mini|Titelblatt der Kirchenordnung von 1556 Die Geschichte der Reformation im Markgräflerland folgt weitgehend der Geschichte der Reformation in der Markgrafschaft Baden-Durlach und erreicht ihren Höhepunkt mit der Einführung einer neuen Kirchenordnung durch Markgraf Karl II. am 1. Juni 1556.

Abgrenzung Unter Markgräflerland werden hier nur die früher zur Markgrafschaft Baden-Durlach gehörigen der Herrschaften Rötteln und Badenweiler sowie der Landgrafschaft Sausenburg verstanden. Innerhalb dieses Gebietes gab es jedoch einige Dörfer mit katholischer Grundherrschaft, in denen auch nach Einführung der neuen Kirchenordnung das katholische Bekenntnis bestehen blieb.

Frühe Einflüsse aus der Nachbarschaft Der Franziskaner-Mönch Bernardin Samson forcierte in großem Stil den Ablasshandel in der Schweiz, wo er das Pendant zu Johann Tetzel in Deutschland bildete. Der Rat der Stadt Basel untersagte ihm die Tätigkeit in der Stadt. Bereits 1517 wurden Luthers Schriften auch in Basel durch Johann Froben mit großem Erfolg gedruckt und verbreitet. Da Basel das städtische Zentrum für das Markgräflerland war, ist anzunehmen, dass die Bevölkerung bereits früh mit den neuen Gedanken in Berührung kam. 1521/1522 war Wilhelm Reublin ein führender Kopf der Schweizer Täufer in Basel tätig. 1522 erbaten Bürger von Freiburg im Breisgau vom Konstanzer Bischof – ohne Erfolg – die Erlaubnis das Abendmahl auch nach evangelischem Bekenntnis feiern zu dürfen.s. Heinrich Schreiber: Geschichte der Stadt und Universität Freiburg im Breisgau (IV. Lieferung: Freiburg unter seinen Grafen), 1857 online bei der Uni Freiburg 1522 ließ sich Johannes Oekolampad in Basel nieder. Auch in Straßburg, wo Martin Bucer 1523 Asyl fand, fasste die Reformation früh Fuß. Schriften wie der Reformationsdialog Karsthansonline in der Google Buchsuche fanden am Oberrhein Verbreitung. Der spätere Mitreformator Berns Franz Kolb stammte aus Inzlingen, das zur Markgrafschaft gehörte. Der Reformator Johann Eberlin von Günzburg war 1523 für vier Wochen in Rheinfelden, das er auf Intervention der örtlichen Geistlichen wieder verlassen musste. 1524 schloss sich Waldshut mehrheitlich der Reformation an. 1525 setzte sich unter Balthasar Hubmaier die täuferisch gesinnte Richtung durch.

Thomas Müntzer hielt sich Ende 1524 einige Wochen in der Klettgau-Gemeinde Grießen auf, nachdem er zuvor in Basel Oekolampad besucht hatte.Thomas Müntzer im Klettgau PDF 282,7 kB; abgerufen am 29. Juni 2013; s. auch Vierordt I. S. 202–206 So wurden auch radikale Gedanken in der oberen Markgrafschaft bekannt und fanden ihren Weg in die Köpfe der Bauernschaft, die sich 1525 in ihren Artikeln auch auf diese Gedanken stützte. In den 12 Artikeln der Bauernschaft, die auch von den Markgräflern angenommen wurden, war auch die Forderung enthalten: Freie Wahl und Absetzbarkeit des Pfarrers, der das Evangelium ohne menschlichen Zusatz predigen solle – es wurde also auch eine Forderung der Reformatoren aufgenommen.

1527 wurde Konstanz reformiert, und trat in der Folge dem Schmalkaldischen Bund bei. Nach einem Zunftaufstand trat Basel 1529 zur Reformation über.

Die Einführung der neuen Kirchenordnung 1556 Markgraf Ernst hob 1521 das Kloster Sulzburg wegen der dort herrschenden Missstände auf. 1522 gewährte er dem evangelischen Pfarrer von Kenzingen, Jakob Otter, Asyl. Sein Hofprediger Jakob Truckenbrot war Anhänger der lutherischen Lehre.

