Die Lebensrechtsbewegung (auch Pro-Life, Lebensschutzbewegung, Abtreibungsgegner) ist eine soziale Bewegung, die Anfang der 1970er Jahre zunächst in den USA entstanden ist und sich primär gegen Schwangerschaftsabbrüche richtet.Zentral ist nicht nur der Versuch, eine soziale Ächtung durchzusetzen, sondern auch die konsequente Umsetzung eines generellen Verbots unter hohen Strafen nicht nur der betroffenen Frauen, sondern auch der die Abtreibungen durchführenden Ärzteschaft; und zwar auch bei Vergewaltigungen oder wenn von Anfang an klar ist, dass die Mutter ihren Mutterpflichten gar nicht nachkommen kann. Seit den 1990er Jahren setzt sie sich auch gegen Praktiken der Sterbehilfe, des Klonens, der Pränataldiagnostik und manche Gebiete der Biotechnologie, wie etwa verbrauchende Stammzellforschung und verbrauchende Embryonenforschung, ein.Thomas Schirrmacher: . In: Professorenforum-Journal 2002. Bd. 3, Nr. 2, S. 23, 26. Die gegensätzliche soziale Bewegung zum Thema Schwangerschaftsabbruch heißt Pro-Choice.

Begriff Der Begriff „Pro-life“ wurde laut dem Oxford English Dictionary sowie dem Merriam-Webster’s Dictionary erstmals im Jahr 1971 verwendet.pro-life, adj. In: Oxford English Dictionary, 3. Auflage, Juni 2007. Abgerufen am 18. März 2013: „orig. U.S. Opposed to induced abortion; (also occas.) opposed to euthanasia.“Pro-life. In: Merriam-Webster Online. Abgerufen am 2. April 2013. In dem heute üblichen Sinne, das heißt als Bezeichnung für die Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen, wurde der Begriff allerdings erst am 18. Januar 1976 in einem Artikel der New York Times erwähnt.William Safire: Dead-on in origin of the term „pro life“. In: Ocala Star-Banner, 15. September 1990.

Im deutschsprachigen Raum ist die Selbstbezeichnung von Gruppen, die sich gegen Schwangerschaftsabbrüche organisiert haben, „Lebensrechter“ oder „Lebensschützer“. Nachdem 1991 das von Barbara Ritter, Mechthild Bock und Renate Wilke herausgegebene Buch Vorsicht „Lebensschützer“: Die Macht der organisierten Abtreibungsgegner erschienen war, wurde die Bezeichnung „Lebensschützer“ von den Aktivisten als diskriminierend empfunden, so dass sie zeitweise auf den amerikanischen Begriff für die Bewegung Pro-Life zurückgriffen.

Geschichte 1960er Jahre Ab Mitte der 1960er Jahre begann ein historischer Wandel: Die ersten Antibabypillen kamen auf den Markt, etwa zur gleichen Zeit begann die so genannte sexuelle Revolution. Insbesondere vonseiten der Kirchen wurde die Antibabypille scharf kritisiert. Papst Paul VI. verurteilte 1968 in der Enzyklika Humanae vitae die Geburtenkontrolle durch künstliche Verhütungsmittel und begründete dies damit, dass jene außerehelichen Geschlechtsverkehr fördern würden. In den evangelischen Kirchen gingen die Meinungen weiter auseinander als innerhalb der römisch-katholischen Kirche, doch auch hier fürchteten einzelne Vertreter einen Sittenverfall durch die freie Verfügbarkeit der Antibabypille.

Parallel dazu formierte sich die neue Frauenbewegung, die die Selbstbestimmung von Frauen über ihre Schwangerschaften forderte. In der BRD wurde so die Reform des § 218 StGB öffentlichkeitswirksam diskutiert. Nachdem bereits zuvor in einigen europäischen Staaten der Schwangerschaftsabbruch in unterschiedlichem Umfang zugelassen worden war, schlug in den Vereinigten Staaten das American Law Institute 1962 eine Lockerung der entsprechenden Gesetzgebung vor. Dem schlossen sich im Laufe des Jahrzehnts weitere gesellschaftliche Gruppen an. Ab 1967 änderten im Zuge dessen immer mehr US-Bundesstaaten ihre Gesetze. 1967 entstand auch die erste amerikanische Lebensrechts-Organisation, die Virginia Society for Human Life, und 1968 mit dem National Right to Life Committee (NRLC) die älteste USA-weite Organisation dieser Art. 1968 wurde die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch im Vereinigten Königreich reformiert.

