Das Amtsgericht Neuhof (bis 1867 Justizamt Neuhof) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 2004 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Neuhof (bei Fulda).

Geschichte Im Zuge der mit Wirkung vom 1. Januar 1822 erfolgten Trennung von Justiz und Verwaltung im Kurfürstentum HessenVerordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend wurde aus dem bisherigen Amt Neuhof, das bis dahin sowohl Verwaltungsbehörde als auch erstinstanzliches Gericht war, unter Abtretung der Orte Kerzell, Löschenrod und Ziegel an den Bezirk des neu geschaffenen Landgerichts Fulda das ausschließlich für die Rechtsprechung zuständige Justizamt Neuhof gebildet.Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend Der Bezirk des Justizamts setzte sich somit aus den Orten Neuhof, Büchenberg, Buchenrod, Döllbach, Dorfborn, Eichenried mit Veitsteinbach, Flieden, Hattenhof, Höf und Haid, Kauppen, Magdlos, Mittelkalbach, Niederkalbach, Rommerz, Rothemann, Rückers, Schweben, Stork, Tiefengruben, Weidenau und Zillbach zusammen.. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 150–151. Am 1. Januar 1837 kam dann noch der Ort Hauswurz aus dem Bezirk des Justizamts Großenlüder dazu.Verordnung vom 5. November 1836, die Veränderung einiger Untergerichts- und Kreisamts-Bezirke betreffend 10510390/images/index.html?id=10510390&seite=456 (kurhessGS) S. 132–137

Nach der preußischen Annexion Kurhessens (1866) wurde die Gerichtsverfassung neu geordnet, an die Stelle der bis dahin bestehenden Justizstellen traten Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 Im Zuge dessen wurde aus dem vorherigen Justizamt Neuhof das Amtsgericht Neuhof im Bezirk des Kreisgerichts Fulda.Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte

Mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetz am 1. Oktober 1879 erfolgte der Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts HanauVerordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 , der Bezirk des Amtsgerichts Neuhof änderte sich dagegen nichtVerordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (preußGS) 1879 S. 541.

Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht zur Zweigstelle des Amtsgerichts FuldaRundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation., welche bis zu ihrer Schließung für die Gemeinden Flieden, Kalbach und Neuhof in Grundbuch-, Register- sowie Nachlaßsachen, in Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts, bei Kirchenaustritten und als Beratungshilfe zuständig war. Am 31. Mai 2004 wurde die Zweigstelle Neuhof des Amtsgerichts Fulda aufgelöst.bezieht sich auf Seit der Schließung der Zweigstelle werden in den Räumen der Gemeindeverwaltung Neuhof einmal im Monat Gerichtstage abgehalten.

Heute befindet sich das Gebäude nach Veräußerung in Privatbesitz und ist bewohnt.

Weblinks Internetauftritt des Amtsgerichts Fulda.

Einzelnachweise

Neuhof Kategorie:Bauwerk in Neuhof (bei Fulda) Neuhof Kategorie:Gerichtsgründung 1867