Nach dem Passauer Vertrag (1552) führten eine Anzahl von weltlichen Herrschaften im Südwesten Deutschlands die Reformation ein. Auch Markgraf Ernst von Baden-Durlach soll Pläne dazu gehabt haben, schreckte aber vor einem möglichen Konflikt mit dem Regenten des katholischen Vorderösterreich, Erzherzog Ferdinand zurück, der wieder seine Ansprüche auf Gebiete des badischen Oberlandes anmeldete.s. Burger S. 24

Markgraf Karl II. – wie sein Vetter Markgraf Philibert von Baden-Baden – setzte sich auf dem Reichstag sehr für den Augsburger Religionsfrieden von 1555 ein, der es den weltlichen Reichsständen freistellte die Reformation einzuführen. Mit dieser Absicherung und auf Drängen von Herzog Christoph von Württemberg wagte es Karl dann die Reformation auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach durch den Erlass einer neuen Kirchenordnung per 1. Juni 1556 einzuführen.

Die Vorbereitung der Reformation und die Abfassung der Kirchenordnung wurde einer Kommission unter Vorsitz des Kanzlers der Markgrafschaft Baden (Pforzheimer Teil), Martin Achtsynit, übertragen. Mitglieder der Kommission waren der Tübinger Theologen Jacob Andreae, die sächsischen Theologen Maximilian Mörlin und Johann Stössel, sowie der Heidelberger Hofprediger Michael Diller.s. Vierordt S. 429 Nebst den Theologen gehörten der Kommission die markgräflich badischen Hofräte Johann Sechel und Georg Renz an.s. Burger S. 27 Achtsynit wurde auch erster Direktor des Kirchenrates; Karl selbst war Landesbischof der evangelischen Kirche und trat damit die Nachfolge der bisher jeweils für Teile seiner Herrschaft zuständigen Bischöfe von Straßburg, Speyer und Konstanz an. Die „Zerrissenheit innerhalb des evangelischen Bekenntnisses“ beeinträchtigte auch die Arbeit der Kommission.s. Burger S. 27 Letztlich übernahm man aus politischen Gründen weitgehend die Kirchenordnung Württembergs, die von Johannes Brenz 1553 konzipiert wurde. Für die noch im Herbst 1556 durchgeführte erste Kirchenvisitation stellte Württemberg auch noch Jacob Heerbrand zur Verfügung, der auch an der Schlussredaktion der Kirchenordnung beteiligt war.

Für das badische Oberland ernannte Karl den Baseler Theologen Simon Sulzer zum Generalsuperintendenten. Als die Reformation in der Markgrafschaft Baden-Durlach eingeführt wurde, hatte er großen Anteil daran. Er ordinierte evangelische Prediger für dieses Gebiet und führte 1556 KirchenVisitationen durch. Thomas Grynaeus wurde 1558 als Pfarrer in Rötteln und Superintendent der Diözese Rötteln eingesetzt.

Durch häufige Visitationen sollte sichergestellt werden, dass nur noch lutherische Pfarrer tätig waren und die Kirchenordnung eingehalten wurde. Zahlreiche katholische Pfarrer wurden ausgewiesen.

Der Eifer, den Karl bei der Einführung der Reformation entwickelte, trug ihm im Volk auch den Beinamen „der Fromme“ ein. Im Jahre 1561 bekannte sich der Markgraf zur unveränderten Augsburger Konfession, anlässlich einer von Kurfürst August von Sachsen veranstalteten Zusammenkunft der Protestanten in Naumburg.

Die Bevölkerung nahm den vorliegenden Nachrichten nach zu urteilen, die von oben verordnete Reformation weitgehend passiv hin. Weder nennenswerter Widerstand noch Begeisterung sind überliefert. Für die Anhänger Zwinglis und die Täufer war die Situation kaum besser als in katholischen Gebieten.

Basel drängt auf die Reformation in Lörrach Nachdem die Stadt Basel das Kloster Alban übernommen hatte, stand ihr auch die diesem Kloster gehörige Kollatur für die Pfarrstelle in Lörrach zu. Nachdem diese Pfarrstelle Anfang 1556 frei geworden war, veranlasste der Antistes der Basler Kirche, Simon Sulzer, dass sein Schwager, der Pfarrer und Professor Huldreich Koch (genannt Coccius), im Januar 1556 die erste evangelische Predigt in Lörrach hielt – also vor Einführung der neuen Kirchenordnung. Erster evangelischer Pfarrer in Lörrach wurde dann noch 1556 Paul Strasser.s. Baumhauer S. 217/218

Katholische Inseln in der evangelischen Markgrafschaft Innerhalb der Markgrafschaft gab es einige Dörfer mit katholischer Grundherrschaft, in denen auch nach Einführung der neuen Kirchenordnung das katholische Bekenntnis bestehen blieb:

Inzlingen Der Basler Bürgermeister Heinrich Reich von Reichenstein († 1403) erhielt 1394 die Hohe Gerichtsbarkeit über Inzlingen als Lehen von Markgraf Rudolf III. von Hachberg-Sausenberg übertragen. Die Reich von Reichenstein hatten auch Lehen der Habsburger und des Fürstbistums Basel und verblieben beim katholischen Glauben, den damit auch die Bewohner ihres Dorfes beibehalten mussten. Es sind keine Streitigkeiten mit den Markgrafen hierüber bekannt.

