Die Zwölf Stämme (; früher auch , , , genannt) ist eine Sondergemeinschaft mit christlich-rigoristischem Hintergrund. Sie wurde Anfang der 1970er Jahre in den Vereinigten Staaten von Elbert Eugene Spriggs (auch Gene Spriggs und – innerhalb der Glaubensgemeinschaft – Yoneq genannt) gegründet.

Die Zwölf Stämme sehen sich als bibeltreu und in der Tradition des Urchristentums, insbesondere der Jerusalemer Urgemeinde und der von ihr praktizierten Gütergemeinschaft. Die Medien und weite Teile der Öffentlichkeit betrachten die Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme als eine fundamental-christliche Sekte. Die ihr vorgeworfene Misshandlung (Züchtigung) von Kindern wurde in mehreren Gerichtsverfahren bestätigt.Züchtigung und Lehrermangel: Schule der „Zwölf Stämme“ droht Aus. In: Der Spiegel, 18. April 2013.

Die Zwölf Stämme sind nicht mit der gleichnamigen von Vernon Carrington innerhalb der Rastafari begründeten Bewegung zu verwechseln.

Geschichte mini|Zeremonieller Tanz bei einer Hochzeit Als Gründer der Zwölf Stämme gilt der Amerikaner Elbert Eugene Spriggs (1937–2021), ein ehemaliger Pädagoge und Anhänger der Jesus-People-Bewegung, der in den frühen 1970er Jahren in Chattanooga (Tennessee) Jugendliche und junge Erwachsene in einer sogenannten Light Brigade um sich sammelte.Geistige Orientierung und gefährliche Angebote. In: Andreas de Bruin, Siegfried Höfling, Rolf Oerter (Hrsg.): Es lebe die Jugend! Vom Grenzgänger zum Gestalter (= Berichte und Studien, Band 94). Hanns-Seidel-Stiftung / Akademie für Politik und Zeitgeschehen, München 2011, ISBN 978-3-88795-375-1, S. 202–205. Die schnell wachsende Bewegung ging in den Folgejahren immer stärker in die Isolation. Die Zusammenarbeit mit den traditionellen christlichen Kirchen Chattanoogas wurde aufgekündigt. 1978 erwarb die Light Brigade in Island Pond, einem Dorf im Neuenglandstaat Vermont, ein eigenes Domizil und nannte sich fortan Northeast Kingdom Community Church. Eine erste polizeiliche Aktion gegen die Glaubensgemeinschaft, bei der 112 Kinder in staatliche Obhut genommen wurden, erfolgte 1984. Die Anklage, die auf Kindesmisshandlung und Missbrauch lautete, wurde allerdings kurze Zeit später wegen Mangels an Beweisen aufgehoben.

In den 1980er Jahren zog Spriggs nach Südfrankreich, wo er die Communauté de Sus (auch Tabitha’s Place genannt), den europäischen Zweig der Zwölf Stämme, gründete. Waren es 1990 nur 48 Personen, die bei den Behörden als Bewohner der Communauté gemeldet waren, so waren es nach drei Jahren schon mehr als doppelt so viele. 1994 entstand in Pennigbüttel bei Osterholz-Scharmbeck die erste deutsche Gruppierung dieser Bewegung. Dort hatte eines der Mitglieder ein größeres Anwesen geerbt und der Gemeinschaft als Wohnsitz geschenkt. Da die Eltern der Pennigbütteler Gruppierung es ablehnten, ihre Kinder in einer öffentlichen Schule unterrichten zu lassen, kam es zu einem ersten Konflikt mit den deutschen Behörden. In dessen Folge wurden Bußgelder und, nachdem diese nicht bezahlt worden waren, eine zweitägige Beugehaft verhängt. Diese behördlichen Maßnahmen konnten aber den Widerstand der Gemeinschaft, die ihre Kinder nach einem Home-Schooling-Programm unterrichteten, nicht brechen.

1995 wurde von Osterholz-Scharmbeck aus mit dem Aufbau einer weiteren Gemeinschaft im baden-württembergischen Dorf Stödtlen-Oberbronnen begonnen. 1998 lebten dort sieben Familien. Auch hier kam es wegen der Schulverweigerung zu Konflikten mit den zuständigen Behörden. 1997 verstarb in der Communauté de Sus ein 19 Monate alter Junge. Er war in Stödtlen-Oberbronnen geboren worden und von Geburt an schwer herzkrank. Die deutsche Justiz erhob gegen die Eltern den Vorwurf, sie hätten dem Kind keine ausreichende medizinische Versorgung zukommen lassen, und ordnete eine Untersuchungshaft an. Nach 18 Monaten wurden die Eltern im Herbst 1998 unter strengen Auflagen entlassen.

