Ein Überprüfungsantrag ist allgemein ein Antrag auf Überprüfung eines Sachverhaltes:

für den Überprüfungsantrag im deutschen Sozialrecht nach § 44 SGB X, siehe Überprüfungsantrag (Sozialrecht) für den Überprüfungsantrag im deutschen Verwaltungsrecht nach § 51 VwVfG, siehe Überprüfungsantrag (Verwaltungsrecht)