Ballrechten-Dottingen Eine Sonderstellung hatten auch Ballrechtens. Ballrechten auf leobw und Dottingens. Dottingen auf leobw, die 1458 von Markgraf Karl I. von Baden den Herren von Staufen als Mannlehen übergeben wurden. Die Herren von Staufen, die zu den vorderösterreichischen Landständen gehörten, blieben beim katholischen Bekenntnis und dementsprechend auch ihre Dörfer. Erst nachdem die Herren von Staufen 1602 ausgestorben waren, zogen die Markgrafen das Lehen wieder an sich und beide Orte wurden zusammen mit der alten Herrschaft Badenweiler verwaltet, wobei sie weiterhin katholisch blieben.

Lörrach-Stetten Das Dorf Stetten gehörte dem Damenstift Säckingen, das als vorderösterreichischer Landstand bei der katholischen Konfession blieb. Während in den vorgenannten Fällen keine Streitigkeiten über die Religionszugehörigkeit bekannt sind, kam es im Fall Stetten zu einem Konflikt.

Markgraf Rudolf III. von Hachberg-Sausenberg erlangte 1409 die hohe Gerichtsbarkeit über Stetten.Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050–1515, herausgegeben von der Badischen Historischen Commission, bearbeitet von Richard Fester, Innsbruck 1892 Band 1, Urkundennummer h913 online Die Grund- und Leibherrschaft verblieben jedoch beim Stift Säckingen und die niedere Gerichtsbarkeit lag bei den Herren von Schönau. Die Markgrafen von Baden-Durlach als Erben des Hauses Hachberg-Sausenberg beanspruchten aufgrund der hohen Gerichtsbarkeit auch die Landeshoheit über Stetten. Das Haus Habsburg als Schirmvogt des Damenstifts wehrte diesen Anspruch jeweils ab. Die Gemengelage von Rechten gewann nach der Reformation in der Markgrafschaft Baden-Durlach an Brisanz.

Agatha Heggenzer von Wasserstelz war erst 1550 zur Äbtissin gewählt worden und übernahm das Stift in einem desolaten Zustand. Nachdem der Schirmvogt, Kaiser Karl V. 1558 gestorben war, sah Markgraf Karl II. eine Gelegenheit die Landeshoheit zu gewinnen. Im Dezember 1559 erging ein Schreiben des Markgrafen an die Äbtissin in dem mitgeteilt wurde, dass die Einsetzung eines evangelischen Pfarrers beabsichtigt sei. Die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim bestritt Karl im Januar 1561 das Recht hierzu, da er nicht Landesherr sei. Als Karl im Februar 1561 dennoch einen evangelischen Prädikanten nach Stetten schickte, stand dieser vor verschlossener Kirchentür. Im April 1561 vereinbarten der durlachische Kanzler Martin Achtsynit und der vorderösterreichische Kanzler Johann Ulrich Zasius den Status quo und damit das katholische Bekenntnis in Stetten vorerst beizubehalten – eine Lösung im Prälatenstreit war zu diesem Zeitpunkt wichtiger.

Im Frühjahr 1564 kündigte der Markgraf erneut die Einsetzung eines evangelischen Pfarrers an und im November 1564 wurde auch der erste evangelische Gottesdienst gehalten – der katholische Pfarrer verließ den Ort. Auf dem Augsburger Reichstag 1566 kam es zu einem Kompromiss zwischen Kaiser Maximilian II. und dem Markgrafen. Während dem Markgrafen Steuereinnahmen zugestanden wurden, setzte sich der Kaiser bzgl. des Glaubensbekenntnisses durch. Im Dezember 1566 setzte die Säckinger Äbtissin wieder einen katholischen Priester ein, womit das zweijährige reformatorische Zwischenspiel endete. Die Frage der Landeshoheit blieb ungeklärt.

Der Prälatenstreit