1970er Jahre 1973 erließ der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die Entscheidung im Fall Roe v. Wade, die aus der Verfassung ein nicht ausdrücklich genanntes Recht auf Privatsphäre ableitet, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch einschlösse. Damit wurde der Abbruch auch in den 31 US-Bundesstaaten legal, in denen kein entsprechender Parlamentsbeschluss ergangen war. Im Gefolge dieser Entscheidung kam es zur Gründung zahlreicher Pro-Life-Organisationen. 1978 formierte sich die American Life League.

1972 wurde in der DDR mit dem Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch eingeführt. Ein entsprechender Versuch des Gesetzgebers in der Bundesrepublik Deutschland scheiterte 1975 an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, woraufhin 1976 eine Neufassung des § 218 StGB, nämlich die Indikationslösung, in Kraft trat.

Die ersten Lebensrechtsgruppen in den frühen 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland entstanden als Reaktion auf das Vorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die öffentliche Diskussion um eine Reform des § 218. Sie gründeten sich explizit als Antagonistinnen zur Zweiten Frauenbewegung und anderen emanzipatorischen Bewegungen.Michi Knecht: Zwischen Religion, Biologie und Politik: Eine kulturanthropologische Analyse der Lebensschutzbewegung. LIT Verlag, Berlin-Münster-Wien-Zürich-London 2006, ISBN 978-3-8258-7007-2, S. 154 f. 1974 gründete eine Gruppe von Studenten die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Als weitere Organisation folgte die christliche Bewegung für das Leben/Aktion Leben e. V., 1979 gegründet in Absteinach/Odenwald, die zusammen mit der Europäischen Ärzteaktion und weiteren kleineren Gruppen den reaktionären Flügel der Bewegung bildete und für ihr aggressives Auftreten bei so genannten Sühnemärschen und Demonstrationen bekannt war. Auf Flugblättern und in der Zeitschrift Christ und Welt wurden Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und die Fristenlösung mit der Endlösung gleichgesetzt. Moderatere Gruppen der Lebensrechtsbewegung lehnten die Zusammenarbeit mit diesen Gruppen ab. Differenzen zwischen den einzelnen Gruppen betreffen jedoch nicht die Frage, was man politisch erreichen will, sondern Fragen der Strategie und des Images in der Öffentlichkeit.Michi Knecht, ebd. S. 166, S. 192.

In Österreich wurde 1975 eine Fristenregelung eingeführt, dort trat als erste größere Lebensrechtsorganisation die hauptsächlich im sozialen Bereich tätige Aktion Leben Österreich auf den Plan. Die Schweizer Vereinigung Ja zum Leben entstand 1972 zur Bekämpfung der 1971 lancierten Eidgenössischen Volksinitiative für straflose Schwangerschaftsunterbrechung.Anne-Marie Rey: Die Erzengelmacherin – das 30-jährige Ringen um die Fristenregelung. Xanthippe, Zürich 2007, ISBN 978-3-905795-02-8, S. 100 f.

1980er Jahre Mitte der 1980er Jahre gründeten sich mehrere deutsche Lebensrechtsorganisationen, so 1984 die Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V., zu der etwa Rainer Beckmann gehört, mit ihrer Zeitschrift für Lebensrecht. 1985 wurden die Christdemokraten für das Leben durch Parteimitglieder der CDU/CSU gegründet.

In den 1980er Jahren versuchten deutsche Lebensrechtler eine Verschärfung des § 218 herbeizuführen, da eine soziale Indikation ihrer Meinung nach faktisch der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärten Fristenregelung gleichkäme. Außerdem klagten sie erfolglos gegen die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen, die in 90 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche die Kosten übernehmen.

