Der Landratsbezirk Seligenstadt war ein Landratsbezirk in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Seligenstadt. 1821 gegründet, ging er 1832 im Kreis Offenbach auf.

mini|Prälatur-Flügel des Klosters Seligenstadt – Amtssitz des Landrates

Geschichte Entstehung Im Zuge der Justiz- und Verwaltungsreform von 1821 im Großherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der überkommenen Ämter in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert. Der Landratsbezirk Seligenstadt entstand dabei aus dem Amt Seligenstadt, dem Amt Steinheim, dem Amt Babenhausen außer den Orten Kleestadt und LangstadtKleestadt und Langstadt wurden dem Landratsbezirk Dieburg zugeteilt (). und dem Patrimonialgericht Heusenstamm.

Der Bezirk bestand aus 18 vormals kurmainzischen, fünf vormals hanau-hessen-kassel’schen und drei ritterschaftlichen Orten. Bis auf die ritterschaftlichen Orte handelte es sich um Dominiallande, also Gebiete, in denen die Hoheitsrechte komplett beim Staat lagen. In den zur Herrschaft Heusenstamm gehörenden Orten besaßen die Grafen von Schönborn die patrimonialgerichtsherrlichen Rechte und Pflichten. Aber bereits vor der Umstrukturierung von 1821 war zwischen dem Staat und den Grafen von Schönborn vereinbart worden, dass „Vermöge Übereinkunft mit dem Patrimonialgerichtsherren zu Heusenstamm, Grafen von Schönborn, […] die patriomonialgerichtsherrlichen Justiz- und Polizeigerechtsame im Gericht Heusenstamm von dem Landrath zu Seligenstadt und dem Landrichter zu Steinheim im Namen des Gerichtsherren ausgeübt [werden]“. Der Staat besaß also im Amt Seligenstadt die Hoheitsrechte faktisch in vollem Umfang.

Die Aufgaben der Rechtsprechung erster Instanz, die die nun aufgelösten Ämtern wahrgenommen hatten, wurden dem ebenfalls neu gegründeten Landgericht Steinheim übertragen.

Auflösung In der Gebietsreform 1832 wurden die Landratsbezirke aufgelöst und zu größeren Kreisen zusammengelegt.Art. 1 Edict, die Organisation der dem Ministerium des Innern und der Justiz untergeordneten Regierungsbehörden betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 55, 4. Juli 1832, S. 365–376. Deren Zuschnitt wurde kurz darauf mit einer weiteren Verordnung festgelegt. Der Landratsbezirk Seligenstadt verschmolz dabei mit dem Landratsbezirk Offenbach zum Kreis Offenbach.Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 74, 5. September 1832, S. 561–563 (561). Das Gebiet des ehemaligen Kreises Seligenstadt gehört heute überwiegend zum Landkreis Offenbach, die ehemaligen Gemeinden Steinheim und Kleinauheim sind heute Stadtteile von Hanau.

Interne Organisation Der Landratsbezirk Seligenstadt war in 25 Bürgermeistereien eingeteilt, die dem Landrat unterstanden. Dabei wurden häufig mehrere kleinere Ortschaften durch eine Bürgermeisterei verwaltet. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 standen den Gemeinden ein gewählter Ortsvorstand vor, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte. Schultheißen wurden nicht mehr eingesetzt.

Bürgermeistereien Babenhausen Bieber Dietesheim Dudenhofen Froschhausen (Groß-)Steinheim Hainhausen mit Rembrücken Hainstadt Harreshausen Hausen Hergershausen Heusenstamm Jügesheim Klein-Auheim Klein-Krotzenburg Kleinsteinheim Klein-Welzheim Lämmerspiel Mainflingen Mühlheim am Main Obertshausen Seligenstadt Sickenhofen Weißkirchen Zellhausen

Sitz des Landrates des Landratsbezirks Seligenstadt war das ehemalige Kloster Seligenstadt.Anja Kalinowski: Die ehemalige Benediktinerabtei Seligenstadt. Führer durch die Klosteranlage und Schauräume = Edition der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen. Broschüre 30. 2. Auflage. Schnell + Steiner, Regensburg 2008, S. 11.

Parallele Fachverwaltungen Finanzen Für die Einnahmen aus Staatseigentum (den sogenannten Domanialien) gab es die Rentämter. Für die beiden Landratsbezirke Seligenstadt und Offenbach sowie für die Bürgermeistereien Dietzenbach Nieder- und Oberroden aus dem Bezirk Langen war das Rentamt Seligenstadt zuständig.

