Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG) ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz vom 15. Juli 2013 wurde am 14. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 5. Juli 2013 gebilligt. Es entstand aus einer Initiative der Bundesregierung und trat am 1. August 2013 in Kraft.

Inhalt

Das Gesetz betrifft den Bereich der Krankenversicherungen. Es soll Menschen helfen, die wegen finanzieller Probleme keine Krankenversicherung mehr haben. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.

Aufnahmemöglichkeit bis zum 31. Dezember 2013

Die Versicherungspflicht in einer Krankenkasse besteht für gesetzliche Krankenversicherungen seit dem 1. April 2007, für private Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009. Menschen, die seit Beginn der Versicherungspflicht keine Krankenversicherung haben, müssen sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Kasse melden. Nach Angaben der Bundesregierung betrifft das rund 130.000 nicht krankenversicherte Menschen in Deutschland, bei denen oftmals hohe Schulden gegenüber Krankenversicherern entstanden sind.

Reduzierung des Säumniszuschlags

Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Reduzierung des bis 2013 bei monatlich 5 % liegenden, erhöhten Säumniszuschlages für Beitragsschulden in der Krankenversicherung auf den regulären Säumniszuschlag in Höhe von 1 % für gesetzlich krankenversicherte Beitragsschuldner.

Bezüglich der Zinsen für ausstehende Beiträge verlautbart die Bundesregierung:

Zukünftig soll deshalb nur der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent gelten. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahreszins entspräche dann statt 60 nur noch zwölf Prozent.

Teilweiser Schuldenerlass

Auch ein teilweiser Schuldenerlass in Bezug auf Beitragsschulden für sogenannte nachrangig Versicherungspflichtige ist Regelungsgegenstand.

Bezüglich der Schulden schreibt die Ärztezeitung: Insgesamt haben etwa 600.000 Menschen Beitragsschulden.

Notlagentarif

Zudem wird mit der Norm ein Notlagentarif für Versicherte in der privaten Krankenversicherung eingeführt.Basisinformationen über den Vorgang auf bundestag.deBundesrat billigt Gesetz gegen überhöhte SäumniszuschlägeNAHDRAN – Mensch.Arbeit.Gesundheit, S. 19

Kritik

Rund einen Monat nach Ende der Aufnahmefrist beklagten Verbraucherschützer, dass der Schuldenerlass nur schleppend vorankäme. Die Krankenkassen bearbeiteten die Anträge der Betroffenen langsam, sodass sie ihre Schulden nicht zurückzahlen konnten. Zudem sei die Frist bis Ende 2013 zu kurz angesetzt gewesen. vom 7. Februar 2014 auf finanzen.de, abgerufen am 24. April 2014.

Weblinks Text des Gesetzes auf www.buzer.de Gesetzestext Vorgangsablauf

Einzelnachweise Deutsche Apothekerzeitung (online) Ärztezeitung (online)

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