Die Liste der Tourismusregionen in Oberösterreich gibt die nach Oö. Tourismus-Gesetz 1990 eingerichteten mehrgemeindigen und regionalen Tourismusverbände und -konferenzen (Tourismusregionen) in Oberösterreich.

Mit Ende 2012 gab es in Oberösterreich – bei 444 Gemeinden – 214 Tourismusgemeinden, also knapp die Hälfte aller Gemeinden, 16 mehrgemeindige (regionale) Tourismus-/Kurverbände mit insgesamt 119 Gemeinden (also etwa ein Viertel aller Gemeinden und die Hälfte aller Tourismusgemeinden in Tourismusregionen organisiert), und 5 Regionale Tourismuskonferenzen.Lit. Oberösterreich Tourismus: Tourismus – Organisation Oberösterreich, Abschnitte Ortsklassen der Gemeinden in Oö. S. 6 ff., Der Tourismusverband S. 11 ff.;Lit. Kursbuch Tourismus Oberösterreich, Kapitel 1.3. Tourismus-Verbandsstrukturen, S. 13 ff. Die anderen Gemeinden haben für sich Tourismusverbände.

Mit einer Novelle sollen bis 2019 die Verbände – nach Muster der vorhandenen Tourismusregionen – auf etwa 20 zusammengelegt werden (Mindestgröße 200.000 Nächtigungen, 600.000 Euro Finanzierungsaufkommen), um die gemeinsamen Marketingmaßnahmen zu stärken. oberoesterreich-tourismus.at, 10. November 2017;Land stellt Tourismus neu auf: 20 statt 104 Verbände, Experten statt Politiker. In: Oberösterreichische Nachrichten online, 4. Oktober 2016.

Grundlagen

Die heutige Organisation der Tourismusregionen wurde mit dem Oö. Tourismus-Gesetz 1990 (LGBL 81/1989, in Kraft getreten mit 1. Jänner 1990) grundlegend neu geregelt, und mit der Oö. Tourismusrechts-Novelle 2012 LGBl. Nr. 117/2012 (online, ris.bka). nach Maßgabe des Kursbuch Tourismus Oberösterreich 2011 bis 2016, land-oberoesterreich.gv.at > Wirtschaft und Tourismus > Tourismusstrategie;, oberoesterreich-tourismus.at;Downloadlink siehe auch bei Literatur. weiter vereinfacht.Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oö. Tourismus-Gesetz 1990 und das Oö. Tourismusabgabe-Gesetz 1991 geändert werden (Oö. Tourismusrechts-Novelle 2012). Beilage 733/2012 zu den Wortprotokollen des Oö. Landtags, XXVII. Gesetzgebungsperiode, Landtagsdirektion: L-259/2-XXVII. (Weblink Beilage 733/2012 (XXVII. GP), pdf, beide land-oberoesterreich.gv.at). Heute gibt es zwei Formen der Tourismusregion und die Landes-Tourismusorganisation: Tourismusverbände bzw. Kurverbände (Abschnitt 1. Tourismusverbände §§ 4–21) sind für Tourismusgemeinden – Ortsklassen A, B, C der Nächtigungsintensität, oder StatutarstadtStädte sind als Destination des Städtetourismus per se Tourismusgemeinden – verbindlich. Von Kurverband spricht man in dem Falle, dass das Gebiet als Kurort gemäß dem Oö. Heilvorkommen- und Kurortgesetz anerkannt ist. Zwischen ein- und mehrgemeindigen Verbänden (Tourismusregionen im Sinne des Gesetzes vor 2012) wird nicht mehr konkret unterschieden, sondern von örtlichen und regionalen Tourismusverbänden gesprochen.Lit. Kursbuch Tourismus Oberösterreich, Kapitel 5.2.1.3. Örtliche und regionale Tourismusverbände, S. 83 Regionale Tourismuskonferenzen (§ 25a, eingeführt mit Oö. Tourismus-Gesetz-Novelle 2003; hier findet ein Austausch unter den Vorsitzenden jener Tourismusverbände, die der Regionalen Tourismuskonferenz zugeordnet sind, statt.)Oberösterreich Tourismus: Neu gewählte Vertreter der regionalen Tourismuskonferenzen sichern touristische Mitgestaltung. Presseaussendung, APA TPT0002, 17. November 2011. der Oberösterreich Tourismus (Landes-Tourismusorganisation) ist als Körperschaft öffentlichen Rechts organisiert und fungiert quasi als Dachorganisation für die Tourismusorganisationen und als Verwalter der Regions-Marke Oberösterreich insgesamt.

Aufgabe der Tourismus-/Kurverbände sind (§ 4 Z. 5).Lit. Oberösterreich Tourismus: Tourismus – Organisation Oberösterreich, Abschnitt Der Tourismusverband S. 11. Die Tourismuskonferenzen dienen der  (§ 25a) gewisser Regionen mit ähnlichem Destinationsprofil (Tourismussparte).

Tourismusverbände sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die Pflichtmitglieder (Tourismusgemeinden und tourismusrelevante Berufsgruppen lt. Beitragsgruppenordnung, § 35 Beitragsgruppen) und freiwilligen Mitglieder (zusammen Tourismusinteressenten, § 6). Organe sind Vollversammlung, Vorstand,die Tourismuskommission ist mit der Novelle 2012 entfallen, der Vorstand übernimmt diese Aufgaben; vergl. Bericht … betreffend das … Landesgesetz, S. 1 und div. weitere Abschnitte Vorsitzender, allfällig ein Geschäftsführer in größeren Verbänden (§ 17)Verbände, deren Einnahmen aus Interessentenbeiträgen und Tourismusförderungsbeiträgen/Kurtaxen 350.000,- Euro pro Haushaltsjahr regelmäßig übersteigen. Die frühere Bezeichnung war Tourismusdirektor, vergl. Bericht … betreffend das … Landesgesetz, Abschnitt Zu § 17, S. 10 f. sowie Rechnungsprüfer.

Die Regionsnamen als Marke unterliegen weitgehend markenrechtlichem Schutz.Lit. Kursbuch Tourismus Oberösterreich, Kapitel 4.1. Marken-Strategie, S. 37 ff.

Liste 2. Spalte … Landesebene, Konferenz, Verband bei … Konferenzen und ihre Subregionen Mitglieder … Gemeinden / Verbände (Subregionen) – Interessenten insg. nicht angegeben Träger, Sitz … Trägerorganisation der Region, Sitz derselben (sortiert sich nach Sitz) gegr. … Gründung der heutigen Rechtsform der Marke (in Klammer: historische Entwicklung des Regionsbegriffs) Nächtg., % … Nächtigungen und Marktanteil in Oberösterreich (Stand 2008/2009)Lit. Kursbuch Tourismus Oberösterreich, Kapitel 1.5. Touristische Nachfrage, Tabelle Oberösterreichs Nächtigungen nach Destinationen und Verbandsgebieten 2008/2009, S. 15;Lit. Regionale Tourismuskonferenzen … Statistische Daten 2011, Abschnitt 2.1. Übersicht der Ankünfte und Nächtigungen in den Gemeinden der Regionalen Tourismuskonferenzen: Tourismusjahr 2009/2010 im Vergleich zum Vorjahr S. 6 f, Tabelle S. 6 (Nächtigung) und Grafik S. 7 (%-Werte);die unterschiedlichen Angaben entstehen durch einen unterschiedlichen Bemessungsstand der Mitglieder Stand der Liste 2012/13