Davon getrennt war die Steuerverwaltung. Für den Landratsbezirk war der Steuerbezirk Seligenstadt zuständig, der zur Obereinnehmerei Darmstadt gehörte. Der Steuerbezirk Seligenstadt war wiederum in drei Distrikteinnehmereien gegliedert die aus: 1. Babenhausen mit Dudenhofen, Harreshausen, Hergershausen, Sickenhofen und Zellhausen; 2. Seligenstadt mit Froschhausen, Hainhausen, Jügesheim, Kleinkrotzenburg, Kleinwelzheim, Mainflingen, Rembrücken und Weißkirchen; 3. Steinheim mit Bieber, Dietesheim, Hainstadt, Hausen, Heusenstamm, Kleinauheim, Kleinsteinheim, Lämmerspiel, Mühlheim und Obertshausen; bestanden.

Der Landratsbezirk gehört zum Hauptzollamt Offenbach und hatte ein Grenzzollamt I. Classe in Seligenstadt und ein Grenzzollamt II. Classe in Steinheim.

Forst Die Forstverwaltung des Landratsbezirks Seligenstadt wurde vom Forst Seligenstadt wahrgenommen, der aus den fünf folgenden Forstrevieren bestand: 1. Babenhausen mit Harreshausen: 2. Dudenhofen mit Hainhausen, Hergershausen, Jügesheim und Sickenhofen; 3. Oberroden mit Dietzenbach, Eppertshausen, Messenhausen und Niederroden (alle aus dem Landratsbezirk Langen); 4. Steinheim mit Bieber, Dietesheim, Hainstadt, Hausen, Heusenstamm, Kleinauheim, Kleinkrotzenburg, Kleinsteinheim, Lämmerspiel, Mühlheim, Obertshausen, Rembrücken, Weißkirchen, Bürgel und Offenbach (die beiden Letzten aus dem Landratsbezirk Offenbach); 5. Zellhausen mit Froschhausen, Kleinwelzheim, Mainflingen und Seligenstadt.

Kirche Die Kirchverwaltung im Bezirk bestand aus dem Inspektorat Seligenstadt mit den folgenden lutherischen Pfarreien: 1. Babenhausen; 2. Dudenhofen; 3. Harreshausen; 4. Sickenhofen mit Hergershausen. Die katholischen Orte des Bezirks gehörten zu den folgenden Pfarreien mit ihren Filialen: 1. Bieber; 2. Heusenstamm mit Obertshausen; 3. Kleinkrotzenburg; 4 Lämmerspiel mit Hausen; 5. Mainflingen; 6. Mühlheim mit Dietesheim; 7. Seligenstadt mit Froschhausen, Kleinwelzheim und Zellhausen; 8. Steinheim mit Hainstadt, Kleinauheim, und Kleinsteinheim; 9. Weißkirchen mit Jügesheim und Rembrücken. Die Pfarrei Weißkirchen gehört zum Dieburger Landkapitel die übrigen zum Rodgauer Landkapitel.

Historische Beschreibung Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über den Landratsbezirk Seligenstadt:

Lage und Grenzen werden beschrieben als:

Die Natürliche Beschaffenheit als:

Die Bevölkerung als:

Die Naturprodukte als:

Gewerbe und Handel als:

Landräte Edmund Hardy (1821 bis 1832)

Literatur Willi Görich: Verwaltungs-Einteilung 1821 [Karte] = Taf. 25a. In: Hessisches Landesamt für Geschichtliche Landeskunde (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Marburg 1960–1978. [de/subjects/idrec/sn/ga/id/45 Digitalisat] Ulrich Reuling: Verwaltungs-Einteilung 1821–1955. Mit einem Anhang über die Verwaltungsgebietsreform in Hessen 1968–1981. In: Fred Schwind (Hrsg.): Geschichtlicher Atlas von Hessen. Text- und Erläuterungsband. Thorbecke, Sigmaringen 1984. ISBN 3-921254-95-7 [downloads/ga/24-26b.pdf#zoom=50 Digitalisat] (PDF)

Anmerkungen

Einzelnachweise

Seligenstadt Kategorie:Geschichte (Landkreis Offenbach) Kategorie:Geschichte Hanaus Seligenstadt Kategorie:Aufgelöst 1832