Das Oberappellationsgericht in Diez war das Oberappellationsgericht des Herzogtums Nassau, das von 1806 bis 1815 seinen Sitz in Diez hatte.
Geschichte Mit § 33 des Reichsdeputationshauptschlusses wurde dem Gesamthaus Nassau 1803 auch ein Privilegium de non appellando verliehen. Um dieses ausüben zu können, wurde ein Oberappellationsgericht als oberste Instanz benötigt. Dieses wurde zunächst in Hadamar eingerichtet. An die Spitze trat als dessen Präsident Karl Friedrich August von Dalwigk, der zuvor Assessor (Richter) am Reichskammergericht gewesen war.Jahns, S. 350, 354f. Weiter waren dort sechs Räte als Richter tätig.
Mit der Rheinbundakte fiel Hadamar 1806 an das Großherzogtum Berg. Damit ergab sich die Situation, dass das für das Herzogtum Nassau zuständige Oberappellationsgericht Hadamar außerhalb von dessen Landesgrenze lag. Eine Verlegung des Gerichtes wurde daher durch die Regierung des Herzogtums Nassau beschlossen. Um den neuen Sitz des Gerichts bewarben sich Usingen, Neuwied, Ehrenbreitstein, Eltville, Höchst und Diez. Herzog Friedrich Wilhelm bestimmte mit einem Erlass vom 15. Juli 1809, dass das Gericht zum 1. Mai 1810 nach Diez umziehen solle. Neuer Sitz des Gerichts wurde dort das Waisenhausgebäude. Am 5. Mai 1810 nahm das Gericht dort seine Arbeit auf.
Nach der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 zerfiel das Großherzogtum Berg und Nassau-Oranien erhielt seine Erblande zurück. Mit § 7 des Hausvertrags vom 26. November 1813 wurde zwischen dem Herzogtum Nassau und Nassau-Oranien vereinbart, dass das Oberappellationsgericht in Diez nun auch für die oranischen Erblande zuständig sein solle. Ein Hausvertrag vom 14. Juli 1814 regelte Details. Oranien sollte der Kosten tragen und der Räte benennen. Die Zahl der Räte sollte auf 8 erhöht und eine zweite Kammer eingerichtet werden. Am 2. September 1814 erfolgte die Eröffnung dieses Gesamtoberappellationsgerichts.
Als Ergebnis des Wiener Kongresses erhielt das Herzogtum Nassau die oranischen Erblande im Rahmen eines Gebietstausches. Damit bestand der Gerichtsbezirk des Oberappellationsgerichts nun ausschließlich aus dem Gebiet des Herzogtums. 1815 wurde das Gericht nach Wiesbaden verlegt.Jahns, S. 354.
Richter Karl Friedrich August von Dalwigk (Präsident, 1804–1825Jahns, S. 350, 354f.) Carl von Moß (Vizepräsident, 1813) Carl Friedrich Freiherr von Trumbach (Vizepräsident, 1818) August Ludwig Freiherr von Preuschen von und zu Liebenstein (1813, 1818) Daniel Langsdorf (1812, 1813, 1818) Carl Ludwig Ler (1812, 1813, 1818) Franz Albert Flach (1812, 1813) Constantin Philipp Anton Freiherr von Ritter (1813) Georg Gottfried Notwitt (1818) Carl Joseph Tippel (1818)
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X A. Merker: Ludwig Harscher von Almendingen; in: Nassauische Annalen, 1915, S. 266 ff. Staats- und Adreß-Calender des Herzogthums Nassau 1812, S. 41, online Staats- und Adreß-Calender des Herzogthums Nassau 1813, S. 38, online Staats- und Adreß-Calender des Herzogthums Nassau 1818, S. 31–32, online
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht (Herzogtum Nassau) Kategorie:Recht (Nassau-Dillenburg) Kategorie:Organisation (Diez) Kategorie:Gerichtsgründung 1813 Kategorie:Aufgelöst 1815