Das Fahrlehrergesetz regelt die Ausbildung und die Berufsausübung von Fahrlehrern in Deutschland.

Inhalt Gemäß Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes darf nur derjenige Fahrschüler ausbilden, der im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis ist. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis sind in FahrlG genannt. Zuwiderhandlungen sind nach ordnungswidrig und können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das Fahrlehrergesetz wird durch mehrere Verordnungen ergänzt, z. B. durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung und die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung.

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