Wolfgang Pfister (* 5. August 1950)Handbuch der Justiz 2002 ist ein deutscher Jurist und war von 1995 bis 2015 Richter am Bundesgerichtshof.
Pfister studierte in Würzburg, München und Berlin Rechtswissenschaften. 1977 trat er in den Berliner Justizdienst ein. Von 1985 bis 1988 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, anschließend Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Landgericht BerlinZwei Richter wechseln zum Bundesgerichtshof, Berliner Zeitung, 3. April 1995 (abgerufen am 23. Mai 2013) und ab Anfang April 1995 gewählter Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Rüdiger Decker, Günter Köhnken (Hrsg.): Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-8305-3145-6, S. 537 (Autorenverzeichnis). Er wurde Mitglied des 3. Strafsenats, welcher vornehmlich für Staatsschutzstrafsachen und für Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz zuständig ist. Pfister gehörte dem 3. Strafsenat bis zu seiner Pensionierung an. (abgerufen am 20. Mai 2015) Seit 2006 war er zudem Vertreter seines Senats im Großen Senat für Strafsachen. (abgerufen am 23. Mai 2013) (abgerufen am 23. Mai 2013)
Mit Erreichen der Altersgrenze trat Pfister zum 31. Dezember 2015 in den Ruhestand ein.
Nebenbei ist er als Referent für die Deutsche Richterakademie tätig.Deutsche Richterakademie - Tagung 18 d/13 vom 26. Mai bis 1. Juni 2013 in Wustrau - Tagungsprogramm (abgerufen am 23. Mai 2013)
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Bundesgerichtshof) Kategorie:Richter (Landgericht Berlin) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1950 Kategorie:Mann