mini|hochkant|Lani Guinier, 1993
Carol Lani Guinier (* 19. April 1950 in New York City; † 7. Januar 2022 in Cambridge, Massachusetts) war eine amerikanische Rechtsanwältin, Hochschullehrerin und Bürgerrechtlerin. Sie beschäftigte sich vor allem mit den Themen Rasse, Gender und demokratischen und repräsentativen Entscheidungsprozessen (insbesondere zum Wahlrecht oder zur positiven Diskriminierung).
Leben Herkunft und Ausbildung Guinier stammte aus einer Familie von Juristen: Ihr Großvater war Barrister, der in Cambridge studiert hatte. Ihr Vater Ewart Gunnier († 1990) war der erste Vorsitzende der Abteilung für afro-amerikanische Studien an der Universität Havard. Mit Eugenia „Genii“, geb. Paprin († 2009), hatte er neben Lani noch zwei weitere Töchter; die jüdische Mutter legte großen Wert auf interkulturelle Verständigung bei der Erziehung ihrer Töchter.Margaret C. Lee: Lani Guinier. In: Jessie Carney Smith (Hrsg.): Notable Black American Women. Book II. Gale Research, Detroit 1996, S. 261–263.
Nach ihrem Abschluss als Drittbeste an der Andrew Jackson High School in Queens studierte Lani Guinier mit einem Stipendium der National Merit Corporation und der New York Times am Radcliffe College, wo sie im Juni 1971 ihren B.A. cum laude erlangte. Im Juni 1974 machte sie ihren J.D. an der Law School der Yale University. In Yale lernte Guinier Bill Clinton und dessen spätere Ehefrau Hillary Rodham kennen.
Karriere als Juristin Von August 1974 bis August 1976 arbeitete Guinier in Detroit als Law Clerk für Damon J. Keith, damals vorsitzender Bundesrichter für den Eastern District of Michigan (später Richter am United States Court of Appeals für den 6. Bezirk). Von September 1976 bis September 1977 war sie Juvenile Court Referee am Jugendgericht von Wayne County (Michigan). Als Special Assistent arbeitete sie für Assistant Attorney General Drew S. Days in der Abteilung für Bürgerrechte. Von Oktober 1977 bis Februar 1981 war sie beim Justizministerium der Vereinigten Staaten beschäftigt. Vom April 1981 bis Juli 1988 arbeitete sie als Assistant Council für den NAACP Legal Defense and Educational Fund (LDF). Hier war sie vor allem mit der Vertretung von Wahlrechtsfällen vor Gericht betraut. In ihrer Eigenschaft als LDF-Anwältin verklagte sie u. a. 1984 den Staat Arkansas zu der Zeit, als Bill Clinton dessen Gouverneur war, wegen Arkansas’ Statut zur deputy voter registration; der Fall endete mit einem Vergleich.Lani Guinier: Lift Every Voice: Turning a Civil Rights Setback into a New Vision of Social Justice. Simon & Schuster, New York 1998, S. 25.
Im Jahr 1986 heiratete Guinier den Rechtsanwalt Nolan A. Bowie; die Zeremonie fand beim Haus ihres Vaters in Oak Bluffs (Massachusetts) statt und wurde von Damon J. Keith geleitet; die Clintons waren Gäste. Guinier hatte mit ihrem Mann einen Sohn.
Von 1985 bis 1989 war Guinier außerplanmäßige Professorin (Adjunct Professor) an der New York University School of Law. Von Juli 1988 bis Juni 1992 war sie außerordentliche Professorin (Associate Professor) für Recht an der University of Pennsylvania Law School, von Juli 1992 bis Juni 1998 ebenda ordentliche Professorin für Recht.