Im Jahr 2001 übersiedelten die Gemeinschaften in Pennigbüttel und Stödtlen nach Bayern. Sitz der Gemeinschaft wurde das Gut Klosterzimmern, das sie von der Wallersteiner Fürstenfamilie erworben hatte. Von diesem Stützpunkt aus entstanden in den Folgejahren weitere Filialen in Kalbe und in Wörnitz.

Lebensweise Die Zwölf Stämme leben und arbeiten zusammen in Kommunen. Diese sind streng hierarchisch gegliedert. Die männlichen Mitglieder werden „Brüder“, die weiblichen „Schwestern“ genannt. Frauen sind den Männern klar untergeordnet.5 Wahrheiten über die unheimliche Sekte „Zwölf Stämme“. In: Huffington Post, 19. Mai 2014.

Der Tagesablauf ist streng reguliert und beginnt mit einem gemeinschaftlichen Morgentreffen. Männer tragen in aller Regel Bärte und langes Haar.Sekte „Zwölf Stämme“: Das Leben hinter der Fassade. In: Augsburger Allgemeine, 26. Mai 2012. Dies wird biblisch und aus der Tradition des Judentums heraus begründet. Frauen tragen weite Hosen, Röcke oder Kleider. Die „Brüder“ und „Schwestern“ der Gemeinschaft müssen hart und lange arbeiten, bekommen keinen Lohn und verzichten auf persönliches Eigentum. Eine Krankenversicherung wird wie jede staatliche Sozialleistung abgelehnt.

Gesetzeskonflikte Konflikt mit dem Freistaat Bayern wegen Schulpflicht Die Kinder der Gemeinschaft sollen „unbeeinflusst von modernen Strömungen“ streng nach biblischen Grundsätzen aufwachsen. Der staatliche Schulunterricht wird unter anderem wegen des Sexualkundeunterrichts und der Vermittlung der Evolutionslehre abgelehnt. Sexualkunde wird vorwiegend aus moralisch-pädagogischen Gründen abgelehnt; die Evolutionstheorie wird als Widerspruch zur biblischen Schöpfungsaussage interpretiert und deshalb abgelehnt (siehe auch Kreationismus). Stattdessen wurden die Kinder in der Gemeinschaft selbst unterrichtet.

Damit geriet die Gruppe in Konflikt mit der staatlichen Schulpflicht. Im Winter 2003 kam es zu ersten Verfahren und Einsätzen gegen die Gruppe in Deutschland, die ihre Kinder von der Schule abgemeldet hatte. Alle Verfahren gingen jeweils mit Entscheidungen gegen den Heimunterricht aus. Es wurden Buß- und Zwangsgelder von über 130.000 Euro gegen die Glaubensgemeinschaft verhängt, jedoch nie bezahlt. Die Anfechtungsklagen wurden vom Gericht abgewiesen.

Im Oktober 2004 eskalierte dieser Streit. Nachdem die Erziehungsberechtigten wiederholt eine Aufforderung des Schulamts im Landkreis Donau-Ries ignoriert hatten, ihre Kinder in die staatliche Schule zu schicken, wurden mehrere Väter in Erzwingungshaft genommen. Es gab Versuche, den Konflikt mit den Behörden zu beseitigen. Im Gespräch mit dem bayerischen Kultusministerium wurde zum Beispiel der Besuch eines Schulpsychologen in Erwägung gezogen, um sich einen Eindruck vom Leistungsstand der Kinder zu verschaffen. Eine Zeit lang durften die Eltern der Gruppe ihre Kinder unter Aufsicht des Kultusministeriums selbst unterrichten. Im Februar 2006 wurde der Glaubensgemeinschaft unter Auflagen vom Freistaat Bayern eine eigene Schule genehmigt. Diese Genehmigung wurde 2013 widerrufen. Im Januar 2014 bestätigte das Verwaltungsgericht Augsburg in erster Instanz die Untersagung des Schulbetriebs. Gegen den Beschluss kann seitens der Zwölf Stämme noch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingelegt werden.Umstrittene Sekte: Gericht verbietet „Zwölf Stämmen“ eigene Schule. In: Spiegel online, 24. Januar 2014.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über rassistische Unterrichtsinhalte und massive Gewaltanwendung gegenüber Kindern. Kleinkinder wurden nach diesem Bericht so eng in Tücher gewickelt (Pucken), dass sie nicht mehr strampeln konnten; außerdem würden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr mehrmals täglich mit einer Birkenrute geschlagen.Gehirnwäsche, Prügel und Rassismus. In: Süddeutsche Zeitung Online, 22. Mai 2012.Kinder aus Sekte befreit. In: Frankfurter Rundschau Online, 5. September 2013.

