgemein wurde der Begriff Murdschi'a im Laufe des 9. Jahrhunderts zur Bezeichnung für all diejenigen Theologen, die die Grenzen des Glaubens sehr weit zogen und dabei die Werke ausklammerten. Das konnten auch Muʿtaziliten sein wie Abū l-Husain as-Sālihī, der gegen Ende des 9. Jahrhunderts lebte.Vgl. zu ihm van Ess: Theologie und Gesellschaft Bd. IV, S. 133–141. Von ihm überliefert al-Aschʿarī, dass er den Glauben allein auf Gotteserkenntnis reduzierte, die wiederum mit Gottesliebe identisch sei. Das Gebet erkannte er nicht als Gottesdienst an, weil er den Glauben als den einzigen Gottesdienst betrachtete.al-Ašʿarī: Maqālāt al-Islāmīyīn. S. 132–133, Digitalisat.

Ahmad ibn Hanbal fasste die Lehre der Murdschi'a folgendermaßen zusammen: Glaube (īmān) ist bloße Rede (qaul) ohne Werke (aʿmāl) Glaube ist Rede, und die Werke sind (die Verrichtung) der Riten (mašāʿir) Glaube ist losgelöst (muǧarrad, nämlich von den Werken) Die Menschen unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Güte ihres Glaubens Der Glaube der Engel und der Propheten ist ein und derselbe Glaube nimmt weder zu noch ab Beim Glauben ist keine Ausnahmeformel (istiṯnāʾ) notwendig Wer den Glauben mit der Zunge bekennt, ist wahrhaftig ein Gläubiger, auch wenn er kenne (frommen) Werke vollbringt.Muḥammad ibn Muḥammad Ibn Abī Yaʿlā: Ṭabaqāt al-Ḥanābila. Ed. Muḥammad Ḥāmid al-Faqī. Maṭbaʿat as-Sunna al-Muḥammadīya, Kairo 1952. Bd. I, S. 31–32. Online-Version

Die Opposition gegen die Murdschi'a Starke Opposition gegenüber den murdschi'itischen Lehre kam schon Ende des 8. Jahrhunderts von traditionalistischen Kreisen in Kufa und Basra. Sie sagten den Murdschi'iten eine Neigung zu moralischer Laxheit nach und schlossen sie aus dem Islam aus. Das hing damit zusammen, dass die Murdschiiten generell keinen Unterschied zwischen Islam und Glauben (īmān) machten und den großen Sünder ebenfalls als Gläubigen einstuften. Die Gegner der Murdschiiten, allen voran Sufyān ath-Thaurī, zogen dagegen die Grenzen des Glaubens sehr eng. Sie meinten, dass man nicht einmal von sich selbst wissen könne, ob man ein Gläubiger sei, und verlangten, dass man eine solche Aussage immer mit dem istithnā' , der Ausnahme-Formel: „so Gott will“, versehen müsste. Die Murdschiiten lehnten umgekehrt den Istithnā' ab und verspotteten diejenigen, die ihn ausübten, als „Zweifler“ (šukkāk).Vgl. dazu Madelung EI² 607a.