Nominierung als Assistant Attorney General Am 29. April 1993 wurden durch United States Attorney General Janet Reno für die Clinton-Administration diverse Nominierungen für Stellen im Department of Justice bekannt gemacht, darunter Guinier als Assistant Attorney General der Civil Rights Division. Guiniers Nominierung gab Anlass zu einer von Konservativen begonnenen Kontroverse, die insbesondere ihre Schriften zum Voting Rights Act und damit im Zusammenhang ihre Kritik am amerikanischen Mehrheitswahlrecht zum Inhalt hatte; Guinier urteilte, unter anderem unter Rückgriff auf James Madison, dieses repräsentiere Minderheiten nicht ausreichend bzw. unterdrücke diese tyrannisch; sie befürwortete stattdessen Kumulieren, Mehrmandatswahlkreise und qualifizierte Mehrheiten.Zu diesen gehörten (s. Margaret C. Lee: Lani Guinier. In: Jessie Carney Smith (Hrsg.): Notable Black American Women. Book II. Gale Research, Detroit 1996, S. 262) folgende Artikel Guiniers: “No Two Seats: The Elusive Quest for Political Equality”, in: Virginia Law Review. November 1991; “Keeping the Faith: Black Voters in the Post-Reagan Era”, in: Harvard Civil Rights-Civil Liberties Law Review 1989; “The Triumph of Tokenism: The Voting Rights Act and the Theory of Black Electoral Success”, in: Michigan Law Review. März 1991; zu einer Besprechung der Inhalte siehe Randall Kennedy: Lani Guinier’s Constitution. In: The American Prospect. Vol. 4 No. 15, September 1993. Wiederkehrende Vorwürfe waren, dass Guinier darin die Prinzipien von Majority Rule und One Person, One Vote fundamental ablehnen und Rassenquoten befürworten würde. Ein erster Angriff gegen Guinier erfolgte durch einen Kommentar von Clint Bolick im Wall Street Journal (WSJ, damals die meistgelesene Zeitung AmerikasGreen 2004, S. 125.) am 30. April mit der Schlagzeile Clinton’s Quota Queens (eine Anspielung auf Welfare Queen und Quotenregelung); im Artikel, der mit Norma V. Cantú auch eine weitere Nominierte attackierte, behauptete Bolick, Guiniers Ideen würden auf ein rassisches Apartheid-System hinauslaufenClint Bolick: Clinton’s Quota Queens. In: Wall Street Journal. 30. April 1993, S. A12, s. Cañas und McPhail 2004, S. 234. (Bolick setzte seine Kampagne auch im Programm Morning Edition. von NPR fort);Green 2004, S. 126. Eine Woche später warnte Paul Gigot im WSJ, Guinier sei die Reinkarnation von John C. Calhoun und eigne sich besser für die Abteilung für Bosnien im Außenministerium. Joe Klein bezeichnete in Newsweek Guiniers Ideen zum Wahlrecht als rassen-basierte Gimmicks.Joe Klein: Principles or politics? In: Newsweek. 14. Juni 1993, S. 29, s. Cañas und McPhail 2004, S. 235. John Leo behauptete in U.S. News and World Report, Guinier würde Weiße als einen rassistischen politischen Monolithen beschreiben.John Leo: A controversial choice at Justice. In: U.S. News and World Report. 17. Mai 1993, S. 19, s. Cañas und McPhail 2004, S. 235. The New Republic beschrieb Guinier als fest überzeugt von einem irreduziblen, rassischen „wir“ und „sie“ in der amerikanischen Gesellschaft;Withdraw Guinier. In: The New Republic. 14. Juni 1993, S. 7, s. Cañas und McPhail 2004, S. 234f. in derselben Zeitschrift behauptete Abigail Thernstrom, Guinier würde mit einem kompletten Misstrauen gegenüber dem weißen Amerika beginnen;Abigail Thernstrom: Guinier miss. In: The New Republic. 14. Juni 1993, S. 18, s. Cañas und McPhail 2004, S. 235. Lally Weymouth zitierte in der Washington Post Thernstrom, dass Guinier eine Linksaußen-Kandidatin und Wortführerin einer radikalen Politik sei und nicht an den demokratischen Prozess glaube; Weymouth ließ ebenfalls Will Marshall, Leiter des Progressive Policy Institute und führender New Democrat, zu Wort kommen, der Guinier unterstellte, eine ungekannte Ausweitung gerichtlicher Aufsicht über bundesstaatliche Legislaturen und damit rassische Rechtsansprüche zu fordern, die im Gegensatz zu Clintons Sicht stehe.Lally Welmouth: Lani Guinier: Radical Justice. In: The Washington Post. 19. Mai 1993, sec. A, S. 1, s. Green 2004, S. 78. Konservative Gruppen wie das Institute for Justice, aber auch liberale wie der American Jewish Congress stellten sich gegen Guiniers Nominierung. Guinier ablehnende Stimmen aus dem Senat kamen sowohl von Republikanern als auch Demokraten: Orrin Hatch bezeichnete Guinier als Architektin rassischer Bevorzugungen, die Amerika auf den Weg rassischer Balkanisierung bringen würde; Alan K. Simpson charakterisierte Guiniers Schriften als sehr beunruhigend und einen umgekehrten Rassismus empfehlend; Bob Dole nannte Guinier eine konsistente Unterstützerin von Quoten und Wahlbetrugs-Plänen; der demokratische Senator Joe Biden zeigte sich besorgt über Guiniers Schriften. Der demokratische Senator Edward Kennedy distanzierte sich von Guinier, ebenso Patrick Leahy, der allerdings beklagte, dass Guinier in der Presse vor Gericht gestellt werde;Green 2004, S. 77, 132. die demokratische Senatorin Carol Moseley Braun kam Guinier nicht zu Hilfe (und erfuhr dafür auch Kritik;Shirley A. Wiegand: Analyzing the Testimony from a Legal Evidentiary Perspective: Using Judicial Language Injudiciously. In: Sandra L. Ragan (Hrsg.): The Lynching of Language: Gender, Politics, and Power in the Hill-Thomas Hearings. University of Illinois Press, Urbana 1996, S. 22. Clinton bemerkte später in seiner Autobiographie, dass Kennedy und Moseley Braun ihm beide den Rückzug der Nominierung nahegelegt hättenBill Clinton: My Life. Arrow Books, London 2005, S. 523.); Ablehnung erfuhr Guinier darüber hinaus von Raoul Lowery Contreras,Cañas und McPhail 2004, S. 229. in der New York Times sowie von Personen wie Al From oder A.M. Rosenthal und generell bei den zentristischen bis konservativen Liberalen der New Democrats. Einer der wortstärksten Gegner Guiniers im Repräsentantenhaus war Dave McCurdy, Leiter des Democratic Leadership Council.
Während dieser Vorgänge unterstützte das Weiße Haus öffentlich (vor allem durch Pressesprecher George Stephanopoulos) Guinier, bereitete sich allerdings bereits darauf vor, die Nominierung zurückzuziehen; unterdessen traf sich Guinier auf eigene Faust mit einzelnen Senatoren (wie Arlen Specter, Dennis DeConcini, Herb Kohl, Howard Metzenbaum und Alan K. Simpson), um sie – weitestgehend erfolgreich – von ihrer Nominierung zu überzeugen.Green 2004, S. 79, 91f;
Das Weiße Haus wurde am Abend des 2. Juni von ca. zwei Dutzend demokratischen Senatoren informiert, dass nur eine Minderheit der Mitglieder des United States Senate Committee on the Judiciary wahrscheinlich für Guinier stimmen würden und das Weiße Haus daher die Nominierung zurückziehen müsse. Clinton ließ Guinier bitten, selbst die Nominierung zurückzuziehen; Guinier lehnte ab und verteidigte am Abend stattdessen erstmals öffentlich ihre Ansichten in ABCs Nightline. Der Congressional Black Caucus (CBC) verlangte am 3. Juni, dass Clinton die Nominierung verteidigen müsse. Am Abend desselben Tages traf sich Clinton mit Guinier im Oval Office. Nach dem Treffen informierte er sie telefonisch über den Rückzug der Nominierung. Am nächsten Tag erklärte Clinton, er habe Guiniers Schriften zum Zeitpunkt ihrer Nominierung nicht gelesen gehabt. Er habe dies nachgeholt und sei zum Schluss gekommen, dass sie sich klar für eine Interpretation eigneten, die in Widerspruch zu seinen eigenen Ansichten über Bürgerrechte stehe. Präsident Clinton selbst erklärte seine Einwände gegen Guiniers Schriften, indem er einen Artikel Guiniers in der Michigan Law Review nannte, demzufolge Guinier generell für Verhältniswahl und Minderheiten-Veto argumentiert habe. Clinton bezeichnete dies als unangemessene Allheilmittel sowie anti-demokratisch und schwer zu verteidigen. Später nannte Clinton insbesondere Guiniers vermeintliche Beurteilung des (schwarzen & republikanischen) Gouverneurs von Virginia Douglas Wilder (als nicht authentisch schwarz) sowie ihre Vorschläge in Bezug auf Etowah County in Alabama.