Sorgerechtsentzug und Strafverfahren wegen Kindesmisshandlung Auslöser für staatliche Eingriffe war die investigative Reportage des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk. Nach mehrmonatiger Recherche war es ihm gelungen, auf Video festzuhalten, wie verschiedene Mitglieder der Zwölf Stämme die Kinder mit Rohrstöcken schlugen.Misshandlungsverdacht bei Urchristen: „Die leben mit ihren Kindern in einer eigenen Welt“. In: Spiegel online, 8. September 2013. Am 5. September 2013 wurde den Eltern von rund 40 Kindern wegen des Verdachts auf Kindesmisshandlungen vorläufig das Sorgerecht entzogen. Die Kinder der Gemeinschaft auf dem Gut Klosterzimmern wurden aufgrund von „deutlichen körperlichen Züchtigungen und seelischen Misshandlungen“ in Pflegefamilien und Kinderheimen untergebracht, weil das zuständige Gericht das Wohl der Kinder gefährdet sah. Dabei kam es zu einem massiven Einsatz von Polizeikräften und Mitarbeitern des Jugendamtes. Auch in Wörnitz (Kreis Ansbach) wurden Kinder der Gemeinschaft in Obhut genommen.Sekte „Zwölf Stämme“: Polizei holt 28 Kinder aus Christen-Kloster in Bayern. In: Spiegel Online, 5. September 2013.Misshandlungsvorwuerfe: Polizei holt 40 Kinder aus Sekte in Bayern. In: Tagesspiegel, 5. September 2013.„Zwölf Stämme“ – gezüchtigt und misshandelt. In: Süddeutsche Zeitung Online, 5. September 2013. Am Tag nach der Entziehung des Sorgerechts und der Unterbringung der Kinder nahmen die Staatsanwaltschaften Augsburg und Ansbach Ermittlungen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung auf.„Zwölf Stämme“: Staatsanwalt ermittelt. In: Merkur Online, 6. September 2013. Fünf Tage nach der Inobhutnahme der Kinder bekannte sich die Gemeinschaft auf ihrer Website zur Prügelstrafe.„Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn“. In: Süddeutsche Zeitung Online, 11. September 2013.

Elf Kinder wurden noch am 5. September 2013 ihren Eltern zurückgegeben, da sie nicht in den Landkreisen Donau-Ries und Ansbach gemeldet waren. Sechs Mädchen und Jungen gestattete man inzwischen offiziell eine Rückkehr in ihre Familien, da aufgrund ihres Alters keine Prügelstrafe mehr befürchtet werden musste. Zwei Kinder unter 14 Jahren waren aus der staatlichen Obhut geflohen und hielten sich auf dem Gelände in Klosterzimmern versteckt.Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“: Sekte stellt Strafanzeige gegen Behörden. In: Süddeutsche Zeitung Online, 15. März 2014. Mitte September 2013 konnte das Kind eines Ehepaars, das sich lediglich zu Besuch auf dem Anwesen der Zwölf Stämme in Wörnitz aufgehalten hatte, zu seinen Eltern zurückkehren. Zu den übrigen Kindern wurde zunächst keine Entscheidung getroffen.„Zwölf Stämme“: Ein Kind darf zu seinen Eltern zurück. In: Nordbayern.de, 15. September 2013. Gleichzeitig wurde der Gemeinschaft vorgeworfen, rund zehn schulpflichtige Kinder aus einem Gutshof in Dolchau in der Stadt Kalbe, Sachsen-Anhalt, nach Tschechien verbracht zu haben.Umstrittene Sekte soll Kinder nach Tschechien gebracht haben. In: Mitteldeutsche Zeitung, 17. September 2013, abgerufen am 16. Juni 2021.