Ebenfalls 1985 kam in der Schweiz die Initiative „Recht auf Leben“ zur Abstimmung, die den Grundsatz „Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem natürlichen Tode“ in der Verfassung verankern wollte. Die Verfassungsänderung wurde vom Schweizer Stimmvolk mit 70-prozentiger Mehrheit abgelehnt.

1990er Jahre In den 1990er Jahren waren die Lebensrechtsgruppen in den USA zu einer Bewegung mit Millionen von Anhängern angewachsen und übten einen erheblichen gesellschaftlichen Einfluss aus. Im Gegensatz zu den Verhältnissen in Europa spielt in den USA die politische Lobby-Arbeit der Lebensrechtsbewegung (Pro-Life) wie auch der Befürworter eines freien Schwangerschaftsabbruchs (Pro-Choice) eine ganz erhebliche Rolle im öffentlichen Meinungsbild.

In den Neuen Bundesländern schlossen sich ab 1990 mehr 40 kleinere Lebensschutzgruppen und -initiativen zu dem Dachverband Kaleb zusammen, der ein christliches Selbstverständnis der Lebensrechtsbewegung formuliert und mittlerweile bundesweit organisiert istMichi Knecht, ebd. S. 146 f. und unter anderem mit Beratungsstellen für schwangere Mädchen und Frauen mittlerweile bundesweit agiert.Silke Kettelhake: Ein Besuch bei Profamilia, bei der Caritas und bei kaleb e. V. Fluter – Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung, 23. September 2009.

1995 wurde in Deutschland die Indikationslösung durch eine Fristenregelung bei vorgeschriebener Beratung ersetzt. Die Auseinandersetzung der deutschen Lebensrechtsgruppen mit den regionalen Kirchen um den Beratungsschein spitzte sich zu. Viele Lebensrechtsgruppen wandten sich gegen den von der katholischen Kirche und den meisten evangelischen Kirchen in ihren Beratungsstellen ausgestellten Beratungsschein, der gesetzlich ab dem 1. August 1995 einzige Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch war, da sie darin eine Mitwirkung der Kirchen an Schwangerschaftsabbrüchen sahen. 1999 ordnete der Papst an, in katholischen Beratungsstellen keinen solchen Beratungsschein mehr auszustellen.

Die seit 2001 legalisierte Duldung der Sterbehilfe in den Niederlanden, in Belgien, in Oregon, Kolumbien und Teilen Australiens wurde zu einem zentralen Thema der Lebensrechtsbewegung, die sich strikt gegen die aktive Sterbehilfe wendet. Auch bioethische Themen (Hirntoddiskussion, Bioethikkonvention, ärztlich assistierte Fortpflanzung) gewannen in der Lebensrechtsbewegung immer mehr an Bedeutung.

2000er Jahre Im Zusammenhang mit den Klonversuchen an Tieren (z. B. dem geklonten Schaf Dolly) setzte sich die Lebensrechtsbewegung gegen das reproduktive sowie therapeutische Klonen ein. Weitere bioethische Themen kamen hinzu, beispielsweise Forschung und Eingriffe am menschlichen Erbgut oder Forschung an und mit embryonalen Stammzellen.

Im November 2000 reichten die Schweizer Lebensrechtsorganisationen die Volksinitiative „für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not“ ein, die 2002 gleichzeitig mit einem von Lebensrechtsorganisationen und der Christlichdemokratischen Volkspartei eingereichten Referendum gegen die 2001 vom Parlament beschlossene Revision der Artikel 118–121 des Strafgesetzbuches (Fristenregelung) zur Abstimmung kam. Die Fristenregelung wurde 2002 in der Volksabstimmung mit 72,2 Prozent der Stimmen angenommen, die Initiative mit 81,8 Prozent abgelehnt.Volksabstimmung vom 2. Juni 2002

Im Februar 2007 unterlag die Lebensrechtsbewegung beim Volksreferendum in Portugal, das mit rund 60 Prozent die Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch bestätigte. 2009 kämpfte die Lebensrechtsbewegung in Spanien gegen einen Gesetzentwurf der spanischen Regierung zur Liberalisierung des spanischen Abtreibungsrechts und beteiligte sich an großen Demonstrationen, so an einer Kundgebung im Oktober 2009 in Madrid mit etwa 1,5 Millionen Teilnehmern.

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