Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg wurde am 28. Juni 1969 verkündetGesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 393 und gliederte einige Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg neu. 8 Gemeinden wurden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen, 6 weitere in andere Gemeinden eingegliedert und 4 Ämter aufgelöst.
Durch das Aachen-Gesetz erfolgte zum 1. Januar 1972 eine weitere Neugliederung von Gemeinden des Selfkantkreises Geilenkirchen-Heinsberg. Der Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg wurde aufgelöst und das bisherige Kreisgebiet größtenteils dem neuen Kreis Heinsberg, im Übrigen den neuen Kreisen Aachen (seit 2009 Städteregion Aachen) und Düren zugeordnet.
Kurzbeschreibung I. Abschnitt Gebietsänderungen § 1 Zusammenschluss der Gemeinden Havert, Hillensberg, Höngen, Millen, Süsterseel, Tüddern, Wehr und Saeffelen zur neuen Gemeinde Selfkant, Auflösung des Amtes Selfkant § 2 Eingliederung der Gemeinden Breberen-Schümm, Schierwaldenrath und Birgden in die Gemeinde Gangelt, Auflösung des Amtes Gangelt § 3 Eingliederung der Gemeinden Schafhausen, Unterbruch und Aphoven in die Stadt Heinsberg, Auflösung der Ämter Heinsberg-Land und Waldenrath § 4 Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Unterbruch in die Gemeinde Oberbruch-Dremmen II. Abschnitt Schlussvorschriften § 5 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen und -bestimmungen § 6 Zuordnung der Gemeinde Selfkant zum Amtsgericht Heinsberg § 7 Auflösung der Räte der Stadt Heinsberg und der Gemeinde Gangelt § 8 Inkrafttreten am 1. Juli 1969
Weblinks Das Gesetz im Wortlaut
Einzelnachweise
Kategorie:Gesetz (Nordrhein-Westfalen) Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg Kategorie:Geschichte Nordrhein-Westfalens (20. Jahrhundert) Kategorie:Geschichte (Rheinland) Kategorie:Geschichte (Kreis Heinsberg) Kategorie:Politik 1969 Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)